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Wie langsam darf man langsam fahren?

Hallo,

hab schon hier schon SuFu benutzt aber nicht gefunden. Mich würde interessieren wie langsam man langsam fahren darf? Auf einer breite gut ausgebaute Landstraße, wo bis max. 100 km/h erlaubt ist fährt vor mir immer jemand nur 50 km/h. Meist treffe ich morgens auf dem Weg zur Arbeit, immer den gleichen Wagen. Dafür wird er viel überholt, manchmal auch nicht ungefährlich. Manche Autofahrer fühlen sich provoziert. Nun hat es einen Unfall gegeben, zum Glück blieb es nur beim Blechschaden, keine Verletzung. Wäre er schneller gefahren, z.B. 70 km/h wäre auch ok gewesen, wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Nun die Frage, darf man überhaupt so langsam fahren und somit die hinterher fahrende Fahrzeuge zu gefährden indem sie sich provoziert fühlen? Gibt es Grenzen?

Gruß
Wuffi2009

Beste Antwort im Thema

Oh je, das wird wieder ein lustiger Thread. Ich versuchs mal sachlich, bevor es wieder rund geht.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass man ohne Grund nicht so langsam fahren darf, dass man andere mehr als vermeidbar behindert. Eine exakte Zahl gibt es da nicht. 50 km/h unter Limit ist natürlich schon ne Masse Holz. Das bedeutet aber nicht, dass man den Mann dann einfach von der Straße rammen darf. Wie hat sich der Unfall denn zugetragen?

Nur ein Hinweis sei mir noch gestattet: Die Gefahr geht von demjenigen aus, der sich durch einen Langsamfahrer provoziert fühlt und sich zu einem riskanten Manöver hinreissen lässt.

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@infuso: Versuch doch wenigstens ein einziges mal den von dir abgesonderten Schwachsinn zu begründen. Und wenn du merkst, dass das nicht gehen, weil deine Aussagen jeglicher Grundlage entbehren, dann denk doch einfach mal ein wenig über dein Geschreibsel nach und spar dir deine armseligen Provokationseinzeiler. Du bist sowas von jämmerlich.

@ herr a.menge

damit du nicht weiter nervst. ich sehe gar nicht ein, mir für ein forum mühe zu geben. hier sind fast nur besserwisser und gutmenschen unterwegs und dafür reichen einzeiler. mein tipp, nutzt die ignorefunktion.

achso, du kannst alles mut google finden. die arbeit übernehme ich garantiert nicht.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


ich sehe gar nicht ein, mir für ein forum mühe zu geben.

Das merkt man. Aber warum hältst du dich dann nicht einfach aus dem Forum raus?

Zitat:

hier sibd nur besserwisser und gutmenschen unterwegs

Ja, es ist schon ausgesprochen besserwisserisch, wenn man einfach mal auf die geltenden Gesetze hinweist, um deine saudämliche Polemik als solche zu entlarven.

Zitat:

und dafür reichen einzeiler.

Ich darf das dahingehend interpretieren, dass du es nicht besser kanst, oder? Was versprichst du dir von deiner dunpfen Polemik? Geht dir einer dabei ab, einen Thread nach dem anderen zu stören?

Edit:

Zitat:

achso, du kannst alles mut google finden. die arbeit übernehme ich garantiert nicht.

Bla bla bla...das von mir genutze Google hat zum Stichwort "Nötigung" ausgespuckt, was ich verlinkt habe. Davon abgesehen ist es üblich, dass derjenige, der Behauptungen aufstellt, auch die Aufgabe hat, diese zu belegen.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19


Darf ich mit meinem Peugeot 96 nachts langsamer fahren als 20 ? Dynamo und Licht eigeschaltet.

Tante Kugel ist sich da nicht ganz einig. Wenn es um das Modell von 1907 geht, sage ich ja. Bei anderen Treffern sind es 25 Jahre alte Modelle wie ein 106(?). Da würde ich zu einem Nein tendieren.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


...
Nur ein Hinweis sei mir noch gestattet: Die Gefahr geht von demjenigen aus, der sich durch einen Langsamfahrer provoziert fühlt und sich zu einem riskanten Manöver hinreissen lässt.

genua!

ich habe aufgrund der ewigwarnend, mahnendnörgelnden bedenkenträger in diesem forum jetzt beschlossen, dass für mich, aus sicherheitsgründen, nur noch schrittgeschwindigkeit in frage kommt.
ich erkläre bundesrepublik hiermit zur spielstraße.

endlich gehe ich, mit meiner angeborenen kurzsichtigkeit, auch mit dem sichtfahrgebot konform!

da mein auto etwas breiter ist als andere
und
da mein auto etwas höher ist als andere

bitte ich jetzt schonmal um entschuldigung, dafür, wenn sich jemand proviziert fühlen sollte und möchte mir zum schluss noch den hinweis gestatten, dass eindeutig und ausschließlich die Gefährdung NUR von demjenigen ausgeht, der sich zu einem riskanten manöver hinreissen lässt.

ich habe das heute bereits erfolgreich bei uns im veedel getestet. herrlich!
ich kann es nur empfehlen, allenorten die gesichter fast bis zur unkenntlichkeit lachend verzerrt, freundlich winkende menschen die mir zusätzliche lichtunterstützung auch am tag bieten!
merke
sicherheit geht vor!

Hast du auch was Sachliches zum Thema zu sagen?

Wenn ich morgen Lust habe, dann kann ich wenn ich denn will, auf der Bundestrasse bei erlaubten 100 km/h fein mit 50 km/h lang fetzen. Und wenn paar Autos hinter mir auftauchen lass ich sie bei einer guenstigen gelegenheit vorbei. Nicht das ich so einen Fahrstil haette, aber so koennte ich es machen wenn ich das will. Denn die ,,Freiheit'' von der hier in einem gewissen Thread immer gesprochen wird, funzt nicht nur in eine Richtung bei Geschwindigkeit 😉
Dabei koennte jetzt der ein oder andere kraeftig mit dem Fuss aufstampfen, die Unterlippe zum ,,Flunsch`` vorschieben und ganz dolle rot anlaufen 😁 Es hilft nix, mich wuerde wegen sowas keiner wegen Noetigung und sonstwas ranbekommen. Aber so mancher kann ruhig weiter davon traeumen langsame zu verklagen und ich traeume weiter davon der Verklagte laut lachend zu sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Dabei koennte jetzt der ein oder andere kraeftig mit dem Fuss aufstampfen, die Unterlippe zum ,,Flunsch`` vorschieben und ganz dolle rot anlaufen 😁 Es hilft nix, mich wuerde wegen sowas keiner wegen Noetigung und sonstwas ranbekommen. Aber so mancher kann ruhig weiter davon traeumen langsame zu verklagen und ich traeume weiter davon der Verklagte laut lachend zu sein 😁

ich dachte du bist am polarkreis? 😁

dieses ganze verklagekapserletheater ist doch eh völlig albern, langsame werden überholt und gut. wenn überholen nicht geht muss man halt warten bis es geht.

übrigens, magst du scandinavia nicht auch zur spielstraße erklären? das klappt hier wunderbar, ich hab beste erfahrungen damit

Ich habe mir mal wieder nur die letzten 2 Posts durchgelesen und weiß schon dass hier nichts produktives steht. Ein wenig Polemik, ein bisschen Dünnschiss wie immer.
Ich weiß auch, dass der einzige fachliche Beitrag (den ich mal wieder liefer) total untergeht und sich lieber wieder in Stammtischmanier weiter "unterhalten" wird.

Die Grundsätze der Geschwindigkeit..wo fange ich an.
Ein Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er das Fahrzeug ständig beherrscht.
Dazu muss die Geschwindigkeit je nach Straßenverhältnissen, Witterungsverhältnissen, persönlichen Verhätlnissen, Sichtverhältnissen, Verkehrsverhältnissen.... angepasst werden.

Bei Sichtweiten unter 50m (Nebel, Schnee, Regen) max. 50 km/h.
Ansonsten gilt die Sichtfahrgeschwindigkeit. Man muss jederzeit mit einem Hinderniss auf dem nicht einsehbaren Teil der Fahrbahn rechnen, auch in der Dunkelheit mit unebelcuhteten Hindernissen.

Halbe Sichtfahrgeschwindigkeit gilt bei schmalen Straßen, wo ggf. Gegenverkehr gefährdet werden könnte.

Auf BAB gilt KEINE Sichtfahrgeschwindigkeit, wenn Schlusslichter des Vordermannes Jederzeit erkennbar sind und ausreichender Abstand vorhanden ist. Oder wenn der Verlauf der FAhrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern, fremden Licht erkennbar ist und man Hindernisse ebenfalls erkennen kann.

Nach Ansicht des OLG Hamm darf gem. §3 I StVO die höchstzulässige Geschwindigkeit nur unter BESTEN Umständen gefahren werden.

Jetzt zu der Eingangsfrage...man darf nicht ohne triftigen Grund langsam fahren..
Der Verkehrsfluss wird behindert, wenn mehrere Fahrzeuge in die gleiche Richtung fahren UND das Überholen nicht gefahrlos möglich ist UND die Geschwindigkeit i.G.O. 30 km/h und weniger, a.G.O. 60 km/h und weniger und auf BAB 80 km/h und weniger.
-> Aber NUR wenn nicht o.g. Gründe vorliegen, dass man sein Geschwindigkeitsverhalten sowieso anpassen muss!!!

Zitat:

Original geschrieben von Wuffi2009


Hallo,

Auf einer breite gut ausgebaute Landstraße, wo bis max. 100 km/h erlaubt ist fährt vor mir immer jemand nur 50 km/h. Meist treffe ich morgens auf dem Weg zur Arbeit, immer den gleichen Wagen.
Gruß
Wuffi2009

Über welche Entfernung zieht sich denn die Schleicherei hin?

Und wenn es morgens immer um die gleiche Zeit der gleiche Wagen ist, dann würde ich 5 Minuten später oder früher fahren.🙂

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


...
Bleibt doch einfach bei der Beschuldigung einer Behinderung. Selbst wenn hier keine Behinderung vor liegt, bleibt eine offen getätigte Beschuldigung ohne jede Folgen.
...
Warum diese Formulierung 🙄 ?

Warum nicht?

Ich habe mit Absicht die verbale Maximalversion einer Meldung benutzt, um daran aufzuzeigen, dass selbst bei "drastischer" Nennung keine weiteren Folgen für sich selbst kommen werden - selbst wenn man in eine Dienststelle persönlich einreitet und dort eine OWI-Anzeige erstattet.

Zitat:

Man gibt den Hinweis auf ein Verhalten (also auch keine Anzeige erstatten), welches für einen (und andere) eine Behinderung darstellt und bittet die Polizei, dem nachzugehen.

Man kann auch gerne die verbale Minimalversion benutzen, so lange es um eine Ordnungswidrigkeit, hier die von Dir genannte Behinderung geht.

Der Unterschied ist nicht wie hart oder weich ein Fehlverhalten umschrieben wird, sondern welches (vermeintliche) Fehlverhalten beschrieben wird.

Die Nennung einer Straftat wie zB. besoffen, Drogen, Nötigung ist die Nennung einer Straftat und wenn dies bewusst falsch oder "mittelbar falsch" gemacht wird, dann ist der Frosch gekämmt.

Eine daneben noch weitere Umschreibung in der harten Ausführung mit "der hat, ich schwöre" oder auch das eigentlich nur laut geführte Selbstgespräch "nur ein Hinweis, ich weiß nicht, aber könnte doch sein" ist dann nur noch für die Strafhöhe ausschlaggebend.

Ein tatsächlich nur versehentliche Nennung (Meldung) einer Straftat wird zwar nicht bestraft, kann aber u.U. immer noch für einige Freizeitbeschäftung sorgen.

Sollte man hier mit seiner Meldung zu tief in den Missetaten-Eimer greifen, muss man auch mit mehr Beschäftigung rechnen, als das, was dem Überprüften dadurch widerfährt- nur so als allgemeiner Hinweis, wenn man eine derartige Meldung unbedingt machen möchte.

Kritisch wird es erst dann, wenn sich 2 oder 3 hintereinander treffen. Die kann man nicht alle mit einmal überholen.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Und wenn es morgens immer um die gleiche Zeit der gleiche Wagen ist, dann würde ich 5 Minuten später oder früher fahren.🙂

Und woher kommt dann der Adrenalin-Stoß, der notwendige Aufreger zum Blutdruck hoch fahren, dass man halbwegs munter am Arbeitsplatz erscheint?

Zitat:

Original geschrieben von gershX



übrigens, magst du scandinavia nicht auch zur spielstraße erklären? das klappt hier wunderbar, ich hab beste erfahrungen damit

😁 ist hier schon. Landstrasse 80 km/h meist auf 60 begrenzt und Autobahn 100 km/h meist auf 80 begrenzt. Deswegen brauch ich nicht viel PS. Man rollt durch die Gegend und gut ist. Das ganze Stressfrei. Was solls, ich liebe es. 😉

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