Wie läuft das, wenn man nicht weiß, wer genau gefahren ist?
Hallo!
Mal angenommen, man fährt eine sehr lange Strecke durch Deutschland und wechselt sich ab und zu ab und es kommt wg. der Tour ein Bußgeldbescheid, dann weiß man ja nicht, wer in dem Moment gefahren ist. Wie läuft das dann bzw. was sollte man (nicht) tun?
Ist standardmäßig ein Foto dabei oder kostet das extra?
TIA
notting
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Verstehe! Eine Erklärung von Eides statt...sollte da präventiv ausreichen!
Sorry, verstehe nur Bahnhof. Was soll denn da drinstehen, wenn ich das Foto noch nicht gesehen habe?
notting
Grübel...also, wenn es ein aussagefähiges Foto geben wird...auf dem der "Schuldige" klar zu erkennen sein wird....Sache vom Kern her geklärt!
Kein Foto/nicht brauchbares Foto könnte die Sache eingestellt werden!
Da Du nicht reagieren kannst mangels Anwesenheit....zuständige Behörde in X anrufen, fragen ob was vorliegt....ob Foto und ob ggf. Du drauf bist...um dann deine Rechte zu wahren!
Vergiss die Negativ-Erklärung...wenn Du nicht weiß, ob Du vielleicht doch auf dem Foto sein könntest....
Zitat:
Original geschrieben von notting
Das setzt doch voraus, dass es da dann auch einen Beamten in der anderen Dienststelle gibt, der den Hausbesuch macht? Ich habe aber noch nie gehört, dass die bei uns quasi nur weil man das Foto sehen will gleich einen Hausbesuch machen. Foto per Post an den Betreffenden schicken wäre doch einfacher...Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Es gibt da moderne technische Systeme und Möglichkeiten, die das Bild in die nächst gelegene Dienststelle übertragen.
So jedenfalls war es bei meiner Lebensgefährtin.
notting
Nein, Du hast das wichtigste überlesen.Es wird sofort durch den Beamten ein Abgleich gemacht ob das Bild nun übereinstimmt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Bei Firmenfahrzeugen sollte schon im Firmeninteresse ein Fahrtenbuch genau geführt werden, es sollte z.B. für die bestimmte Fahrt eingetragen werden, welche zwei Fahrer abwechselnd fahren.
ein fahrtenbuch MUSS auch geführt werden wen es kein fest zugeteilter und mit 1% versteuerter wagen ist. dieses fahrtenbuch kann aber "lasch" geführt werden und gilt NUR für firmeninterne sachen und fürs finanzamt. das kann und muss die firma nicht rausrücken. im dümmsten fall werden eben 2 geführt. einmal das "normale" und eins fürs "zu schnell fahren".
@peter der kleine franzose:
100% ACK! aber interesant isses schon WER die halterpunkte bekommt wens um n firmenwagen geht. den mir persönlich wär das schon 10 punkte wert wen ich dafür sorgen könnte das mein chef mal eben ne ganze weile zu fuss gehen muss 😉
bei ladungssicherungsvergehen is ja der verlademeister auch dran. der bekommt punkte und muss nichtmal n führerschein haben. und wens saudummläuft und es keinen gibt dann bekommt der chef eben punkte.
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Danke für die Blumen! @Onkel-howdy.... 🙂 100 % ACK (Netzjargon für Zustimmung)...😉
Bei Unternehmen, die wenige Fahrzeuge für viele Mitarbeiter haben, ohne Fahrtenbuch zu führen...ist es reine Geduldssache bis die zuständige Behörde Maßnahmen/Sanktionen ergreift und ein Fahrtenbuch zur Auflage machen wird. Bis dahin werden so einige, eher wenige Ordnungswidrigkeiten und- oder Bußgelder "nicht zu klären" sein....😉 Wobei die Geduld und Empathie der Behörde als sehr gering einzustufen ist....🙄
Ich würde das Thema zunächst mal mit dem direkten Vorgesetzten besprechen. Dann fällt der zumindest nicht aus allen Wolken, wenn die Post eintrudelt...
Darüber hinaus hat eure Firma doch unter Garantie mindestens einen Anwalt für Verkehrsrecht bzw. eine eigene juristische Abteilung? Wenn das ne Dienstfahrt war, dann kannst du dich doch auch an die wenden?
Da du im Namen bzw. für die Firma unterwegs warst, musst du dein Vorgehen/Verhalten ohnehin zumindest mit deinem direkten Vorgesetzten abstimmen. Und beim Anwalt bekommst du, im Gegensatz zum Forum, auch eine verbindliche Rechtsberatung. Alleingänge ohne Wissen des Arbeitgebers würde ich persönlich unterlassen. Denn der kriegt davon ohnehin Wind, schließlich erhält er die Post, weil er der Halter ist...
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Grübel...also, wenn es ein aussagefähiges Foto geben wird...auf dem der "Schuldige" klar zu erkennen sein wird....Sache vom Kern her geklärt!
Das denke ich auch, aber...
Zitat:
Kein Foto/nicht brauchbares Foto könnte die Sache eingestellt werden!
Da Du nicht reagieren kannst mangels Anwesenheit....zuständige Behörde in X anrufen, fragen ob was vorliegt....ob Foto und ob ggf. Du drauf bist...um dann deine Rechte zu wahren!
Vergiss die Negativ-Erklärung...wenn Du nicht weiß, ob Du vielleicht doch auf dem Foto sein könntest....
Woher soll ich denn die zuständige Behörde kennen?! Das Foto kann irgendwo in D gemacht worden sein. Oder meinst du, da wo das Foto weitergeleitet wird? Da gibt's auch mehrere Möglichkeiten: Ort der Zentrale, Ort der Niederlassung oder mein Heimatort...
notting
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein, Du hast das wichtigste überlesen.Es wird sofort durch den Beamten ein Abgleich gemacht ob das Bild nun übereinstimmt oder nicht.Zitat:
Original geschrieben von notting
Das setzt doch voraus, dass es da dann auch einen Beamten in der anderen Dienststelle gibt, der den Hausbesuch macht? Ich habe aber noch nie gehört, dass die bei uns quasi nur weil man das Foto sehen will gleich einen Hausbesuch machen. Foto per Post an den Betreffenden schicken wäre doch einfacher...
notting
Hab ich bei uns noch nie gehört.
notting
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ich würde das Thema zunächst mal mit dem direkten Vorgesetzten besprechen. Dann fällt der zumindest nicht aus allen Wolken, wenn die Post eintrudelt...
So wie ich unsere Verwaltung und meinen direkten Chef kenne, wird er davon nix mitkriegen und wenn doch wird er bei sowas wohl sowas wie "Kümmert euch selber drum" sagen. Ich weiß halt nicht sicher, ob wg. mir was kommen wird...
Zitat:
Darüber hinaus hat eure Firma doch unter Garantie mindestens einen Anwalt für Verkehrsrecht bzw. eine eigene juristische Abteilung? Wenn das ne Dienstfahrt war, dann kannst du dich doch auch an die wenden?
Kann sein, wg. einer allg. Info wollte ich aber nicht die Pferde scheu machen.
Zitat:
Da du im Namen bzw. für die Firma unterwegs warst, musst du dein Vorgehen/Verhalten ohnehin zumindest mit deinem direkten Vorgesetzten abstimmen.
Wenn überhaupt was kommt...
Zitat:
Und beim Anwalt bekommst du, im Gegensatz zum Forum, auch eine verbindliche Rechtsberatung. Alleingänge ohne Wissen des Arbeitgebers würde ich persönlich unterlassen. Denn der kriegt davon ohnehin Wind, schließlich erhält er die Post, weil er der Halter ist...
Wenn was kommt, wird wahrscheinlich die Verwaltung wohl mein Ansprechpartner sein (das Dienstfahrzeug wird in der ganzen Niederlassung personenbezogen gebucht, warum sollten die über meine Vorgesetzten gehen, wenn die die erste raussuchen müssten?). Trotzdem danke für deine Hinweise.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Bei Unternehmen, die wenige Fahrzeuge für viele Mitarbeiter haben, ohne Fahrtenbuch zu führen...ist es reine Geduldssache bis die zuständige Behörde Maßnahmen/Sanktionen ergreift und ein Fahrtenbuch zur Auflage machen wird. Bis dahin werden so einige, eher wenige Ordnungswidrigkeiten und- oder Bußgelder "nicht zu klären" sein....😉 Wobei die Geduld und Empathie der Behörde als sehr gering einzustufen ist....🙄
Die Behörden reagieren in solchen Fällen viel zu lasch, wie oben schon gesagt. Wenn ich meine vergehen so betrachte, die ich wegen dem Chef begehen musste... jetzt weigere ich mich, da ballert Kollege Alfred wie ein Bekloppter rum 🙄 Das Gefährliche an der Sache: Er sieht kaum was, will sich aber keine richtige Brille leisten und mit seiner 1,99€ Supermarkt-Lesehilfe scheint er fast blind zu sein. So jemand darf dann legal in einem dicken BMW gen Italien rasen?! 🙄
Fahrtenbuchauflage haben wir eigentlich schon, Zitat Chef: "Die liegen auf dem Büro, für so einen Idiotenkram habe ich keine Zeit!" Scheinbar interessiert es auch keine Behörde mehr die Teile zu kontrollieren. Würde der Chef die Bücher ordentlich führen, dann würde ja wiederum rauskommen, dass die Fahrzeuge seiner Frau und seiner Schwiegermutter auf die Firma laufen und betankt werden, allerdings rein privat genutzt werden 😰 Somit schneidet er sich ins eigene Fleisch und so lange da keiner mehr Druck macht...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber interesant isses schon WER die halterpunkte bekommt wens um n firmenwagen geht. den mir persönlich wär das schon 10 punkte wert wen ich dafür sorgen könnte das mein chef mal eben ne ganze weile zu fuss gehen muss 😉bei ladungssicherungsvergehen is ja der verlademeister auch dran. der bekommt punkte und muss nichtmal n führerschein haben. und wens saudummläuft und es keinen gibt dann bekommt der chef eben punkte.
Das interessiert mich auch mal mit den Halterpunkten, oder den Punkten generell, weil wie gesagt, bei mir kam noch nie was an...
Auch wegen Verladetätigkeiten, da hatte ich im LKW Bereich mal einen Fred gestartet, weil wir die LKW eigentlich strategisch überladen müssen und die die Landung generell nicht sichern. LKW Kontrollen gibt es hier eigentlich täglich und ich weiß nicht, wer für diese Vergehen den Kopf hinhalten muss. Der Chef sagt: "Ist doch dem LKW Depp sein Problem, wenn er überlädt, mich interessiert das nicht!!"
Im Allgemeinen kann man sagen, mein Chef hat eine sehr große Ar***loch Attitüde, für ihn sind andere Mitmenchen nur "Deppen, Idioten, Affen" etc. Selbst den Mann einer Behörde, der ihm die Firma dicht machen wollte, hat er mit den Worten: "Was wollen sie Depp denn schon wieder hier?!" begrüßt 🙄 🙄 🙄
@bunny hunter
grundsätzlich ist der lkw fahrer natürlich verantwortlich für seine ladung...das stimmt! aber anders als beim kranfahrer (sobald der was ham haken hat isses sein problem) ist der verlademeister (wens rechtlich keinen gibt dann zu guter letzt der chef!) der mops wen nun lolleg und bolleg ohne ladungssicherung bzw überladen angetroffen werden. sprich der der aufläd hat auch IMMER das letzte wort. bei uns stehen regelmässig lkw´s aufm hof die unser verlademeister nicht fahren lässt weil er ihnen die lieferscheine nicht übergibt. der war selber lange zeit lkw fahrer und lässt sich da keinen vom pferd erzählen. wen das seiner meinung nach zu wenig seile und gurte dran sind gbts keinen lieferschein, n anruf beim chef und der karren steht.
find ich grundsätzlich auch richtig.
@notting
Baust du hier vor für den Ernstfall oder ist das Ereignis schon eingetreten?😁
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@nottingBaust du hier vor für den Ernstfall oder ist das Ereignis schon eingetreten?😁
Hab ich doch schon eindeutig geschrieben -> ersteres.
notting
Die Fahrt fand doch schon statt, oder nicht?🙄
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Die Fahrt fand doch schon statt, oder nicht?🙄
Ja, aber der Ernstfall ist doch erst, wenn tatsächlich was kommt.
notting