Wie funktioniert eine Wandlung?
Hallo,
auch wenn das hier das Versicherungsforum ist, bin ich mir sicher, dass sich hier einige Tummeln die sich damit auskennen, ansonsten bitte ich den Mod, den Thread in das entsprechende Subforum zu verschieben.
Ich habe vor kurzen ein Fahrzeug gekauft, welches gravierende Mängel hat, welche beim Kauf und im Kaufvertrag nicht erwähnt wurden.
In der Anzeige stand einwandfreier Zustand. Es wurde angeblich die Zylinderkopfdichtung ersetzt, eine Rechnung wollte der Verkäufer noch nachreichen - was bis heute nicht geschah. Er hat sogar unter Zeugen mir zugesichert, dass die geschehen sein soll. In der Werkstatt, in der das Fahrzeug immer gewartet sein sollte hat man auch nichts in den Unterlagen gefunden. Der Verkäufer lässt sich auf einen Preisnachlass oder eine Wandlung nicht ein.
Ich habe dem Verkäufer nun eine Frist gesetzt, die Mängel zu beseitigen.
Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt und sich ebenfalls nicht auf eine Preisminderung einlässt, geht die Sache ja vor Gericht. Wenn das nun entscheiden sollte, dass die Wandlung rechtens sei, wie geht es dann weiter? Ich muss ja das Fahrzeug dem Verkäufer wieder zurückbringen. Aufgrund der defekten Zylinderkopfdichtung, besteht ein großes Risiko, dass das Fahrzeug einen Motorschaden erleiden wird. Muss ich nun auf eigene Kosten das Fahrzeug mit einem Anhänger zu ihm fahren?
Beste Antwort im Thema
Wandelung heisst zunächst mal nur, daß der Vetragspartner den Kaufgegenstand zurücknimmt und einen gleichwertigen zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist der Kaufvertrag, den Du abgeschlossen hast.
Bei gewerblichen Verkäufern gilt, sofern Du als Privatmann das Fahrzeug erworben hast, eine gestezliche Gewährleistung von mindestens 6 Monaten. Diese kann weder durch die AGB noch Bestimmungen des Kaufvertrages ausgeschlossen werden. Hier kann Wandelung zutreffen.
Das liegt aber im Ermessen des gewerblichen Verkäufers.
Bei Verkauf Privat an Privat gibt's keine gesetzliche Gewährleistung, es sei denn der Verkäufer hat Dich arglistig getäuscht. Das ist aber ein anderer Sachverhalt(Betrug).
In diesem Fall musst Du den Betrug aber nachweisen.
LG
Christian
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,wie bereits geschrieben es gibt keine Wandlung mehr.
Und Rechtsberatungen sind in öffentlichen Foren auch noch verboten.
Es gibt für dich eigentlich nur eine Option,such dir einen Anwalt und laß dich beraten über deine möglichkeiten aber auch über deine Risiken.
Wie bereits gesagt wenn die Kiste weniger als 1000e gekostet hat lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich net.
Gruß Tobias
Hallo Tobias,
ich kann mich nicht entsinnen, dass ich hier nach einer Rechtsberatung gefragt habe. Ich fragte nur, wie eine solche Wandlung/Rückabwicklung des Kaufvertrags von statten geht. Auch habe ich versucht, meinen Fall so objektiv wie Möglich zu halten.
Nachdem ich per PN erfahren habe wie alt das besagte Fahrzeug ist bin ich hier raus, besonders weil der TE beharrlich immernoch auf eine Wandlung, pocht die es seit 2001 nicht mehr gibt.
Ich wünsche dem TE das er zu der Erkenntnis kommt die man Einsicht nennt,das man einen fehler begangen hat und daraus etwas lernt.
Viel Glück
Wandlung
Bis 2001 gesetzliche geregelte Form zur Rückgängigmachung eines Kaufvertrages oder eines Werkvertrages.
Durch die Schuldrechtsreform, die zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde die Haftung für eine mangelhafte Kaufsache oder ein mangelhaftes Werk (Gewährleistungsrecht) grundlegend geändert.
Das Wandlungsrecht, also das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs bei Vorliegen eines Mangels, wurde dabei abgeschafft.
Inhaltlich wurde es durch ein allgemein geltendes Recht zum Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 - jeweils in Verbindung mit § 323 - Bürgerliches Gesetzbuch) ersetzt.
Hi,
die grenzen zwischen beratung und tipps sind fließend 😉
Aber egal eigentlich lohnt es sich net darüber zu diskutieren,ohne Anwalt kommst du einfach net weiter (und ich hasse Anwälte 😁) Du hast ja schon mit dem Typen geredet und da tut sich nichts.
Alles weitere kann nur über eine Anwalt und Gerichte laufen.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Und Rechtsberatungen sind in öffentlichen Foren auch noch verboten.
so ein Quatsch wieder mal; da müsste doch jedes Jura-Hinz+Kunz-Forum geschlossen werden? 😕
Zudem gibt es noch die dritte Person.
So ein Schwachmattenargument kommt vermutlich wieder mal von einem pro-Versicherungs-Tschonn?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MopedHeinz
so ein Quatsch wieder mal; da müsste doch jedes Jura-Hinz+Kunz-Forum geschlossen werden? 😕
Zudem gibt es noch die dritte Person.
So ein Schwachmattenargument kommt vermutlich wieder mal von einem pro-Versicherungs-Tschonn?
Ist MT jetzt ein Jura-Forum? 😕
Aber VORSICHT! Den Artikel könnte natürlich auch die Mafia, die Bundesregierung oder aber gar ein
Zitat:
pro-Versicherungs-Tschonn
verfasst haben! 😁
NUB 5.3 lesen :
Zitat:
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
...
- Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.
Schwachmat
, hat auch nix mit Matten zu tun^^
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
NUB 5.3 lesen :
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
SchwachmatZitat:
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
...
- Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.t, hat auch nix mit Matten zu tun^^
Da warste schneller ich habs gesucht... 😉
Ein Forum Betreiber hat das Hausrecht und kann hier bestimmen was in einem Forum eingestellt werden darf, daher sind hier die Forenregeln auch zu beachten. Es gibt aber kein Gesetzt im Telemediengesetz, dass verbieten Rechtsberatung in Foren zu betreiben. Anwälte werden hier aber in normale Foren keine Rechtsberatung machen, da sie ja davon Leben und der Ottonormalverbraucher kann hier auch keine Rechtsberatung machen, wegen mangelndem Abschluss(Jurastudium). Mit einer Rechtsberatung in Foren hat man sein Fall sowieso nicht sicher in der Tasche, so dass man hier nur Tipps und Ratschläge geben kann, die am ende auch nicht zutreffen müssen.
Eines ist Sicher, in einem Rechtsstreit hat am ende immer der Rechtsanwalt gewonnen, denn dieser muss immer von jemanden bezahlt werden, egal ob es gut oder schlecht ausgegangen ist.
@an den TS.
Das Abschließen einer neuen Rechtsschutzversicherung wird dir in diesem Fall nichts nützen, da du hier keine Deckung bekommst. Versicherungen geben keine Deckung wenn der Vorfall vor dem abschließen der Versicherung schon bestand.
Aus diesem Grund muss dein Vorgehen gut bedacht sein, denn wenn es am ende nicht für dich gut ausgeht, dann sitzt du auch den Gesamtkosten des Verfahrens und dem noch kaputtem Auto.
In dieser Sache gehst du zu selbst Sicher voran, hier würde ich aber aufpassen dass du nicht auf die Schnauze fällst und würde mir daher hier an dieser Stelle mehr Gedanken machen wie du diesen Rechtsstreites führst und weniger wie und was sein wird, wenn du hier Recht bekommen solltest.
Das die Rechnung fehlt hat auch nichts zu sagen, er muss dir jetzt auch nichts beweisen und kann sie auch bewusst nicht raus geben. Außerdem wenn er gute Beziehungen hat, wird er sich einfach eine neue Rechnung von einer Werkstatt ausstellen, wo er dann nicht mehr als Betrüger dasteht.
Und als Privat Person muss er den Wagen nicht auf Herz und Nieren vor dem Verkauf untersuchen lassen und daher kann er auch vor Gericht davon kommen, dass ihm geglaubt wird, nichts über diese Defekte gewusst zu haben.
Als Verkäufer steht er vor Gericht auch nicht als Lügner da, nur weil er dir nicht alle sein Werkstätten vorher genannt hat.
Bedenke auch dass du mit einer Aussage einer Werkstatt nicht weiter kommst und vor Gericht ggf. noch ein Gutachten erstellt werden muss und wenn du jetzt noch glaubst dass die Kosten hier nur den halben Wert des Autos entsprechen, dann irrst du dich gewaltig.
Mir ist zwar nicht bekannt was es für ein Auto ist, ohne einen Gutachter wirst du mit Anwalt und Gerichtskosten an die 3000 Euro brauchen. Kommt noch ein Gutachter mit dabei kannst du nochmals 1500-3000 Euro dazu rechnen.
Der beste Anwalt wird dir hier keine Garantie geben können, dass es für dich gut ausgehen wird, wie sollen wir dass?! Und dann noch ohne konkreten Angaben.
Und auf die Antwort zurück zu kommen....
Wenn du das Fahrzeug zurück bringen solltest wird sich auch dein Anwalt darum kümmern. Wir können hierzu nichts dazu sagen, da uns nicht bewusst ist wie es für dich ausgehen wird. Diese Fragen kannst du aber vor Gericht stellen damit sie mit einbezogen werden.
Ich denke, dass ist wohl das allerbeste Posting hier im ganzen Thread!!
Mir war nie daran gelegen hier eine Rechtsberatung zu erhalten.
Über das Prozessrisiko bin ich mir im klaren und das es jetzt zu spät ist, für eine RS-Versicherung, ebenso 🙂
Mir ging es ja darum zu erfahren ob ich für den Rücktransport aufkommen muss für ein eigentlich nicht fahrbereites Fahrzeug oder wie diese Zug-um-Zug "Geschichte" aussieht.
Dass das ganze hier so ausgeartet ist war nicht in meinem Sinn....
Laut PN des TE ist es doch ein Motorrad. Kann man doch auf eine Hänger laden.
Ich glaube langsam gar nichts mehr.
Komme mir langsam so richtig verarscht vor.
Ich habe nie behauptet, dass es ein Auto sei?!
Klar kann man ein Motorrad auf nen Hänger packen, aber ich selbst habe keine Anhängerkupplung und kenne auch niemanden der eine hat bzw. sein Fahrzeug für ne große Deutschlandtour mir zu Verfügung stellen würde.
FÜr Motorräder gilt nichts anderes. Es geht um (bewegliche) Sachen und da ist die vorgehensweise identisch, auch wenn es nur ein Dreirad wäre.
Rechtsberatung? Wie kommt man eigentlich auf den Blödsinn? Wären wir Anwälte, dann würde keiner von uns hier aus "Spass am Schreiben" seinen Senf dazu geben. Kennt ihr anwälte? Keiner Arbeitet umsonst bzw. beschäftigt sich auch noch in seiner Freizeit mit dem Quark...
Wir bequatschen hier abstrakte Sachverhalte, tauschen Erfahrungen aus und diskutieren (meist unsinnig, doch ab und zu auch mal sinnvoll).....
Wenn jemand ne Rechtsberatung haben will und das online, dann sucht er sich ein entsprechendes Angebot. Gibs heutzutage mehr als genug.
Ich google das sogar für euch
Viel Spass
Zitat:
Original geschrieben von klaus-ass
FALSCH. Wo hast du denn den Schmarn her?. 😛Der Werkvertrag entsteht immer im Verhältnis zwischen dem Werkunternehmer und dem Besteller. Ich empfehle mal die §§ 635 ff. BGB. Es gibt keine Vorschrift nach der irgendwelche Ansprüche aus dem Werkvertrag gegen den Werkunternehmer auf den Käufer rübergehen.
Das was Du meinst gibt es allenfalls im Mietrecht und nennt sich "Kauf bricht nicht Miete" aber NICHT im Werkvertragsrecht.
Daher ist deine Aussage schlichtweg FALSCH!Einzige möglichkeit für den Verkäufer ist, dass der Verkäufer den gegen Ihn gerichteten Gewährleistungsanspruch dann im eigenen Verfahren gegen den Werkunternehmer geltend macht, ihn quasi in regress nimmt. Das hat aber den Käufer überhaupt nicht zu interessieren.
Ich würde sagen, Thema verfehlt.
Es geht hier um den Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges und dort, um die Frage, ob eine behauptete Reparatur durchgeführt wurde.
Der Käufer kann an diesem Umstand schon sehr interessiert sein, da eine durchgeführte Motorreparatur im Hinblick auf die damit verbundene Gewährleistung ein ausschlaggebendes Argument für den Kauf sein kann, zumal wenn noch eine Rechnung als Nachweis zugesagt wird.
Entgegen Deiner Meinung hat der Käufer selbstverständlich einen Anspruch auf Nachbesserung der vom Verkäufer in Auftrag gegebenen Reparatur (ausgenommen in den AGB des Reparaturauftrages ist ein Abtretungsverbot formuliert, was aber i.d.R. nicht der Fall ist).
Der zitierte § 635ff widerlegt diese meine Aussage nicht, da er andere Sachverhalte behandelt.
Das Anspruchsrecht auf Nachbesserung bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reparatur steht nicht nur dem Auftraggeber der Reparatur zu, sondern es kann auch von einer anderen beauftragten Person wahrgenommen werden.
Wäre dem nicht so, müsste jede Reparaturreklamation von dem ursprünglichen Auftraggeber der Reparatur vorgenommen werden. Beauftrage ich also eine Reparatur an dem Auto meiner Schwester, könnte später meine Schwester die Reparatur selbt nicht reklamieren. Dass dies nicht sein kann, liegt auf der Hand.
Was macht denn ein Bauträger? Wenn das Haus fertiggestellt ist und er vom Käufer sein Geld erhält, dann überträgt er (versucht er zumindest) die Gewährleistungsansprüche gegenüber seinen beauftragten Handwerksbetrieben auf den Hauskäufer. Damit muss sich im Gewährleistungsfall der Käufer und nicht nicht der Bauträger mit den Handwerkern rumschlagen.
Das Gewährleistungsrecht zur Nachbesserung kann sehr wohl abgetreten werden, Nicht abtretbar sind z.B. Kündigung oder Rücktritt vom Werkvertrag. Da dies Gestaltungsrechte sind, können diese nur von dem Vertragspartner des Werkvertrages ausgeübt werden, also von dem, der den Reparaturauftrag unterschrieben hat und damit für die Bezahlung des Reparaturauftrages gerage steht.
Zutreffend ist, dass die Gewährleistungsansprüche nicht automatisch auf den Käufer übergehen. Aber dies hatte ich auch nicht behauptet.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Ich habe nie behauptet, dass es ein Auto sei?!Klar kann man ein Motorrad auf nen Hänger packen, aber ich selbst habe keine Anhängerkupplung und kenne auch niemanden der eine hat bzw. sein Fahrzeug für ne große Deutschlandtour mir zu Verfügung stellen würde.
Falls du vor Gericht Recht bekommen solltest, kannst du diesen Punkt mit einbeziehen lassen, dann wird wahrscheinlich auch der Rücktransport mit ein gerechnet.
Außergerichtlich kommt es darauf an ob er hier Euch entgegen kommt und Eurer Forderungen annimmt. Natürlich müssen hier dann auch die Rücktransport kosten mit angegeben sein. Falls er hier Eure Forderungen nicht nachkommt kannst du dann nur mit deinem Anwalt Klage erheben, damit das Verfahren dann vor Gericht geklärt wird.
Ohne Anwalt oder ohne Gerichtlichen Urteil, wird er ein Persönliches Schreiben von dir lächelnd zur Seite legen.
Jetzt wird hier 5 Seiten diskutiert weil anscheinend eine ZKD defekt ist bei nem Moped....
Abgesehen davon, dass bei nem Moped diese Reparatur nicht viel Geld kostet weiß ich noch nicht,
wer überhaupt das diagnostiziert hat?
Anscheinend ja der TE, weil im Kühlwasserbehälter das Wasser steigt, mehr hat er nicht geschrieben.
Ich als Hobbymechaniker und Schrauber kenne eigentlich ein paar andere Symptome als schwankenden
Wasserstand für eine kaputte Zylinderkopfdichtung.
Erstmal sollte vielleicht eindeutig geklärt werden (in einer Werkstatt), was kaputt ist.
Gegen den Verläufer wirst du keine Chance haben, da
1. Sachmängelhaftung ausgeschlossen
2. du ihm Nachweisen musst, dass er vom Defekt wusste (ich als Verkäufer würde dies vehement abstreiten und ich bin mir sicher, dass man damit durchkommen würde, falls der Verkäufer nicht geraden KFZ Mechaniker oder Zweiradmechaniker ist/war)
3. abgesehen davon, dass es Wandlung so nicht mehr gibt und der VK die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, müsste er erst zweimal die Chance bekommen, den Mangel zu beseitigen bevor man überhaupt vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ist aber in deinem Fall irrelevant.
Ohne Anwalt und viel Geld wird das nichts und ich denke mit Anwalt und viel Geld wird das nicht viel mehr- zumindest nicht für dich...
MFG