Wie komme ich zum 48-PS- Führerschein?

Hallo,

es gibt ja bei entsprechenden Voraussetzungen z.B ("Dreier" oder "Vierer" vor 1980 abgelegt) die Möglichkeit, einen Motoradführerschein zu erleichterten Bedingungen zu erhalten.

Bei mir sind diese Bedingungen vorhanden und ich möchte jetzt diesen Führerschein.

Jetzt interessiert mich:

Was ist da "erleichtert" gegenüber dem normalen Motoradführerschein?

Wie viele Fahrstunden etc. wird man da hinter isch bringen müssen?

Mit welchen Kosten wird man rechnen müssen ?

Danke
edoS

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Zitat:

Original geschrieben von edoS


Ich hoffe ja, dass sich auch noch jemand zu Wort meldet, der diesen Führerschein auf dem von mir beabsichtigten Weg gemacht hat oder eventuell ein Fahrlehrer.

Irgendwie gehen hier die Meinungen etwas durcheinander, sind teilweise offensichtlich falsch, denn es ist vollkommen klar, dass bei mir nur "eine eingeschränkte praktische Prüfung" erforderlich ist.
Und dass dazu natürlich ein paar Praxisstunden notwendig sind, ist mir auch klar, ist ja auch sinnvoll.

Und natürlich geht man dann auch zur Fahrschule.

Aber was ist falsch daran, sich vorab z.B. hier zu informieren?

Aber wie gesagt, vielleicht berichten auch noch Betroffene und nicht nur Theoretiker.

edoS

Eigentlich wurden Dir alle Fragen beantwortet. Darüber hinaus wurde Dir noch geraten, was andere machen würden. Das ist zwar optional, erweitert aber Deinen Horizont. Wenn Du heute zur Fahrschule gehst, kannst Du Ende September ein Motorrad mit 48 PS fahren. Es sei denn, Du stellst Dich sehr blöd an.

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die Prüfungsrichtlinien.
Du hast doch geschrieben das die Übungen ( die von mir genannten ) NICHT in der Prüfungsrichtlinie vorgesehen sind. Und das es 4 Übungen wären . Nicht mehr oder weniger. Oder hab ich das falsch verstanden?

Zitat:

Original geschrieben von belaty


die Prüfungsrichtlinien.

falsch! 😉

die aktuell gültigen prüfungsrichtlinien findest du in der

'anlage 7'

der fev!

desweiteren handelt es sich bei der frage des te um den aufstieg aus der - bereits vorhandenen klasse a1 (die sich aus dem besitz des alten 3'er vor 01.April 1980 ergibt) - auf die 'neue klasse' a2...

...unter 2.1.4.1.1 findest du dann, was geprüft werden muss!

Zitat:

Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben. Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

...und welche das sind, habe ich ja bereits aufgezählt!

ahhh o.k. ich habe nicht gelesen das er im Vorbesitz der A1 war. Ich ging davon aus das er Neueinsteiger ist. Dann habe ich das atsächlich falsch verstanden.
sorry - tut mir leid

Den Link zur Fahrerlaubnis-Verordnung kann man wöchentlich einmal rein stellen - liest ohnehin niemand. Die wollen das alle persönlich erklärt haben.

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