Wie läuft das, wenn man nicht weiß, wer genau gefahren ist?
Hallo!
Mal angenommen, man fährt eine sehr lange Strecke durch Deutschland und wechselt sich ab und zu ab und es kommt wg. der Tour ein Bußgeldbescheid, dann weiß man ja nicht, wer in dem Moment gefahren ist. Wie läuft das dann bzw. was sollte man (nicht) tun?
Ist standardmäßig ein Foto dabei oder kostet das extra?
TIA
notting
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ähm, schon mal daran gedacht, dass es bei Einheimischen einfacher ist, Bußgelder etc. nachträglich zu kassieren als bei Ausländern? Also nicht angehalten != nicht zahlen müssen. Wird IIRC in D auch so gehandhabt.
Das schon, aber selbst wenn sie mal dabei stehen, ich nachweislich ein Foto mache und mich winkt keine raus?! Da ist doch irgendwie System dahinter...
Halterverstöße sind bspw. Parkvergehen.
Wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist, zahlt der Halter.
Halterverstöße sind ebenfalls überzogene HU-Termine, sowie unvorschriftsmäßiger Zustand des Fahrzeugs (nicht eingetragene Rad/Reifenkombi u. ä.) Hier haftet jedoch einmal der Halter UND der Fahrer.
Sinngemäß geht aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog bspw. folgendes hervor:
Sie nahmen Fahrzeug XY in Betrieb, obwohl der Termin für die HU um mehr als 4 Monate überschritten war.
War der Fahrer dann nicht selber auch der Halter kommt für den Halter noch folgendes zur Anwendung:
Sie ließen die Inbetriebnahme des Fahrzeugs XY zu, obwohl der Termin für die HU um mehr als 4 Monate überschritten war.
Bei anderen Tatbeständen (Geschwindigkeit, Rotlicht) muss die Ordnungsbehörde nachweisen, wer der Fahrer, bzw. der Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist. Dazu hat sie 3 Monate Zeit, dann ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Ist es der Behörde nicht möglich einen Betroffenen zu ermitteln, so ist das Verfahren Einzustellen.
Je nach Schwere der OWI, sowie Häufigkeit der Delikte, obliegt es dann der Bußgeldstelle, bspw. ein Fahrtenbuch aufzuerlegen.
Kurzum:
Wenn ich als Kraftfahrer mit einem Firmenfahrzeug umherfahre, bei dem bspw. der TÜV abgelaufen ist, kassiere ich, sowie der Halter jeweils 1 Punkt und eine Geldbuße.
Ein Geschwindigkeitsverstoß, oder Rotlichtverstoß, geht gänzlich auf die Kappe des Fahrers. Kann der nicht ermittelt werden, zahlt NICHT automatisch der Halter. Der Halter wird lediglich in die Pflicht genommen, Auskunft zu geben, da er als Halter eine gewisse Verantwortlichkeit hat. In der Regel wird dann das Verfahren eingestellt, und ein Fahrtenbuch auferlegt, welches zwar an keine Form gebunden ist, jedoch mit weiteren Kosten aufwartet.
Gruß
Daniel
Im Land Brandenburg kann man das Fota anfordern, es wird aber nicht zugeschickt sondern es kommt ein Beamter nach Hause zeigt es und gleicht sofort ab ob es mit der Person übereinstimmt die es angefordert hat. Kosten tut dieser Service nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Im Land Brandenburg kann man das Fota anfordern, es wird aber nicht zugeschickt sondern es kommt ein Beamter nach Hause zeigt es und gleicht sofort ab ob es mit der Person übereinstimmt die es angefordert hat. Kosten tut dieser Service nichts.
Und was ist, wenn er dazu erstmal quasi quer durch ganz Deutschland fahren müsste, weil Brandenburg genau in der "falschen" Ecke liegt?
notting
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@danjell
alles klar....nur wer ist der halter bei einer firma 😉 DA liegt der hund begraben. was is bei einer ag? is da der vorstandfsvorsitzende dann ohne deckel weil die hälfte seines fuhrparks mit überzogenem tüv rumgondelt? DAS is ja dir frage 😉
Zitat:
Original geschrieben von notting
Hallo!Mal angenommen, man fährt eine sehr lange Strecke durch Deutschland und wechselt sich ab und zu ab und es kommt wg. der Tour ein Bußgeldbescheid, dann weiß man ja nicht, wer in dem Moment gefahren ist. Wie läuft das dann bzw. was sollte man (nicht) tun?
Ist standardmäßig ein Foto dabei oder kostet das extra?TIA
notting
Solange der Verstoss nicht im Punktebereich ist würde Ich die Strafe
brüderlich teilen tut ja keinem wirklich weh die 10-15 € 😉 Wenn allerdings
Punkte verhängt wurden würde Ich auf jeden Fall ein Foto verlangen
(Einspruch erheben) falls es kein Foto gibt wo der Fahrer zweifelsfrei
erkannt werden kann und keiner die "Tat" zugibt dürfen meines
Wissens auch keine Punkte verhängt und keine Strafe eingefordert
werden.
Bei Firmenfahrzeugen sollte schon im Firmeninteresse ein Fahrtenbuch genau geführt werden, es sollte z.B. für die bestimmte Fahrt eingetragen werden, welche zwei Fahrer abwechselnd fahren.
Mal angenommen, man weiß genau wer gefahren ist....und macht vorsätzlich falsche Angaben!
Also langsam reicht es doch hier mit den Jammer-Thread"s...und Rausreden-Rumgeheule...ein auf ganz schlau machen....😉😠
Habt ihr bereits so den Arsch voll Flensburger Punkte oder nur keine Eier in der Hose um für einen Fehler gerade zu stehen....hoffe euer Arbeitgeber liest hier mit....dann kann er euch wenigstens kriminelle Energien unterstellen....die sich hinterher hoffentlich nicht beruflich auswirken werden!
Prost-Mahlzeit ihr Helden!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Mal angenommen, man weiß genau wer gefahren ist....und macht vorsätzlich falsche Angaben!
[...]
Dein Posting ist hier IMHO total OT.
notting
Was sollst Du dazu auch anderes in einem öffentlichen Forum dazu sagen....😮
Wünsche Dir.... dass, für wem auch immer....die Sache gut ausgeht! 😉 Ohne Narben....
Zitat:
Original geschrieben von notting
Und was ist, wenn er dazu erstmal quasi quer durch ganz Deutschland fahren müsste, weil Brandenburg genau in der "falschen" Ecke liegt?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Im Land Brandenburg kann man das Fota anfordern, es wird aber nicht zugeschickt sondern es kommt ein Beamter nach Hause zeigt es und gleicht sofort ab ob es mit der Person übereinstimmt die es angefordert hat. Kosten tut dieser Service nichts.notting
Es gibt da moderne technische Systeme und Möglichkeiten, die das Bild in die nächst gelegene Dienststelle übertragen.
So jedenfalls war es bei meiner Lebensgefährtin.
Jooh.....per e-mail z.B....um es nicht zu kompliziert zu machen....😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Es gibt da moderne technische Systeme und Möglichkeiten, die das Bild in die nächst gelegene Dienststelle übertragen.Zitat:
Original geschrieben von notting
Und was ist, wenn er dazu erstmal quasi quer durch ganz Deutschland fahren müsste, weil Brandenburg genau in der "falschen" Ecke liegt?
notting
So jedenfalls war es bei meiner Lebensgefährtin.
Das setzt doch voraus, dass es da dann auch einen Beamten in der anderen Dienststelle gibt, der den Hausbesuch macht? Ich habe aber noch nie gehört, dass die bei uns quasi nur weil man das Foto sehen will gleich einen Hausbesuch machen. Foto per Post an den Betreffenden schicken wäre doch einfacher...
notting
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Was sollst Du dazu auch anderes in einem öffentlichen Forum dazu sagen....😮Wünsche Dir.... dass, für wem auch immer....die Sache gut ausgeht! 😉 Ohne Narben....
Ich hatte mal gehört, dass der Bescheid automatisch rechtskräftig wird, wenn man nicht schnell genug mit einem berechtigten Einspruch reagiert. Dummerweise bin ich in nächster Zeit nicht in der Firma bzw. kann nicht wirklich reagieren bzw. eine Sekretärin habe ich nicht. Und ich sehe es nicht ein, für etwas gerade stehen zu müssen, das ich nicht getan habe.
notting
Verstehe! Eine Erklärung von Eides statt...sollte da präventiv ausreichen!