Wie funktioniert eine Wandlung?
Hallo,
auch wenn das hier das Versicherungsforum ist, bin ich mir sicher, dass sich hier einige Tummeln die sich damit auskennen, ansonsten bitte ich den Mod, den Thread in das entsprechende Subforum zu verschieben.
Ich habe vor kurzen ein Fahrzeug gekauft, welches gravierende Mängel hat, welche beim Kauf und im Kaufvertrag nicht erwähnt wurden.
In der Anzeige stand einwandfreier Zustand. Es wurde angeblich die Zylinderkopfdichtung ersetzt, eine Rechnung wollte der Verkäufer noch nachreichen - was bis heute nicht geschah. Er hat sogar unter Zeugen mir zugesichert, dass die geschehen sein soll. In der Werkstatt, in der das Fahrzeug immer gewartet sein sollte hat man auch nichts in den Unterlagen gefunden. Der Verkäufer lässt sich auf einen Preisnachlass oder eine Wandlung nicht ein.
Ich habe dem Verkäufer nun eine Frist gesetzt, die Mängel zu beseitigen.
Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt und sich ebenfalls nicht auf eine Preisminderung einlässt, geht die Sache ja vor Gericht. Wenn das nun entscheiden sollte, dass die Wandlung rechtens sei, wie geht es dann weiter? Ich muss ja das Fahrzeug dem Verkäufer wieder zurückbringen. Aufgrund der defekten Zylinderkopfdichtung, besteht ein großes Risiko, dass das Fahrzeug einen Motorschaden erleiden wird. Muss ich nun auf eigene Kosten das Fahrzeug mit einem Anhänger zu ihm fahren?
Beste Antwort im Thema
Wandelung heisst zunächst mal nur, daß der Vetragspartner den Kaufgegenstand zurücknimmt und einen gleichwertigen zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist der Kaufvertrag, den Du abgeschlossen hast.
Bei gewerblichen Verkäufern gilt, sofern Du als Privatmann das Fahrzeug erworben hast, eine gestezliche Gewährleistung von mindestens 6 Monaten. Diese kann weder durch die AGB noch Bestimmungen des Kaufvertrages ausgeschlossen werden. Hier kann Wandelung zutreffen.
Das liegt aber im Ermessen des gewerblichen Verkäufers.
Bei Verkauf Privat an Privat gibt's keine gesetzliche Gewährleistung, es sei denn der Verkäufer hat Dich arglistig getäuscht. Das ist aber ein anderer Sachverhalt(Betrug).
In diesem Fall musst Du den Betrug aber nachweisen.
LG
Christian
81 Antworten
Zitat:
Allerdings beginnt die Beweislastumkehr nicht nach 6 Monaten, sondern gilt die ersten 6 Monate
Und dies bedeutet: Die ersten 6 Monate wird zunächst davon ausgegangen, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag. Sieht das der Verkäufer anders, muss er dies beweisen.
Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Es handelt sich hier um einen Privtverkauf ob die Sachmangelhaftung nicht ausgeschossen ist wissen wir nicht, deswegen ist das doch alles nur spekulation, jedenfalls so lange bis der TE uns aufklärt.
Ich frag mich ob man sowas nicht mal irgendwo oben anpinnen könnte.
jede Woche wird hier irgendwo der Krempel erklärt und jedesmal kommen ein oder zwei um die Ecke die alles durcheinander Würfeln.
Also es ist so, dass das Fahrzeug bei eBay inseriert wurde und ich habe das Angebot auch ausgedruckt.
Wie gesagt, er behauptete dass das Fahrzeug in einwandfreien Zustand sei und man nur noch die HU machen müsste.
Soll das heißen, man kann fahrende Schrotthaufen verkaufen und sich darauf berufen, dass man von den Mängeln nichts wusste?
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Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Also es ist so, dass das Fahrzeug bei eBay inseriert wurde und ich habe das Angebot auch ausgedruckt.Wie gesagt, er behauptete dass das Fahrzeug in einwandfreien Zustand sei und man nur noch die HU machen müsste.
Soll das heißen, man kann fahrende Schrotthaufen verkaufen und sich darauf berufen, dass man von den Mängeln nichts wusste?
Moin,
also hier kommt es erst mal drauf an ob der Verkäufer wirksam die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat. Gerade bei EBay verküfen ist das oft nicht der Fall. Wir können also erst weiter sehen wenn du uns diese Frage beantwortest.
Am besten ist wohl eine recht günstige Erstberatung beim Anwalt, sowas ist sogar über den ADAC kostenlos für Mitglieder. Es gibt sogar extra Seiten im Web wo dann auch Anwälte eine Antwort gegen Bezahlung geben
Dein Fall ist aber nicht so selten dass dazu nicht schon einiges Kostenlos zu finden ist 😉
Ohne Fakten ist die Frage aber nicht zu beantworten.
Grüße
Steini
..Nun haben wir den Fiestaknechter durch reichlich viel unsachdienliche Hinweise etwas in die Irre geführt. Allerdings ist er daran selbst schuld, da er den wesentlichen Punkt, Erwerb über eine Versteigerung (ibäh) bisher nicht bekannt gegegben hat, und auch auf die mehrfaache Frage, was im Kaufvetrag drin steht, keine Fakten rüberwachsen hat lassen.
Liegt kein Kaufvertrag vor, sondern das Fahrzeug wurde aufgrund des Angebots in der Versteigerungsplattform angenommen (=ersteigert oder Sofortkauf) so gelten die Bedingungen des Angebots. Steht im Angebot noch explizit drin - Gewährleistung ausgeschlossen...- so hast keine Chance ...
LG
Christian
Sorry, ich habe zwar nicht den Zuschlag erhalten (Mindestpreis nicht erreicht), aber aufgrund der eBay Beschreibung das Fahrzeug gekauft.
Die Sachmangelhaftung wurde aufgrund eines Motoscout24.de Standartkaufvertrages ausgeschlossen, allerdings ohne das die Mängel oder ähnliches in den Sondervereinbarungen oder Zusätze festgeschrieben wurden.
Eine Gewährleistung wurde in der Beschreibung nicht ausgeschlossen, allerdings wurde expliziet geschrieben "technisch einwandfreier Zustand" und soviel wie Motor generalüberholt - Rechnung vorhanden.
Ich denke das ich doch aufgrund dieser Angabe eine rechtliche Handhabe haben werde?!
Es geht hier ja nicht um irgendwelche kleinen Dinge wie Kratzer im Lack oder Birnchen defekt, sondern um gravierende Mängel, die einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen...
Beweis du ihm mal, dass er denn von all den Mängel überhaupt wußte...
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Sorry, ich habe zwar nicht den Zuschlag erhalten (Mindestpreis nicht erreicht), aber aufgrund der eBay Beschreibung das Fahrzeug gekauft.Die Sachmangelhaftung wurde aufgrund eines Motoscout24.de Standartkaufvertrages ausgeschlossen, allerdings ohne das die Mängel oder ähnliches in den Sondervereinbarungen oder Zusätze festgeschrieben wurden.
Eine Gewährleistung wurde in der Beschreibung nicht ausgeschlossen, allerdings wurde expliziet geschrieben "technisch einwandfreier Zustand" und soviel wie Motor generalüberholt - Rechnung vorhanden.
Ich denke das ich doch aufgrund dieser Angabe eine rechtliche Handhabe haben werde?!
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Und welche Mängel, von denen der Verkäufer angeblich Kenntnis hatte sollten in den Sondervereinbarungen stehen ?
Nicht nur das er es wusste, sondern das es auch schon am Tag des Kaufs so war. Vielleicht ist es ja auch erst bei Dir kaputt gegangen...
Naja, wenn jemand extra auf die modellspezifischen eingeht und in der Anzeige schreibt, dass diese Arbeiten in einer Fachwerkstatt gemacht worden seien und es dafür eine Rechnung gibt und der Verkäufer keine Rechnung vorweisen kann und auch die Werkstatt, in der das Fahrzeug angeblich immer gewartet worden sei nichts davon weiß, kann man doch von einer arglistigen Täuschung ausgehen?
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Naja, wenn jemand extra auf die modellspezifischen eingeht und in der Anzeige schreibt, dass diese Arbeiten in einer Fachwerkstatt gemacht worden seien und es dafür eine Rechnung gibt und der Verkäufer keine Rechnung vorweisen kann und auch die Werkstatt, in der das Fahrzeug angeblich immer gewartet worden sei nichts davon weiß, kann man doch von einer arglistigen Täuschung ausgehen?
Genau,deswegen frage ich ja nochmals Hast du eine Rechtschutzversicherung ?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Genau,deswegen frage ich ja nochmals Hast du eine Rechtschutzversicherung ?Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Naja, wenn jemand extra auf die modellspezifischen eingeht und in der Anzeige schreibt, dass diese Arbeiten in einer Fachwerkstatt gemacht worden seien und es dafür eine Rechnung gibt und der Verkäufer keine Rechnung vorweisen kann und auch die Werkstatt, in der das Fahrzeug angeblich immer gewartet worden sei nichts davon weiß, kann man doch von einer arglistigen Täuschung ausgehen?
Nein, leider nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Nein, leider nicht...Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Genau,deswegen frage ich ja nochmals Hast du eine Rechtschutzversicherung ?
Hier liegt genau das Problem ohne anwaltliche Hilfe wirst du kaum beim Verkäufer genügend Druck ausüben können,um sogar ggf gerichtlich ein Urteil mit welchem Ausgang auch immer zu erhalten.
Nun kommt die Frage wie hoch wären die Reparaturkosten und wie hoch wären die Anwaltskosten ggf mit einem Vergleich vor Gericht? Zu den Reparaturkosten solltest du noch 500 € Lehrgeld berechnen, das man bei Ebay keine Autos kauft, und dann berechne es mal ob sich ein Rechtstreit rentiert oder ob es nicht günstiger ist das Auto reparieren zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hier liegt genau das Problem ohne anwaltliche Hilfe wirst du kaum beim Verkäufer genügend Druck ausüben können,um sogar ggf gerichtlich ein Urteil mit welchem Ausgang auch immer zu erhalten.Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Nein, leider nicht...
Nun kommt die Frage wie hoch wären die Reparaturkosten und wie hoch wären die Anwaltskosten ggf mit einem Vergleich vor Gericht? Zu den Reparaturkosten solltest du noch 500 € Lehrgeld berechnen, das man bei Ebay keine Autos kauft, und dann berechne es mal ob sich ein Rechtstreit rentiert oder ob es nicht günstiger ist das Auto reparieren zu lassen.
Ganz klar ein wirtschaftlicher Totalschaden. Eine Reparatur in der Markenwerkstatt mit Neuteilen, dürfte ungefähr auf das doppelte des Kaufpreises hinauslaufen.