Wie schnall darf man da tatsächlich fahren?
Wir sassen heute beim Kaffee und kamen auf das Thema, wie schnell man auf der als "Promillepiste" bekannten Strasse zwischen beiden Dörfern wirklich fahren darf.
Die Strasse selbst ist ca. 3 m breit, hat keinerlei Fahrbahnmarkierungen, keine Beschilderung, keine Befestigung am Rand und auch keine Leitpfosten. Begegnen sich zwei Fahrzeuge müssen beide ganz dicht am Rand fahren und einer evtl. sogar ganz anhalten.
Da häufig von Spaziergängern genutzt und auch oft Hunde frei laufen, kann man ja nicht wirklich dort schnell fahren. Uns ging es dabei auch nur um das rein theoretische und der STVO nach zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Wie schnall darf man da tatsächlich fahren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DerBiba schrieb am 1. Mai 2015 um 21:17:44 Uhr:
Und das ein LKW an seine 80 gebunden ist, ist auch klar.
Nein, das ist nicht klar. Der darf hier nämlich nur maximal
60 km/hfahren.
58 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Mai 2015 um 20:04:24 Uhr:
jemand mit rudimentären Grundkenntnissen der StVO wird hoffentlich nicht behaupten, dass in der unten dargestellten Situation eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig sei...
Belangt werden wird man nur, wenn man mehr als 100km/h fährt oder etwas passiert. Darunter und nichts passiert ... dann wird genau gar nichts passieren.
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Mai 2015 um 20:04:24 Uhr:
jemand mit rudimentären Grundkenntnissen der StVO wird hoffentlich nicht behaupten, dass in der unten dargestellten Situation eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig sei...
Grundsätzlich schon, die praktischen Einschränkungen ergeben sich aus der Physik.
Die 100 sind das Limit, nirgends steht das dieses Tempo dann auch fahrbar sein muss.
Aber offensichtlich kommen zunehmen mehr Fahrer(innen) nicht mehr damit klar das man bezüglich der sinnvollen Maximalgeschwindigkeit den eigenen Denkapparat benutzen sollte.
Kommt von dem Behördenwahn den Fahrern das Denken abzunehmen.
Zitat:
@twindance schrieb am 3. Mai 2015 um 15:53:47 Uhr:
Die Frage "Wie schnell darf ich auf einer Ortsverbindung fahren, ohne geblitzt zu werden"
war doch eindeutig zubeantworten.Da geht es nicht um Waldwege, es ist eindeutig formuliert außerorts, es geht eindeutig um STVO-erlaubtes Limit unabhängig von einer besonderen Situation.
Die Antwort kann man ganz einfach geben: 100km/h
Warum da jetzt Konstrukte von Nebel, Dunkelheit, Sandsturm bis hin zu Waldweg und Waldrecht erstellt werden müssen 😕
Ok, Du warst noch nie in einer Region unseres Landes, wo unbefestigte Waldwege höchst offiziell befahrbare Ortsverbindungen sind. Wir haben hier gleich eine in 15 km Entfernung, die ca. 3 km lang ist.
Hätte TE geschrieben, daß er asphaltierte bzw. befestigte Ortsverbindungen meint, hätte ich mich gar nicht gemeldet; spätestens dann, wenn Du vor so einem unbefestigten Etwas stehst, wirst' erfahren, daß schon 30 km/h zu viel sind.
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Mai 2015 um 20:04:24 Uhr:
jemand mit rudimentären Grundkenntnissen der StVO wird hoffentlich nicht behaupten, dass in der unten dargestellten Situation eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig sei...
3 von 4 möglichen Zufahrten zu meinem Wohnort sehen so aus. 100 fahren dort tatsächlich nur sehr junge unerfahrene Verkehrsteilnehmer, ich persönlich fahre (je nach Übersichtlichkeit, die schwankt sehr stark) zwischen 30 und 80. Vor der in Deinem Anhang gezeigten Kurve eher in Richtung 30.
Sollte hier aber einmal geblitzt werden dürfte es schwierig sein jemanden zu belangen, der meinetwegen mit 95 um die Kurve gerauscht kommt. Dieses Tempo wäre sicher nicht angemessen. Die Gegenfrage lautet dann aber: welches Tempo ist denn angemessen? Solange nix passiert und niemand gefährdet wird (was ich nicht ausschließen kann, wenn ich die Kurve nicht einsehen kann), sind 100 km/h vermutlich juristisch kaum zu ahnden. Wenn aber etwas passiert ist, wird dem eiligen Fahrer ein Gutachter hinterher vermutlich sehr genau ausrechnen, welche Geschwindigkeit angemessen gewesen wäre...
Natürlich gilt die Regel, dass man innerhalb der halben Sichtweite anhalten können muss. Demnach darf aber ein Porsche dort wesentlich schneller fahren als ein alter Golf I. Soll ein Blitzertrupp nun jedes mal den Fahrzeugtyp feststellen, per Datenbank den Bremsweg des Fahrzeugs ermitteln und die Blitzerschwelle anpassen? Wohl kaum, von daher wird es da auch keine Bußgelder unterhalb 100 geben...
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Kurze Antwort: Im Idealfall 100.
Das Zauberwort heißt: Angepasste Geschwindigkeit.
Die erlaubte Geschwindigkeit heißt auch "zulässige HÖCHSTgeschwindigkeit". Solane nix passiert ist bis 100 alles i.O.
Aber WENN Dir was passiert, dann wird alles zerpflückt. Dann kommt auch ganz schnell die Argumentation, dass Du eine der Situation nicht angepasste Geschwindigkeit drauf hattest, sprich: Auch wenn es erlaubt ist, ist es zu viel.
Das gilt ja auch für "normale" Landstrassen. 100 ist erlaubt, auch in der Kurve. Bei Regen machst Du bei >90 einen Abflug. Fazit: Nicht angepasste Geschwindigkeit.
Zurück zur schmalen Verbindungsstrasse: Auch wenn 100 theoretisch erlaubt sind, sind sie unter Umständen zu schnell.
Genauer wird dir das keiner beantworten können. Es gibt keine genauere Gesetzeslage als "Erlaubt, solange nix passiert".
Ausprobieren würde ich es nicht. Bei solchen Wegen sind die zu erwartenden Gefährdungen sehr vielfältig. Von Personen, Radfahrern, die auch aus Seitenwegen kommen können, über "normalen" Gegenverkehr bis hin zu langsamen Landwirtschaftlichen Gefährten aller Art (die auch aus Einmündungen kommen können). Also Unübersichtliche / unklare Verkehrslage. Fazit: Runter vom Gas! -> 100 ist zu schnell!
Damit bleibt die Aussage bei "im Prinzip schon, aber..." oder beim beliebten "kommt darauf an..."
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 4. Mai 2015 um 09:44:40 Uhr:
Ok, Du warst noch nie in einer Region unseres Landes, wo unbefestigte Waldwege höchst offiziell befahrbare Ortsverbindungen sind. Wir haben hier gleich eine in 15 km Entfernung, die ca. 3 km lang ist.
Und selbst auf Denen sind 100 erlaubt. Ob man Die auch fahren könnte steht auf einem anderen Blatt. 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Mai 2015 um 20:04:24 Uhr:
jemand mit rudimentären Grundkenntnissen der StVO wird hoffentlich nicht behaupten, dass in der unten dargestellten Situation eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig sei...Zitat:
@twindance schrieb am 3. Mai 2015 um 15:53:47 Uhr:
Die Antwort kann man ganz einfach geben: 100km/hWarum da jetzt Konstrukte von Nebel, Dunkelheit, Sandsturm bis hin zu Waldweg und Waldrecht erstellt werden müssen 😕
Natürlich hätte der TE mit rudimentärsten Grundkenntnissen der STVO die Frage nicht einmal stellen müssen,
Doch, wenn die Strasse abgesperrt ist, alles Ordnugnsgemäß angemeldet ist, kann man da acuh 200
fahren.
Hör doch bitte mal auf die Mods , merkst hoffentlich selbst, was er mit: Warum da jetzt Konstrukte von Nebel, Dunkelheit, Sandsturm bis hin zu Waldweg und Waldrecht erstellt werden müssen 😕
gemeint hat.
DANKE TANKE
Sollte ich jemals wieder hier eine Frage stellen, werde ich wohl die Formulierung zuvor von Jurastudenten austüfteln lassen, um damit jegliche wenn und aber im Vorfeld schon alle benennen zu können. Anschliessnd muss ein Prof. der Juristerei mit 5 weiteren zugelassenen Anwälten und Richtern diese Formulierung als ausreichend absegnen. Vielleicht, aber auch nur vielleicht würde ich es dann jemals wieder tun. Wahrscheinlich ist es aber nicht.
Nur am Rande mag ich noch erzählen, das am Kaffeetisch 7 Autofahrer mit Führerscheinen älter als 30 Jahre sassen und das Thema sich Eingangs wegen der fehlenden Fahrbahnmarkierungen entwickelte. Dann kamen Fahrbahnbreite und andere Ideen hinzu, die ein "max. 100" von Gesetzwegen ausschliessen sollten. Aber sicher gewusst hat es keiner ob oder ob nicht 100. Eigentlich gehört uns Ahnungslosen, die keine STVO am Rückspiegel baumeln haben, ja alle der Führerschein entzogen. Sowas darf einfach unsere Strassen einfach nicht unsicher machen!
Ich bin dann hier offiziell raus und wünsche mir einfach nur aus tiefstem Herzen, keinem dieser "Kürmelpisser" und "Eisenbieger" jemals im realen Leben begegnen zu müssen. Und sollte ich euch mal irgendwo (versehentlich) raus lassen, obwohl ich Vorfahrt hatte, flucht und schimpft bitte nicht so heftig über mich, denn ich habe auch Gefühle.
@TE: Was war denn jetzt hier so verwerflich?
Dein Stammtisch kam zu keinem greifbarem Ergebnis, da ihr Euch über Fahrbahnmarkierungen usw. uneinig wart.
Auf Deine Frage hier im Forum kristallisierte sich sehr schnell heraus, dass theoretisch 100 gelten, aber aufgrund der baulichen Gegebenheiten eine geringere Geschwindigkeit angebracht ist.
Du hast die Antwort, dass es nichts mit fehlenden Linien zu tun hat. Du hast die Antwort: 100 theoretisch erlaubt. Du hast die Antwort: Aus baulichen Gründen eher weniger.
Eine Absolution wird Dir hier keiner geben können. Insofern brauchst Du jetzt auch nicht beleidigt zu reagieren. Wenn Du 100% Gewissheit haben willst, gehe zur Polizei oder ins Rathaus. Auch ein lokal ansässiger Fahrlehrer kann Dir evtl. ein wenig weiterhelfen. Aber letztendlich wird es auf "theoretisch 100, aber..." hinauslaufen.
Die 7 Autofahrer kann ich mir lebhaft vorstellen 🙄
Zitat:
@DerBiba schrieb am 4. Mai 2015 um 14:56:45 Uhr:
Sollte ich jemals wieder hier eine Frage stellen, werde ich wohl die Formulierung zuvor von Jurastudenten austüfteln lassen, um damit jegliche wenn und aber im Vorfeld schon alle benennen zu können. Anschliessnd muss ein Prof. der Juristerei mit 5 weiteren zugelassenen Anwälten und Richtern diese Formulierung als ausreichend absegnen. Vielleicht, aber auch nur vielleicht würde ich es dann jemals wieder tun. Wahrscheinlich ist es aber nicht.Nur am Rande mag ich noch erzählen, das am Kaffeetisch 7 Autofahrer mit Führerscheinen älter als 30 Jahre sassen und das Thema sich Eingangs wegen der fehlenden Fahrbahnmarkierungen entwickelte. Dann kamen Fahrbahnbreite und andere Ideen hinzu, die ein "max. 100" von Gesetzwegen ausschliessen sollten. Aber sicher gewusst hat es keiner ob oder ob nicht 100. Eigentlich gehört uns Ahnungslosen, die keine STVO am Rückspiegel baumeln haben, ja alle der Führerschein entzogen. Sowas darf einfach unsere Strassen einfach nicht unsicher machen!
Ich bin dann hier offiziell raus und wünsche mir einfach nur aus tiefstem Herzen, keinem dieser "Kürmelpisser" und "Eisenbieger" jemals im realen Leben begegnen zu müssen. Und sollte ich euch mal irgendwo (versehentlich) raus lassen, obwohl ich Vorfahrt hatte, flucht und schimpft bitte nicht so heftig über mich, denn ich habe auch Gefühle.
Was ist denn jetzt los?
Erst ne Frage stellen ( warum eigentlich wenn Du 120 Jahre Führerschein befragt hast) dann, nachdem sich einige die Mühe machen zu Antworten diejenigen dann als " Krümmelpisser" zu beschimpfen, weil Dir einige Antworten nicht gefallen ,ist schon ein starkes Stück .
Wenn man so etwas lostritt sollte man schon, zugeben, andere Sichtweisen tolerieren.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. Mai 2015 um 10:10:14 Uhr:
[...] Natürlich gilt die Regel, dass man innerhalb der halben Sichtweite anhalten können muss. [...]
... gefahrlos innerhalb der
halben einsehbaren Strecke. Die Sichtweite geht oft bis ins Weltall 😉
Das Problem ist, wenn was passiert, sei es ein Blitzer, ein Unfall etc., dass dann garantiert ein "Krümelpisser" und "Eisenbieger", der die StVO genau kennt, aus der Ecke kommt und sie einem gerne erklärt.
Sei das nun vor dem Strafgericht (fahrlässige Körperverletzung, wobei ich manchmal schon von Vorsatz sprechen würde, wobei ich Laie bin) oder von Seiten der Versicherung, die plötzlich irgendeine Teilschuld oder Haftungsquote bestimmt... oder eben ein Ordnungshüter oder Sachbearbeiter.
Ist eben leider so...
Aber wenn es "Krümelpisserei" und "Eisenbiegerei" ist, sich zu informieren und vorsichtig zu sein... mir egal...
100km/h