Wie Funktioniert NOS
Hallöle!
Da ich mich mit dem Thema noch nie gross befasst habe, und ich gerade zum Xten mal, the fast and..., schaue, wollte ich mal nachfragen wie eigendlich genau wissen wie Lachgas (von anfang zum ende) Funktioniert. Und was würde passieren wenn ich sie bei mir einbauen würde (RP), was ich nicht machen würde da es mir zu teuer ist und ich noch Kinder an Bord habe.
Greez
Mr.Hattrick
35 Antworten
DannZitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
(...)
Ich weiß wie Nos funktioniert, Ich brauche auch keinen Nachhilfe Unterricht in sachen Funktionsweise, Risiken vom möglichen Motorschäden durch zu magere abstimmung, thermikproblemen usw..
Die Gesetze im bereich Betäubungs Gesetz sind mir auch bestens bekannt, desweitern auch die nicht mögliche Abgas messung bei Nos betrieb ect ect....Ich habe diese Mail nur bekommen und nicht erfasst!!! Wenn es den Herren gelingt sowas mit gutachten anzubieten soll es mir recht sein.. Ich wollte nur die Mail mal zeigen nicht mehr und nicht weniger.
(...)
wäre ich an Deiner Stelle auch etwas vorsichtiger damit, was ich hier einstelle, denn so, wie Du's rübergebracht hast, könnte so mancher glauben, dass Du darüber genauestens Bescheid weisst und das Ganze demnach wirklich vollkommen legal wäre! 😉
Ansonsten kann ich mich da nur dem letzten Post von MagirusDeutzUlm anschliessen - ich weiß jetzt zwar nicht, wie's auf den diversen VW- oder Golf-Treffen aussieht, aber bei den diversen Mopped- bzw. Harley-Treffen hat sich schon so manches Mal die "Rennleitung" über so manche Auspuffanlage "gefreut", die vermeintlich legal -da eingetragen- war! 😉
Gruß, Dynator 🙂
Natürlich ist es legal. Allerdings bei den vorderen nur zu einem gewissen Prozentsatz (ich weiß jetut nimmer ob 10 oder 25%)....
Aber seit neuestem darf man das und wird auch eingetragen...
Zitat:
ähm...
dir ist bekannt, dass nur weil etwas "eingetragen" ist, das es deswegen längst noch nicht legal ist, und die eintragung das papier, auf dem sie steht nicht wert ist?
sehr wohl bekannt aber ich kenne in meiner Gegend genug leute die mit cleanen Türen unterwegs sind und die damit auch bei der Polizei/Tüv keine Problemen haben..
Mag zwar so sein dass die eintragungen nicht legal sind aber das interessiert kein Mensch..
Es gibt zu dem cleanen Türen gesetz eine klausel.. Wonach die umrüstung bereits cleaner Türen nicht nötig ist, die bereits vor der Gesetzes änderung umgebaut wurden.. Bei einer neuen eintragung wird einfach das Eintragungs gutachten vom datum her zurückgedreht und wird somit legal..
Das nächste ist die 50 cm scheinwerfer regel die nur bei modellen ab BJ 89 gelten. Alle Fahrzeug vor Bj 89 können tiefer unterwegs sein wenn die sachen wie feststehende teile zu boden nähe es erlauben und das ist Legal!! 🙂 🙂
mfg
redbuller kannst du das auch beweissen?
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Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
(...)
Mag zwar so sein dass die eintragungen nicht legal sind aber das interessiert kein Mensch..
(...)
...und genau das ist der springende Punkt:
Uns interessiert das sehr wohl, da wir auch in Zukunft grösstmöglichen Abstand zu illegalen Dingen wahren wollen und auch werden! 😉
Gruß, Dynator 🙂
Zitat:
Original geschrieben von RedBuller
Allerdings bei den vorderen nur zu einem gewissen Prozentsatz (ich weiß jetut nimmer ob 10 oder 25%)....
ja...allerdings wird dieser "gewisse prozentsatz" schon werkstechnisch ausgenutzt...
möcht ich aber auch ma meinen, die werden nie ein gutachten haben, und auch nie eins bekommen... die wollen nur alle mit der angst vor der mehrwertsteuer dazu locken doch schnell ein system zu kaufen. Wenn du dann eins gekauft hast kannste 1000 mal fragen wo das gutachten bleibt, aber die Flaschen füllen sie dir gerne per Post, den sonnst könnte es ja sein, dass wütende kunden vorbei kommen.
Zitat:
Uns interessiert das sehr wohl, da wir auch in Zukunft grösstmöglichen Abstand zu illegalen Dingen wahren wollen und auch werden!
der springende punkt ist eher:: Was ist Legal udn was ist illegal??
Ist Legal alles was ein gutachten besitzt.. oder ist alles legal was die gesetze einhält??
Wenn man mal sieht wieviel illegales Legal verkauft/eingetragen wird dann könnte man Motortalk zumachen..
Aus deiner sicht müsste man dann sämtliche scharfen nocken, leistungsteigerungen, Käfig, cleane Türen, Renneinspritzungen Threads auf der Stelle wegen illegalem Inhalt Schließen!! :-)
wegen dem fluten ist hier ein was:
mfg
Zitat:
Original geschrieben von 3L-Flowerpower
möcht ich aber auch ma meinen, die werden nie ein gutachten haben, und auch nie eins bekommen... die wollen nur alle mit der angst vor der mehrwertsteuer dazu locken doch schnell ein system zu kaufen. Wenn du dann eins gekauft hast kannste 1000 mal fragen wo das gutachten bleibt, aber die Flaschen füllen sie dir gerne per Post, den sonnst könnte es ja sein, dass wütende kunden vorbei kommen.
Öhm per Post???? O_o
Ist NOS nich gefahrengut?
gefüllte flaschen sind eigentlich gefahrengut brauchen keine kennzeichnung bis zu ner bestimmten menge und lachgas ist betäubungsmittelgesetzt . aus ersten grund darf man die flaschen gar net im innenraum montieren
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
wegen dem fluten ist hier ein was:
ahja...
sehr interessant...eigentlich steht da fast garnix.....
das zauberwort, was die hier mit "TÜV Sonderabnahmen
auch im vorderen Bereich mit TÜV Eintragung" heißt "einzelabnahme", und dann sind wir wieder beim "ich habe nen kumpel beim tüv"...das fluten ist & bleibt illegal!
Zitat:
... und lachgas ist betäubungsmittelgesetzt
Ähm, soweit mir bekannt, wird für die Anlagen "Lachgas technisch" benutzt, und nicht medizinisches Lachgas. Technisches N2O ist verunreinigt und nicht für "Beatmungszwecke" zugelassen/geeignet und fällt somit nicht unters Betäubungsmittelgesetz.
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
(...)
Aus deiner sicht müsste man dann sämtliche scharfen nocken, leistungsteigerungen, Käfig, cleane Türen, Renneinspritzungen Threads auf der Stelle wegen illegalem Inhalt Schließen!! :-)
(...)
Ist
hierschon zu? 😕
(...wenn Du schon meine doch scheinbar so absolute Sichtweise ansprichst!)Die Diskussion mit dem Ziel einer bestmöglichen Aufklärung im Sinne der -für die meisten hier- gültigen deutschen Gesetzgebung ist meiner Meinung nach doch schon sehr wichtig und daher auch geduldet! 😉
Gruß, Dynator 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Everlast
Ähm, soweit mir bekannt, wird für die Anlagen "Lachgas technisch" benutzt, und nicht medizinisches Lachgas. Technisches N2O ist verunreinigt und nicht für "Beatmungszwecke" zugelassen/geeignet und fällt somit nicht unters Betäubungsmittelgesetz.
es ist egal ob technisches oder medizinisches wie willste das nachweisen n20 bleibt nunmal betäubungsmittel