Wie funktioniert eine Wandlung?

Hallo,

auch wenn das hier das Versicherungsforum ist, bin ich mir sicher, dass sich hier einige Tummeln die sich damit auskennen, ansonsten bitte ich den Mod, den Thread in das entsprechende Subforum zu verschieben.

Ich habe vor kurzen ein Fahrzeug gekauft, welches gravierende Mängel hat, welche beim Kauf und im Kaufvertrag nicht erwähnt wurden.
In der Anzeige stand einwandfreier Zustand. Es wurde angeblich die Zylinderkopfdichtung ersetzt, eine Rechnung wollte der Verkäufer noch nachreichen - was bis heute nicht geschah. Er hat sogar unter Zeugen mir zugesichert, dass die geschehen sein soll. In der Werkstatt, in der das Fahrzeug immer gewartet sein sollte hat man auch nichts in den Unterlagen gefunden. Der Verkäufer lässt sich auf einen Preisnachlass oder eine Wandlung nicht ein.

Ich habe dem Verkäufer nun eine Frist gesetzt, die Mängel zu beseitigen.

Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt und sich ebenfalls nicht auf eine Preisminderung einlässt, geht die Sache ja vor Gericht. Wenn das nun entscheiden sollte, dass die Wandlung rechtens sei, wie geht es dann weiter? Ich muss ja das Fahrzeug dem Verkäufer wieder zurückbringen. Aufgrund der defekten Zylinderkopfdichtung, besteht ein großes Risiko, dass das Fahrzeug einen Motorschaden erleiden wird. Muss ich nun auf eigene Kosten das Fahrzeug mit einem Anhänger zu ihm fahren?

Beste Antwort im Thema

Wandelung heisst zunächst mal nur, daß der Vetragspartner den Kaufgegenstand zurücknimmt und einen gleichwertigen zur Verfügung stellt.

Entscheidend ist der Kaufvertrag, den Du abgeschlossen hast.
Bei gewerblichen Verkäufern gilt, sofern Du als Privatmann das Fahrzeug erworben hast, eine gestezliche Gewährleistung von mindestens 6 Monaten. Diese kann weder durch die AGB noch Bestimmungen des Kaufvertrages ausgeschlossen werden. Hier kann Wandelung zutreffen.
Das liegt aber im Ermessen des gewerblichen Verkäufers.

Bei Verkauf Privat an Privat gibt's keine gesetzliche Gewährleistung, es sei denn der Verkäufer hat Dich arglistig getäuscht. Das ist aber ein anderer Sachverhalt(Betrug).
In diesem Fall musst Du den Betrug aber nachweisen.

LG
Christian

81 weitere Antworten
81 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass



Was im Innenverhältnis mit irgendwelchen Werkstätten gelaufen ist hat den Käufer nicht zu interessieren. Entscheidend ist einzig ob der Mangel bereits beim Gefahrübergang, also mit der Übereignung des PKW, vorhanden war.

Was im Innenverhältnis mit irgendwelchen Werkstätten gelaufen ist, kann den Käufer schon interessieren.

Denn ggfs. hat er einen Gewährleistungsanspruch auf eine von der Werkstatt durchgeführte Reparatur. Diese Gewährleistung ist nicht auftraggeberbezogen, sondern fahrzeugbezogen.

O.

was auch dazu fuehren koennte, dass die werkstatt von der reparatur nichts mehr wusste findet ^^.

Und der Käufer sich jetzt eine Menge Aufwand und Zeit ersparen könnte, indem er einfach die Rechnung mir vorlegt bzw. eine Rechnungskopie anfordert...

Zitat:

Was im Innenverhältnis mit irgendwelchen Werkstätten gelaufen ist, kann den Käufer schon interessieren.
Denn ggfs. hat er einen Gewährleistungsanspruch auf eine von der Werkstatt durchgeführte Reparatur. Diese Gewährleistung ist nicht auftraggeberbezogen, sondern fahrzeugbezogen.

FALSCH. Wo hast du denn den Schmarn her?. 😛

Der Werkvertrag entsteht immer im Verhältnis zwischen dem Werkunternehmer und dem Besteller. Ich empfehle mal die §§ 635 ff. BGB. Es gibt keine Vorschrift nach der irgendwelche Ansprüche aus dem Werkvertrag gegen den Werkunternehmer auf den Käufer rübergehen.
Das was Du meinst gibt es allenfalls im Mietrecht und nennt sich "Kauf bricht nicht Miete" aber NICHT im Werkvertragsrecht.
Daher ist deine Aussage schlichtweg FALSCH!

Einzige möglichkeit für den Verkäufer ist, dass der Verkäufer den gegen Ihn gerichteten Gewährleistungsanspruch dann im eigenen Verfahren gegen den Werkunternehmer geltend macht, ihn quasi in regress nimmt. Das hat aber den Käufer überhaupt nicht zu interessieren.

Ähnliche Themen

Neben aller Theoretisiererei, nochmals nun auch von mir die Frage an den TE:

Wie alt ist das Fahrzeug, Km-Stand, und Kaufpreis?

...oder mal die Ebayauktion, hier kann man sich doch auch mal ein Bild machen...

Da dass ein "laufendes Verfahren" ist, kann ich euch natürlich nicht öffentlich mitteilen um was es sich handelt 😉

Dann brauche ich mir auch an dieser Stelle keine Gedanken mehr machen und unnütz Lebenszeit verschwenden.

Das Eröffnen des Threads hätte sich der TE unter diesen Voraussetzungen auch sparen können.

Daher ist dieses Thema jetzt für mich off Topic.

Vllt. schaust mal in Deinen Posteingang?

Offtopic ist das Thema sicher.... aber dass der Gesprächsverlauf sich anderweitig von meiner Eingangsfrage entfernt hat, ist nicht mein verschulden 😉

Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass


Der Werkvertrag entsteht immer im Verhältnis zwischen dem Werkunternehmer und dem Besteller. Ich empfehle mal die §§ 635 ff. BGB

nicht immer; kommt darauf an, ob ein Dienstleistungs oder Werkvertrag gilt. Beim Werkvertrag gilt Erfüllung; beim Dienstleistungsvertrag kann ich je nach Vertrag den Rucksack packen und wandern gehen.

daher: immer einen Blick in die AGB! 😁

ps. kein Computerfutzi mit Hirn arbeitet nach einem Werkvertrag; immer Dienstleistung, weil dann keine Erfüllung.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


...oder mal die Ebayauktion, hier kann man sich doch auch mal ein Bild machen...

Ich habe auch schon auf Seite 2 danach gefragt, so langsam kommt bei mir der Verdacht auf das es sich so um eine 500 € Möhre handelt, da der TE allen Fragen bezüglich des alters und der Laufleistung ausweicht.

Nach dem ich nun allen, die bemängelt haben, dass ich hier keine Angaben zum Fahrzeug selbst mache, eine PN geschickt habe, hoffe ich nun jetzt wieder zurück zum Thema zu kommen.

Wie funktioniert die Wandlung Zug um Zug?
Muss ich für den Transport aufkommen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist bzw. ein gewisses Risiko besteht, dass das Fahrzeug aufgrund eines Motorschadens stehen bleibt?

Was ist, wenn der Verkäufer nicht über die Mittel verfügt, mir den Kaufpreis zu erstatten? Stell ich Ihm dann das Fahrzeug vor die Tür und erhalte einen Titel?

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz



Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass


Der Werkvertrag entsteht immer im Verhältnis zwischen dem Werkunternehmer und dem Besteller. Ich empfehle mal die §§ 635 ff. BGB
nicht immer; kommt darauf an, ob ein Dienstleistungs oder Werkvertrag gilt. Beim Werkvertrag gilt Erfüllung; beim Dienstleistungsvertrag kann ich je nach Vertrag den Rucksack packen und wandern gehen.
daher: immer einen Blick in die AGB! 😁

ps. kein Computerfutzi mit Hirn arbeitet nach einem Werkvertrag; immer Dienstleistung, weil dann keine Erfüllung.

Wie zitierst Du eigentlich? Dort oben steht doch klipp und klar

WERKVERTRAG

. Warum zauberst du nun einen Dienstvertrag hinein in mein Zitat und fängst an mit irgendwelchen AGB? Aus einem Werkvertrag wird auch durch die AGB kein Dienstvertrag. Das zeugt echt von mangelnder Zitierfähigkeit und regt MICH AUF!!!!!

Trotzdem bin ich mal so tolerant und erkläre Dir wie man Dienst- von Werkvertrag unterscheidet. Beim Werk- wie beim Dienstvertrag wird Erfüllung geschuldet. Der Unterschied liegt in der Art der Erfüllung. Bei Werkvertrag liegt dieser in der Herstellung eines bestimmten Erfolges (Reparatur, Beförderung, Gutachten), beim Dienstvertrag liegt die Erfüllung in der Vornahme einer bestimmten Handlung (Behandlung beim Arzt, Vertretung durch Rechtsanwalt vor Gericht) die nicht unbedingt einen Erfolg verursachen muss.

Und jetzt zu deiner AGB-Behauptung: AGB können aus einem Werkvertrag keinen Dienstvertrag machen. Auslegung erfolgt immer noch nach dem objektiven Empfängerhorizont, dh es entscheidet sich aus der Sicht eines Otto Normalverbrauchers ob es sich bei dem Vertrag um einen Dienst- oder einen Werkvertrag handelt. AGB können diesbezüglich nur eine Auslegungshilfe sein, worin der Verwender zum Ausdruck bringt, dass es ihm gerade nicht auf das Erreichen eines bestimmten Erfolges geht, weil dessen Eintreten von zuvielen ungewissen Ereignissen abhängt.

Das gilt auch für deinen Computerfutzi. Daher kann man das Pauschal nicht behaupten.

Und mal im ernst, ich würd der Werkstatt meines Vertrauens einen Vogel zeigen, wenn sie mir bei der Abholung sagt, dass sie den Fehler nicht beheben konnte, obwohl ich sie genau damit beauftrag habe.

Hi,

wie bereits geschrieben es gibt keine Wandlung mehr.

Und Rechtsberatungen sind in öffentlichen Foren auch noch verboten.

Es gibt für dich eigentlich nur eine Option,such dir einen Anwalt und laß dich beraten über deine möglichkeiten aber auch über deine Risiken.

Wie bereits gesagt wenn die Kiste weniger als 1000e gekostet hat lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich net.

Gruß Tobias

Zitat:

Wie funktioniert die Wandlung Zug um Zug?

Wandlung gibs nicht mehr. Wurde doch schon geschrieben. Es nennt sich jetzt Rücktritt. Zug-um-Zug bedeutet verpflichtung zur Leistung nur bei Leistung des Vertragspartners. Sprich, wenn du den Wagen nicht zurückgibst, kann der Verkäufer die RÜckzahlung des Kaufpreises verweigern auch wenn du einen Anspruch auf diese hast. Stell dir den Quatsch nicht so kompliziert vor. Ich hab einen EUR in der Hand und du den Apfel. Nun lege ich dir meinen Apfel in deine Hand und halte ihn solange fest bis Du mir den Apfel in meine andere Hand legst. Dann lassen wir beide los....🙄

Zitat:

Muss ich für den Transport aufkommen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist bzw. ein gewisses Risiko besteht, dass das Fahrzeug aufgrund eines Motorschadens stehen bleibt?

Wurde bereits beantwortet. Sag mal, liest du eigentlich auch die Beiträge?

Zitat:

Was ist, wenn der Verkäufer nicht über die Mittel verfügt, mir den Kaufpreis zu erstatten? Stell ich Ihm dann das Fahrzeug vor die Tür und erhalte einen Titel?

Tja, dann nützt Dir auch dein Titel nichts. Du hast zwar Recht, aber weil es nichts zu holen gibt bleibst du auf deinem Fehlkauf und deinem Verlust einfach mal sitzen.

Und jetzt der Tipp:

Wir machen hier alles nur Spass in dem wir hier hypothetische Sachverhalte auseinanderfummeln. HOL DIR EINEN ANWALT WENN DU DIR SELBST KEIN BILD MACHEN KANNST. Sie beißen nicht, zumindest nicht wenn du sie ordentlich bezahlst😎

Deine Antwort
Ähnliche Themen