Wie schnall darf man da tatsächlich fahren?

Wir sassen heute beim Kaffee und kamen auf das Thema, wie schnell man auf der als "Promillepiste" bekannten Strasse zwischen beiden Dörfern wirklich fahren darf.

Die Strasse selbst ist ca. 3 m breit, hat keinerlei Fahrbahnmarkierungen, keine Beschilderung, keine Befestigung am Rand und auch keine Leitpfosten. Begegnen sich zwei Fahrzeuge müssen beide ganz dicht am Rand fahren und einer evtl. sogar ganz anhalten.

Da häufig von Spaziergängern genutzt und auch oft Hunde frei laufen, kann man ja nicht wirklich dort schnell fahren. Uns ging es dabei auch nur um das rein theoretische und der STVO nach zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Wie schnall darf man da tatsächlich fahren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DerBiba schrieb am 1. Mai 2015 um 21:17:44 Uhr:


Und das ein LKW an seine 80 gebunden ist, ist auch klar.

Nein, das ist nicht klar. Der darf hier nämlich nur maximal

60 km/h

fahren.

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Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 2. Mai 2015 um 00:07:44 Uhr:


Mir ist es Wurst wer wie schnell dort fährt.
Der TE fragte wie schnell man dort fahren darf.
Das sind nun mal 100 km/h.
Ob da nun ein Feldhase rüberhoppelt oder eine Familie spazieren geht sind Situationen die eintreffen können, aber nix mit der eigentlichen Frage zu tun haben.

Unter günstigsten Umständen (die hier wohl nicht zutreffen dürften), ja.

Ansonsten kann´s auch schnell teuer werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkatv_2013/gesamt.pdf

Seite 6, lfd. Nr. 8.1 lesen...

Völlig Wurst, ob da ein Limit herrscht. 😮 🙄

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. Mai 2015 um 21:22:02 Uhr:



Zitat:

@DerBiba schrieb am 1. Mai 2015 um 21:17:44 Uhr:


Und das ein LKW an seine 80 gebunden ist, ist auch klar.
Nein, das ist nicht klar. Der darf hier nämlich nur maximal 60 km/h fahren.

warum sollte ich hier mit meinem Combo keine 100 fahren dürfen?!

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. Mai 2015 um 01:01:42 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. Mai 2015 um 21:22:02 Uhr:



Nein, das ist nicht klar. Der darf hier nämlich nur maximal 60 km/h fahren.
warum sollte ich hier mit meinem Combo keine 100 fahren dürfen?!

Dein Combo wird vermutlich als LKW zugelassen sein, wiegt aber keine 7,5 Tonnen, musst also nicht 60 fahren, er wiegt auch nicht 2,8 oder 3,5 Tonnen, darfst also 100 fahren.

Ich gehe davon aus das Du einen Opel meinst.

@ TE
Vielleicht solltest du mal den Dorfsherif fragen.
Der kann dir bestimmt genau sagen wie schnell man dort fahren darf.

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Zitat:

@FabJo schrieb am 1. Mai 2015 um 20:50:11 Uhr:


So wie du das beschreibst könnte es ein Landwirtschaftweg sein den man mit einem PKW normalerweise nicht befahren darf.

Hallo,

so lange der Weg nicht entsprechend beschildert ist, dass die Einfahrt verboten ist, darfst Du jeden Feld- oder Waldweg mit dem Auto befahren.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 3. Mai 2015 um 01:29:53 Uhr:


Hallo,

so lange der Weg nicht entsprechend beschildert ist, dass die Einfahrt verboten ist, darfst Du jeden Feld- oder Waldweg mit dem Auto befahren.

Grüße,

diezge

Für Waldwege gilt ein klares JAIN!

Meist verbieten dir Länderbestimmungen das Befahren von Waldwegen!

@TE
Wozu diese Fragestellung?

Jeder darf eh nur so schnell fahren, daß er jederzeit gefahrlos für sich und andere anhalten kann.

Wenn Du schon schreibst, daß dort häufig Fußgänger unterwegs sind und es auch freilaufende Hunde hat, ist doch klar, daß beide zu jedem Zeitpunkt eingeplant werden müssen?

Zu klären wäre nur noch,
- ob sich dort Fußgänger und deren Hunde frei und ohne Leine bewegen dürfen,
- ob es jedem Bürger erlaubt ist, da mit seinem Kfz langzufahren, (explizit sind manche Wege/Zufahrtswege nur für Anwohner bzw. Lieferverkehr bzw. Entsorgungsfahrzeuge frei),
- ob der Straßen- bzw. Wegebelag höhere Geschwindigkeiten überhaupt zuläßt?,
- ob der Weg ein normaler Ortsverbindungsweg ist oder zum Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zählt?

@Hugar
Waldwege dürfen mit Kfz von Nicht-Berechtigten gar nicht befahren werden; es sei denn, es sind ausgewiesene Ortsverbindungs"straßen", die bloß nicht befestigt sind. Ob sie ausgewiesene Ortsverbindungs"straßen" sind, ist meist am jeweiligen Ortsausgangsschild und der folgenden Beschilderung zu sehen.

Wieso eigentlich "schnall"?

Vielleicht weil man etwas nicht "schnallt"?

Wer ohne Tempovorgaben verunsichert ist, sollte seinen Führerschein abgeben.

Kommentare gibt´s hier zu lesen...

Ganz ehrlich: Lieber ist mir einer unsicher und fährt dort Tacho 70 im Sinne des § 1 StVO, als dass er sich "sicher" ist, dort mit 120 durchbrennen zu können, weil schließlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist (= 100 km/h) und +20 laut Tacho schließlich immer gehen.

Diese "sicheren" Autofahrer habe ich vielleicht gefressen.

Das sind dann nämlich die, die hier am Ende angekrochen kommen. Ich war mir sicher... und dann wurde ich geblitzt oder... oder... oder... 🙄 😮

Ich bin immer wieder erstaunt, wie in Windeseile aus einer ganz einfachen und eindeutigen Fragestellung ein "es könnte wenn eventuell unter der bestimmten Konstellation unter Berücksichtigung eines zusätzlich bestehenden und gleichzeitig auszuschließenden..."

Die Frage "Wie schnell darf ich auf einer Ortsverbindung fahren, ohne geblitzt zu werden"
war doch eindeutig zubeantworten.

Da geht es nicht um Waldwege, es ist eindeutig formuliert außerorts, es geht eindeutig um STVO-erlaubtes Limit unabhängig von einer besonderen Situation.

Die Antwort kann man ganz einfach geben: 100km/h

Warum da jetzt Konstrukte von Nebel, Dunkelheit, Sandsturm bis hin zu Waldweg und Waldrecht erstellt werden müssen 😕

Natürlich hätte der TE mit rudimentärsten Grundkenntnissen der STVO die Frage nicht einmal stellen müssen, man muss aber nicht in tiefster Dankbarkeit über das hingehaltene Stöckchen auch noch Salto schlagen.

Kurze Frage, kurze Antwort - ferrdich

Zitat:

Kurze Frage, kurze Antwort - ferrdich

Da ist mir gerade eine Idee gekommen. 🙂 Im Golf 1 / 2, sowie in einem BMW Forum, gibt es seit einiger Zeit einen Thread in dieser Art:

*klick*

. Hat sich absolut bewährt! Ich hatte letztens auch

*eine Frage*

mit der ich keinerlei Debatte anzetteln wollte, sondern nur eine Info benötigte. Darüber hinaus hatte ich schon häufiger Fragen aber habe hier keinen Thread eröffnet denn häufig läuft das dann völlig aus dem Ruder.

Ideal wäre, wenn ein Mod das Thema eröffnet und oben anpinnt.

Nur so ne Idee...

Zitat:

@twindance schrieb am 3. Mai 2015 um 15:53:47 Uhr:



Die Antwort kann man ganz einfach geben: 100km/h

Warum da jetzt Konstrukte von Nebel, Dunkelheit, Sandsturm bis hin zu Waldweg und Waldrecht erstellt werden müssen 😕

Natürlich hätte der TE mit rudimentärsten Grundkenntnissen der STVO die Frage nicht einmal stellen müssen,

jemand mit rudimentären Grundkenntnissen der StVO wird hoffentlich nicht behaupten, dass in der unten dargestellten Situation eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig sei...

Leveringhauser-weg

Zitat:

jemand mit rudimentären Grundkenntnissen der StVO wird hoffentlich nicht behaupten, dass in der unten dargestellten Situation eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig sei...

Doch. Bis zum Schild. Dort guckt dann der Beifahrer ob Gegenverkehr kommt 😁

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