Wie läuft das laut Gesetz?
Guten Tag,
folgendes Problem hat sich bei uns aufgetan:
wir haben uns letztes Jahr (10/12) einen Vw Touran 2.0TDI Bj. 2004 gekauft. Bei einem Fordhändler in unserer Nähe mit a1 Garantie. Den ersten Fall hatten wir jetzt wo wir ca. 400€ bezahlen mussten weil die Lichtmaschine auseinander geflogen ist. 60% der Materialkosten mussten wir bezahlen und die Arbeit und übrigen 40% wurden von der Garantie übernommen. Jetzt leuchtet die ESP leuchte, der Beifahrersitz piept "bitte anschnallen" obwohl da nichts und niemand drauf ist und er hat einen enormen Kühlwasserverlust. Hatte mich schon durch gelesen und es soll wohl an dem Zylinderkopf liegen... Das alles ist mir jetzt ein bisschen zuviel des guten und deshalb frage ich: habe ich eine Chance den Wagen zurück zugeben? oder um die Kosten herum zukommen? Ich danke euch schonmal fürs lesen und antworten.
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerMeisterSpion
Das wird bei 60% der Gebrauchtwagen so gemacht, da brauch man sich keine Illusionen machen und Fähnchenhändler oder Exportöre ist das eh egal!
Ob das bei 30, 40 oder 60% der Gebrauchtwagen so gemacht wird, spielt doch keine Rolle, es ist illegal weil Betrug und sollte hier bei MT nicht thematisiert werden. Solche Vorschläge gehören gelöscht.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Ich weiß gar nicht, was ihr hier die ganze Zeit mit der Sachmängelhaftung habt.
Unser TE hat den Wagen nach eigener Aussage in 10/12 gekauft.
Da ist die Gewährleistung schon längst rum und es tritt, wenn überhaupt, nur noch die A1-Garantie ein.Dafür braucht es auch keinen Anwalt.
Wie kommst du darauf ?
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
me scusi.
Ich war jetzt schon bei 2014. 😰
Cool :-) Wie ist es da so? 😁
Zitat:
Original geschrieben von wrongTurn
Erstmal Danke für eure Antworten.@udo
Wie ist das mit der Sachmängelhaftung? Auf was kann ich mich beziehen?
Der Fordhändler wird da erstmal nicht einsichtig sein und natürlich alles abstreiten.
Bevor ich meinen Anwalt einschalte möchte ich es erst noch versuchen.
Die Sachmängelhaftung gilt europaweit für alle technischen Geräte. Kein Händler darf diese ausschließen.
Bei Autos gibt es eine Sonderregelegung für Gebrauchtwagen: Auch da gibt es eine automatische Sachmänglehaftung für 2 Jahre ab Kaufdatum.
Allerdings dürfen die Händler (und das ist die Regel) diese auf 1 Jahr beschränken.
Wichtig ist ja immer die Beweislage, da sich diese Sachmängelhaftung immer nur auf den Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Verkaufens, also bei Übergabe an den Käufer bezieht, niemals auf nachher erst aufgetrene Mängel (das vergessen viele, eine Garantie ist da ursächlich anders, die deckt auch kaputte Sachen ab, die erst später, aber noch in der Garantiezeit, aufgetreten sind), deshalb hat der Gesetzgeber folgende Regelung eingeführt:
- Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf, wird davon ausgegangen, dass dieser mangel bereits beim Kauf vorhanden war, nur nicht zutage getreten ist. Behauptet der Händler was anderes, ist der in der Beweispflicht, er müsste also nachweisen, dass dieser Mangel also nicht schon vorher "eingebaut" war, was nahezu unmöglich ist. Daher kann man getrost alle Mängel, die eben in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten, dem Händler anlasten.
- Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft: Jetzt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hatte - was nahezu unmöglich ist, also nach 6 Monaten hei0t es trotz Sachmängelhaftung: selber zahlen. Oder man nimmt so eine zusätzlich vereinbarte a1-Garantie in Anspruch.
Diese Sachmängelhaftung KANN/DARF kein Händler einschränken, auch nicht durch dubiose Verzichtserkärungen oder ähnliches, alle Einschränkungen sind Null und Nichtig.
Daher versuchen ja einige "Fähnchenhändler" ohne eigene Werkstatt, ihre Gebrauchtwagen als "nicht fahrbereit, nicht verkehrstauglich, nur zum Ausschlachten" oder mit ähnlichen Formulierungen zu verkaufen, damit sie um diese Sachmängelhaftung herumkommen.
Woher willst Du übrigens wissen, dass der Ford-Händler sich uneinsichtig zeigen wird? hast Du schon Kontakt aufgenommen? Meiner Erfahrung nach stellen sich seriöse Markenhändler nicht so an, die kennen zum einen ganz genau die Rechtslage und wissen darum auch, dass ein Sträuben innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf sinnlos ist, das verursacht denen nur Mehrkosten. Allerdings kann ich mir vorstellen, das man erstmal versucht, den Kunden mit dem Hinweis auf die ja ebenfalls abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie zu vertrösten, es erstmal da zu versuchen, was allerdings rechtlich nicht einwandfrei ist.
Also einfach mal bei dem Autohaus vrostellig werden, gleich einen Verantwortlichen sprechen, keinen Subalternen, der sowieso erstmal fragen muss, dem den Fall in Ruhe vortragen, darum bitten, dass der Händler seinen Pflichten bezüglich der Sachmängelhaftung unverzüglich nachkommt und den/die Fehler behebt oder beheben lässt.
Nur Mut, sollten die 6 Monate noch nicht vorbei sein, klappt das schon.
Erst, wenn er sich uneinsichtig zeigt, sollte man zunächst mal alles schriftlich machen per Einschreiben (altmodische Schneckenpost, keine E-Mails), den Händler nochmals freundlich aber bestimmt dazu auffordern ....... einen Anwalt benötigt man erstmal nicht.
Grüße
Udo
Ähnliche Themen
Zitat:
… - Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft…
Der Vollständigkeit halber: Die Beweislastumkehr tritt
inden ersten 6 Monaten in Kraft, nicht danach. Grundsätzlich muss nämlich immer der Käufer beweisen, dass ein Produkt mangelhaft ist. Nur eben nicht in den ersten 6 Monaten.
Moin,
Und genau wegen der 6 Monate Regelung - sind auch nur die ersten 6 Monate relevant und sie greift auch nicht bei jedem Verschleißteil, sonst würd ich nach 4 oder 5 Monaten die Reifen reklamieren 😉
Und da fängt es bei der Lichtmaschine an schwer zu werden ... die hat ja offensichtlich ne Weile tadellos funktioniert ... allerdings finde ich den Kurs doch sehr hoch - war die vergoldet?
Bzgl. des ESP kommts nun drauf an ... WAS verursacht die Fehlermeldung? Das Steuergerät - hier sehe ich die Gewährleistung greifen (nicht die Garantie). Ist es ein Sensor - greift die Gewährleistung nicht zwingend. Ist nen Stein dagegen gekommen - ist das schließlich nicht die Schuld des Verkäufers.
Bzgl. des Wasserverlustes ist es auch ne Frage - was denn da defekt ist, allerdings gibt es da auch eher mehr Teile - wo man selbt zahlen wird dürfen, als dass die Gewährleistung voll greift. Nehmen wir mal an - die Kopfdichtung iss durch. Dann kann sie schon angeknockt gewesen sein ... aber sie kann auch jetzt durch den Winter durch unsachgemäßes Fahren oder Warmlaufen lassen zerlegt worden sein. Da reicht es z.B. aus, wenn der Händler aus seiner Akte eine Druckverlustprüfung zaubert - aus der hervorgeht das alles super ist.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Und da fängt es bei der Lichtmaschine an schwer zu werden ... die hat ja offensichtlich ne Weile tadellos funktioniert ... allerdings finde ich den Kurs doch sehr hoch - war die vergoldet?Bzgl. des ESP kommts nun drauf an ... WAS verursacht die Fehlermeldung? Das Steuergerät - hier sehe ich die Gewährleistung greifen (nicht die Garantie). Ist es ein Sensor - greift die Gewährleistung nicht zwingend. Ist nen Stein dagegen gekommen - ist das schließlich nicht die Schuld des Verkäufers.
Bzgl. des Wasserverlustes ist es auch ne Frage - was denn da defekt ist, allerdings gibt es da auch eher mehr Teile - wo man selbt zahlen wird dürfen, als dass die Gewährleistung voll greift. Nehmen wir mal an - die Kopfdichtung iss durch. Dann kann sie schon angeknockt gewesen sein ... aber sie kann auch jetzt durch den Winter durch unsachgemäßes Fahren oder Warmlaufen lassen zerlegt worden sein. Da reicht es z.B. aus, wenn der Händler aus seiner Akte eine Druckverlustprüfung zaubert - aus der hervorgeht das alles super ist.
MFG Kester
Ist doch Pillepalle, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler! Soll der doch nachweisen (zweifelsfrei), dass diese Schäden nicht schon beim Verkauf vorhanden waren und nur nicht offen zutage getreten sind. Beispielsweise kann die Lichtmaschine sicherlich auch schon lange vorher "nen Schlag weg" haben .... nur hat sie eben noch eine Weile weiterhin mehr schlecht als recht funktioniert und das ESP kann ebenso bereits vorher fehlerhaft gewesen sein .... ohne dass dieser Fehler in der Diagnose zutage kam, sowas solls ja geben, dass es offenbar schadhafte Teile gibt und im Fehlerspeicher ist nichts drin, das sind doch die Sachen, bei denen die Mechatroniker ins Schwitzen kommen, schau mal in die markenbezogenen Fachforen rein, die sind voll davon.
Wie gesagt, der Händler ist hier in der Beweispflicht - wenn er beweisen kann, dass ein reklamierter Schaden erst nachher durch äußere Einwikrung oder Fehlverhalten des Kunden aufgetreten ist, dann muss er nicht zahlen (bzw. reparieren) ...... diesen beweis anzutreten wird aber schwierig.
Die Gegenteilsvermutung, dass es auch anders sein könnte, hilft ihm hier überhaupt nicht. Nach Ablauf der 6 Monate ist dann alle umgekehrt, dann muss der Käufer beweisen, dass der Schaden schon vorher existierte, was genauso unmöglich sein dürfte. Aber dann greift ja die zusätzliche a1 Garantie.
Grüße
Udo
Ein kreativer und kundenorientierter Händler wird die Sache reparieren und sich das Geld teilweise von der Gebrauchtwagenversicherung zurückholen ohne das es der Kunde merkt, der Schriftverkehr läuft ja in der Regel eh über die Werkstatt.
Im Grunde kann es dem Kunden auch schnurz sein wie die Kosten verrechnet werden so lange Er nichts zahlen muß.
Nachtrag: Risse im Kopf sind bei VW Stand der Technik, muß aber ein Fordhändler nicht wissen und Sie können auch erst nach dem Kauf bis zu den Kühlwasserkanälen durchgerissen sein. Aber generell sind Risse ab 100000km nach Aussage mehrerer Mechaniker die viel an VW schrauben fast immer zu finden.
Ebenso kann noch das Getriebe kommen, VW schafft es immer noch nicht haltbare Getriebe zu bauen.
Moin,
Es ist nicht Pillepalle 😉 Die Funktion der Lichtmaschine - sprich einmal ordentlich den Ladestrom zu prüfen - gehört bei einer ordentlichen Fahrzeugprüfung inkl. der entsprechenden Dokumentation meiner Meinung nach bei einem ordentlichen Händler - eine MArkenniederlassung dürfte dazu gehören - zum Standardrepertoir. Damit wäre dokumentiert - die Lichtmaschine war Funktionsfähig, wenn nun kein - äußerst unwahrscheinlicher - Schaden an Anker, Wicklung oder ähnlichem vorliegt ... liegt Abnutzung/Verschleiß vor ... und da greift die Gewährleistung nun einmal ausdrücklich nicht.
Und klar gibt es sowas - aber DAS wird im Streitfall ein Gericht nicht interessieren. Das wird feststellen: Fehlerspeicher vor Auslieferung ausgelesen, Fehlerfrei. Dann kommt es nur noch drauf an - welches Teil ist defekt. Steuergerät ... Verschleiß in der kurzen Zeit unwahrscheinlich ... Händler zahlt. Sensor ... unwahrscheinlich, dass der Schaden dem Händler anzulasten ist - Kunde zahlt.
Die Beweislastumkehr ist schön und gut - aber sie ist kein Der Händler muss "alles" Reparieren, dass in den ersten 6 Monaten passiert. Das ist ein Irrtum, den schon sehr viele feststellen durften. Das ganze ist in der Realität doch erheblich schwieriger als es den anfänglichen Anschein macht. Man kann halt nicht alles zurecht reklamieren.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Nachtrag: Risse im Kopf sind bei VW Stand der Technik, muß aber ein Fordhändler nicht wissen und Sie können auch erst nach dem Kauf bis zu den Kühlwasserkanälen durchgerissen sein. Aber generell sind Risse ab 100000km nach Aussage mehrerer Mechaniker die viel an VW schrauben fast immer zu finden.
Ebenso kann noch das Getriebe kommen, VW schafft es immer noch nicht haltbare Getriebe zu bauen.
Ich lese gerade wohl von defekten meines Arbeitskollegen 😁
Hatte schöne Bilder von den dicken Riss bei seinen 2.0TDI, dachte echt es wäre Einzelfall, beim DSG und den 3Turbos hingegen war ich nicht so sicher.
Ein (Noch)Kollege ist eigendlich gelernter Kfz-Mechaniker. Er hat letzten Herbst einem Bekannten den defekten Zylinderkopf wechseln wollen da Wasserverlust. Da der Autobesitzer sparen wollte suchte er einen gebrauchten Kopf, nur hat er nur Köpfe gefunden die schon feine Risse hatten, VW hält Sie bis 0,5mm Breite für Unbedenklich. Es wurde dann doch ein neuer Zylinderkopf verbaut.
Bei den Getrieben sind auch die mechanischen Getriebe betroffen, da reissen gerne die Nieten aus mit denen die Lagersitze am Gehäuse befestigt sind. Die Firmen die solche Getriebe überholen ersetzen die Nieten durch die sonst übliche Verschraubung.
Was die Turbos angeht, da kann (muß nicht) das Fahrverhalten schuld sein. Nicht Warm-und schon gar nicht Kaltfahren sind der Lebensdauer gar nicht förderlich.
Aber wie auch immer, Langzeitqualität ist nicht die oberste Priorität bei VW.