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Hat eine Ummeldung ohne Gang zum Landratsamt funktioniert?

Themenstarteram 31. März 2018 um 12:26

Hallo,

folgendes Problem habe ich zur Zeit:

Im Jahr 2013 habe ich das alte Auto meines Vaters (Ford Focus) übernommen. Vor kurzem habe ich mir ein neues Auto gekauft (Seat Leon), jetzt wollte ich das alte Auto abmelden, Problem nur der Fahrzeugbrief ist aktuell nicht auffindbar.

Jetzt die Frage: um den Ort festzustellen, wo er denn genauer sein könnte:

2014 bin ich erst aus meiner Mutter ihren Haus ausgezogen, mein Vater hat ein eigenes Haus.

Ich wohne seit 2014 in einem anderer Wohnung.

Leider weiß keiner mehr von uns, wer den Brief erhalten hat. Mein Vater meint er hat ihn mir damals gegeben.

Aber:

Ist 2013 eine Ummeldung des Fahrzeugs ohne Gang zum Landratsamt möglich gewesen?

Also quasi Halter wäre mein Vater geblieben und nur die Versicherung wurde auf meinen Namen umgeschrieben?

Aber da ich denke, dass das eben nicht ging, denke ich 2013 wurde der Fahrzeugbrief von mir oder meinen Vater beim Landratsamt vorgezeigt, da die Steuer von meinem Konto abgebucht wird und auch ich der Halter des Fords sein müsste. (da bin ich mir nicht genau sicher, aber im Fahrzeugschein steht mein Name).

Wenn wir jetzt bis Dienstag, den Fahrzeugbrief nicht finden, ist die Frage was mache ich.

Einen Käufer für meinen Ford habe ich aktuell, fraglich ist nur was der Käufer mit dem Ford machen will (ausschlachten oder wieder selbst mitfahren und auf sich anmelden oder eben nicht)

Sollte der Käufer das Fahrzeug eh ausschlachten möchten, dann würde mir vielleicht das Prozedere der neuen Beantragung erspart bleiben?

Nächstes Problem, die Versicherung des Fords habe ich zum 27.03.18 auslaufen lassen, da ich davon ausging ich melde das Auto dann auch gleich ab, da der Käufer am 27.03.18 abmelden wollte und dann aber ich die Info bekommen habe, er hat noch nicht den Brief erhalten.

Jetzt hoffe müsste ich am Dienstag wahrscheinlich mal selbst ins Landratsmat und ich hoffe es gibt keine Probleme, dass aktuell keine Versicherung mehr besteht, seit paar Tagen und das Auto noch angemeldet ist.

Sollte ich einen neuen Brief brauchen, müsste ich auf diesen ja mindestens 2 Wochen oder mehr warten. Vielleicht würde da über das Landratsamt eine vorläufige Abmeldung funktionieren?

Das Auto wird seit dem 25.03.18 nicht mehr gefahren und steht seitkurzem nur noch rum. Bevor eine Abmeldung und eine neue Anmeldung nicht erfolgt ist, soll es auch weiterhin stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas

 

 

 

 

 

 

 

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14 Antworten

Auf dem Amt das Papier für verlustig erklären und das Auto gleich abmelden.

Themenstarteram 31. März 2018 um 12:34

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2018 um 14:30:28 Uhr:

Auf dem Amt das Papier für verlustig erklären und das Auto gleich abmelden.

Funktioniert das auch gleich sicher? ohne Brief und ohne Warten von 2 Wochen?

Die Aufbietungsfrist für das Papier muss natürlich ablaufen. Die Formalitäten kannst Du ggf. gleich mit erledigen.

Themenstarteram 31. März 2018 um 12:50

Also heißt das, wenn ich am 03.04. hingehe, kann ich das Auto frühestens am 17.04. abmelden?

Oder gibt es da eine andere Möglichkeit diese Frist zu umgehen?

Das würde bedeuten, ich bräuchte auch bis 17.04. eine Versicherung?

Also würden unnötige Kosten bis zum 17.04. entstehen?

Gerade nochmal beim Käufer nachgefragt, dieser möchte das Auto reparieren und dann seperat weiter verkaufen.

Also er möchte nicht das Fahrzeug auf seinen Namen anmelden.

Zeit für eine Neubeantragung des Briefes wäre da aber ich würde eben gerne sofort abmelden können.

Geh halt hin und melde ihn ab. Du hast doch die ZB I. Die reicht ja.

Themenstarteram 31. März 2018 um 12:57

Okay, also so wie ich das verstanden habe, reicht die ZB 1 um das Auto sofort abmelden zu können.

Um für den Käufer einen neuen Brief beantragen zu können, müsste ich eben die 2 Wochen warten?

Richtig verstanden?

Danke für deine Hilfe!

Den Antrag kannst Du ja gleich stellen und die entscheiden dann nach der Aufbietungsfrist.

Zitat:

@SpVggFuerth schrieb am 31. März 2018 um 14:57:05 Uhr:

Okay, also so wie ich das verstanden habe, reicht die ZB 1 um das Auto sofort abmelden zu können.

Um für den Käufer einen neuen Brief beantragen zu können, müsste ich eben die 2 Wochen warten?

Richtig verstanden?

Danke für deine Hilfe!

Genau so läuft das. Mit Kennzeichen und ZB 1 hingehen und abmelden,und gleichzeitig die EV über den Verlust abgeben und die Aufbietung veranlassen. Nach Ende der Aufbietungsfrist gibts eine neue ZB 1 und 2.

Wer ist eingetragener Halter?

Abmelden geht in jeder Zulassungsstelle, Aufbietung nur in der örtlich zuständigen.

Gruß M

Melden, dass der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist. Eidesstattliche Versicherung muss unterschrieben werden. Kann bis zu 4 Wochen dauern. Fahrzeugschein reicht zur Abmeldung.

Gruss

Paragraph 12 Abs 5 FZV

 Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden.

 

Wer eine/n der aufgebotenen Fahrzeugbriefe bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II 

auffindet oder verwahrt, ist hiermit aufgefordert dieses Dokument innerhalb von 

14 Tagen seit dem Datum der Veröffentlichung bei der örtlich zuständigen 

Zulassungsbehörde vorzulegen

Gruß m

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2018 um 15:01:13 Uhr:

Den Antrag kannst Du ja gleich stellen und die entscheiden dann nach der Aufbietungsfrist.

Muss diesen Antrag nicht der Vater stellen, da er laut Eingangsposting Halter ist? Oder reicht eine Vollmacht aus?

Zitat:

@trouble01 schrieb am 2. April 2018 um 16:16:09 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2018 um 15:01:13 Uhr:

Den Antrag kannst Du ja gleich stellen und die entscheiden dann nach der Aufbietungsfrist.

Muss diesen Antrag nicht der Vater stellen, da er laut Eingangsposting Halter ist? Oder reicht eine Vollmacht aus?

Der Vater muss diesen Antrag stellen, außer der Vater stellt eine Vollmacht aus. Dann kann das umgangen werden.

Den Antrag muss der Halter stellen, die EV muss der abgeben, der das Dokument verloren hat. Im einfachsten Fall, auch der Vater

Gruß M

"Ist 2013 eine Ummeldung des Fahrzeugs ohne Gang zum Landratsamt möglich gewesen?

Also quasi Halter wäre mein Vater geblieben und nur die Versicherung wurde auf meinen Namen umgeschrieben?"

Ja für eine neue Versicherung musst du nicht zu irgendwelchen Ämtern gehen :)

"Aber da ich denke, dass das eben nicht ging, denke ich 2013 wurde der Fahrzeugbrief von mir oder meinen Vater beim Landratsamt vorgezeigt, da die Steuer von meinem Konto abgebucht wird und auch ich der Halter des Fords sein müsste. (da bin ich mir nicht genau sicher, aber im Fahrzeugschein steht mein Name). "

das muss so aber schon vor besagtem Datum gewesen sein, denn die Steuer wird vom Halter bezahlt. Also warst du vorher schon Halter oder dein Dad hatte einfach immer dein Konto angegeben, obwohl du nicht Halter warst.

Ich verstehe das Ganze leider irgendwie nicht bzw. schmeißt du hier einiges durcheinander, kann das sein?

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