Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"

Hallo an Alle im Forum,

ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.

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Zitat:

@towe96 schrieb am 26. Januar 2016 um 12:06:28 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2016 um 07:27:10 Uhr:


Nun krieg dich mal wieder ein. Das wurde schon längst geklärt.
Es spielt allerdings auch keine Rolle, ob es nun eine Landstraße oder eine Autobahn war.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ja trotzdem. Selbst dann, wenn er sie nicht gesehen hat.
Das macht nen gewaltigen Unterschied. Jede Autobahn ist problem- und gefahrlos mit 160 zu befahren, auch wenn da ne 100 steht, außer es regnet oder schneit.
Auf Landstraßen sieht das schon anders aus.

Nein, nicht JEDES Autobahnstück, wo Tempo 100 gilt, ist "problemlos" mit 160 befahrbar.

Diese örtlichen Tempolimits haben ja auch noch andere Gründe als Lärmschutz oder gar pure Schikane.

So viel zu schnell zu sein ist mir übrigens auch schon mal passiert. Bin vor ewigen Jahren mal mit Tacho 180 an dem Schild "Ende Tempo 100" vorbeigerauscht, ohne dass mir überhaupt klar gewesen wäre, dass davor Tempo 100 galt. Ich hatte halt nur mehr Glück als der TE, weil mein Fehler nicht durch einen Blitzer dokumentiert wurde. Aus diesem Grund bin ich auch vorsichtig mit Aussagen, so was könne nicht passieren.

Es gibt sogar Autobahnabschnitte bei denen Tempo 100 für den einen oder anderen eine Herausforderung darstellt....

"Nicht passieren" ist schlichtweg falsch. Es passiert häufiger als man denkt. Aber es ist eben ein eigenes Verschulden, da muss man dann eben durch. Mund abwischen, weiterfahren, diesmal mit mehr Aufmerksamkeit.

Ich habe auch schon eine rote Ampel überfahren und konnte von Glück sagen, dass es da keine Fußgänger oder Querverkehr gab.

Zitat:

@kerberos schrieb am 26. Januar 2016 um 13:57:28 Uhr:



Zitat:

@Drahre1 schrieb am 25. Januar 2016 um 22:03:04 Uhr:


Wo zum Teufel stehen auf einer Landstraße 100er- Schilder? (Chantal und ich weiß nicht wer das noch war haben das auch schon erkannt!). Von den oben erwähnten Fällen einmal abgesehen (vierspurig etc.) Auf der Landstraße besteht von Gesetzes wegen Tempo 100! Da bedarf es derartiger Schilder nicht. Wenn der TE also schreibt, er habe ein Tempo 100 - Schild übersehen, dann kann das nicht auf der Landstraße gewesen sein! Also hört auf damit, von falschen Sachverhalten auszugehen. Und die Moralapostelei die mag ich auch nicht. Ich bin noch nicht durch den ganzen Thread durch, aber das könnte der Grund sein, warum der TE sich nicht mehr meldet.

Die stehen auf jeder Landstraße, die bauartbedingt eine höhere Geschwindigkeit als 100 km/h erlaubt, aber aus diversen Gründen beschränkt werden muss.

Deine Aussage "Auf der Landstraße besteht von Gesetzes wegen Tempo 100! " ist nicht korrekt, da ein Teil fehlt.

Welcher denn?

wenn kein Verkehrsschild eine andere erlaubte Höchstgeschwindigkeit angibt... nur dann gilt 100 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Land- und Bundesstrassen - meines Wissens nach.

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Zitat:

@kerberos schrieb am 26. Januar 2016 um 13:57:28 Uhr:



Zitat:

@Drahre1 schrieb am 25. Januar 2016 um 22:03:04 Uhr:


Wo zum Teufel stehen auf einer Landstraße 100er- Schilder? (Chantal und ich weiß nicht wer das noch war haben das auch schon erkannt!). Von den oben erwähnten Fällen einmal abgesehen (vierspurig etc.) Auf der Landstraße besteht von Gesetzes wegen Tempo 100! Da bedarf es derartiger Schilder nicht. Wenn der TE also schreibt, er habe ein Tempo 100 - Schild übersehen, dann kann das nicht auf der Landstraße gewesen sein! Also hört auf damit, von falschen Sachverhalten auszugehen. Und die Moralapostelei die mag ich auch nicht. Ich bin noch nicht durch den ganzen Thread durch, aber das könnte der Grund sein, warum der TE sich nicht mehr meldet.

Die stehen auf jeder Landstraße, die bauartbedingt eine höhere Geschwindigkeit als 100 km/h erlaubt, aber aus diversen Gründen beschränkt werden muss.

Deine Aussage "Auf der Landstraße besteht von Gesetzes wegen Tempo 100! " ist nicht korrekt, da ein Teil fehlt.

Kann es sein, dass du den Satz übersehen hast, der deinen Einwand betrifft?: "Von den oben erwähnten Fällen einmal abgesehen (vierspurig etc.)"

Zitat:

@cocker schrieb am 26. Januar 2016 um 18:40:19 Uhr:


wenn kein Verkehrsschild eine andere erlaubte Höchstgeschwindigkeit angibt... nur dann gilt 100 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Land- und Bundesstrassen - meines Wissens nach.

siehe Antwort @kerberos

kann jeder im Internet nachlesen 😉

Zitat:

@9n3gtilove schrieb am 23. Januar 2016 um 11:54:29 Uhr:


Die Strafe ist vollkommen angebracht! Recht so mit dem 1 km/h. Sowas kann leben kosten. Selber schuld!

Solche Flitzpiepen-Kommentare von Möchtegern-Selberblitzer-Hobbystaatsanwälten etc. kann man sich echt vor's Knie nageln. Es ist erschreckend, was hier auf MT alles so unterwegs ist. Die Leute mit Benzin im Blut sind offenbar in der Minderheit hier. Und der TE entschuldigt sich auch noch, statt denen mal deutlich zu sagen, was er von ihnen und ihren Klugscheißer-Besserwisser-ich-mache-immer-alles-richtig-und-übertrete-nie-ein-Gesetz-Kommentaren wirklich hält. Demnächst werde ich mal wieder so richtig zu schnell fahren, absichtlich und solchen Weicheiern den vollen Auspuff-Krach durch das geöffnete Seitenfenster in's Gesicht pusten. Natürlich auf einer Landstraße ohne Gehweg und ohne Einmündungen und Querverkehr, also politisch korrekt! Da freue ich mich schon drauf. 😁

Vielleicht klebe ich noch das hintere Nummernschild ab, damit keiner auf dämliche Gedanken kommt und mich anscheißen kann. 😛

FATALER FEHLER - man sollte die Ansagen der Moderation ernst nehmen.
twindance/MT-Moderation

Zitat:

@cocker schrieb am 26. Januar 2016 um 18:40:19 Uhr:


wenn kein Verkehrsschild eine andere erlaubte Höchstgeschwindigkeit angibt... nur dann gilt 100 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Land- und Bundesstrassen - meines Wissens nach.

Ach, und noch was: Bundesstraßen sind zwar keine Landesstraßen, aber sie sind Landstraßen, jedenfalls außerhalb geschlossener Ortschaften.

Zitat:

@Matsches schrieb am 26. Januar 2016 um 06:41:54 Uhr:



Ähm doch, ich behaupte auch auf der Autobahn noch nie >61 km/h zu schnell unterwegs gewesen zu sein.

Du bist also bei Dunkelheit

noch nie

mit 180 oder 200 km/h auf einer (von Schildern unlimitierten) Autobahn herum geflitzt?

Wirklich nicht?

Lt. Sichtfahrgebot ist das nämlich nicht erlaubt. 😉

Zitat:

@cocker schrieb am 26. Januar 2016 um 18:51:22 Uhr:


kann jeder im Internet nachlesen 😉

Wo denn? Halte ich für ein Gerücht. Besser man liest es im Gesetz! Findest du in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c) 1. Satz StVO. Der zweite Satz zählt die Ausnahmen auf. Da steht nichts von dem, was du gesagt hast, außer die, auf die ich bereits hingewiesen habe.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 26. Januar 2016 um 19:06:47 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 26. Januar 2016 um 18:51:22 Uhr:


kann jeder im Internet nachlesen 😉
Wo denn?

hier z.B. ... 1. Treffer beim Googeln... 🙄

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung

irgendwo wirds stehen, zur Not gibts irgendeine Richtlinie, aber ich hab jetzt keinen Bock danach zu suchen ...

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