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Wie schwer darf ein Wohnwagen hinter meinem Grand C-Max sein?

Ford Grand C-Max DXA
Themenstarteram 2. Juni 2016 um 7:09

Hallo,

eventuell eine seltsame Frage, aber wir überlegen momentan unseren Grand C-Max nachträglich mit einer Anhängerkupplung versehen zu lassen, um gelegentlich mit dem Wohnwagen der Schwiegereltern auch mal auf Reise gehen zu können.

Nun stellt sich allerdings die Frage, welches Gewicht der Wohnwagen maximal haben darf. Leider werde ich aus dem Fahrzeugschein überhaupt nicht schlau (siehe Anhang). Scheinbar ist dort eine technisch maximale Anhängelast (gebremst) von gerade einmal 750 Kilo eingetragen. Das klingt für mich recht wenig. Allerdings gibt es im Feld 22 noch Zusatzanmerkungen, die ich leider so gar nicht interpretieren kann und an denen auch zwei meiner sonst Auto-technisch bewanderten Kollegen gescheitert sind.

Daher meine eigentlich simple Frage: Wie schwer darf unter Berücksichtigung des Fahrzeugscheins ein Wohnwagen hinter meinem Fahrzeug maximal sein?

Danke und Gruß

Sven

Fahrzeugschein
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69 Antworten

Heute bin ich an einer GTÜ-Prüfstelle vorbei gekommen und habe dort gleich mal im persönlichen Gespräch mit einem Sachverständigen die Möglichkeit einer Anhängelasterhöhung ohne Herstellerfreigabe ausgelotet. Das Ergebnis war, wie befürchtet, negativ. Er meinte, ich würde wohl kaum einen Sachverständigen finden, der das ohne Segen des Herstellers praktisch auf seine Kappe nimmt, auch nicht unter Auflagen wie Begrenzung des Gesamtzuggewichts oder Steigungsbegrenzung auf 8 %. Es gehe dabei weniger um technische Bedenken (die er im konkreten Fall gar nicht hätte), sondern vielmehr darum, dass man sich als Gutachter möglicherweise in eine Haftung begäbe, die ohne Herstellerfreigabe nicht auf diesen abwälzbar wäre. Ich solle zwar ruhig auch noch beim TÜV Süd anfragen, aber er schätze die Chancen auch dort gering ein.

Auf meine Frage, wie es sein könne, dass der C-Max mit seinem kräftigen 1.6 EB Motor und nur marginalem PS-Unterschied (bzw. sogar mehr PS) gleich satte 600 kg weniger ziehen darf, als mit dem 163 PS 2.0 TDCi, hatte er auch keine Antwort, bzw. versteht es genauso wenig wie wir, denn auch er wisse, dass Chassis und AHK identisch sind. Eigentlich also "Blödsinn" und auch aus seiner Sicht hauptsächlich dem Marketing anzulasten. Er hätte da im Prinzip keine technischen Bedenken, eine höhere Zuglast zu genehmigen, aber wie gesagt, die Haftung.

Ein sehr "deutsches" Ergebnis also. Wozu braucht man eigentlich hochqualifizierte, amtlich geprüfte Gutachter, wenn die keine eigenen Entscheidungen verantworten möchten oder dürfen? Kontrollieren, ob alle Vorgaben eines Herstellerfreigabepapiers erfüllt und alle Schrauben fest sind und einen Stempel für die Zulassungsstelle mitgeben, das könnte im Prinzip jeder einfache Kfz-Mechaniker genauso. Ich finde das hochgradig unbefriedigend, auch aus Sicht der Gutachter, die sich unterfordert fühlen müssen.

Auf die Frage, wie es dann eigentlich möglich sei, dass vom TÜV Austria erstellte Gutachten für exakt meinen Auflastungswunsch in D gewerblich für teures Geld vertrieben würden, erntete ich ein augenzwinkernd wissendes Lächeln. Ja, man habe schon gehört, dass beim TÜV dort manches weniger streng gesehen bzw. gehandhabt würde. (Vielleicht sind die einfach nur mutiger?? Etwas anderes zu unterstellen, will ich mich lieber hüten.)

Ich glaube, mein nächster Tagesausflug nach Österreich hat schon ein Ziel. ;)

am 16. Juni 2016 um 19:35

Ja, ich weiß aber nicht ob das hier zählt. Falls doch, mache winterurlaub in Österreich. ??

Am Montag bekomme ich die Fäden aus der Hand, hoffe dann Mitte der Woche wieder bisschen Auto fahren zu können. Dann fahr ich mal zu unserer großen TÜV stelle hier. Die haben einen Prüfer der auf Sonderabnahmen spezialisiert ist, vllt sagt der ja mehr.

Mich würde auch mal interessieren, ob diese Gutachten Fahrzeuggebunden sind?!

Falls nicht, könnte man ja auch ein Gutachten für zb 3 Fahrer des selben Fahrzeugs kaufen. Wenn einer es eingetragen hat, schickt er es an den nächsten weiter. Sicherlich nicht im Sinne des Herstellers, aber der Gedanke bei dem Preis ist ja auch nachvollziehbar.

Habe jetzt nochmal bei der Fa. Scholz per Mail angefragt. Die Antwort kam umgehend.

Für den GCM 1.6 EB (vFL) ist folgendes möglich:

Anhängelast von 1.200 kg auf 1.575 kg

Zuggesamtlast von 3.400 kg auf 3.700 kg

Voraussetzung: D-Wert der AHK mindestens 8,75 kN (meine serienmäßige, schwenkbare AHK hat 10,0 kN)

Auflagen: max. 8 % Steigung

Erhöhung erfolgt rein auf Gutachtenbasis, keine sonstigen technischen Änderungen erforderlich.

Kosten für das TÜV-Gutachten 470,00 € inkl. MwSt. (Versand per Nachnahme).

Procedere:

Mit dem Gutachten zu einer Kfz-Prüfstelle gehen, die die Abnahme bescheinigt (weitere Kosten).

Mit der Abnahmebescheinigung zum Amt zwecks Berichtigung der Fahrzeugpapiere (weitere Kosten).

Meine Frage, ob Rückabwicklung möglich sei, falls die Prüfstelle die Abnahme trotz Gutachtens verweigert, wurde so beantwortet:

Die Gutachten werden seit 10 Jahren ohne Eintragungsprobleme vertrieben. Sollten wider Erwarten doch Probleme auftauchen, würde man gern mit der betreffenden Prüfstelle Kontakt aufnehmen.

Das ist zwar keine Rücknahmegarantie, aber das vorrangige Ziel ist ja, dass die Eintragung klappt. Ich denke, es wird sich immer ein bereitwilliger Prüfer finden, ggf. auch mit Hilfe der Fa. Scholz.

Der Tenor meiner bisherigen Gespräche mit Prüfern bei TÜV und GTÜ war ja auch, dass eine Abnahme mit Herstellerfreigabe oder ersatzweise mit Gutachten einer anerkannten Prüforganisation möglich wäre, keinesfalls aber wenn man weder noch vorweisen kann.

Ich halte das für mich erst mal in Reserve, will aber noch etwas anderes versuchen, worüber ich nur bei Erfolg berichten werde.

am 24. Juni 2016 um 12:25

Ja...sowas hab ich ja damals auch von denen bekommen.

 

Ich kann endlich wieder Auto fahren, wenn auch nur mit Fahrradhandschuh wegen der noch nicht ganz verheilten Narbe.

 

Werde Montag mal zur großen TÜV Stelle hier fahren und mich da erkundigen.

 

Aus welcher Region kommst denn Boosterhaase? Je nachdem was sich nachher ergibt, könnte man ja etwas zusammen arrangieren. Zb ein Gutachten für beide Autos bestellen sofern das machbar ist.

 

Die Firma Scholz selbst ist von mir nur 1.5 Std entfernt. Würde ich mit der Abnahme hier Probleme haben, würde ich damit dann zu denen fahren und die können sich dann um die Eintragung kümmern.

Ich wohne in Oberbayern, Landkreis Landsberg am Lech. Das ist ein "etwas weiterer" Weg zur Fa. Scholz. :)

Du hast übrigens eine PN von mir.

Hallo zusammen,

ich klinke mich hier mal ein um zu fragen, ob Ihr etwas erreichen konntet bezüglich der Auflastung?

Ich fahre den Grand C-Max mit 1,6TDCI und 116PS

Anhängerkupplung ist die Original Schwenkbare verbaut.

MfG B-Berg

am 18. August 2017 um 11:14

Also eine Auflastung ist möglich. Kostenpunkt lag glaube ich bei 470€ für das Gutachten und dann nochmal knapp 100€ für die Eintragung beim TÜV. So zumindest beim 1.6 Ecoboost mit 150ps.

Habe es aber nicht machen lassen, hatte jetzt die Tage einen Wohnwagen mit ca. 1200kg hinten dran inkl Gepäck im Auto. Also der 6. Gang war nur zum rollen lassen. Bei Steigungen musste auch mal der 5. Gang rein.

Wenn ich da nochmal 300kg dran pack brauche ich den 6. Gang wohl garnicht mehr.

Logisch, dass man mit dem Wowa auch mal runterschalten muss! Wer nicht schalten will, braucht Automatik! Früher musste auf der Autobahn auch mal der dritte Gang rein. Zumal die 6. Gänge ja hauptsächlich zum cruisen ausgelegt sind, viele heutige Autos erreichen ihre vmax ja ausschließlich im 5. Gang.

 

Ich würde eher darauf achten, dass dein CMax genug Gewicht auf die Waage bringt. Er sollte auf jeden Fall schwerer als der Wowa sein, damit das Gespann ruhg liegt. Der CMax ist da nämlich leider etwas unruhig.

am 20. August 2017 um 9:33

Also im Juli war ich am Bodensee. Großer Hänger mit 3 Motorrädern. Im Bergischen auf der Autobahn ging es dann manchmal nur in 4. Gang weiter ohne das er langsamer wurde. Da konnte ich dann die 90km/h halten.

Schätzungsweise 1 t gingen hinten dran. Habe ja damals auch von der Auflastung gesprochen und mich informiert. Nun weiß ich aber das ich mehr garnicht hinten dran hängen möchte. Falls doch muss halt ein Diesel her. Auch der Verbrauch war nicht ohne. Nach Holland, ausschließlich flache Strecke ausser es geht mal über ne Brücke war es gerade mal 1 l mehr laut Bordcomputer. Bodensee waren es aber im Bergischen schon um die 3 l mehr.

Das ist auch im Rahmen. Mein 2.0tdci braucht mit dem 1500kg Wowa hinten dran 11-12l.

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