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Wie ist es bei zurückgelassenen Autos? wie findet man dsn Besitzer? oder wie wird man zum Besizer?

Hallo liebe US Car leute

Ich habe eine frage ich kenne mehrere orte oder Garagen wo fahrzeuge seit Jahren nurnoch den Staub fangen und vor sich hinstehen meine frage an euch wie kann ich jetzt wenn mich ein zurückgelassenes Auto anspricht den Besitzer finden? Wie kann ich es erwerben?(wenn der besitzer z.b vlt verstorben ist?) An wen muss ivh mich wenden um das Auto kaufen zu können? Würde mich sehr über eure hilfe freuen

LG Erik aus Esslingen

Beste Antwort im Thema

Weil du das Autos für DICH kaufst, least, etc. Und nicht für uns! Wenn du Totenköpfe und rosa Perlen draufklebst- Deine Entscheidung. Hier im Forum wirst du keine einheitliche Meinung bekommen, was man machen muss und wie das Auto am besten ist! Fertig. Im Harleyforum gibt es den Spruch: Wer immer nur das macht, was andere wollen kann auf seinen Grabstein schreiben: Mein Leben hat allen gefallen- nur mir nicht!

Gruß SCOPE

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Zitat:

@SCOPE schrieb:


Im Harleyforum gibt es den Spruch: Wer immer nur das macht, was andere wollen kann auf seinen Grabstein schreiben: Mein Leben hat allen gefallen- nur mir nicht!

Höhö hört sich nach "

sugardaddy

" an... 😛

Man least doch privat kein Auto! 😰 😁

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten: steht ein Fahrzeug offensichtlich verlassen auf öffentlichem Grund und kann der Eigentümer von dir nicht ausfindig gemacht werden bevor der erste gelbe Punkt drauf klebt, sinken die Chancen gen Null. Solche Fahrzeuge werden abgeschleppt und (hier in Berlin) ausnahmslos in die Auktion gehen.

Ich habe gestern aufm Oldietreffen mit einem geredet,
der behauptete Anwalt zu sein.

Dabei kam folgendes Konstrukt heraus:

A... holt sich, bei Nacht und Nebel, die C4 aus dem Parkhaus
und stellt sie bei seinem Kumpel: B... in die Scheune.

Nach 15 Jahren kauft/mietet A... von B... die Scheune.
Beim Aufräumen "findet" A... die Vette unter alten Heuballen.

Da auch B... völlig erstaunt ist wird der Fund ordnungstgemäß gemeldet.
Beide können versichern, dass der Heuhaufen seit Ewigkeiten nicht bewegt worden ist.

Jemand, nennen wir inh C... kann ja vor 15 oder mehr Jahren die C4 geklaut, dort versteckt und vergessen haben.

Rechtlich haben A... und B... sich das Eigentum "ersessen"
und können Vollabnahme zur Erlangung neuer Papiere machen.

Nur ist das hier nicht der C4-Thread 😛
Und ich melde Bedenken an, weil es in Parkhäusern selten Nacht ist und neblig wird. Ich möchte das Gesicht von A. gerne sehen, wenn ihm die Beweisbilder der Überwachungskameras vorgespielt werden...

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Zumal das Auto dann immer noch geklaut ist.

Zitat:

@w124kombi/w201 schrieb am 13. Juni 2016 um 19:22:57 Uhr:


Zumal das Auto dann immer noch geklaut ist.

Eben drum...

Wenn Nummernschilder dran sind, kann man die Polizei anrufen und sagen "Hmm, der Typ steht auf meinem Stellplatz, wer issen das?". Habe ich mal so gemacht, als ein Handwerker mehr oder weniger ohne Ankündigung auf meinem Parkplatz stand. Der Polizist am anderen Ende hat mir dann den Namen des Besitzer genannt, da fiel mir das ganze auf einmal wieder ein.

Das geht zumindest in einer Kleinstadt so.

Zitat:

@schleuti schrieb am 13. Juni 2016 um 17:59:23 Uhr:


Ich habe gestern aufm Oldietreffen mit einem geredet,
der behauptete Anwalt zu sein.

Dabei kam folgendes Konstrukt heraus:

A... holt sich, bei Nacht und Nebel, die C4 aus dem Parkhaus
und stellt sie bei seinem Kumpel: B... in die Scheune.

Nach 15 Jahren kauft/mietet A... von B... die Scheune.
Beim Aufräumen "findet" A... die Vette unter alten Heuballen.

Da auch B... völlig erstaunt ist wird der Fund ordnungstgemäß gemeldet.
Beide können versichern, dass der Heuhaufen seit Ewigkeiten nicht bewegt worden ist.

Jemand, nennen wir inh C... kann ja vor 15 oder mehr Jahren die C4 geklaut, dort versteckt und vergessen haben.

Rechtlich haben A... und B... sich das Eigentum "ersessen"
und können Vollabnahme zur Erlangung neuer Papiere machen.

Auch wenn die Erstitzung relativ einfach im §937 BGB verfasst ist, ist im § eine entscheidende Info enthalten. Ersitzung ist ausgeschlossen wenn nicht im guten Glauben. Laut §935 BGB ist bei gestohlenen oder abhanden gekommenen Sachen kein gutgläubiger Erwerb möglich. Außnahmen sind öffentliche Versteigerungen. Das heißt, das Konstrukt des von der behaupteten Anwaltes (nennen wir ihn mal Mohammed) ist zum einen höchst kriminell und umständlich. Kann doch Mohammed den Wagen gleich stehlen und ihn ins Ausland verkaufen. Muss Mohammed auch keine 15 Jahre eine Scheune anmieten und auf sein Geld warten.

Das Herausfinden von Personen ist aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften wirklich tricky. Die Polizei hilft da meist nur wenig. Es ist richtig, wenn der Wagen auf öffentlicher Straße steht, dann geht einiges, aber die Tiefgaragen im Privatbesitz haben es in sich. Wenn der Eigentümer der Tiefgarage Angaben macht, ist das der einfachste Weg. Ich habe selbst beruflich Stellplätze in der Verwaltung und auch privat einen abgeschlossenen Tiefgaragenbereich in welchem mehrere abgemeldete Fahrzeuge stehen. Die meisten Eigentümer der Fahrzeuge, vor allem von Oldtimern, wollen ihre Ruhe haben. Die im abgeschlossenen Bereich bezahlen extra dafür, dass eben nicht jeder hinkommt und sie nicht andauernd hören: "Willst den Schrotthaufen nicht verkaufen!".

Mal ganz ohne Spaß: Jemand eine echte Vorstellung davon wie die selbe Geschichte in USA funktioniert? Da steht ja doch so einiges in Feld und Flur herum& zum Teil ja auch ohne Schilder. Und aufgrund des höheren Alters einiger Fahrzeuge braucht man wohl nicht mehr nach dem Besitzer suchen. Bei der nächsten PolizeiDienststelle mit der VIN auftauchen und einfach fragen wird wohl zu einfach sein...
PS: Die Frage ist durchaus ernst gemeint.

Naja, egal wie alt was ist, irgendjemandem gehört's definitiv - erst recht in den Staaten. Wenn da einer 'n Acker kauft oder erbt, auf dem irgendwo 'n paar alte Fahrzeuge vor sich hin rosten, dann gehören die ihm erstmal. Und dann sollte der Eigentümer des Grundbesitzes der Ansprechpartner deiner Wahl sein.

Zitat:

@FrontantriebIstTeufelswerk schrieb am 20. Juni 2016 um 12:19:24 Uhr:


Mal ganz ohne Spaß: Jemand eine echte Vorstellung davon wie die selbe Geschichte in USA funktioniert? Da steht ja doch so einiges in Feld und Flur herum& zum Teil ja auch ohne Schilder. Und aufgrund des höheren Alters einiger Fahrzeuge braucht man wohl nicht mehr nach dem Besitzer suchen. Bei der nächsten PolizeiDienststelle mit der VIN auftauchen und einfach fragen wird wohl zu einfach sein...
PS: Die Frage ist durchaus ernst gemeint.

Kannst du - zumindest hier in Kalifornien* - total vergessen. Datenschutz gepaart mit einer inkompetenten, wuchernden Buerokratie machen dir bei solchen Vorhaben den Gar aus.

Mein erstes Auto (82er Audi Coupe GT, siehe Profil) habe ich 2007 verkauft. 2011 hat mein Bruder es verlassen in der Pampa wieder gefunden. Die Frage "Willst du den wieder haben?" habe ich natuerlich sofort bejaht. Tja, nuetzte aber nichts. Die Nachbarschaft gegenueber von dem Feld war ziemlich schaebbig und es war geplant, die abzureissen und neu zu bauen. Mein Bruder hat diese Information von der letzten Anwohnerin bekommen (80 jaehrige schwarze). Tja und wir hatten ja alles von dem Auto, VIN, Kaufvertrag etc pp. Beim DMV war absolut nichts zu machen, die haben sich total quer gestellt mit den Informationen. Und als dann die Abrissbirne kam, wurde der Audi gleich mit entsorgt 🙁 Danke, State of California!

*In anderen Staaten, wird es noch spannender. Da du ja um ein altes Auto zu "besichtigen" ungefragt ein anderes Grundstueck betreten musst, kannst du dich warm anziehen, falls du erwischt wirst. Da verstehen die Amerikaner ueberhaupt keinen Spass! Je nachdem, wo du bist und an welchen Hacho du geraetst, kann der auch (vollkommen legal) die Flinte durchladen.

Zitat:

@ploecki schrieb am 20. Juni 2016 um 12:42:21 Uhr:


Naja, egal wie alt was ist, irgendjemandem gehört's definitiv - erst recht in den Staaten. Wenn da einer 'n Acker kauft oder erbt, auf dem irgendwo 'n paar alte Fahrzeuge vor sich hin rosten, dann gehören die ihm erstmal. Und dann sollte der Eigentümer des Grundbesitzes der Ansprechpartner deiner Wahl sein.

Haben wir auch schon so durchexerziert mit einem 1960er Chevy Biscayne. Den anzumelden war ein Staatsakt sondergleichen und hat schlappe drei Anlaeufe gebraucht. Von dem gab's keine Papiere, keine Historie, kein gar nix. Und die VIN war irgendwie 12-stellig. Da haben die einen Film von gedreht: es hat ungefaehr 6 Monate gedauert.

Zitat:

*In anderen Staaten, wird es noch spannender. Da du ja um ein altes Auto zu "besichtigen" ungefragt ein anderes Grundstueck betreten musst, kannst du dich warm anziehen, falls du erwischt wirst. Da verstehen die Amerikaner ueberhaupt keinen Spass! Je nachdem, wo du bist und an welchen Hacho du geraetst, kann der auch (vollkommen legal) die Flinte durchladen.

Das kann ich so bestätigen. Wir haben das in Texas mal gemacht, spontan angehalten um uns auf einem nicht abgezäunten Grundstück dahintermodernde Autos anzuschauen, natürlich sehr freundlich. Der Eigner fand das überhaupt nicht witzig und hat dann irgendwen außer Sichtweite hinterm Mobile-Home schnell weggewunken...da sind wir dann mit flinken Füßen wieder abgezogen. Wahrscheinlich war die Flinte schon im Anschlag 😰

Die Amis verstehe ich irgendwie nicht.
Auf der einen Seite sind sie ja ach so stolz auf ihre ach so tollen Autos, lassen den großen Patrioten raushängen wenn man als Kaufinteressente auftritt und weigern sich das Auto nach außerhalb der USA zu verkaufen, erzählen einem als wäre das ja ganz easy "I will fix it up someday" und wenn Du dann Jahre später noch mal vorbei guckst ist das einzige was sich verändert hat die Tiefe wie weit die Kiste mittlerweile im Dreck steckt....
Einige kann ich ja verstehen wenn sie partout nicht verkaufen wollen, zB weil das Auto mal einem lieben Angehörigen gehört hat. Aber dann lasse ich es doch nicht verrotten sondern kümmere mich drum....
Die Planwagenbauer haben doch echt ne Knall...??

Zitat:

@FrontantriebIstTeufelswerk schrieb am 20. Juni 2016 um 19:45:23 Uhr:


Die Planwagenbauer haben doch echt ne Knall...??

Mhhh-hmmm ohne Witz. Musste mir schon etliche Male Beschwerden wegen Fahrzeugexporte nach Europa (besonders Skandinavien) anhoeren. Dabei ist die Rechnung ganz einfach: Wenn die heimische Bevoelkerung ihr kraftfahrthistorisches Kulturgut (tolles Beamtendeutsch) nicht ehrt, dann ist es doch in Ordnung, wenn das andere tun. Andersherum ist es bei meinem Oldtimer: In Deutschland interessiert den VW Derby ungefaehr niemanden, die Dinger werden (bzw. wurden) reihenweise verschrottet. Und hier in den Staaten feiern alle den kleinen Blauen.

Autos gehoeren auf die Strasse und sind zum Fahren da. Voellig egal, ob es ein 50er Jahre Ammi ist oder ein Maybach.

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