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Wie langsam darf man langsam fahren?

Hallo,

hab schon hier schon SuFu benutzt aber nicht gefunden. Mich würde interessieren wie langsam man langsam fahren darf? Auf einer breite gut ausgebaute Landstraße, wo bis max. 100 km/h erlaubt ist fährt vor mir immer jemand nur 50 km/h. Meist treffe ich morgens auf dem Weg zur Arbeit, immer den gleichen Wagen. Dafür wird er viel überholt, manchmal auch nicht ungefährlich. Manche Autofahrer fühlen sich provoziert. Nun hat es einen Unfall gegeben, zum Glück blieb es nur beim Blechschaden, keine Verletzung. Wäre er schneller gefahren, z.B. 70 km/h wäre auch ok gewesen, wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Nun die Frage, darf man überhaupt so langsam fahren und somit die hinterher fahrende Fahrzeuge zu gefährden indem sie sich provoziert fühlen? Gibt es Grenzen?

Gruß
Wuffi2009

Beste Antwort im Thema

Oh je, das wird wieder ein lustiger Thread. Ich versuchs mal sachlich, bevor es wieder rund geht.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass man ohne Grund nicht so langsam fahren darf, dass man andere mehr als vermeidbar behindert. Eine exakte Zahl gibt es da nicht. 50 km/h unter Limit ist natürlich schon ne Masse Holz. Das bedeutet aber nicht, dass man den Mann dann einfach von der Straße rammen darf. Wie hat sich der Unfall denn zugetragen?

Nur ein Hinweis sei mir noch gestattet: Die Gefahr geht von demjenigen aus, der sich durch einen Langsamfahrer provoziert fühlt und sich zu einem riskanten Manöver hinreissen lässt.

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Darf ich mit meinem Peugeot 96 nachts langsamer fahren als 20 ? Dynamo und Licht eigeschaltet.

Laut Wuffi ist der "Lahme" oder soll ich sagen "Der nicht aus den Puschen kommt" noch immer täglich auf Achse. Wir scheinen aber zu viel geschrieben zu haben: Wuffi überlegt wohl noch, wie er handeln soll?? Über den Fortgang der Entwicklung hier bitte posten.  

Zitat:

Original geschrieben von infuso


und welche begründung soll das sein?

sehschwäche? ab zum arzt
reaktionsschwäche? bus und bahn
unfähig? bus und bahn
ausfallerscheinungen? bus und bahn
übermüdung? schlafen
überfordert? bus und bahn
auto kaputt? werkstatt

also welche begründung soll da kommen? und wenn alle anderen schneller wollen und KÖNNEN, dann sollte man keine scheinheilligen begründungen erfinden.

Ich war echt gespannt wer meinen doch sehr einfach gehaltenen Beitrag nicht kapiert.

Ich hätte es wissen müssen.😁

@infuso: Ich helf dir mal ein bisschen und habe man § 240 StGB rausgesucht. Das ist der, in dem es um Nötigung geht, aber das weißt du natürlich. Dort heisst es:

Zitat:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jetzt müsstest du nur noch erläutern, wo du die Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel siehst. Kleiner Hinweis: Kein Richter wird in einem bisschen Zeitverust oder deinem steigenden Blutdruck die Grundlage dieses § erfüllt sehen.

Mit der Nötigung war das also nichts. Jetzt bist du dran uns zu sagen, wo die Gefährdung herkommen soll. Ich bin gespannt.

so einen unsinn muss man auch nicht verstegen.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


absichtliches langsamfahren ist und bleibt nötigung. und die gefährdung bleibt auch, auch wenn die schleicher das nicht so sehen.

Ach so - da gibt man sich richtig Mühe, Dir in anderen Freds den Begriff "Nötigung" zu erklären, und du wiederholst den Blödsinn von damals immer weiter? 😕 Und die Gefährdung geht nur vom unfähigen Überholer aus - hatten wir auch schon x mal. Verstehen der Antworten ist wohl nicht Deine Stärke? 😠

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Es steht aber schrieben in § 3 Abs. 3 StVO:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Stimmt schon, aber in Gesetzestexten seckt der Teufel oft im Detail, daher solltest Du den §3 Abs.1 nicht vergessen, da heißt es:

"Der Fahrzeugführer hat seine Geschwindigkeit insbesondereden Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen

sowie seinen persönlichen Fähigkeiten anzupassen

"

Nun könnte man darüber diskutieren ob jemand der sich auf der Landstraße nicht mehr als 50km/h zutraut generell am Straßenverkehr teilnehem sollte, grundsätzlich aber hat er das Recht eine Geschwindigkeit zu fahren die ihm sicher erscheint, und die er beherschen kann.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


und welche begründung soll das sein?

sehschwäche? ab zum arzt
reaktionsschwäche? bus und bahn
unfähig? bus und bahn
ausfallerscheinungen? bus und bahn
übermüdung? schlafen
überfordert? bus und bahn
auto kaputt? werkstatt

also welche begründung soll da kommen? und wenn alle anderen schneller wollen und KÖNNEN, dann sollte man keine scheinheilligen begründungen erfinden.

Du hast das Dürfen vergessen. 😁 Solange es nicht knallt, kann ich auch mehr, als ich darf.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Es steht aber schrieben in § 3 Abs. 3 StVO:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Stimmt schon, aber in Gesetzestexten seckt der Teufel oft im Detail, daher solltest Du den §3 Abs.1 nicht vergessen, da heißt es:
"Der Fahrzeugführer hat seine Geschwindigkeit insbesondereden Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten anzupassen"

Nun könnte man darüber diskutieren ob jemand der sich auf der Landstraße nicht mehr als 50km/h zutraut generell am Straßenverkehr teilnehem sollte, grundsätzlich aber hat er das Recht eine Geschwindigkeit zu fahren die ihm sicher erscheint, und die er beherschen kann.

darüber brauch man nicht diskutieren. wer sich nicht anpassen kann, der hat auf der strasse nichts verloren.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


so einen unsinn muss man auch nicht verstegen.

Doch, wenn man mit dem Begriff "Nötigung" um sich wirft, sollte man ihn verstanden haben.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


wer sich nicht anpassen kann, der hat auf der strasse nichts verloren.

Du meinst so, wie du dich der Fahrweise anderer nicht anpassen kannst?

Aber du wolltest noch was zu den Themen Nötigung und Gefährdung sagen. Oder waren deine Aussagen wie übliches nur hohles Geblubber?

Zitat:

Original geschrieben von infuso


und welche begründung soll das sein?

sehschwäche? ab zum arzt
reaktionsschwäche? bus und bahn
unfähig? bus und bahn
ausfallerscheinungen? bus und bahn
übermüdung? schlafen
überfordert? bus und bahn
auto kaputt? werkstatt

also welche begründung soll da kommen? und wenn alle anderen schneller wollen und KÖNNEN, dann sollte man keine scheinheilligen begründungen erfinden.

Ganz einfach ein Eintrag im FS ich weis ich wiederhole mich.

Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Stimmt schon, aber in Gesetzestexten seckt der Teufel oft im Detail, daher solltest Du den §3 Abs.1 nicht vergessen, da heißt es:
"Der Fahrzeugführer hat seine Geschwindigkeit insbesondereden Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten anzupassen"

Nun könnte man darüber diskutieren ob jemand der sich auf der Landstraße nicht mehr als 50km/h zutraut generell am Straßenverkehr teilnehem sollte, grundsätzlich aber hat er das Recht eine Geschwindigkeit zu fahren die ihm sicher erscheint, und die er beherschen kann.

darüber brauch man nicht diskutieren. wer sich nicht anpassen kann, der hat auf der strasse nichts verloren.

Aber nur in Deiner Traumwelt - anpassen an das (eventuell überhöhte) Tempo anderer VT wird nirgendwo gefordert.

wir wissen langsam, dass du nur 50 -80 kannst.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


wir wissen langsam, dass du nur 50 -80 kannst.

Ich nicht. Versuche doch nicht, andere in Deine Polemik mit einzubeziehen.

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