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Wie funktioniert eine Wandlung?

Hallo,

auch wenn das hier das Versicherungsforum ist, bin ich mir sicher, dass sich hier einige Tummeln die sich damit auskennen, ansonsten bitte ich den Mod, den Thread in das entsprechende Subforum zu verschieben.

Ich habe vor kurzen ein Fahrzeug gekauft, welches gravierende Mängel hat, welche beim Kauf und im Kaufvertrag nicht erwähnt wurden.
In der Anzeige stand einwandfreier Zustand. Es wurde angeblich die Zylinderkopfdichtung ersetzt, eine Rechnung wollte der Verkäufer noch nachreichen - was bis heute nicht geschah. Er hat sogar unter Zeugen mir zugesichert, dass die geschehen sein soll. In der Werkstatt, in der das Fahrzeug immer gewartet sein sollte hat man auch nichts in den Unterlagen gefunden. Der Verkäufer lässt sich auf einen Preisnachlass oder eine Wandlung nicht ein.

Ich habe dem Verkäufer nun eine Frist gesetzt, die Mängel zu beseitigen.

Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt und sich ebenfalls nicht auf eine Preisminderung einlässt, geht die Sache ja vor Gericht. Wenn das nun entscheiden sollte, dass die Wandlung rechtens sei, wie geht es dann weiter? Ich muss ja das Fahrzeug dem Verkäufer wieder zurückbringen. Aufgrund der defekten Zylinderkopfdichtung, besteht ein großes Risiko, dass das Fahrzeug einen Motorschaden erleiden wird. Muss ich nun auf eigene Kosten das Fahrzeug mit einem Anhänger zu ihm fahren?

Beste Antwort im Thema

Wandelung heisst zunächst mal nur, daß der Vetragspartner den Kaufgegenstand zurücknimmt und einen gleichwertigen zur Verfügung stellt.

Entscheidend ist der Kaufvertrag, den Du abgeschlossen hast.
Bei gewerblichen Verkäufern gilt, sofern Du als Privatmann das Fahrzeug erworben hast, eine gestezliche Gewährleistung von mindestens 6 Monaten. Diese kann weder durch die AGB noch Bestimmungen des Kaufvertrages ausgeschlossen werden. Hier kann Wandelung zutreffen.
Das liegt aber im Ermessen des gewerblichen Verkäufers.

Bei Verkauf Privat an Privat gibt's keine gesetzliche Gewährleistung, es sei denn der Verkäufer hat Dich arglistig getäuscht. Das ist aber ein anderer Sachverhalt(Betrug).
In diesem Fall musst Du den Betrug aber nachweisen.

LG
Christian

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Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter



Ganz klar ein wirtschaftlicher Totalschaden. Eine Reparatur in der Markenwerkstatt mit Neuteilen, dürfte ungefähr auf das doppelte des Kaufpreises hinauslaufen.

Frage wie alt ist das Auto und wieviele km hat der ( Fiesta )? denn runter?

Hi,

nunja betrachten wir das ganz mal realitisch.

Wenn der verkäufer sich quer stellt läuft das auf ne gerichtsverhandlung raus,was bei uns bekanntlich monate wenn nicht jahrelang dauern kann. Es kommen Anwalts,Gerichts und Gutachtenkosten auf dich zu. Am Ende kommt es womöglich zu einem Vergleich zu das du auf den Kosten dafür teilweise sitzen bleibst.

Ich würde an deiner Stelle wohl einen Awalt aufsuchen der ein Schreiben an den verkäufer aussetzen soll,vielleicht reicht das das er kalte Füße kriegt und die Kiste zurücknimmt. Allerdings würd eich persönlich das als Bluff sehen,denn auf eine Gerichtsverhandlung würde ich persönlich mich nicht einlassen,das kostet mehr Nerven und Geld als die ganze Sache wert ist.

Würde mich zwar auch enorm ärgern wenn der damit durch kommt aber lieber kurz ärgern und dann abhaken als monatelanger Streß.

Gruß Tobias

Ich versteh noch nicht ganz wie jetzt der Vertrag zustande gekommen ist. Bei Ebay war das Auto inseriert? Hat der TE nun auch über Ebay sein Angebot abgegeben? Klang nicht so. Oder doch? Und wenn nicht,was wurde dann aus dem Ebay-Angebot? Weiß Ebay, dass ein Anbieter hier möglicherweise Ebay umgeht um sich die Gebühren zu ersparen? Ein kurzer Hinweis an Ebay sollte zur Aufklärung beitragen (zumindest für Ebay und die Rachegelüste des TE zumindest zum Teil befriedigen 🙂🙂🙂

Was ich noch immer nicht verste ist wie sich ein Mandant auf einen Vergleich (außer es gibt logische Gründe dafür. bspw. wenn der Schuldner Mittellos ist und sich zu einer teilzahlung bereit erklärt etc) einlassen kann obwohl er im Recht ist.

KLAR, die Richter profitieren davon. Sie müssen kein Urteil schreiben. AUch die Anwälte lachen sich einen ins fäustchen, Sie kriegen ein Vergleichshonorar. Nur der TE, der Recht hat muss sich nun mit weniger zufireden geben. Hab schon mehrmals den Kopf schütteln müssen.

Also hat der TE das Auto nicht über Ebay gekauft, in wie weit hier dann die "Verkaufsanzeige" Bestandteil des Vertrages wird ist wohl nur durch einen Richter abschließend zu klären. Da es sich hier wohl um ein eher günstiges Auto handelt überschreiten die Anwaltskosten wohl schnell den Wert des KFZ......

Wenn sich der Verkäufer nicht von selbst einsichtig zeigt dürfe es schwierig werden.

Klassischer Fall von: "Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge"

Grüße
Steini

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Das Fahrzeug wurde mit einem Mindestpreis inseriert, welche nicht erreicht wurde.
Ich habe mich mit dem Verkäufer per Mail auf einen höheren Kaufpreis einigt, aber nur weil ich davon ausging, dass das Fahrzeug wirklich einwandfrei war und die Arbeiten, welche inseriert waren, auch ausgeführt wurden.

Das bei einem Gebrauchtfahrzeug immer irgendwas zu machen ist, ist mir ja auch irgendwo klar, aber dass nun die Reparaturkosten den Kaufpreis um das 2-fache übersteigen, sehe ich einfach nicht ein.

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Also hat der TE das Auto nicht über Ebay gekauft, in wie weit hier dann die "Verkaufsanzeige" Bestandteil des Vertrages wird ist wohl nur durch einen Richter abschließend zu klären. Da es sich hier wohl um ein eher günstiges Auto handelt überschreiten die Anwaltskosten wohl schnell den Wert des KFZ......

Wenn sich der Verkäufer nicht von selbst einsichtig zeigt dürfe es schwierig werden.

Klassischer Fall von: "Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge"

Grüße
Steini

Nach den gängigen RA und Gerichtskostenrechnern halten sich die Kosten immer noch bei der Hälfte vom Kaufpreis 😉

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter


Das bei einem Gebrauchtfahrzeug immer irgendwas zu machen ist, ist mir ja auch irgendwo klar, aber dass nun die Reparaturkosten den Kaufpreis um das 2-fache übersteigen, sehe ich einfach nicht ein.

Würdest du die Reparatur in der Markenwerkstatt mit Neuteilen machen, wenn du es zahlen müsstest? Ich glaube nicht. Also ist das schon sehr überspitzt, was du schreibst. Ein Gebrauchter Motor kostet vllt 1/4 davon.

Wichtig für die Argumentation: Auf welcher Grundlage behauptest du, der Verkäufer wusste von den Schäden? Wieso gehst du davon aus, dass die "angeblichen" Reparaturen in der Werkstatt durchgeführt wurden, in der du nachgefragt hast?

Das wären griffe Sachen, die dir bei deiner Argumentation helfen.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie



Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter


Das bei einem Gebrauchtfahrzeug immer irgendwas zu machen ist, ist mir ja auch irgendwo klar, aber dass nun die Reparaturkosten den Kaufpreis um das 2-fache übersteigen, sehe ich einfach nicht ein.
Würdest du die Reparatur in der Markenwerkstatt mit Neuteilen machen, wenn du es zahlen müsstest? Ich glaube nicht. Also ist das schon sehr überspitzt, was du schreibst. Ein Gebrauchter Motor kostet vllt 1/4 davon.

Wichtig für die Argumentation: Auf welcher Grundlage behauptest du, der Verkäufer wusste von den Schäden? Wieso gehst du davon aus, dass die "angeblichen" Reparaturen in der Werkstatt durchgeführt wurden, in der du nachgefragt hast?

Das wären griffe Sachen, die dir bei deiner Argumentation helfen.

Naja, als ob eine defekte Zylinderkopfdichtung mit einer alten ersetzt werden würde 😉

Ein gebrauchter Motor kriegt für das Fahrzeug auch nicht für nen Kasten Bier...

Mag sein, dass ein gebrauchter Motor für ein 1/4 der Reparaturkosten zu erhalten ist, jedoch ist dieser dann noch lange nicht eingebaut.

Auf welcher Grundlage? Naja, zum einen schrieb er im Anzeigentext, dass der Motor "generalüberholt" sei, aber keinen Nachweis erbringen konnte. Er im Gespräch expliziet auf die Schwachstelle des Modells einging und unter Zeugen betont hat, dass genau diese Repariert wurde. Er weiter auch behauptet hat, dass das Fahrzeug ausschließlich dort gewartet wurde und mir anfangs riet dort anzurufen.

Andererseits kann er doch auch nicht behaupten, dass der Motor "generalüberholt" wurde, wenn da abgesehen von einem Ölwechsel und Zündkerzenwechsel nie etwas gemacht wurde.

Zwischenfazit:

Das FZg. wurde nicht über Ebay verkauft, sondern "so".

Dann sollte Entscheidend sein, was im Kaufvertrag steht.

Zitat:

ine Gewährleistung wurde in der Beschreibung nicht ausgeschlossen, allerdings wurde expliziet geschrieben "technisch einwandfreier Zustand" und soviel wie Motor generalüberholt - Rechnung vorhanden.

Ich denke das ich doch aufgrund dieser Angabe eine rechtliche Handhabe haben werde?!

Also Termin beim Anwalt (ob RS oder nicht) und dort beraten lassen.

Ist das einzig sinnvolle!

Achja: Zweiter Gang zum Versicherer deines Vertrauens und ne RS abschließen, und wenn es nur für ne tel. Beratung gut ist.... 😉

Nach Angabe des Te wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss kann aber auch  unwirksam sein (s. §444 BGB).
Dies ist dann der Fall, wenn die Beschreibung des zu verkaufenden Fahrzeuges nicht nur werbenden Charakter hat, sondern auch eine Beschaffenheitsgarantie beinhaltet. Dies mag hier der Fall sein, da er konkrete Hinweise auf die Reparatur in einer Werkstatt gab und dies durch Vorlage einer Rechnung belegen wollte.

Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheitsgarantie ist also vom vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht erfasst.

Soweit die Theorie. Ob das hier zum Tragen kommt, wird vermutlich ein Gericht entscheiden müssen.

O.

Was für mich jetzt noch nicht ganz klar ist:

Macht die ZKD denn Ärger? Oder ist das bei dem Motor nur so eine Sache die irgendwann Zwangsläufig kaputt geht und ein informierter Käufer auf dieses Detail achtet.

Macht die ZKD noch keinen Ärger, so sehe ich da nicht wirklich viel Licht am Ende eines Rechtsstreits für dich Leuchten.

Grüße
Steini

Zitat:

Nach Anfgabe des Te wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss kann aber auch  unwirksam sein (s. §444 BGB).
Dies ist dann der Fall, wenn die Beschreibung des zu verkaufenden Fahrzeuges nicht nur werbenden Charakter hat, sondern auch eine Beschaffenheitsgarantie beinhaltet. Dies mag hier der Fall sein, da er konkrete Hinweise auf die Reparatur in einer Werkstatt gab und dies durch Vorlage einer Rechnung belegen wollte.

Also wenn ich die Systematik des BGB richtig im Kopf haben, dann ist der § 444 BGB abdingbar (zumindest zwischen zwei Unternehmern oder zwei Verbrauchern unter sich). Das zeigt sich doch bereits am Umkehrschluss des § 475 Absatz 1 BGB der ja speziell die Beschränkung beim Verbrauchsgüterkauf (also zwischen Verbraucher und Unternehmer) verbietet.

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Was für mich jetzt noch nicht ganz klar ist:

Macht die ZKD denn Ärger? Oder ist das bei dem Motor nur so eine Sache die irgendwann Zwangsläufig kaputt geht und ein informierter Käufer auf dieses Detail achtet.

Macht die ZKD noch keinen Ärger, so sehe ich da nicht wirklich viel Licht am Ende eines Rechtsstreits für dich Leuchten.

Grüße
Steini

Bei dem Modell ist das eine weitverbreitete "Krankheit". Und die ersten Symptome habe ich entdeckt als ich daheim ankam (überlaufender Ausgleichsbehälter).

Für mich war die Reparatur das entscheidende Kriterium, dass ich genau dieses Fahrzeug kaufen möchte.

Zitat:

Also Termin beim Anwalt (ob RS oder nicht) und dort beraten lassen.

 

Ist das einzig sinnvolle!

Das glaube ich auch 🙁

Vielleicht wurde sie auch repariert und ist nun wieder defekt? Oder die Werkstatt hat nicht richtig gearbeitet? In beiden Fällen hätte doch der Verkäufer alles richtig gemacht.

Ich bin voll bei dir, das wenn es so war wie du sagst es sich nicht danach anhört aber sowas zu beweisen....ui ui ui....

Über was für ein Auto (ausser Fiesta) reden wir eigentlich? Fast neuen oder recht alten?

Zitat:

Original geschrieben von hs-gti


Vielleicht wurde sie auch repariert und ist nun wieder defekt? Oder die Werkstatt hat nicht richtig gearbeitet? In beiden Fällen hätte doch der Verkäufer alles richtig gemacht.

Ich bin voll bei dir, das wenn es so war wie du sagst es sich nicht danach anhört aber sowas zu beweisen....ui ui ui....

Über was für ein Auto (ausser Fiesta) reden wir eigentlich? Fast neuen oder recht alten?

Nö, hätte er nicht. Bei einem Sachmangel (Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit) kommt es auf ein Verschulden des Verkäufers nicht an. Was im Innenverhältnis mit irgendwelchen Werkstätten gelaufen ist hat den Käufer nicht zu interessieren. Entscheidend ist einzig ob der Mangel bereits beim Gefahrübergang, also mit der Übereignung des PKW, vorhanden war.

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