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Wie schwer darf ein Wohnwagen hinter meinem Grand C-Max sein?

Ford Grand C-Max DXA

Hallo,

eventuell eine seltsame Frage, aber wir überlegen momentan unseren Grand C-Max nachträglich mit einer Anhängerkupplung versehen zu lassen, um gelegentlich mit dem Wohnwagen der Schwiegereltern auch mal auf Reise gehen zu können.
Nun stellt sich allerdings die Frage, welches Gewicht der Wohnwagen maximal haben darf. Leider werde ich aus dem Fahrzeugschein überhaupt nicht schlau (siehe Anhang). Scheinbar ist dort eine technisch maximale Anhängelast (gebremst) von gerade einmal 750 Kilo eingetragen. Das klingt für mich recht wenig. Allerdings gibt es im Feld 22 noch Zusatzanmerkungen, die ich leider so gar nicht interpretieren kann und an denen auch zwei meiner sonst Auto-technisch bewanderten Kollegen gescheitert sind.
Daher meine eigentlich simple Frage: Wie schwer darf unter Berücksichtigung des Fahrzeugscheins ein Wohnwagen hinter meinem Fahrzeug maximal sein?

Danke und Gruß

Sven

Fahrzeugschein
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69 Antworten

5

Zitat:

@Special2k3 schrieb am 2. Juni 2016 um 15:32:08 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 2. Juni 2016 um 15:28:01 Uhr:


Dass der im Grand nix Großartiges ziehen darf, dürfte keine Überraschung sein. Es gibt allerdings mittlerweile auch interessante Leichtbau- Wohnwagen. Demnächst ist ja auch wieder Caravan in Düsseldorf...

Ehrlich gesagt ist es für mich eine Überraschung. Wenn der kleine Megan meiner Frau 1,3 Tonnen ziehen darf, hätte ich blind auf mindestens den gleichen Wert getippt beim Grand C-Max.

Sven

Ging mir bei der Bestellung genauso. Letztendlich haben wir uns für den 2.0tdci entschieden, der darf 1500kg ziehen. Ich weiß jetzt nicht, welche zulässige Gesamtmasse der Megane hat, aber der Grand bringt schon einiges an Leergewicht auf die Waage und darf auch ganz gut zuladen. Daran wirds liegen. Notfalls nehmt halt den Megane.

Es gibt aber auch noch die Möglichkeit die anhängelast des Fahrzeugs zu erhöhen. Gibt ne Internetseite wo man das erfragen kann. Ich könnte meinen von 1200kg auf 1600kg erhöhen lassen. Kostet die Bescheinigung 400€ plus die Eintragung beim TÜV.

Die 1200 kg, die mein GCM 1.6 EB gebremst ziehen darf, sind laut Papieren ohne Steigungsbegrenzung. Habe deswegen heute beim Ford-Kundenservice nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, sich per Ausnahmegenehmigung eine höhere Anhängelast in Verbindung mit einer Steigungsbegrenzung eintragen zu lassen. Sehr viele Autos haben das standardmäßig im Kfz-Schein stehen. Mal sehen, vielleicht gibt es dafür ja eine Freigabe, ohne gleich mit 400 € abgezockt zu werden.
Ich melde mich wieder, wenn die Antwort da ist.

Ich bin zwar kein Camper (mehr), aber für den Fall, dass man sich doch mal einen Wohnwagen leihen möchte, wäre das ja nicht uninteressant zu wissen.

Zum TE:
Mir ist völlig unerklärlich, warum das maximale Gesamt-Zuggewicht des GCM beim 92 KW-Sauger auf 2885 kg begrenzt wurde, also ganze 515 kg (!) weniger als der 1.6 EB mit 110 KW bewegen darf (2200 kg Zugwagen + 1200 kg Anhänger = 3400 kg).
Nur 750 kg gebremst ist für ein 125 PS-Auto unterirdisch. Ein Witz geradezu. 🙄

Die Antwort von Ford würde mich aber auch interessieren.

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 2. Juni 2016 um 17:38:54 Uhr:



Zum TE:
Mir ist völlig unerklärlich, warum das maximale Gesamt-Zuggewicht des GCM beim 92 KW-Sauger auf 2885 kg begrenzt wurde, also ganze 515 kg (!) weniger als der 1.6 EB mit 110 KW bewegen darf (2200 kg Zugwagen + 1200 kg Anhänger = 3400 kg).
Nur 750 kg gebremst ist für ein 125 PS-Auto unterirdisch. Ein Witz geradezu. 🙄

Ich denke mal das hat nix mit den PS zu tun.
Meine Vermutung ist, dass der 125PS vielleicht eine kleinere Bremsanlage hat und daher nicht mehr ziehen darf, schlieslich muß er es auch wieder abbremsen können.

Hat es evtl. auch mit den schmaleren Reifen zu tun?

Ich gehe immer noch davon aus ,dort ist ein Automatic Getriebe verbaut ohne Ölkühler

Nein. Den 1.6er Benziner gab es 2012 nicht mit einem Automatikgetriebe, dies war lediglich den 2.0ern tdci vorbehalten.

Der 125 PS ist doch ein 3 Zylinder. Somit ist schon alleine das Drehmoment des Motors geringer. Alleine der Punkt spricht schon für weniger Gesamtzugkraft. Dazu dann noch das höhere Gewicht de Grande. Schon kann man nur noch sehr wenig ziehen. Somit ist es auch nicht verwunderlich das mein Mäxchen mit 1,5 L 150 PS Automatik, stolze 1,5 Tonnen ziehen darf. Somit ergibt sich eine Gesamtzugmasse von 3500 Kg für den Wagen.

Zitat:

@frank-11 schrieb am 2. Juni 2016 um 21:48:24 Uhr:


Der 125 PS ist doch ein 3 Zylinder. Somit ist schon alleine das Drehmoment des Motors geringer. Alleine der Punkt spricht schon für weniger Gesamtzugkraft. Dazu dann noch das höhere Gewicht de Grande. Schon kann man nur noch sehr wenig ziehen. Somit ist es auch nicht verwunderlich das mein Mäxchen mit 1,5 L 150 PS Automatik, stolze 1,5 Tonnen ziehen darf. Somit ergibt sich eine Gesamtzugmasse von 3500 Kg für den Wagen.

So steht es bei meinen 1,5 Liter Automatic auch in den Papieren,ist aber kein Grand C-Max

Deswegen habe ich ja geschrieben das der Grande schwerer ist und somit weniger ziehen darf und wie auch erwähnt hat der ebenfalls nur 3 Zylinder, was ebenfalls zu einer geringeren Zuglast führt.

Zitat:

@frank-11 schrieb am 2. Juni 2016 um 21:48:24 Uhr:


Der 125 PS ist doch ein 3 Zylinder. Somit ist schon alleine das Drehmoment des Motors geringer. Alleine der Punkt spricht schon für weniger Gesamtzugkraft. Dazu dann noch das höhere Gewicht de Grande. Schon kann man nur noch sehr wenig ziehen. Somit ist es auch nicht verwunderlich das mein Mäxchen mit 1,5 L 150 PS Automatik, stolze 1,5 Tonnen ziehen darf. Somit ergibt sich eine Gesamtzugmasse von 3500 Kg für den Wagen.

Der 1,6er mit 125PS ist kein 3 Zylinder.

5-Gang-Getriebe?

Dann isses der 1,6 TI-VCT. Laut Prospekt von damals darf der wirklich nur 750 gebremst und 735 ungebremst, so wie es in deinen Papieren steht.

Ja, meiner ist mit einem manuellen 5 Gang Getriebe ausgestattet.

Gruß

Sven

Zitat:

@MaxMax schrieb am 2. Juni 2016 um 20:10:56 Uhr:



Zitat:

@Boosterhase schrieb am 2. Juni 2016 um 17:38:54 Uhr:



Zum TE:
Mir ist völlig unerklärlich, warum das maximale Gesamt-Zuggewicht des GCM beim 92 KW-Sauger auf 2885 kg begrenzt wurde, also ganze 515 kg (!) weniger als der 1.6 EB mit 110 KW bewegen darf (2200 kg Zugwagen + 1200 kg Anhänger = 3400 kg).
Nur 750 kg gebremst ist für ein 125 PS-Auto unterirdisch. Ein Witz geradezu. 🙄

Ich denke mal das hat nix mit den PS zu tun.
Meine Vermutung ist, dass der 125PS vielleicht eine kleinere Bremsanlage hat und daher nicht mehr ziehen darf, schlieslich muß er es auch wieder abbremsen können.

Hm, sollte sich die Bremsanlage nicht überwiegend am Fahrzeuggewicht orientieren, das sich ja kaum unterscheidet? Ob der nun 15 km/h langsamer fährt, kann ja nicht wirklich ausschlaggebend sein. Und z. B. in der Stadt oder bergab, wo PS und Vmax keine Rolle spielen, sollte der 1.6 Sauger nicht schlechter gebremst sein, als der 1.6 EB.

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