Wie läuft das laut Gesetz?
Guten Tag,
folgendes Problem hat sich bei uns aufgetan:
wir haben uns letztes Jahr (10/12) einen Vw Touran 2.0TDI Bj. 2004 gekauft. Bei einem Fordhändler in unserer Nähe mit a1 Garantie. Den ersten Fall hatten wir jetzt wo wir ca. 400€ bezahlen mussten weil die Lichtmaschine auseinander geflogen ist. 60% der Materialkosten mussten wir bezahlen und die Arbeit und übrigen 40% wurden von der Garantie übernommen. Jetzt leuchtet die ESP leuchte, der Beifahrersitz piept "bitte anschnallen" obwohl da nichts und niemand drauf ist und er hat einen enormen Kühlwasserverlust. Hatte mich schon durch gelesen und es soll wohl an dem Zylinderkopf liegen... Das alles ist mir jetzt ein bisschen zuviel des guten und deshalb frage ich: habe ich eine Chance den Wagen zurück zugeben? oder um die Kosten herum zukommen? Ich danke euch schonmal fürs lesen und antworten.
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerMeisterSpion
Das wird bei 60% der Gebrauchtwagen so gemacht, da brauch man sich keine Illusionen machen und Fähnchenhändler oder Exportöre ist das eh egal!
Ob das bei 30, 40 oder 60% der Gebrauchtwagen so gemacht wird, spielt doch keine Rolle, es ist illegal weil Betrug und sollte hier bei MT nicht thematisiert werden. Solche Vorschläge gehören gelöscht.
26 Antworten
Ganz ehrlich? Damit muß man beim Kauf eines Tourans rechnen, zumal wenn man sich mal gefragt hätte warum ein VW-Kunde ein Ford kauf!
Was die Garantie abdeckt können wir nicht sagen(da wir im Detail den Vertrag nicht kennen), wenn für´s ESP ein Steuergerät oder Sensor defekt ist könnte dies noch abgedeckt werde, bei ZYlinderkopfdichtung könnte man auch von Verschleiß ausgehen, also zahlen die dann nichts.
Zurücknehmen wird der Ford-Händler den Wagen sicher nicht, einzigste Chance wird wohl sein, ihn selbst los zu schlagen.
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.
Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.
Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt.
Quelle ADAC
Sachmängelhaftung ist das richtige Stichwort:
In den ersten 6 Monaten muß der gewerbliche Verkäufer bei einem Mangel beweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bestand - wenn er denn nicht schon im Kaufvertrag vermerkt ist.
Aber so etwas ist in der Praxis doch kaum umsetzbar, also läuft es auf Gericht aus, dann brauch man ne Rechtschutz die dann auch noch Lust hat den Fall zu tragen, zudem ist wohl kaum nachweisbar ob die Zylinderkopfdichtung heil oder defekt war!
BearsLeak rein kippen und am zum Fähnchenhändler bevor man 2-3Jahre kostbare Lebenszeit vor Gericht verschwendet.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von DerMeisterSpion
Aber so etwas ist in der Praxis doch kaum umsetzbar, also läuft es auf Gericht aus, dann brauch man ne Rechtschutz die dann auch noch Lust hat den Fall zu tragen, zudem ist wohl kaum nachweisbar ob die Zylinderkopfdichtung heil oder defekt war!
Eben, darum hat man als Käufer ja auch innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gute Karten, dass der verkaufende Händler den Schaden tragen muss, und zwar vollständig!
Also: An den verkaufenden Händler wenden, der MUSS ALLE Schäden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf kostenlos beheben! Der kann sich nicht auf eine a1 oder sonstwas-Garantie herausreden, die immer nur einen Teil bezahlen, diese Zusatzgarantie kommt nach Ablauf der ersten 6 Monate zum Tragen.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von DerMeisterSpion
BearsLeak rein kippen und am zum Fähnchenhändler bevor man 2-3Jahre kostbare Lebenszeit vor Gericht verschwendet.
Auch als Verkäufer wird man durch einen arglistig verschwiegenen Mangel zahlen müssen, ein anders Wort für arglistige Täuschung ist Betrug !!! Und du willst andern MT Usern doch wohl nicht so was vorschlagen wollen oder?
Das wird bei 60% der Gebrauchtwagen so gemacht, da brauch man sich keine Illusionen machen und Fähnchenhändler oder Exportöre ist das eh egal!
Zudem kann ich auf meinen lieben Recht pochen wie ich will, wenn der Händler kein Einsehen hat muß ich juristsich vorgehen und auch das ist Alltag im Gebrachtwagengewerbe!
Zitat:
Original geschrieben von DerMeisterSpion
Das wird bei 60% der Gebrauchtwagen so gemacht, da brauch man sich keine Illusionen machen und Fähnchenhändler oder Exportöre ist das eh egal!
Ob das bei 30, 40 oder 60% der Gebrauchtwagen so gemacht wird, spielt doch keine Rolle, es ist illegal weil Betrug und sollte hier bei MT nicht thematisiert werden. Solche Vorschläge gehören gelöscht.
Erstmal Danke für eure Antworten.
@udo
Wie ist das mit der Sachmängelhaftung? Auf was kann ich mich beziehen?
Der Fordhändler wird da erstmal nicht einsichtig sein und natürlich alles abstreiten.
Bevor ich meinen Anwalt einschalte möchte ich es erst noch versuchen.
Der Händler haftet nach dem Gesetz für Schäden, die in den ersten 12 Monaten eintreten. In den ersten 6 Monaten muss er beweisen, dass der Mangel nicht schon vorlag (Beweisumkehr), das wird er aber nicht können. Du musst also schnell handeln und den Händler zur Schadenbehebung auffordern, schriftlich, Fristsetzung etc., damit die 6 Monate nicht verstreichen! Ein genaues Vorgehen erfährst du aus hunderten Threads hier, von der Verbraucherzentrale, deinem Anwalt (da kostet es aber) oder einem ADAC-Anwalt (sofern du Mitglied bist). Du hättest auch die Reparatur der LiMa nicht zahlen müssen, auch das fällt unter die Sachmängelhaftung des Händlers.
Ob zusätzlich eine Garantieversicherung besteht oder nicht, ist an der Stelle völlig egal, der Händler kann sich auch nicht auf diese berufen. Nochmal: Der Händler haftet. Wie er den Schaden behebt, ist seine Sache.
So habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert. Er hat mir das bestätigt was Udo und birschl geschrieben haben. Jetzt bin ich mal gespannt was der Verkäufer sagt... Danke nochmal für eure Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ob das bei 30, 40 oder 60% der Gebrauchtwagen so gemacht wird, spielt doch keine Rolle, es ist illegal weil Betrug.Zitat:
Original geschrieben von DerMeisterSpion
Das wird bei 60% der Gebrauchtwagen so gemacht, da brauch man sich keine Illusionen machen und Fähnchenhändler oder Exportöre ist das eh egal!
Da wäre ich mir nicht sicher ob es Betrug ist, vor dem Gesetz kann es durchaus als Reperaturmaßnahme durchgehen, schließlich ist das Problem in den meisten Fällen für viele tausend KM gelöst.
Letzlich ist bei einer alten Kiste doch egal ob ich ne neue Dichtung für 1000€ verbaue die wieder 200TKM hält oder für 15€ Dichtmittel reinkippe, was mitunter auch 50-100TKM hält und der Wagen dann eh zum Entsorger geht.
Schlimmer fände ich es 1000€ in der Werkstatt zu zahlen und die machen das selbe, soll nun ja auch nicht so selten vorkommen, wenn man beim Fähnchenhändler mit offenen Karten spielt sehe ich das weniger kritisch.
Wenn man sich im Reifen ein Nagel einfährt lassen die meisten den auch nur beim Reifenhändler für 15-20€ abdichten und kaufen nicht für 600€ Satz neue Reifen.
Sicher fährt der Themenstarter besser wenn er einen Anwalt hat und das beim Händler durchsetzten kann.
Ich weiß gar nicht, was ihr hier die ganze Zeit mit der Sachmängelhaftung habt.
Unser TE hat den Wagen nach eigener Aussage in 10/12 gekauft.
Da ist die Gewährleistung schon längst rum und es tritt, wenn überhaupt, nur noch die A1-Garantie ein.
Dafür braucht es auch keinen Anwalt.
Also einfach nachgucken, welche Teile in der A1-Garantie bei dir inklusive sind, bzw. welche ausgeschlossen sind und dann reparieren lassen.
Du kannst den Wagen natürlich auch verkaufen. Dabei musst die die Mängel allerdings angeben, da sie dir bekannt sind. Alles andere wäre Betrug / arglistige Täuschung und somit strafbar (§263 Strafgesetzbuch).
Ob das gängige Praxis bei Fähnchenhändlern ist oder nicht: Es kann doch wohl nicht euer ernst sein, dass ihr hier anderen Usern empfehlt, sie sollen sich strafbar machen!! 😰
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Ich weiß gar nicht, was ihr hier die ganze Zeit mit der Sachmängelhaftung habt.
Unser TE hat den Wagen nach eigener Aussage in 10/12 gekauft.
Da ist die Gewährleistung schon längst rum und es tritt, wenn überhaupt, nur noch die A1-Garantie ein.
…
Nö. 10/12 heißt für mich Oktober 2012, d.h. die Beweisumkehr greift noch bis Ende März.