Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"
Hallo an Alle im Forum,
ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.
Beste Antwort im Thema
Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.
331 Antworten
Zitat:
@flat_D schrieb am 26. Januar 2016 um 18:54:34 Uhr:
Solche Flitzpiepen-Kommentare von Möchtegern-Selberblitzer-Hobbystaatsanwälten etc. kann man sich echt vor's Knie nageln. Es ist erschreckend, was hier auf MT alles so unterwegs ist. Die Leute mit Benzin im Blut sind offenbar in der Minderheit hier. Und der TE entschuldigt sich auch noch, statt denen mal deutlich zu sagen, was er von ihnen und ihren Klugscheißer-Besserwisser-ich-mache-immer-alles-richtig-und-übertrete-nie-ein-Gesetz-Kommentaren wirklich hält. Demnächst werde ich mal wieder so richtig zu schnell fahren, absichtlich und solchen Weicheiern den vollen Auspuff-Krach durch das geöffnete Seitenfenster in's Gesicht pusten. Natürlich auf einer Landstraße ohne Gehweg und ohne Einmündungen und Querverkehr, also politisch korrekt! Da freue ich mich schon drauf. 😁Zitat:
@9n3gtilove schrieb am 23. Januar 2016 um 11:54:29 Uhr:
Die Strafe ist vollkommen angebracht! Recht so mit dem 1 km/h. Sowas kann leben kosten. Selber schuld!
Vielleicht klebe ich noch das hintere Nummernschild ab, damit keiner auf dämliche Gedanken kommt und mich anscheißen kann. 😛
Nun mal ganz schnell halblang! Ich bin die letzte die hier irgendjemanden was vors Knie Nageln will oder so.
Ich denke lediglich an die die bei einem möglichen Unfall Opfer werden nur weil irgendwelche Leute der Meinung sind eine Geschwindigkeitsbegrenzung dermaß zu missachten. Ich habe Kinder und bin viel und oft und lange mit denen im Auto unterwegs und solche Thread mit "wie kann ich es um 1 KM/h drücken nur damit ich ein Monat weniger meinen Lappen abgeben muss" gehen einfach zu weit. Sorry! Derjenige muss sein Bleifuß einstecken und einfach langsam fahren bzw sich an die VORGEGEBENE Geschwindigkeit halten. Jetzt ist es nun mal passiert und jetzt muss derjenige auch die Strafe in Kauf nehmen und daraus LERNEN.
Zitat:
@cocker schrieb am 26. Januar 2016 um 18:40:19 Uhr:
wenn kein Verkehrsschild eine andere erlaubte Höchstgeschwindigkeit angibt... nur dann gilt 100 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Land- und Bundesstrassen - meines Wissens nach.
Dann solltest Du Dein Wissen auffrischen.
Wenn die Straße bauartbedingt eine höhere Geschwindigkeit als 100 km/h zulässt, muss ein Schild vorhanden sein, wenn die Geschwindigkeit begrenzt werden soll.
Steht kein Schild gilt - "Feuer frei"
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 26. Januar 2016 um 19:40:03 Uhr:
"Feuer frei"???, auf Land- und Bundesstraßen?
Ich gebs auf......
Kleiner Denkanstoß gefällig?
https://de.wikipedia.org/.../Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe?...
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Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 26. Januar 2016 um 19:01:10 Uhr:
Du bist also bei Dunkelheit noch nie mit 180 oder 200 km/h auf einer (von Schildern unlimitierten) Autobahn herum geflitzt?Wirklich nicht?
Lt. Sichtfahrgebot ist das nämlich nicht erlaubt. 😉
Stimmt nicht ganz. Auf Autobahnen gilt das Sichtfahrgebot nur eingeschränkt. Siehe §18.6 StVO:
Zitat:
Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1.die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2.der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Bei schnurgerader und einigermaßen freier Strecke und sonst guter Sicht sind 180 oder 200 km/h also auch bei Dunkelheit nicht unbedingt StVO-widrig.