Wie schnell fahrt ihr nachts auf Landstraßen mit Abblendlicht?
Würde mich mal interessieren.
Beste Antwort im Thema
Im Slalom um Wechselbrücken und liegengebliebene Traktorgespanne herum mit ca. 108km/h
Darauf wolltest Du doch hinaus, oder?
Bin gespannt, wieviele jetzt aufschreien und behaupten, sie fahren langsamer. (Komischerweise treffe ich die nachts nie, obwohl ich da ja schneller unterwegs wäre, sie also einholen MÜSSTE...)🙄
228 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt immer max50km/h wenn nicht mittels Schilder eine andere maximale Höchstgeschwindigkeit angegeben wird,gilt dann auch bei 10 Spuren/Richtung.Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Bestimmt ist das so, weil es innerorts ist oder? Oder wäre da auch No-Limit stünde da kein Schild?Aber nochmals die Frage,du bist im Besitz einer gültigen legal erworbenen deutschen Fahrerlaubnis?
Ja klaro besitze ich eine gültige Fahrerlaubnis und bestimmt schon über 100.000 km Fahrpraxis.
Finde es aber sehr informativ was wir hier schon zusammen hergekleitet haben - Ich fasse zusammen:
- Auf BAB gilt grundsätzlich kein Tempolimit sofern nicht anders ausgeschildert
- Auf Landstrassen mit mindestens 2 Fahrspuren auf beiden Seiten mit baulicher Trennung gilt grundsätzlich kein Tempolimit sofern nicht anders ausgeschildert.
- Auf sonstigen Landstrassen (ergo wenn mind. eine Fahrtrichtung nur eine Spur hat oder wenn keine bauliche Trennung vorliegt gilt 100 km/h.
- No-Limit Schilder heissen nicht immer No-Limit sondern setzen quasi alle Reglementierungen zurück auf die grundsätzlich erlaubte Geschwindigkeit.
- Bauliche Trennungen und Fahrspuren zählen innerorts NICHT zum allg. Tempolimit dazu <---- (vllt. noch zu klären)
Wäre noch zu klären: Was gilt als bauliche Trennung? Ist das schon ein künstlicher Grünstreifen?
Juline
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
wenn er 15m breit ist, ja😁
Das ist jetzt die Frage!
Ist irgendwo festgelegt was als bauliche Trennung gilt?
Muss es unbedingt eine Leitplanke oder Schlucht sein? Wer schließt einen dünnen Streifen aus Gänseblümchenbepflanzung eigentlich als bauliche Trennung aus?
Woran erkenne ich spontan und treffsicher eine bauliche Trennung?
😁
Juli
Zitat:
Woran erkenne ich spontan und treffsicher eine bauliche Trennung?
Mit Schwung gegenfahren, geht dein Auto kaputt ist es eine bauliche Trennung, fährst du in den Gegenverkehr ist es keine. Was für eine Trennung innerots herrscht ist doch shietegal, da sind 50, manchmal 60, 70 oder gar 80. Fertig.
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Die baulichte Trennung kann eine doppelte durchgezogene Limie oder ein Grünstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen sein,aber dann geht praktisch keine Behörde das Risiko ein dort mehr als 120 zu erlauben,dann ist so gut wie immer max 100 angeordnet. Ansonsten kann die bauliche Trennung eine Betonwand,eine Leitplanke oder eine andere Bundesstrasse sein.😁
Wenn man das Auto daran verbeulen kann ist es auf jeden Fall unstrittig eine bauliche Trennung.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Mit Schwung gegenfahren, geht dein Auto kaputt ist es eine bauliche Trennung, fährst du in den Gegenverkehr ist es keine. Was für eine Trennung innerots herrscht ist doch shietegal, da sind 50, manchmal 60, 70 oder gar 80. Fertig.Zitat:
Woran erkenne ich spontan und treffsicher eine bauliche Trennung?
Ich weiss ich bin hartnäckig, aber der Punkt ist noch nicht zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt.
Was passiert mit baulichen Trennungen die zwar so Aussehen dass mein Auto kaputtgeht statt in den Gegenverkehr zu rasen aber laut Erfahrungsschatz diesen Zweck niemals erfüllen würden. Oder eben bei Trennungen die Grenzwertig und uneinschätzbar sind?
- Sprich bei Lärmschutzdämmwänden als Trennung
- Trennung aus Holz
- Trennung aus dicht aneinanderliegenden Pollern
- Trennung durch künstlich angelegte Naturphänomäne (Hecken/Hügel)
- etc
Juline
EDIT:
Zitat:
oder ein Grünstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen sein
Also wäre mein Zierstreifen aus Gänseblümchen und Butterblumen eine Bauliche Trennung? 😁
gut gesagt, donald
reicht wohl auch wirklich nicht....
hatte ich fast vor der haustür im tempo 100 bereich
edit: also nicht ich war beteiligt (dann würd ich hier nicht tippen) sondern nur quasi vor der haustür😉
Eine bauliche Trennung kann alles sein ( bei der doppelt durchgezogenen Linie bin ich der Meinung das es keine ist ), eben alles was die Asphaltdecke unterbricht - Zaun, Mauer, Randstein, Leitplanke ,Grünstreifen ( der auf BAB normalerweise 4m breit ist ).
Eine Lärmschutzwand in der Mitte ist technisch gesehen grober Unfug, bauliche Trennung bezieht sich auf die Spuren, 2 Stück und darauf darf es keinen Gegenverkehr geben !
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
Eine bauliche Trennung kann alles sein ( bei der doppelt durchgezogenen Linie bin ich der Meinung das es keine ist ),
Sicher ist es keine,aber zählt rechtlich als solche. Irgendwo in Deutschland soll es auch noch einen Strassenabschnitt geben auf der obwohl nur Doppellinie No Limit gelten.Diese Strasse ist aber wohl recht schwach genutzt .
Zitat:
Eine Lärmschutzwand in der Mitte ist technisch gesehen grober Unfug
😁 Wie so vieles im Strassenbau.Aber faktisch wäre es eine bauliche Trennung.
@sukkubus
Da hat wohl einer eine dritte Spur eröffnen wollen.
Nicht zuletzt um so was zu verhindern werden ja wenn möglich Leitplanken verwendet.
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Würde mich mal interessieren.
Moin!
Auf Landstraßen fahre ich meist 120.
Die 12V Beleuchtungsanlage macht´s möglich... ;-)
Gruß,
M.
Eine doppelt geMALTE Linie ist keine BAULICHE Trennung!
Schaltet doch mal das Hirn ein: Warum gibt es diese Regelung? Weil bei einem Unfall auf einer Piste mit baulicher Trennung das verunglückende Auto wohl kaum in den Gegenverkehr gerät oder wegen Unaufmerksamkeit plötzlich mit 180 auf der Gegenspur fährt (ohne es zu merken...).
Es muss schon eine kleine Betonführungsmauer oder Leitplanken sein, keine Linie, keine Gänseblümchen oder Rosenbeete, kein ach-so-breiter Grünstreifen... 😠
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Die 12V Beleuchtungsanlage macht´s möglich... ;-)
Gruß,
M.
Wer kann sich schon so ein neumodisches Auto leisten......😠 ( 😁 )
Hm, hat sich interessant entwickelt. Aber OT war ja auch erlaubt. 🙂
Ich hoffe die genannten Urteile und auch die Berechnung was ein 2 Sekunden Abstand eigentlich bringt (eben nix bei Kaltverformung wie stehender Mähdrescher und Stauende) haben einige zum Nachdenken angeregt.
Klar, jeder könnte nachts schneller fahren, ist ja keine Kunst - aber es sollte jedem klar sein, was im Falle eines Unfalls passiert.
Schon rein aus Selbstschutz sollte man nicht schneller fahren als sein Licht. 😁
Und bitte lest euch in die Gesetze und ein bischen in die Auslegungsurteile ein.
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Dann wüßte man vielleicht auch bei der anderen Diskussion:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.phpZitat:
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Das müssen nichtmal Kraftfahrstraßen sein...
Meistens jedoch sind solche Straßen auf 100 limitiert. Bei 4 Spuren und Mittelleitplanke oft auch 120.
Offene "gelbe Autobahnen" gibt es bei Augsburg und Ulm.
Zitat:
Schon rein aus Selbstschutz sollte man nicht schneller fahren als sein Licht. 😁
Also mein Licht ist mit ca. 300000 Km in der Sekunde unterwegs.
Kleines Späßle am Rande.😁
Zitat:
Schon rein aus Selbstschutz sollte man nicht schneller fahren als sein Licht. 😁
Fahre NIE schneller als Dein Schutzengel fliegt....😎