Wie ist das eigentlich mit dem individuellen Anmalen von Motorradhelmen?
Hallo Forum,
da ich im Internet nichts in deutsch darüber gefunden habe, hier einmal die Frage:
Ist das hier in Deutschland erlaubt seinen Helm individuell anzumalen und zu lackieren?
Wenn ja, welche Farbe sollte man dafür am besten benutzen? Ich habe hier einen Jethelm, bei dem mir das langweilige Glanzschwarz auf den Geist geht. Deswegen wollte ich ihn eventuell umlackieren..
Beste Antwort im Thema
Zur rechtlichen Lage: Ich bin kein Anwalt.
De facto müssen alle aktuell verkauften Helme in Europa einer Sicherheitsnorm genügen, der so genannten ECE 22-05. Dafür schickt der Helmhersteller regelmäßig Testmuster an Prüfinstitute zum Testen. Schafft das Testmuster den Test, bekommt der Hersteller dafür eine bestimmte Menge Prüflabels, die kann er dann auf die baugleichen Helme aufbringen (in der Regel werden die Dinger an den Kinnriemen angenäht.
Das bedeutet: Wenn der Hersteller einen Helm verkauft, der nach ECE 22-05 geprüft ist, dann bestätigt das angenähte Label, dass der Helm baugleich ist mit dem, der geprüft wurde. Wenn du deinen Helm jetzt lackierst, dann kann die Helmschale mit dem Lack reagieren und deren Materialeigenschaften verändern. Das weiß der Helmhersteller nicht. Er weiß nicht, was für eine Farbe du da draufgetan hast, und er hat auch nicht geprüft, ob das ein Problem ist oder nicht. Deshalb wird sich der Helmhersteller auf den Standpunkt zurückziehen, dass der umlackierte Helm nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht und deshalb auch nicht mehr ECE 22-05 geprüft ist.
Glücklicherweise ist die Rechtslage in Deutschland noch nicht so, dass der Helm zwingend der ECE 22-05 genügen muss, er muss lediglich "geeignet" sein. Man muss also nicht befürchten, bei einer Polizeikontrolle Ärger zu bekommen. Es könnte aber durchaus sein, dass bei einem Unfall, bei dem du am Kopf verletzt wurdest, weil die Schutzwirkung des Helmes nicht ausgereicht hat, die gegnerische Versicherung versuchen könnte, dir einen Strick draus zu drehen, dass du deinen Helm vorsätzlich geschwächt hast (es wäre vermutlich im Einzelfall schwer, das Gegenteil zu beweisen).
Das bedeutet: Wenn du deinen Helm lackierst, bewegst du dich etwas in einer Grauzone. Es wäre auf jeden Fall gut, wenigstens technisch auf der sicheren Seite zu bleiben. Schuberth gibt meines Wissens Hinweise, welche Lacke man verwenden kann und welche nicht. Ansonsten solltest du mal mit Autolack-Spezialisten reden, womit man ABS/Thermoplast lackieren kann und womit lackiertes GfK. Nimm den Helm mit, gegebenenfalsl auch vorhandene Herstellerunterlagen, denn irgendwo muss dort auch ein Recyclinghinweis stehen, darüber sollte man rausfinden können, aus welchem Material die Schale besteht.
50 Antworten
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 13. Januar 2016 um 18:34:37 Uhr:
Ich habe sehr genau gelesen, was Du geschrieben hast und war sehr erstaunt, da ich normalerweise mit Deinen Beiträgen immer einverstanden war.Zitat:
@sampleman schrieb am 13. Januar 2016 um 16:55:34 Uhr:
Du hast nicht gelesen, was ich geschrieben habe. Der OP fragte, ob er seinen Helm lackieren dürfe und ich wies ihn darauf hin, dass er dann mit einiger Wahrscheinlichkeit seine Typhomologation verliert, mehr nicht. Kannst ja mal die Alu-Gussräder deines Moppeds hochglanzpolieren und damit zum Tüv fahren;-)
Es geht ja nicht darum, ob du mit meinen Beiträgen einverstanden bist, sondern ob meine Darstellung der Situation zutreffend ist. Und da habe ich von dir keine gegenteiligen Fakten gehört.
Zitat:
@mark29 schrieb am 13. Januar 2016 um 19:01:07 Uhr:
Das bißchen Materialabtrag beim Polieren ist nicht der Grund warum es bei Rädern und Rahmen nicht zulässig ist....
Sondern ? Erzähl bitte...
Nach meiner Kenntnis ist genau das der Grund, in dem TüV und Co. einen EM sehen.
Bzgl. Materialabtrag war doch nur auf der Schweißnaht (zumindest beim Rahmen) wo der Tüv nicht mochte??
Dachte ich?
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 18. Januar 2016 um 16:07:47 Uhr:
Sondern ? Erzähl bitte...Zitat:
@mark29 schrieb am 13. Januar 2016 um 19:01:07 Uhr:
Das bißchen Materialabtrag beim Polieren ist nicht der Grund warum es bei Rädern und Rahmen nicht zulässig ist....Nach meiner Kenntnis ist genau das der Grund, in dem TüV und Co. einen EM sehen.
Nach meiner Kenntnis kann Polieren die Materialstruktur verändern und dadurch die Biegesteifigkeit und Bruchfestigkeit des Radmaterials beeinträchtigen. Und da man das im Einzelfall ohne große Materialgutachten nicht ausschließen kann, ist es eben verboten. Ist meines Wissens ähnlich mit polierten Rahmen. Bei verchromt weiß ich nicht genau.
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Einen Rahmen darf man insbesondere im Bereich der Schweissnähte nicht polieren, da dann:
1. Die Schuppung der Schweissnaht nicht mehr erkennbar ist, was Aufschluss über die Qualität der Schweissnaht gibt.
2. Ist die Schweissnaht zu stark oder gänzlich weggpoliert, dann ist sie geschwächt und sie kann reissen.
Eine verchromte Felge darf man selbstverständlich polieren.
Kritischer ist es bei Alufelgen. Hier wäre der technische Grund interessant. Hat es tatsächlich schon mal jemand geschafft die so dünn zu polieren, dass sie mechanischen Schaden genommen hat?
Wobei man sagen muß, das Alufelgen in der Regel hochglanzverdichtet werden und nicht poliert.
Was sogar dem Material zuträglicher ist, da es fester wird.
interessante fragestellung.....
ich habe vor, die tauchrohre meiner fuhre ende nächstes jahr hochglanzverdichten zu lassen, weil ich mit chrom auf alu im steinschlagbereich schlechte erfahrungen gemacht habe.
würde ich die tauchrohre verschromen lassen, würden die doch vorher auch poliert werden. gut, jetzt sind das gussteile und keine geschweissten bauteile. liegts daran, dass es hier keine einschränkungen gibt?
zumindest habe ich noch nie was davon gehört.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 18. Januar 2016 um 18:21:15 Uhr:
Wobei man sagen muß, das Alufelgen in der Regel hochglanzverdichtet werden und nicht poliert.
Was sogar dem Material zuträglicher ist, da es fester wird.
Der Punkt ist: Wenn ein Felgenhersteller seine Felgen hochglanzverdichtet oder die Oberfläche sonstwie bearbeitet, dann lässt er eine solche Felge ggfs. prüfen. Dann kriegt die ein Prüfzeichen und alles ist gut. Wenn ein Privatmann eine Felge, die bereits ein Prüfzeichen hat, materialmäßig so verändert, dass sich ihre Eigenschaften ändern, dann kann es sein, dass das vom Tüv nicht akzeptiert wird, weil eben der Zustand nicht der Homologation entspricht. Und "fest" allein ist bei Leichtmetall keine Kategorie, es geht da auch um so Sachen wie Elastizität und Biegesteifigkeit.
Was die hochglanzverdichteten Standrohre an einem Mopped angeht, dürfte es eine ganz einfache Begründung geben, weshalb man damit ganz sicher keinen Ärger bekommt: Es ist auch mit großem Fachwissen von außen kaum zu erkennen, ob ein Gabeltauchrohr jetzt verchromt, poliert oder hochglanzverdichtet ist. Einen umlackierten Helm erkennt jeder, ein hochglänzendes Gussrad ebenfalls. Aber Standrohre sind immer hochglänzend. Vermutlich käme sogar eine Versicherung nach einem Unfall nicht darauf, ein Gutachten über die Oberflächenbeschichtung der Gabel machen zu lassen, es sei denn, die ist ohne erkennbaren Grund bei Tempo 50 einfach stumpf abgebrochen.
User mark29 scheint zu wissen, dass "das bißchen Materialabtrag beim Polieren nicht der Grund" ist "warum es bei Rädern und Rahmen nicht zulässig ist"
Also scheint er einen anderen zu kennen. Und der interessiert mich, weil ich gerne Rahmen und Felgen poliere. Auch alle möglichen Aluteile. Schleifen, 400, dann 600 oder gar 800er Korn, dann Autosol und Muskelkraft = Hochglanz.
Schweißnähte wegschubbern, Kerbwirkung rauer Oberflächen usw... bekannt.
Hochglanzverdichten beginnt auch mit Schleifen = Materialabtragung. Erst nach dem Schleifen wird mit keramischen Polierkörpern verdichtet. Ist also auch nur Schleifen und polieren, nur in der Durchführung anders.
Von einem Anbieter habe ich gelesen, dass an einer Motoradfelge zum Zwecke des "Hochglanzverdichtens" vorher stunden- bis tagelang mit einer "Strömungsschleifmaschine" (was auch immer das ist) geschliffen wird. Der Spaß kostet auch 140 Euro pro Felge. Wobei das auch der Preis für eine PKW - Felge sein kann, so genau erinnere ich mich nicht.
Jetzt wäre es schön, wenn mark29 sich meldet und mich an seinem Wissen teilhaben lässt.
Erlaubt und TÜV-konform:
s. Fotos
Hier ist ein gutes Video-Tutorial zum Thema Helm lackieren.
https://www.youtube.com/watch?v=rIk9WHlb5Ho
Mit extremst einfachen Mitteln professionell zu einem erstaunlich ausgefeilten Design. Ausführlich und verständlich erklärt, auch auf Nebensächlichkeiten wie Dosenschütteln wird explizit eingegangen. Ist zwar tatsächlich homemade, wird aber inzwischen auch bei den großen Mopedherstellern als Schulungsvideo hergenommen.
@moppedsammler: DEr Grund ist ganz einfach, dass du mit Änderungen der Oberfläche/Oberflächenbeschichtung unzulässige Reparaturen vertuschen kannst- da ich mal Sachverständiger einer a.a.Ü.O. war, behaupte ich jetzt mal, dass ich es aus 1. Hand weiß.... (Ausnahmen kann dir nur der Hersteller erteilen, der Inhaber der Typprüfung ist...)
Und mit Felgenklebeband etc. wäre es nicht möglich, einen (mangelhaft reparierten) Riß etc. zu überkleben?
Zitat:
@Martin Gunslinger schrieb am 20. Januar 2016 um 13:07:39 Uhr:
Hier ist ein gutes Video-Tutorial zum Thema Helm lackieren.
https://www.youtube.com/watch?v=rIk9WHlb5Ho
Mit extremst einfachen Mitteln professionell zu einem erstaunlich ausgefeilten Design. Ausführlich und verständlich erklärt, auch auf Nebensächlichkeiten wie Dosenschütteln wird explizit eingegangen. Ist zwar tatsächlich homemade, wird aber inzwischen auch bei den großen Mopedherstellern als Schulungsvideo hergenommen.
Ich hoffe, dass der Typ mittlerweile Chefdesigner bei Schuberth ist.
Zitat:
@mark29 schrieb am 20. Januar 2016 um 13:14:14 Uhr:
@moppedsammler: DEr Grund ist ganz einfach, dass du mit Änderungen der Oberfläche/Oberflächenbeschichtung unzulässige Reparaturen vertuschen kannst- da ich mal Sachverständiger einer a.a.Ü.O. war, behaupte ich jetzt mal, dass ich es aus 1. Hand weiß.... (Ausnahmen kann dir nur der Hersteller erteilen, der Inhaber der Typprüfung ist...)
Ein völlig neuer Aspekt. Ich hätte jetzt eher vermutet, dass das Polieren des Rahmens so eine Reparatur eher aufdeckt, während eine Beschichtung sie schon verdecken kann, das leuchtet mir ein.
Aber da schließt sich schon die nächste Frage an: Oberflächenbeschichtung ist z.B. lackieren oder pulverbeschichten. Es ist mir neu, dass man das nicht darf. Ich habe schon zahlreiche Motorradrahmen an rostigen Stellen, meist Schweißnähten nachlackiert. Ich kenne Leute, die einen Rahmen pulverbeschichten lassen, auch Felgen. Mir ist kein Fall bekannt, dass es deshalb Probleme mit einem aaS gab.
Ich habe eine 98er ZX9R komplett zerlegt, die hatte eine US Zulassung. Ich baue sie mit einem deutschen Rahmen und FZV/StVZO/EGVO konformen Teilen neu auf. Da der gebrauchte Rahmen schon ein wenig mitgenommen aussah, habe ich ihn komplett neu lackiert (champagnerfarbener Basislack, 2K - Klarlacküberzug) . Muss ich mir bei der Abnahme (GzEdBE, 21 StVZO) Sorgen machen ?
Ein spannender thread ist das geworden, dank Mark29.
Das Teil lässt dir dann aber komplett neu abnehmen, richtig?
Wenn du "nur" polierst, etc. und wieder zusammenbaust, somit also aufhübscht, lässt dann auch extra abnehmen?