Wie geht ihr mit den zubuchbaren Diensten / Abos um?
Hallo zusammen,
die E-Klasse ist eines der ersten Autos, welches heute schon oder später über eine ganze Reihe von zubuchbaren Diensten / Abos verfügt.
Als Beispiel sei der Remote Park Pilot, also das Einparken via Handy, für 250 € in 3 Jahren genannt.
Meine Frage:
Wie geht ihr damit um?
Speziell die Firmenwagenfahrer, zahlt ihr solche Dienste privat oder übernimmt euer Arbeitgeber das? Wenn man alles buchen möchte, könnte das eine ordentliche Summe oben drauf bedeuten.
Und wenn es der AG zahlt, ist es dann ein zu versteuernder geldwerter Vorteil?
Danke und schöne Grüße
30 Antworten
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 8. August 2016 um 11:48:39 Uhr:
Diese neuen Gebühren für RemoteParking oder auch später für die eingebaute Vodafone Karte sind sicher keine geldwerter Vorteil. Genauso wenig wie Steuern, Versicherung oder das Update der Navidaten in der Werkstatt.
Kannst Du bitte begründen, wieso Du denkst, dass dies keinen geldwerten Vorteil darstellt?
Das Steuern, Versicherungen und Werkstattkosten kein geldwerter Vorteil ist sollte klar sein, denn das Gesetz redet explizit von einem Kraftfahrzeug und dessen Listenpreis (https://dejure.org/gesetze/EStG/8.html).
Ich frage mich eher, ob das spätere Nachbuchen von Optionen den Listenpreis erhöht oder nicht. Eine Definition für "Listenpreis" habe ich leider nicht gefunden.
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 8. August 2016 um 11:48:39 Uhr:
Sicher wird das aber zukümnftig immer mehr Thema werden. Wenn jetzt wie von Audi angekündigt mietbare Dinge wie z.B. Massagesitze kommen.Das wird dann interessant für die Versteurung, da das Auto ja einen niedrigen Grundpreis hat und du z.B. die Massagesitze nur buchst, wenn du sie willst.
Das verstehe ich nicht. Wo ist denn der Unterschied ob ich einen Massagesitz bei Audi hinterher als Option freischalten lasse oder die Einparkfunktion bei Mercedes?
Beide Male haben die Autos doch vorher einen Preis X und hinterher wird es durch die zugebuchte Option teurer.
Ciao