Wie oft kann ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit aufnehmen?

Hallo Zusammen,

bei uns in der Straße parkt ein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz (Parkplatz mit separater Einfahrt von der Straße & quasi quadratisch angelegt mit gegenüberliegenden Parkbuchten) - es passt hier natürlich in keine der eingezeichneten Parklücken (weder von der Breite noch der Länge) und versperrt somit nicht nur die Parkplätze neben ihm, sondern auch die gegenüber auf dem Parkplatz, da ein Einparken unmöglich ist...
Gespräche mit dem Besitzer haben leider nichts gebracht - sein Verhalten im Gespräch war unter aller Sau, auch der Hinweis das ca. 100 Meter vom Parkplatz entfernt viele "Wohnmobil-taugliche" Parkplätze vorhanden sind wurden ignoriert.

Also schreibe ich nun an das Ordnungsamt die "OWi" Anzeigen. Weiß einer von Euch wie viele ich da schreiben kann? Ich dachte jeden Tag eine, oder?

Beste Antwort im Thema

"Hinweis das ca. 100 Meter vom Parkplatz entfernt viele "Wohnmobil-taugliche" Parkplätze vorhanden sind..."

Ob diese Parkplätze wohl auch für normale PKW tauglich sind?

62 weitere Antworten
62 Antworten

Zitat:

@Pepe Mod schrieb am 11. Apr. 2018 um 14:23:56 Uhr:


Dachte an Fair Use. Common Sense.

Niemand hält dich davon ab deinen Hänger ebenfalls 14 Tage dort abzustellen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. April 2018 um 17:30:30 Uhr:



Ob diese Parkplätze wohl auch für normale PKW tauglich sind?

Und wo soll hier der Sinn sein ?
Wenn doch das Wohnmobil bezüglich der Abmessungen PKW-Parkplätze nutzlos macht warum wird es nicht dort abgestellt, wo die Parksituation angebracht wäre.
Und das wäre eben 100 Meter weiter vorn der Fall.

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 11. April 2018 um 07:54:09 Uhr:


Ja. Zumindest dann, wenn das Fahrzeug nicht so breit ist, dass es zwangsläufig mehr als eine Parklücke belegt, sondern die Blockade durch die eigene Faulheit oder die Angst vor Parkremplern entsteht.

StVO §12 Abs. 6

"Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken

Das beschreibt es doch schön!

Also darf das Wohnmobil dort ganz legal stehen, wenn ich mal davon ausgehe das es wirklich Platzsparend dort steht, aber eben trotzdem die Linien überschreitet.

In diesen Threads ist es doch immer wieder das gleiche, man möchte das jemand anders einen längeren Weg halt als man selbst. Jedesmal wird darauf hingewiesen das nicht weit entfernt, genug Platz wäre, aber anstatt selbst diesen Platz zu nutzen möchte man andere dazu auffordern den längeren Weg in Kauf zu nehmen.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 11. April 2018 um 16:16:04 Uhr:


In diesen Threads ist es doch immer wieder das gleiche, man möchte das jemand anders einen längeren Weg halt als man selbst. Jedesmal wird darauf hingewiesen das nicht weit entfernt, genug Platz wäre, aber anstatt selbst diesen Platz zu nutzen möchte man andere dazu auffordern den längeren Weg in Kauf zu nehmen.

Stimmt grundsätzlich. Aber wenn 100 Meter (oder auch 500) weiter "immer was frei" ist und man als Fahrzeugeigentümer weiß, dass das Auto die nächsten Wochen / Monate eh nicht bewegt wird, kann man aus Rücksicht auf die anderen Anwohner das Fahrzeug auch da parken, wo immer was frei ist. Dann muss man halt einmal 500 Meter laufen, dafür müssen die anderen nicht jeden Tag 500 Meter laufen.

Ähnliche Themen

Ja aus Rücksicht. Aber dann werden die Anzeigen des TE ins Leere laufen. Denn falsch verhält sich der WM Besitzer nicht. Halt nur etwas unsozial.

Das müsste man auf einem Foto beurteilen. Ich kann mir jedenfalls schwer vorstellen, dass er platzsparend parkt, wenn er vier Parkbuchten braucht. Allenfalls zwei hintereinander.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 11. April 2018 um 16:16:04 Uhr:



Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 11. April 2018 um 07:54:09 Uhr:


Ja. Zumindest dann, wenn das Fahrzeug nicht so breit ist, dass es zwangsläufig mehr als eine Parklücke belegt, sondern die Blockade durch die eigene Faulheit oder die Angst vor Parkremplern entsteht.

StVO §12 Abs. 6

"Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken

Das beschreibt es doch schön!

Also darf das Wohnmobil dort ganz legal stehen, wenn ich mal davon ausgehe das es wirklich Platzsparend dort steht, aber eben trotzdem die Linien überschreitet.

In diesen Threads ist es doch immer wieder das gleiche, man möchte das jemand anders einen längeren Weg halt als man selbst. Jedesmal wird darauf hingewiesen das nicht weit entfernt, genug Platz wäre, aber anstatt selbst diesen Platz zu nutzen möchte man andere dazu auffordern den längeren Weg in Kauf zu nehmen.

Kann ich dem nicht entnehmen. Es geht um markierte Parkplätze.
Auch folgendes teile ich nicht: "In diesen Threads ist es doch immer wieder das gleiche, man möchte das jemand anders einen längeren Weg halt als man selbst. "

Das ist eine reine Unterstellung. Wenn das Gefährt nur einmal im Jahr bewegt wird, muss das nicht so stehen, dass es gleich mehrere Parkplätze in Anspruch nimmt, sondern so, dass es die Situation entspannt. Für mich entsteht hier eine Unverhältnismäßigkeit, die leider zu dem fehlenden Miteinander der heutigen Zeit passt. Der Tonfall bei dem Gespräch spiegelt das "Assiverhalten" auch deutlichst wieder.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 11. April 2018 um 16:16:04 Uhr:



[...]
Also darf das Wohnmobil dort ganz legal stehen, wenn ich mal davon ausgehe das es wirklich Platzsparend dort steht, aber eben trotzdem die Linien überschreitet.

[...]

Nein, darf es nicht. Denn laut TE sind die Parkplätze mit diesem Schild hier versehen:
https://i.pinimg.com/.../b4f95fd9165690b195d8eab87b1d7426.jpg

Also dürfen auf diesen markierten Stellplätzen nur PKW stehen und keine Wohnmobile.

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 12. Apr. 2018 um 08:21:48 Uhr:


Denn laut TE sind die Parkplätze mit diesem Schild hier versehen:

Wo steht das?

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. April 2018 um 08:23:16 Uhr:



Wo steht das?

Genau hier:

Zitat:

@dexcc schrieb am 10. April 2018 um 09:15:21 Uhr:



[...]

Edit: ich glaube das Thema hat sich sowieso erledigt. Sehe gerade, dass unter dem blauen "P" Schild ein weiteres Schild auf welchem ein PKW von der Seite abgebildet ist, angebracht ist. Somit hat er mit seinen Wohnmobilen und Motorrad hier nichts zu suchen.
Ich rede noch mal mit ihm und dann sehen wir weiter 🙂

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 12. Apr. 2018 um 08:29:41 Uhr:


Genau hier:

Danke.

@ TE
Nenne doch mal den genauen Typen vom Wohnmobil...!

-🙂

Zitat:

@princeton schrieb am 12. Apr. 2018 um 10:49:53 Uhr:


Nenne doch mal den genauen Typen vom Wohnmobil...!

Was spielt das denn für eine Rolle? Sollte dort tatsächlich das Verkehrszeichen 1048-10 hängen, hat das WoMo da tatsächlich nichts zu suchen 😉

Mach mal ein Foto von der Situation. So kann ja eigentlich nicht wirklich eine Aussage getroffen werden.

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. April 2018 um 11:33:16 Uhr:



Zitat:

@princeton schrieb am 12. Apr. 2018 um 10:49:53 Uhr:


Nenne doch mal den genauen Typen vom Wohnmobil...!

Was spielt das denn für eine Rolle? Sollte dort tatsächlich das Verkehrszeichen 1048-10 hängen, hat das WoMo da tatsächlich nichts zu suchen 😉

-🙂

Erstens hat mein eigenes Wohnmobil eine PKW-Zulassung, und zweitens würde mich persönlich interessieren welches genaue Wohnmobil anscheinend 3-4 Parkplätze verschlingen soll...!
Somit würde ich mich weiterhin, und ggf. auch andere hier, für die Herstellerbezeichnung interessieren!

-🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen