Wie oft kann ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit aufnehmen?

Hallo Zusammen,

bei uns in der Straße parkt ein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz (Parkplatz mit separater Einfahrt von der Straße & quasi quadratisch angelegt mit gegenüberliegenden Parkbuchten) - es passt hier natürlich in keine der eingezeichneten Parklücken (weder von der Breite noch der Länge) und versperrt somit nicht nur die Parkplätze neben ihm, sondern auch die gegenüber auf dem Parkplatz, da ein Einparken unmöglich ist...
Gespräche mit dem Besitzer haben leider nichts gebracht - sein Verhalten im Gespräch war unter aller Sau, auch der Hinweis das ca. 100 Meter vom Parkplatz entfernt viele "Wohnmobil-taugliche" Parkplätze vorhanden sind wurden ignoriert.

Also schreibe ich nun an das Ordnungsamt die "OWi" Anzeigen. Weiß einer von Euch wie viele ich da schreiben kann? Ich dachte jeden Tag eine, oder?

Beste Antwort im Thema

"Hinweis das ca. 100 Meter vom Parkplatz entfernt viele "Wohnmobil-taugliche" Parkplätze vorhanden sind..."

Ob diese Parkplätze wohl auch für normale PKW tauglich sind?

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. Apr. 2018 um 08:39:50 Uhr:


Stimmt auch nicht, du mußt dein Auto alle 2-3 Tage kontrollieren (daher wirst du auch bei nachträglich aufgestellten Halteverbotschildern abgeschleppt).

Was du sagst stimmt zwar, daraus erwächst aber noch nicht die Pflicht den Wagen auch zu entfernen, sollte man einen Fehler bemerken. Man kann es auch darauf ankommen lassen, dass es a) teurer wird, oder b) die Kiste halt abgeschleppt wird 😉

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. April 2018 um 08:58:58 Uhr:


Was du sagst stimmt zwar, daraus erwächst aber noch nicht die Pflicht den Wagen auch zu entfernen, sollte man einen Fehler bemerken.

Hähä, naja nach dem Motto "ich muß nur sterben sonst nix" natürlich nicht. 😉

Wir dann halt für einen erledigt und kostet 'ne Kleinigkeit.

Gruß Metalhead

Für mich steht es auch nicht zur Diskussion weiter weg zu parken. Er benutzt sein Wohnmobil 2x im Jahr. Laut dem Nachbar muss er das Wohnmobil "vom Wohnzimmer im Blick haben", da "interessieren ihn die anderen Leute nicht". Dazu steht noch sein anderes Wohnmobil auf dem Parkplatz (ein kleines, passt in die Lücke), sein Anhänger sowie seine 2 Pkws & sein Motorrad - da muss das "große" Wohnmobil nicht noch zusätzliche 3-4 Lücken in Beschlag nehmen, wenn er es auch einfach 100m weiter wegstellt und dann eben 2x im Jahr vor sein Haus rollt 😁

Edit: ich glaube das Thema hat sich sowieso erledigt. Sehe gerade, dass unter dem blauen "P" Schild ein weiteres Schild auf welchem ein PKW von der Seite abgebildet ist, angebracht ist. Somit hat er mit seinen Wohnmobilen und Motorrad hier nichts zu suchen.
Ich rede noch mal mit ihm und dann sehen wir weiter 🙂

Zitat:

@dexcc schrieb am 10. April 2018 um 09:15:21 Uhr:


Für mich steht es auch nicht zur Diskussion weiter weg zu parken. Er benutzt sein Wohnmobil 2x im Jahr. Laut dem Nachbar muss er das Wohnmobil "vom Wohnzimmer im Blick haben", da "interessieren ihn die anderen Leute nicht". Dazu steht noch sein anderes Wohnmobil auf dem Parkplatz (ein kleines, passt in die Lücke), sein Anhänger sowie seine 2 Pkws & sein Motorrad - da muss das "große" Wohnmobil nicht noch zusätzliche 3-4 Lücken in Beschlag nehmen, wenn er es auch einfach 100m weiter wegstellt und dann eben 2x im Jahr vor sein Haus rollt 😁

Edit: ich glaube das Thema hat sich sowieso erledigt. Sehe gerade, dass unter dem blauen "P" Schild ein weiteres Schild auf welchem ein PKW von der Seite abgebildet ist, angebracht ist. Somit hat er mit seinen Wohnmobilen und Motorrad hier nichts zu suchen.
Ich rede noch mal mit ihm und dann sehen wir weiter 🙂

Das "blauen Schild" ist das was ich meinte. Dann haben die Anhänger dort auch nichts verloren.
Wenn Du sagst, dass er ziemlich aggressiv rüber kam, wird er das beim nächsten Ansprechen eher steigern...

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Vielen Dank an alle hier. Ich habe noch mal mit ihm geredet und: Einsicht sieht anders aus 😛 (um es milde zu sagen...)
Dann bleibt mir nur der Weg übers Ordnungsamt.

Was ist denn das für ein Wohnmobil, dass es so viele Parkbuchten braucht? Lass eine normale Parkbox mal 2,50 x 5,00 Meter groß sein. Selbst wenn das Wohnmobil 6,50 lang sein sollte, passt es häufig trotzdem rein, z.B. wenn der in der Regel lange Überhang in einen Busch / auf eine anliegende Wiese ragt und vorne eben 50cm überstehen. Die Breite ist in der Regel auch kein Problem.

Mein Wohnmobil ist 5,70 Meter lang und ich habe auch lange auf einem Parkplatz wie dem beschriebenen geparkt, ehe die Stadt da ein "nur PKW" - Schild angebracht hat.

Ich kann dexcc da voll verstehen; gerade beim Parken (und damit beim Verlassen des Autos) hat man ja keine Chance, ein eventuelles eigenes Fehlverhalten schnell zu korrigieren oder eine entschuldigende Geste zu machen. Deswegen habe ich auch schon mit gutem Erfolg eine Reihe von hartnäckigen Falschparkern (Gehweg auf voller Breite dicht) beim Ordnungsamt angezeigt, immer mit Beweisfoto und von-bis-Uhrzeit. Und im Wiederholfall auch mehrmals. Nur in einem Fall war ein Spezialist so hartnäckig, dass ich beim Ordnungsamt bei der x. Anzeige gefragt habe, ab wieviel verstößen man von charakterlicher Nichteignung zum Führen eines KFz. spricht. Es kam keine Antwort, aber circa eine Woche später war der Spuk vorbei und der Typ parkt anständig. Ich gehe auch davon aus, dass bei diesen Menschen, die es - wie im Falle des Nachbarn des TE - in voller Absicht tun, kein Gespräch zu etwas führt. Also: Das Amt machen lassen. Und das Amt macht.

Ist nichts, was mir Spaß macht. Ich habe nichts davon, bekomme weder Rückmeldung noch Provision. Aber ich finde, unter Anwohnern einer mit Parkplätzen nicht üppig bestückten Straße braucht es etwas Park-Hygiene.

Grüße
SpyderRyder

Vor allen Dingen wenn das Fahrzeug absehbar auf längere Zeit abgestellt werden soll, ist es umso wichtiger, platzsparend zu parken. Schlimm genug, wenn sich jemand allein in eine Doppelbox stellt, sei es aus Ignoranz, Faulheit oder aus Angst um sein heiliges, vollkaskoversichertes Blech. Noch schlimmer, wenn das jemand macht, bevor er in den zweiwöchigen Urlaub aufbricht.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 10. April 2018 um 14:40:09 Uhr:


Was ist denn das für ein Wohnmobil, dass es so viele Parkbuchten braucht? Lass eine normale Parkbox mal 2,50 x 5,00 Meter groß sein. Selbst wenn das Wohnmobil 6,50 lang sein sollte, passt es häufig trotzdem rein, z.B. wenn der in der Regel lange Überhang in einen Busch / auf eine anliegende Wiese ragt und vorne eben 50cm überstehen. Die Breite ist in der Regel auch kein Problem.

Mein Wohnmobil ist 5,70 Meter lang und ich habe auch lange auf einem Parkplatz wie dem beschriebenen geparkt, ehe die Stadt da ein "nur PKW" - Schild angebracht hat.

nene mein Guter, das siehst Du falsch. Ich habe seit knapp 30 Jahren einen 2to Anhänger, 2,5m breit und 5,99m lang (Der cm ist für Fähren wichtig...)
Ich kann Dir sagen, dass die meisten Parklücken schmaler sind als mein Anhänger. Erst Recht die Parkhäfen am Strassenrand/Gehweg. Das kann ja jeder mal nachmessen. Nebenbei gesagt, es muss doch auch noch eine Tür aufgehen.
Auch nutze ich gern das Grüne für den "Überhang" (wie Du es nennst). Aber es reicht nicht. Wenn ich in der Stadt unterwegs bin oder am WE im Spreewald, dann habe ich eine zusätzliche Warnweste für die Zuggabel dabei.

So breit sind aber die meistens WoMobile nicht. Selbst die dicksten Schiffe von Hymer sind auf den ersten Blick nur 2,35 Meter Breit. Klar, ich bin auch schon so ein Ami-Ding gefahren, dass ich mit meiner Klasse B hierzulande nie hätte fahren dürfen, aber die gibt es ja hier nur sehr selten.

Wenn man sein Fahrzeug einigermaßen im Griff und die Ruhe hat, vernünftig einzuparken, muss mit einem Wohnmobil nicht die hier genannten 4 Stellplätze in Beschlag nehmen.

Aber mal ne andere Frage, ist es denn verboten mit seinem Fahrzeug mehr als einen Parkplatz zu besetzen?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. April 2018 um 19:48:08 Uhr:


Aber mal ne andere Frage, ist es denn verboten mit seinem Fahrzeug mehr als einen Parkplatz zu besetzen?

Ja. Zumindest dann, wenn das Fahrzeug nicht so breit ist, dass es zwangsläufig mehr als eine Parklücke belegt, sondern die Blockade durch die eigene Faulheit oder die Angst vor Parkremplern entsteht.

StVO §12 Abs. 6

"Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken

Leicht 0T: In unserer Stadt stehen mindestens 40 Mietanhänger einer Firma an der Strasse. Wundert mich etwas. Outsourcing vom feinsten. Laienhaft gefragt: Öffentlichen Parkraum als gewerblichen Parkraum vergesellschaften.

Zitat:

@Pepe Mod schrieb am 11. Apr. 2018 um 13:18:59 Uhr:


Laienhaft gefragt:

Da ist keine Frage.
Aber an sonsten wie du schon sagtest: öffentlicher Parkraum, Also für jeden. Für alles weitere (Anhänger, LKW,...) hat der Gesetzgeber vorgesorgt und entsprechende Sonderregelungen erlassen. Sei es eine Begrenzung der maximalen Parkdauer, oder eine Beschränkung der Nutzungszeit.

Klar.
Dachte an Fair Use. Common Sense.

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