Wie funktioniert eine Wandlung?

Hallo,

auch wenn das hier das Versicherungsforum ist, bin ich mir sicher, dass sich hier einige Tummeln die sich damit auskennen, ansonsten bitte ich den Mod, den Thread in das entsprechende Subforum zu verschieben.

Ich habe vor kurzen ein Fahrzeug gekauft, welches gravierende Mängel hat, welche beim Kauf und im Kaufvertrag nicht erwähnt wurden.
In der Anzeige stand einwandfreier Zustand. Es wurde angeblich die Zylinderkopfdichtung ersetzt, eine Rechnung wollte der Verkäufer noch nachreichen - was bis heute nicht geschah. Er hat sogar unter Zeugen mir zugesichert, dass die geschehen sein soll. In der Werkstatt, in der das Fahrzeug immer gewartet sein sollte hat man auch nichts in den Unterlagen gefunden. Der Verkäufer lässt sich auf einen Preisnachlass oder eine Wandlung nicht ein.

Ich habe dem Verkäufer nun eine Frist gesetzt, die Mängel zu beseitigen.

Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt und sich ebenfalls nicht auf eine Preisminderung einlässt, geht die Sache ja vor Gericht. Wenn das nun entscheiden sollte, dass die Wandlung rechtens sei, wie geht es dann weiter? Ich muss ja das Fahrzeug dem Verkäufer wieder zurückbringen. Aufgrund der defekten Zylinderkopfdichtung, besteht ein großes Risiko, dass das Fahrzeug einen Motorschaden erleiden wird. Muss ich nun auf eigene Kosten das Fahrzeug mit einem Anhänger zu ihm fahren?

Beste Antwort im Thema

Wandelung heisst zunächst mal nur, daß der Vetragspartner den Kaufgegenstand zurücknimmt und einen gleichwertigen zur Verfügung stellt.

Entscheidend ist der Kaufvertrag, den Du abgeschlossen hast.
Bei gewerblichen Verkäufern gilt, sofern Du als Privatmann das Fahrzeug erworben hast, eine gestezliche Gewährleistung von mindestens 6 Monaten. Diese kann weder durch die AGB noch Bestimmungen des Kaufvertrages ausgeschlossen werden. Hier kann Wandelung zutreffen.
Das liegt aber im Ermessen des gewerblichen Verkäufers.

Bei Verkauf Privat an Privat gibt's keine gesetzliche Gewährleistung, es sei denn der Verkäufer hat Dich arglistig getäuscht. Das ist aber ein anderer Sachverhalt(Betrug).
In diesem Fall musst Du den Betrug aber nachweisen.

LG
Christian

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Zitat:

Ich würde sagen, Thema verfehlt.

Wir verfehlen hier die ganze Zeit das Thema. Egal. Das du nicht richtig Lesen kannst hast du gerade eben bewiesen. Ich werde mal etwas zitieren üben:

Zitat:

Es geht hier um den Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges und dort, um die Frage, ob eine behauptete Reparatur durchgeführt wurde.
Der Käufer kann an diesem Umstand schon sehr interessiert sein, da eine durchgeführte Motorreparatur im Hinblick auf  die damit verbundene Gewährleistung ein ausschlaggebendes Argument für den Kauf sein kann, zumal wenn noch eine Rechnung als Nachweis zugesagt wird.

Tja, das ist korrekt. Aber es ändert nicht an der Tatsache, dass der Anspruch nicht AUTOMATISCH demjenigen zusteht, der Eigentümer der Sache ist. Das hast du behauptet. Du kannst nicht was behaupten und dann später genau das gegenteil. Wir haben es hier schwarz auf weiß:

"Diese Gewährleistung ist nicht auftraggeberbezogen, sondern fahrzeugbezogen."

DEIN ZITAT....alzheimer? Und das stimmt so nicht. Auch wenn du erst in diesem Post von Abtretung sprichst. Oben hast du blödsinn erzählt.

Zitat:

Entgegen Deiner Meinung hat der Käufer selbstverständlich einen Anspruch auf Nachbesserung der vom Verkäufer in Auftrag gegebenen Reparatur (ausgenommen in den AGB des Reparaturauftrages ist ein Abtretungsverbot formuliert, was aber i.d.R. nicht der Fall ist). 

Wo habe ich das gegenteil behauptet? Ich habe nie davon gesprochen dass Gewährleistungsansprüche nicht abtretbar sind. Du kannst mir was nicht vorwerfen was ich nicht behauptet habe. Ich wehre mich gegen deine Pauschale Aussage, dass Gewährleistungsansprüche am Fahrzeug hängen. Das STIMMT SO NICHT! Automatisch passiert da garnichts. Dh, Du musst dir die Ansprüche extra Abtreten lassen und die vertraglich vereinbaren, denn das setzt eine Abtretung nunmal voraus.

Zitat:

Der zitierte § 635ff widerlegt diese meine Aussage nicht, da er andere Sachverhalte behandelt.

Ich könnt mich so aufregen über deine engstirnigkeit. Er widerlegt deine bescheuerte Aussage. Ansprüche entstehen grundsätzlich NUR innerhalb der Vertragspartner. Gibst du dein Auto zur Reparatur dann ist das ein Werkvertrag im Sinne der §§ 635 ff. BGB. Verkaufst du dein Auto entstehen Leistungsansprüche zwischen Käufer und verkäufer aus einem Kaufvertrag. Und nun hast du behauptet dass der Käufer einfach so zum Werkunternehmer gehen kann und dort gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Und das ist einfach mal FAAAAAAAAAAAAAALLLLLLSCHHHHHHHHHHH

Zitat:

Das Anspruchsrecht auf Nachbesserung bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reparatur steht nicht nur dem Auftraggeber der Reparatur zu, sondern es kann auch von einer anderen beauftragten Person wahrgenommen werden. 

Hab nie das Gegenteil behaupet. Aber anders als deine Aussagen oben kommen hier die Wörter

beauftragte Personen

und

kann

vor. Das sind zwei paar schuhe.

Zitat:

Wäre dem nicht so, müsste jede Reparaturreklamation von dem ursprünglichen Auftraggeber der Reparatur vorgenommen werden. Beauftrage ich also eine Reparatur an dem Auto meiner Schwester, könnte später meine Schwester die Reparatur selbt nicht reklamieren. Dass dies nicht sein kann, liegt auf der Hand.

Ich hab dir das Oben erklärt. Realität und Recht sind eben nicht immer deckungsgleich.

Zitat:

Was macht denn ein Bauträger?  Wenn das Haus fertiggestellt ist und er vom Käufer sein Geld erhält, dann überträgt er (versucht er zumindest) die Gewährleistungsansprüche gegenüber seinen beauftragten Handwerksbetrieben auf den Hauskäufer. Damit muss sich im Gewährleistungsfall der Käufer und nicht nicht der Bauträger mit den Handwerkern rumschlagen.

wer ein Haus baut muss sich immer mit den Baufirmen rumschlagen. In deinem Beispiel stimmt das aber nicht. Schließt der Bauherr mit dem "Bauträger (wer auch immer das ist) ein Vertrag mit dem Inhalt, dass ein Haus gebaut werden soll, dann kann es dem Käufer scheiß egal sein wem der Bauträger im Innenverhältnis mit der Fertigstellung bestimmter elemente beauftragt. WARUM MUSS ICH ALS KÄUFER DAS INSOLVENZRISIKO VON MIR UNBEKANNTEN FIRMEN TRAGEN? Da liegt der Sinn in der Trennung der leistungsverhältnisse. Du suchst dir ja einen Bauträger dem du den Bau zutraust. Geht ein Subunternehmer pleite, dann bleibst du wohl auf deinen Sachmangel sitzen obwohl du überhaupt keinen einfluss auf die wahl des Subunternehmers hattest? Siehst du den schwachsinn den du verbreitest?

Zitat:

Das Gewährleistungsrecht zur Nachbesserung kann sehr wohl abgetreten werden,

BITTE zeige mir wo ich das gegenteil behaupte! Du erwähnst jetzt die Abtretung das erste Mal. Du solltest mal diene Argumentationsstruktur überdenken bzw. dich sauberer ausdrücken.

Zitat:

Nicht abtretbar sind z.B. Kündigung oder Rücktritt vom Werkvertrag. Da dies Gestaltungsrechte sind, können diese nur von dem Vertragspartner des Werkvertrages ausgeübt werden, also von dem, der den Reparaturauftrag unterschrieben hat und damit für die Bezahlung des Reparaturauftrages gerage steht.

Das ist goldrichtig. Germany, 12 Points.

Zitat:

Zutreffend ist, dass die Gewährleistungsansprüche nicht automatisch auf den Käufer übergehen. Aber dies hatte ich auch nicht behauptet.

Ich hab dazu schon einiges gesagt und bin nun echt müde ständig nach oben zu verweisen. DRÜCK DICH GENAUER AUS oder lass es bleiben

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


Jetzt wird hier 5 Seiten diskutiert weil anscheinend eine ZKD defekt ist bei nem Moped....

Abgesehen davon, dass bei nem Moped diese Reparatur nicht viel Geld kostet weiß ich noch nicht,
wer überhaupt das diagnostiziert hat?

Anscheinend ja der TE, weil im Kühlwasserbehälter das Wasser steigt, mehr hat er nicht geschrieben.
Ich als Hobbymechaniker und Schrauber kenne eigentlich ein paar andere Symptome als schwankenden
Wasserstand für eine kaputte Zylinderkopfdichtung.
Erstmal sollte vielleicht eindeutig geklärt werden (in einer Werkstatt), was kaputt ist.

Gegen den Verläufer wirst du keine Chance haben, da
1. Sachmängelhaftung ausgeschlossen
2. du ihm Nachweisen musst, dass er vom Defekt wusste (ich als Verkäufer würde dies vehement abstreiten und ich bin mir sicher, dass man damit durchkommen würde, falls der Verkäufer nicht geraden KFZ Mechaniker oder Zweiradmechaniker ist/war)
3. abgesehen davon, dass es Wandlung so nicht mehr gibt und der VK die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, müsste er erst zweimal die Chance bekommen, den Mangel zu beseitigen bevor man überhaupt vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ist aber in deinem Fall irrelevant.

Ohne Anwalt und viel Geld wird das nichts und ich denke mit Anwalt und viel Geld wird das nicht viel mehr- zumindest nicht für dich...

MFG

Genau, es wurden hier 5 Seiten rumdiskutiert, der einzige der wirklich brauchbare Informationen liefern konnte, war cpedv.

Nicht viel Geld ist relativ.... 800-1000€ finde ich jetzt nicht wenig und wird bei einem PKW wohl genausoviel kosten.
Der ZKD-Schaden wurde bereits von einer Fachwerkstatt festgestellt (CO-Gehaltmessung im Kühlwasser).
Der Kühlmittelstand schwankt nicht, sondern ich habe kontinuierlichen Kühlmittelverlust in Verbindung mit einem vollem Ausgleichsbehälter und ständig sinkenden Kühlwasserstand im Kühler selbst.

Das ich keine Chance haben werde, wurde hier jetzt auch öfters schon geschrieben.
Finde ich ziemlich krass, da der Auschluss der Sachmangelhaftung anscheinend Tor und Tür öffnet für Betrügereien.

Also das seine Angaben im Inserat und seine mündliche Zusicherung einfach keine Bedeutung haben....

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


Jetzt wird hier 5 Seiten diskutiert weil anscheinend eine ZKD defekt ist bei nem Moped....

Abgesehen davon, dass bei nem Moped diese Reparatur nicht viel Geld kostet weiß ich noch nicht,
wer überhaupt das diagnostiziert hat?

Anscheinend ja der TE, weil im Kühlwasserbehälter das Wasser steigt, mehr hat er nicht geschrieben.
Ich als Hobbymechaniker und Schrauber kenne eigentlich ein paar andere Symptome als schwankenden
Wasserstand für eine kaputte Zylinderkopfdichtung.
Erstmal sollte vielleicht eindeutig geklärt werden (in einer Werkstatt), was kaputt ist.

Naja, öffentlich wurde hier noch nicht mal angesagt dass es sich um ein Moped handelt. Zuletzt wurde hier was von einem Motorrad gesprochen, was es jetzt am ende wirklich ist weiß nur der TS und die Leute die per PN angeschrieben wurden.

Genauso ist nur bekannt dass angeblich der Zylinderkopf nicht in Ordnung ist, was für ein Fehler genau vorhanden ist, wurde hier nie genannt. Bei einem 50er Roller kann man einen Wassergekühlten Satz mit Zylinder, Kolben und Zylinderkopf schon ab 150 Euro bekommen.

Edit: Dein Post entstand während ich meines Schrieb.
In der Tat ist es so dass man sich gut auskennen muss und nichts glauben darf was nicht schriftlich Dokumentiert wurde.

Bei einem 50er Roller würde ich diesen Fehler innerhalb von 2Stunden beheben und nur mit 10 Euro(neue Dichtung).😉
1. Verkleidung runter.
2. Zylinderkopf abschrauben.
3. Zylinder abnehmen.
4. Zylinder entweder selber sauber abschmirgeln, hier das Schleifpapier auf eine glatte Oberfläche legen und den Zylinderkopf darüber kreisförmig abschleifen oder für 10 Euro in einer Werkstatt Planschleifen lassen.
5. neue Dichtung einsetzen oder Motor-Getriebe Flüssigdichtung verwenden.
6.Alles wieder zusammen bauen und dabei beim Kolben drauf achten das die Nut immer in die Kerbe sitzt um den Zylinder wieder drauf zu bekommen und dann mit dem richtigem Drehmoment die Schrauben über Kreuz fest ziehen.

Für diese Arbeiten verlangen Werkstätten viel Geld. Kann man aber wenn man sich gut auskennt selber machen oder wenn man jemanden kennt der einem Helfen kann.

Wenn man 150 Euro übrig hat, kann man einen kompletten neuen Satz verwenden.

@ klaus-ass
 

Ofensichtlich hast Du keine Leseschwäche, sondern eine Leseverständnisschwäche.

Deine Schlussfolgerungen sind sicherlich zutreffend, wenn ich alles so geschrieben hätte, wie Du es darstellst.
Ein  Beispiel:
Ich hatte ausgeführt, dass Gewährleistungsrechte nicht auftraggeberbezogen sind. Daraus folgt, dass der Anspruch gegenüber der Werkstatt nicht unwirksam wird, wenn ein anderer als der ursprüngliche Auftraggeber diese Rechte ausübt. Werkstatt ist dabei außen vor.

Daraus folgerst Du, ich hätte behauptet, der Anspruch ginge automatisch über und das sei falsch. Das ist auch falsch, aber ich habe auch nie von einem Automatismus gesprochen.

Damit möge es sein Bewenden haben.

O.

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Zitat:

Was im Innenverhältnis mit irgendwelchen Werkstätten gelaufen ist, kann den Käufer schon interessieren.
Denn ggfs. hat er einen Gewährleistungsanspruch auf eine von der Werkstatt durchgeführte Reparatur. Diese Gewährleistung ist nicht auftraggeberbezogen, sondern fahrzeugbezogen.

Es fällt dir sehr schwer deine Unkenntnis (wir können es auch versprecher nennen) zuzugeben. Ist in Ordnung...😎😎😎 Ich habe zu diesem Thema alles gesagt und das was du oben geschrieben hast steht unwiderlegbar fest. Dafür kann ich nichts.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ein Forum Betreiber hat das Hausrecht und kann hier bestimmen was in einem Forum eingestellt werden darf, daher sind hier die Forenregeln auch zu beachten.

Dann fragt man sich schon, ob wohl Befangenheit im Spiel ist? 😁

Lächerlich: Fach-Forum und spinnt dann bei Stammtischfragen/-Antwortspielchen herum?

Hallo,

Ich hol einfach mal das Thema wieder raus.
Mein Kaufrücktritt ist durch - meine Frage ist; MUSS sich das Fahrzeug im Serienzustand befinden, oder aber muss er akzeptieren, das manche Dinge geändert wurden? Kennt jemand hier GENAUE Infos zu ?

Ich finde leider nichts im Netz.

Geht sich speziell um Räder - Original waren 18 Zoll Alus von Audi mit runter gefahrenen Reifen drauf ( sprich gerade noch an der Grenze )... Die alten Alus hatten auch Beschädigungen.. jetzt sind 19 Zoll Alu's ( Replicas ) mit fast neuen (5000 Km) Goodyear Schlappen drauf... dort haben die Reifen vor 3-4 Monaten 850 Euro gekostet. Die Alu's sind zwar nicht Original, aber haben keinerlei Beschädigungen + neue Reifen.

Kennt hier jemand die genaue Gesetzeslage?

Danke!

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