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Wie ist das eigentlich mit dem individuellen Anmalen von Motorradhelmen?

Themenstarteram 11. Januar 2016 um 13:12

Hallo Forum,

da ich im Internet nichts in deutsch darüber gefunden habe, hier einmal die Frage:

Ist das hier in Deutschland erlaubt seinen Helm individuell anzumalen und zu lackieren?

Wenn ja, welche Farbe sollte man dafür am besten benutzen? Ich habe hier einen Jethelm, bei dem mir das langweilige Glanzschwarz auf den Geist geht. Deswegen wollte ich ihn eventuell umlackieren..

Beste Antwort im Thema

Zur rechtlichen Lage: Ich bin kein Anwalt.

De facto müssen alle aktuell verkauften Helme in Europa einer Sicherheitsnorm genügen, der so genannten ECE 22-05. Dafür schickt der Helmhersteller regelmäßig Testmuster an Prüfinstitute zum Testen. Schafft das Testmuster den Test, bekommt der Hersteller dafür eine bestimmte Menge Prüflabels, die kann er dann auf die baugleichen Helme aufbringen (in der Regel werden die Dinger an den Kinnriemen angenäht.

Das bedeutet: Wenn der Hersteller einen Helm verkauft, der nach ECE 22-05 geprüft ist, dann bestätigt das angenähte Label, dass der Helm baugleich ist mit dem, der geprüft wurde. Wenn du deinen Helm jetzt lackierst, dann kann die Helmschale mit dem Lack reagieren und deren Materialeigenschaften verändern. Das weiß der Helmhersteller nicht. Er weiß nicht, was für eine Farbe du da draufgetan hast, und er hat auch nicht geprüft, ob das ein Problem ist oder nicht. Deshalb wird sich der Helmhersteller auf den Standpunkt zurückziehen, dass der umlackierte Helm nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht und deshalb auch nicht mehr ECE 22-05 geprüft ist.

Glücklicherweise ist die Rechtslage in Deutschland noch nicht so, dass der Helm zwingend der ECE 22-05 genügen muss, er muss lediglich "geeignet" sein. Man muss also nicht befürchten, bei einer Polizeikontrolle Ärger zu bekommen. Es könnte aber durchaus sein, dass bei einem Unfall, bei dem du am Kopf verletzt wurdest, weil die Schutzwirkung des Helmes nicht ausgereicht hat, die gegnerische Versicherung versuchen könnte, dir einen Strick draus zu drehen, dass du deinen Helm vorsätzlich geschwächt hast (es wäre vermutlich im Einzelfall schwer, das Gegenteil zu beweisen).

Das bedeutet: Wenn du deinen Helm lackierst, bewegst du dich etwas in einer Grauzone. Es wäre auf jeden Fall gut, wenigstens technisch auf der sicheren Seite zu bleiben. Schuberth gibt meines Wissens Hinweise, welche Lacke man verwenden kann und welche nicht. Ansonsten solltest du mal mit Autolack-Spezialisten reden, womit man ABS/Thermoplast lackieren kann und womit lackiertes GfK. Nimm den Helm mit, gegebenenfalsl auch vorhandene Herstellerunterlagen, denn irgendwo muss dort auch ein Recyclinghinweis stehen, darüber sollte man rausfinden können, aus welchem Material die Schale besteht.

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am 11. Januar 2016 um 13:18

Nimm Acryllack und mach was Du willst.

Es ist fast alles erlaubt - allerdings keine NS-Symbole o.ä. Bei der Farbe musst du eventuell Rücksicht auf das Helmmaterial nehmen.

Zur rechtlichen Lage: Ich bin kein Anwalt.

De facto müssen alle aktuell verkauften Helme in Europa einer Sicherheitsnorm genügen, der so genannten ECE 22-05. Dafür schickt der Helmhersteller regelmäßig Testmuster an Prüfinstitute zum Testen. Schafft das Testmuster den Test, bekommt der Hersteller dafür eine bestimmte Menge Prüflabels, die kann er dann auf die baugleichen Helme aufbringen (in der Regel werden die Dinger an den Kinnriemen angenäht.

Das bedeutet: Wenn der Hersteller einen Helm verkauft, der nach ECE 22-05 geprüft ist, dann bestätigt das angenähte Label, dass der Helm baugleich ist mit dem, der geprüft wurde. Wenn du deinen Helm jetzt lackierst, dann kann die Helmschale mit dem Lack reagieren und deren Materialeigenschaften verändern. Das weiß der Helmhersteller nicht. Er weiß nicht, was für eine Farbe du da draufgetan hast, und er hat auch nicht geprüft, ob das ein Problem ist oder nicht. Deshalb wird sich der Helmhersteller auf den Standpunkt zurückziehen, dass der umlackierte Helm nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht und deshalb auch nicht mehr ECE 22-05 geprüft ist.

Glücklicherweise ist die Rechtslage in Deutschland noch nicht so, dass der Helm zwingend der ECE 22-05 genügen muss, er muss lediglich "geeignet" sein. Man muss also nicht befürchten, bei einer Polizeikontrolle Ärger zu bekommen. Es könnte aber durchaus sein, dass bei einem Unfall, bei dem du am Kopf verletzt wurdest, weil die Schutzwirkung des Helmes nicht ausgereicht hat, die gegnerische Versicherung versuchen könnte, dir einen Strick draus zu drehen, dass du deinen Helm vorsätzlich geschwächt hast (es wäre vermutlich im Einzelfall schwer, das Gegenteil zu beweisen).

Das bedeutet: Wenn du deinen Helm lackierst, bewegst du dich etwas in einer Grauzone. Es wäre auf jeden Fall gut, wenigstens technisch auf der sicheren Seite zu bleiben. Schuberth gibt meines Wissens Hinweise, welche Lacke man verwenden kann und welche nicht. Ansonsten solltest du mal mit Autolack-Spezialisten reden, womit man ABS/Thermoplast lackieren kann und womit lackiertes GfK. Nimm den Helm mit, gegebenenfalsl auch vorhandene Herstellerunterlagen, denn irgendwo muss dort auch ein Recyclinghinweis stehen, darüber sollte man rausfinden können, aus welchem Material die Schale besteht.

Die Zeit kannst sparen indem du dir einen neuen coolen Helm kaufst.

Eigentlich ist doch jeder Helm lackiert. Der Lack ist ja auch eine Schutzschicht gegen eindringende Feuchtigkeit etc. Also gibt es prinzipiell verträgliche Lacke (wobei eigentlich eher das Lösungsmittel Probleme macht).

Da man die vorhandene Lackschutzschicht sicher nicht abschleifen will, muß es nur noch ein auf dem jeweiligen Untergrund haftender Decklack mit verträglichem Lösungsmittel sein.

Von den Herstellern kann man aber keine Empfehlungen erwarten, weil die sich damit unnötigem Haftungsrisiko aussetzen würden.

Immerhin gibt es universelle Aufkleber für Helme zu kaufen. Schwarz muß er also nicht bleiben.

Soweit mir bekannt, sind tagleuchtfarben nicht zulässig. Wobei es sowas aber auch schon zu kaufen gibt...

Es geht um den Helm, nicht ums Motorrad (Auto).

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Die StVZO lässt sich nicht über Farben und reflektierende Eigenschaften von Helm, Kleidung oder Gepäck aus.

Ganz im Gegenteil sind dort Reflektoren & Co manchmal ausdrücklich erwünscht (Warnweste nach EN ISO ....)

am 11. Januar 2016 um 16:45

Nochmal ... Du kannst und darfst den Helm lackieren, wie Du willst. Auch in Tagesleuchtfarbe, weil der Helm kein Fahrzeug ist. Ich schrieb ausdrücklich Acryl, weil Acryllacke wasserbasierend sind, die nicht losemittelhaltig sind. Sie haben auf die Struktur des Helmes keinen Einfluss.

Na ja, ein Hakenkreuz o.ä. in leuchtend orange könnte aber schon einige Probleme ergeben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Januar 2016 um 14:52:24 Uhr:

Es ist fast alles erlaubt - allerdings keine NS-Symbole o.ä. Bei der Farbe musst du eventuell Rücksicht auf das Helmmaterial nehmen.

nur wird dir kein Hersteller genaue Aussagen geben, was du nehmen sollst, weil das im Zweifelsfall als Zustimmung dazu ausgelegt werden könnte, falls die Farbe doch am Ende die Integrität des Helms beschädigst und du dadurch schwer verletzt wirst.

Im Zweifel eben Acryllacke nehmen, aber im Endeffekt bist du damit auf dich gestellt

am 11. Januar 2016 um 17:02

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Januar 2016 um 17:55:29 Uhr:

Na ja, ein Hakenkreuz o.ä. in leuchtend orange könnte aber schon einige Probleme ergeben.

Nicht unbedingt. Ein Hakenkreuz ist ein uraltes buddhistisches Glückssymbol. Wenn das künstlerisch ordentlich gemacht ist, kommt man damit durch. ... wer Lust auf Stress hat, kann das ja ausprobieren.

Die Svastika ist noch viel älter. Svastika ist ein Sanskrit Wort (wörtlich eine Kunstsprache, Sprache der Gelehrten), Buddha hat das modernere Pali gesprochen, die Sprache des Volkes.

In Indien sieht man die Svastika quasi überall.

am 11. Januar 2016 um 19:21

Wer will, der kann sich dieses Glückssymbol auf die Stirn tätowieren und einen schmalen Oberlippenbart dazu tragen.

Als hinduistischer Charlie Chaplin Fan geht das absolut in Ordnung.

Ebenso sollte man sich als Zeichen seiner Volljährigkeit eine 18 gut sichtbar irgendwo draufbappen.

Viel Spass damit :D

Was sampleman schreibt kenne ich auch so.... ich würde daher max. folieren...

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