Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"
Hallo an Alle im Forum,
ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.
Beste Antwort im Thema
Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.
331 Antworten
Zitat:
....aber das könnte der Grund sein, warum der TE sich nicht mehr meldet.
Stimmt nicht so. Er hat sich gemeldet, nachdem ich ihm eine Nachricht geschrieben habe.
Die unsinnigen Kommentare aus dem Forum muss er sich ja schließlich nicht antun. Oder hat er eine Antwortgarantie gegeben?
Das war ein Spiegelbild des Zustandes hier im Forum. Ist schon teilweise übel hier....
@Drahre1
so ist es ... leider
@laberbernd
man sollte respektieren, dass die Meinungen zu bestimmten Beiträgen subjektiv ausgesprochen unterschiedlich ausfallen können 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2016 um 22:13:35 Uhr:
@Drahre1
so ist es ... leider@laberbernd
man sollte respektieren, dass die Meinungen zu bestimmten Beiträgen subjektiv ausgesprochen unterschiedlich ausfallen können 😉
Ach, und du denkst, das würde ich nicht machen? Ich sehe aber auch, was hier abgeht.
Und wenn du meinen Nicknamen nicht richtig wiedergeben kannst, übe ich gerne mit dir bis es passt!
Oder bist du etwa legastheniker?
Schluss jetzt mit dem MIMIMI und dem Gezeter! Euch ist wohl langweilig! Keine Stichelei mehr, keine Provokation mehr, kein Gemotze mehr - und keine Verballhornung von Nicks.
Mal so ganz nebenbei - wann ein Thread geschlossen wird - entscheidet die Moderation gemäß der NUB. Ob und wann die richtige/zielführende oder subjektiv passendste Antwort gegeben wurde - entscheidet der TE (egal, ob die fachlich richtig ist oder nicht). Auch dann darf und soll eine sachlich geführte Diskussion durchaus weiter stattfinden. Und wer das Forum so doof, niveaulos oder sonstwie beschämend findet, ist herzlich dazu eingeladen, das Niveau grundlegend zu verbessern. Ansonsten ist es ja immer noch sehr unwahrscheinlich, dass er mit Waffengewalt zur Teilnahme an den Diskussionen gezwungen wurde!
Nochmal - das Niveau in den Foren bestimmt IHR allein, JEDER für sich!
Isch aben ferddich
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Zitat:
@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:43:50 Uhr:
und bitte, behauptet jetzt nicht, ihr wärt auf der Autobahn noch nie schneller gefahren als erlaubt.
Ähm doch, ich behaupte auch auf der Autobahn noch nie >61 km/h zu schnell unterwegs gewesen zu sein.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 25. Januar 2016 um 22:03:04 Uhr:
Wenn der TE also schreibt, er habe ein Tempo 100 - Schild übersehen, dann kann das nicht auf der Landstraße gewesen sein! Also hört auf damit, von falschen Sachverhalten auszugehen. Und die Moralapostelei die mag ich auch nicht. Ich bin noch nicht durch den ganzen Thread durch, aber das könnte der Grund sein, warum der TE sich nicht mehr meldet.
Nun krieg dich mal wieder ein. Das wurde schon längst geklärt.
Es spielt allerdings auch keine Rolle, ob es nun eine Landstraße oder eine Autobahn war.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ja trotzdem. Selbst dann, wenn er sie nicht gesehen hat.
In 30 Jahren nur 80tkm gefahren, so viel fahre ich locker in 2Jahren. Aufgrund der wenigen km, wird der TE ein Fahrverbot überleben. Ich denke das der TE auch die paar Euros verkraften wird, da er in einem Alter ist wo er hoffentlich ein wenig mehr zu verfügung hat als ein Azubi. Wenn es stimmt das in den letzten 30Jahren noch nie was war, dann braucht er sich auch um die Punkte bei Flensburg keine Gedanken machen und wird hoffentlich die nächsten 30Jahre sein Fahrstil nicht ändern.
Ist doch alles nicht weiter schlimm.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2016 um 07:27:10 Uhr:
Nun krieg dich mal wieder ein. Das wurde schon längst geklärt.
Es spielt allerdings auch keine Rolle, ob es nun eine Landstraße oder eine Autobahn war.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ja trotzdem. Selbst dann, wenn er sie nicht gesehen hat.
Das macht nen gewaltigen Unterschied. Jede Autobahn ist problem- und gefahrlos mit 160 zu befahren, auch wenn da ne 100 steht, außer es regnet oder schneit.
Auf Landstraßen sieht das schon anders aus.
Zitat:
@towe96 schrieb am 26. Januar 2016 um 12:06:28 Uhr:
Das macht nen gewaltigen Unterschied. Jede Autobahn ist problem- und gefahrlos mit 160 zu befahren, auch wenn da ne 100 steht, außer es regnet oder schneit.Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2016 um 07:27:10 Uhr:
Nun krieg dich mal wieder ein. Das wurde schon längst geklärt.
Es spielt allerdings auch keine Rolle, ob es nun eine Landstraße oder eine Autobahn war.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ja trotzdem. Selbst dann, wenn er sie nicht gesehen hat.
Auf Landstraßen sieht das schon anders aus.
Du sprichst mir aus der Seele.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 25. Januar 2016 um 22:03:04 Uhr:
Wo zum Teufel stehen auf einer Landstraße 100er- Schilder? (Chantal und ich weiß nicht wer das noch war haben das auch schon erkannt!). Von den oben erwähnten Fällen einmal abgesehen (vierspurig etc.) Auf der Landstraße besteht von Gesetzes wegen Tempo 100! Da bedarf es derartiger Schilder nicht. Wenn der TE also schreibt, er habe ein Tempo 100 - Schild übersehen, dann kann das nicht auf der Landstraße gewesen sein! Also hört auf damit, von falschen Sachverhalten auszugehen. Und die Moralapostelei die mag ich auch nicht. Ich bin noch nicht durch den ganzen Thread durch, aber das könnte der Grund sein, warum der TE sich nicht mehr meldet.Zitat:
@Felix1966 schrieb am 24. Januar 2016 um 12:03:26 Uhr:
Einen gewissen Reifeprozess sollte man schon erleiden um spaeter ruhiger und gelassener zu werden.
Auch ich habe schon mal den Schein abgegeben aber, ich habe darauf gelernt und seit 1996 nicht einen Punkt wegen Geschwindigkeitsuebertretungen erhalten.Zum Thema, wer mit +61 Km/H zu schnell auf einer 100er Landstrasse faehrt und geblitzt wird, muss sich die Frage nach Eigung gefallen lassen und auch selber stellen. Nicht die Blitzenden, oder die Behoerden oder der Freundliche sind daran schuld. Nur Dir gehoert da eines hinter die Ohren und bekanntlich wirkt sowas mit Fuehrerscheinentzug und Geld am ehesten. Nur Dein Glueck das es ausserhalb geschlossener Ortschaft war. Bei innerorts gibts mancherorts noch Steinigung!
Eine Rechtsschutzversicherung wird Dir da keine Freigabe geben, wenn es der Anwalt auch so erklaert, was vorgefallen ist. Warum sollte diese auch eintreten, a) grobe Fahrlaessigkeit und kei b) keine Aussicht auf Erfolg.
Also leide, tue buse, lerne und reife.......................... mehr kann man dazu nicht sagen
Andreas
Die stehen auf jeder Landstraße, die bauartbedingt eine höhere Geschwindigkeit als 100 km/h erlaubt, aber aus diversen Gründen beschränkt werden muss.
Deine Aussage "Auf der Landstraße besteht von Gesetzes wegen Tempo 100! " ist nicht korrekt, da ein Teil fehlt.
Zitat:
@towe96 schrieb am 26. Januar 2016 um 12:06:28 Uhr:
Das macht nen gewaltigen Unterschied. Jede Autobahn ist problem- und gefahrlos mit 160 zu befahren, auch wenn da ne 100 steht, außer es regnet oder schneit.Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2016 um 07:27:10 Uhr:
Nun krieg dich mal wieder ein. Das wurde schon längst geklärt.
Es spielt allerdings auch keine Rolle, ob es nun eine Landstraße oder eine Autobahn war.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ja trotzdem. Selbst dann, wenn er sie nicht gesehen hat.
Auf Landstraßen sieht das schon anders aus.
Nicht auf Landstraßen mit autobahnähnlichem Character.
Verlässt man beispielsweise Mainz in westlicher Richtung, ist es zunächst eine Bundes-/Landstraße, die allerdings zwei Fahrspuren pro Richtung besitzt. Erst später wird diese Straße zur A63.
Konsequenterweise stehen Tempo 100 Schilder bis zu dem Punkt, an dem die Autobahn beginnt. Theoretisch lässt die Straße auch 250 zu, hier wird sie aber eher wegen des hohen Verkehrsaufkommens und den diversen Anschlüssen begrenzt.
Gleiches findet man übrigens auch in Cottbus am Ortsausgang. Hier ist auf 100 begrenzt, weil die Fahrbahnen etwas schmaler sind und kaum Seitensteifen vorhanden sind. Vom Reglement her wären auch mehr als 100 km/h erlaubt.
Zitat:
@towe96 schrieb am 26. Januar 2016 um 12:06:28 Uhr:
Das macht nen gewaltigen Unterschied. Jede Autobahn ist problem- und gefahrlos mit 160 zu befahren, auch wenn da ne 100 steht, außer es regnet oder schneit.
Auf Landstraßen sieht das schon anders aus.
Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte , dass es für das Strafmass keinen Unterschied macht.