Wie oft kann ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit aufnehmen?
Hallo Zusammen,
bei uns in der Straße parkt ein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz (Parkplatz mit separater Einfahrt von der Straße & quasi quadratisch angelegt mit gegenüberliegenden Parkbuchten) - es passt hier natürlich in keine der eingezeichneten Parklücken (weder von der Breite noch der Länge) und versperrt somit nicht nur die Parkplätze neben ihm, sondern auch die gegenüber auf dem Parkplatz, da ein Einparken unmöglich ist...
Gespräche mit dem Besitzer haben leider nichts gebracht - sein Verhalten im Gespräch war unter aller Sau, auch der Hinweis das ca. 100 Meter vom Parkplatz entfernt viele "Wohnmobil-taugliche" Parkplätze vorhanden sind wurden ignoriert.
Also schreibe ich nun an das Ordnungsamt die "OWi" Anzeigen. Weiß einer von Euch wie viele ich da schreiben kann? Ich dachte jeden Tag eine, oder?
Beste Antwort im Thema
"Hinweis das ca. 100 Meter vom Parkplatz entfernt viele "Wohnmobil-taugliche" Parkplätze vorhanden sind..."
Ob diese Parkplätze wohl auch für normale PKW tauglich sind?
62 Antworten
Zitat:
@lejockel schrieb am 12. April 2018 um 11:54:45 Uhr:
Mach mal ein Foto von der Situation. So kann ja eigentlich nicht wirklich eine Aussage getroffen werden.
Wieso?
Die Frage des TE ist "Wie oft kann ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit ans Ordnungsamt weitergeben?". Zur Beantwortung dieser Frage braucht es keine Fotos, keine Daten des Wohnmobils und auch sonst keine weiteren Infos.
Zitat:
@SharonVinyard schrieb am 12. April 2018 um 11:56:44 Uhr:
Zitat:
@lejockel schrieb am 12. April 2018 um 11:54:45 Uhr:
Mach mal ein Foto von der Situation. So kann ja eigentlich nicht wirklich eine Aussage getroffen werden.Wieso?
Die Frage des TE ist "Wie oft kann ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit ans Ordnungsamt weitergeben?". Zur Beantwortung dieser Frage braucht es keine Fotos, keine Daten des Wohnmobils und auch sonst keine weiteren Infos.
-🙂
Wenn der vermeintliche Wohnmobileigner dort regulär steht, spielt das alles sehr wohl eine Rolle...!
Bis jetzt hörten wir nur die subjektive Einschätzung des TEs...!
-🙂
Wieso machst du das mit der PKW-Zulassung? Bei meinem WoMo ist die Vesicherung viel günstiger, als sie bei einem PKW wäre.
Zitat:
@princeton schrieb am 12. April 2018 um 12:02:41 Uhr:
-🙂
Wenn der vermeintliche Wohnmobileigner dort regulär steht, spielt das alles sehr wohl eine Rolle...!
Bis jetzt hörten wir nur die subjektive Einschätzung des TEs...!-🙂
Wenn die markierten Stellplätze ausdrücklich als PKW-Stellplätze ausgewiesen sind, spielt das eben keine Rolle. Dann darf ein Wohnmobil dort nicht parken. Egal wie platzsparend (oder eben nicht) es hingestellt wird.
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Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 12. April 2018 um 12:07:28 Uhr:
Wieso machst du das mit der PKW-Zulassung? Bei meinem WoMo ist die Vesicherung viel günstiger, als sie bei einem PKW wäre.
-🙂
Ich bin öfters mit einem Anhänger längere Strecken unterwegs.
Und mit dem Wohnmobil-Gespann dürfte ich nicht im Geltungsbereich des Schildes 277 (LKW-Überholverbot) überholen.
Hatte deswegen mal eine zähe Gerichtsverhandlung...!
Seitdem bevorzuge ich die PKW-Zulassung!
-🙂
Zitat:
@SharonVinyard schrieb am 12. April 2018 um 12:08:19 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 12. April 2018 um 12:02:41 Uhr:
-🙂
Wenn der vermeintliche Wohnmobileigner dort regulär steht, spielt das alles sehr wohl eine Rolle...!
Bis jetzt hörten wir nur die subjektive Einschätzung des TEs...!-🙂
Wenn die markierten Stellplätze ausdrücklich als PKW-Stellplätze ausgewiesen sind, spielt das eben keine Rolle. Dann darf ein Wohnmobil dort nicht parken. Egal wie platzsparend (oder eben nicht) es hingestellt wird.
-🙂
Regulär dürfte an solchen Stellen auch kein Motorräder oder Anhänger parken...!
Und der betroffene Wohnmobilbesitzer dürfte dann auch nie offiziel auf einem Autobahnparkplatz für PKW parken...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 12. April 2018 um 12:19:16 Uhr:
Regulär dürfte an solchen Stellen auch kein Motorräder oder Anhänger parken...!
Und der betroffene Wohnmobilbesitzer dürfte dann auch nie offiziel auf einem Autobahnparkplatz für PKW parken...!-🙂
Zumindest nicht auf explizit für PKW ausgewiesenen Stellplätzen, das stimmt. Und für diese Information benötigt es keine Fotos vom Wohnmobil und auch keine exakten Daten.
Und wenn es 100 Meter weiter Parkplätze gibt, die groß genug für Wohnmobile sind und nicht ausschließlich für PKW ausgewiesen sind, könnte dem Problem eben auch leicht Abhilfe geschaffen werden. Auch hier ohne Infos zum Wohnmobil oder Fotos vom Parkplatz.
Die Toleranzbereitschaft durch behördliche Exekutivkräfte und Anrainer dürfte sicherlich bei einem Wohnmobil in Bulli- oder Sprintergröße höher sein, als wenn es sich um ein 12t-Wohnmobil mit Porsche-Boxter im Laderaum handelt...!
Und wie bereits erwähnt, nicht jedes vermeintliche Wohnmobil ist auch als Solches in den Fahrzeugpapieren erfasst.
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 12. Apr. 2018 um 12:32:48 Uhr:
Und wie bereits erwähnt, nicht jedes vermeintliche Wohnmobil ist auch als Solches in den Fahrzeugpapieren erfasst.
Das werden wir und der TE aber auch vermutlich nie rausfinden. Selbst das Modell sagt ja nichts über die Zulassung aus. Und ob die Behörden schlussendlich handeln steht auch nochmal auf einem ganz anderen Blatt. Vielleicht sehen die auch keine Notwendigkeit, da das Wohnmobil in deren Augen keine Behinderung darstellt, Selbst wenn es offiziell gar nicht da parken dürfte.
Da als PKW zugelassene Wohnmobile aber eher die Ausnahme als die Regel sind, Ist es derzeit wahrscheinlicher, dass das Parken dort verboten ist.
Wenn durch das Ding 4 Stellplätze statt einem belegt werden, wird der Toleranzbereich mit großer Wahrscheinlichkeit gegen 0 gehen.
Zitat:
Also schreibe ich nun an das Ordnungsamt die "OWi" Anzeigen. Weiß einer von Euch wie viele ich da schreiben kann? Ich dachte jeden Tag eine, oder?
-🙂
Dieses Vorhaben spricht ja auch für eine grundsätzliche Konfliktbereitschaft...!
Warum der gegenüberliegende Parkplatz nicht genutzt werden kann, kann ich mir noch nicht so richtig vorstellen...?
Viele Geländewagen (z.B alle LR Defender) und Vans (Vito e.c.t) haben auch keine PKW-Zulassung...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 12. Apr. 2018 um 12:56:09 Uhr:
z.B alle LR Defender
Quark. Eine LKW-Zulassung Bedarf gewisser Voraussetzungen, wie zB Trennung von Laderaum/Fahrerkabine, Anzahl an Sitzplätzen, ...
Es ist möglich, aber nicht mal eben so. Von vielen würde ich da nicht reden. Wenn dann eher Fahrzeuge vom Typ "Kleinsttransporter" wie Caddy, Dacia Soccer, Citroen Jumper...
Aktueller Stand:
Gestern war das Amt da und hat wohl Strafzettel geschrieben. Dabei habe ich aus der Ferne eine Unterhaltung mit dem Eigentümer gesehen. Mehrmals wurde dabei auf das Zusatzschild 1048-10 gezeigt^^
Scheinbar war es kein positives Gespräch. Heute wurde das große Wohnmobil abgeschleppt. Der Anhänger, dass Motorrad, sowie das kleine Wohnmobil stehen immer noch da.
Ich gehe davon aus, dass das Amt das gleiche festgestellt hat wie ich: es liegt eine beträchtliche Behinderung anderer vor. Der Eigentümer zeigt sich nicht einsichtig - dann muss er eben fühlen...
Für den Wissensdurst aller: auf dem Wohnmobil steht vorne "Hymer" und ist gute 2,50m länger als mein Opel, schätze ich mal. Also so um die 7,50m - ich hab aber keine Ahnung von Wohnmobilen 😁 . Da der Wohnmobilfahrer auf dem Parkplatz noch ca. 1m Platz nach hinten gehabt hat, und damit insgesamt 8,50m (!!) auf dem Parkplatz eingenommen hat, kannst Du mir glauben es gab keine Möglichkeit mehr für andere einzuparken.
Edit: das Thema kann dann auch geschlossen werden.
Zitat:
@guruhu schrieb am 12. April 2018 um 13:04:35 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 12. Apr. 2018 um 12:56:09 Uhr:
z.B alle LR DefenderQuark. Eine LKW-Zulassung Bedarf gewisser Voraussetzungen, wie zB Trennung von Laderaum/Fahrerkabine, Anzahl an Sitzplätzen, ...
Es ist möglich, aber nicht mal eben so. Von vielen würde ich da nicht reden. Wenn dann eher Fahrzeuge vom Typ "Kleinsttransporter" wie Caddy, Dacia Soccer, Citroen Jumper...
-🙂
JEDER Land Rover DEFENDER ist seit Jahren zulassungstechnisch kein PKW mehr, wegen mangelnder Airbags, Fussgängerschutz e.c.t...!
Ob der Zoll/das FA den LKW Status anerkennt, steht auf einem anderen Blatt...!
Sagt der, der vor 6 Wochen einen DEFENDER gekauft hat und nun LKW-Steuern dafür zahlt...!
Für den TE drücke ich die Daumen, dass er demnächst keine luftlosen Reifen vorfindet, oder ein verlustiges Kennzeichen zu beklagen hat...!
-🙂