Wie findet ihr die neuen Sparmaßnahmen der Bundesregierung in Bezug auf Firmenwagen?
Höhö, das ist ja wohl nur geil! Die selbstständigen Bäcker, Metzger oder Anwälte können sich jetzt ihre fetten Geschosse selber zahlen. Denn die Bundesregierung schafft die steuerliche Förderung der Wagen für Selbstständige, die weniger als 50% Dienstfahrten damit tätigen, ab. So siehts aus.
71 Antworten
25% pauschale steuer auf das einkommen ohne irgendwelche abstufungen und alles andere abschaffen, fertig.
schwarzgeld problem gelöst genauso wie kapitalflucht, mehr kohle für den staat und mehr kohle für jeden einzelnen (ausser vielleicht für die steuerberater da diese überflüssig werden)
mit den autos lohnt es sich je nach fall für den selbst. eh schon länger nicht mehr richtig.
Wie finde ich die Sparmassnahmen der neuen Regierung?!
Einen Schuss in den Ofen!!!
Erst bringt es Geld in die Kassen, dann kaufen bzw. leasen die Leute keine Geschäftswagen mehr. Oder wesentlich weniger bzw. mit schlechteren Extras.
Die Folge: Mehr Arbeitslose in der Autoindustrie und weniger Steuereinnahmen.
Wer es nicht glaubt, wartet es ab, Ihr werdet es in wenigen Jahren sehen.
Ich kann jeden, der sich ein "teures" Auto kauft, finanziert, oder least nur beglückwünschen. Davon lebt Deutschland.
Die neue Regelung: Deutschland weiss eben, wie man sich selber zugrunde richtet. Und sich nachher über tausende Arbeitslose beschweren.
Es ist schon komisch, der "Staat" kann Energiekonzernen Preiserhöhungen verbieten, aber wer verbietet dem Staat soetwas?
Grüsse
Daniel
Ich finde die Regelung super!!
Ein einfacher Steuerzahler mußte immer bluten, jetzt dürft ihr es auch!!!
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Re: Wie findet ihr die neuen Sparmaßnahmen der Bundesregierung in Bezug auf Firmenwag
Zitat:
Original geschrieben von Mercer-Richie
Höhö, das ist ja wohl nur geil! Die selbstständigen Bäcker, Metzger oder Anwälte können sich jetzt ihre fetten Geschosse selber zahlen. Denn die Bundesregierung schafft die steuerliche Förderung der Wagen für Selbstständige, die weniger als 50% Dienstfahrten damit tätigen, ab. So siehts aus.
Äh, mal ne blöde Frage....
Dich scheint es zu erheitern, ich gehe also davon aus daß Du mehr als 50% dienstlich fährst und damit davon nicht betroffen bist.
ABER: Du bist in der Nachweispflicht für die überwiegend dienstliche Nutzung, das Finanzamt darf einfach eine überwiegend private Nutzung unterstellen - wenn Du es nicht beweisen kannst, dann hast auch Du Pech gehabt....
Zitat:
Original geschrieben von badscout
Ich finde die Regelung super!!
Ein einfacher Steuerzahler mußte immer bluten, jetzt dürft ihr es auch!!!
na dann pass mal auf das ein "nicht einfacher" steuerzahler wie z.b. dein arbeitgeber nicht so sehr bluten muss das es für das durchfüttern von leuten mit deiner denke nicht mehr reicht...
bin mal dem link gefolgt und hab nachgelesen. was da so geschrieben steht ist eigentlich nix neues. Das ein Auto welches weniger als 50 % betrieblich genutzt wird zuerst mal kein Betriebsvermögen darstellt war schon immer so. Auch bisher war es grundstätzlich erforderlich, die mehr als 50 % nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.
Diese Gesetzesänderung ist soweit es erkennbar ist nur die Reaktion auch ein Urteil des BFH, nachdem auch ein Freiberufler ein Auto wenn es nur zu 10 % betrieblich genutzt wird willküren (Wahlrecht zum Firmenfahrzeug) kann.
praktisch wird es wohl auch kein großes Problem sein. Nur weil das Auto -z.b. das der FRau keine Firmenfahrzeug mehr ist bedeutet das nicht das man nix absetzen kann. Um hier was abzusetzen brauchts kein FAhrtenbuch mir allen Formalien, sondern es reicht ein zettel auf dem alle betrieblichen FAhrten aufgeführt sind. damit kann man dann bis zu 50 % der kosten von der STeuer absetzen.
Wer die 1% Regelung anwendet macht möglicherweise eh ein schlechtes Geschäft, weil in den Meisten Fällen damit ein Privatanteil von rd. 40 - 50 % rauskommt. Damit ist auch die AFA nur zur Hälfte abzugsfähig, den Verkaufserlös muß man aber voll versteuern. Kommt nun ein Buchgewinn dabei raus weil das Auto schneller abgeschrieben wurde als der tatsächliche Wertverlust ist konnte die "zu hohe AFA" nur zur Hälfte abgesetzt werden der Buchgewinn ist voll zu versteuern. So daß wenn man das mal nachkalkuliert wenn die karre weg ist durch diesen Effekt der Privatanteil -über dei gesamte Nutzungsdauer betrachtet - auf weit über 50% steigen kann. Wenn das gute Stück nun auch noch ein günstiger Gebrauchter mit Vollausstattung war dan kann der "privatanteil" bis 80% Hochgehen.
Laßt das doch mal von Euren Steuerberater nachrechnen und Ihr werden feststellen es geht nicht um so besonders viel dabei oder es kommt raus das der "Firmenwagen ein (steuerlicher) Schlag ins wasser war.
viel spaß beim nachrechen
herbert
Zitat:
Dich scheint es zu erheitern, ich gehe also davon aus daß Du mehr als 50% dienstlich fährst und damit davon nicht betroffen bist.
ABER: Du bist in der Nachweispflicht für die überwiegend dienstliche Nutzung, das Finanzamt darf einfach eine überwiegend private Nutzung unterstellen - wenn Du es nicht beweisen kannst, dann hast auch Du Pech gehabt....
Nein, nein. An mich habe ich nicht gedacht. Ist aber, wenn du es schon ansprichst, kein Problem. Ich bin gar nicht betroffen von der Regelung, brauche auch nichts nachzuweisen.
Aber ich verrate, an wen ich denke: An den Wald&Wiesen Anwalt in meiner Nähe, der von 9-18Uhr vor seiner Kanzlei nen fetten BMW parkt, an die Reinigung, die sich um meine Hemden kümmert, wo hinter dem Laden ne S-Klasse als Firmenwagen steht und an den Fleischer, wo man zwar gescheites Fleisch erstehen kann, aber recht teuer, was sich erschließt, wenn man weiß, dass er nen 320 CDI Kombi neben dem Laden stehen hat. Alle diese wagen stehen sich die Reifen platt, werden schlicht nicht benötigt und dennoch von der Allgemeinheit teilbezahlt.
@Rechner: Ist eigentlich bekannt, dass man Autos auch leasen kann? Sollte man bei Dienstwagen immer tun, dann kann man die Kosten incl. Full-Service dem Monat zurechnen und hat keine Verkaufs-/Verkaufserlösthemen.
@ mercer richie
klar weis ich das man auch leasen kann, damit löst man das Problem aber nicht. Für eines meiner Autos ein sportcoupe kommt folgendes dabei raus (nutzungsdauer 4 Jahre):
Anschaffung Leasing
Anschaffungskosten/Leasing raten 25.564 18.768
laufende kosten Kosten ca 2500 10.000 10.000
Verkaufserlös 15.500,
Gesamtkosten 20.064 28.768
1% Regelung 14.234 14234
von der Steuer abgesetzt 7.894 14.534
in % 40% 50%
Alternative Privatauto das zu 49% betrieblich genutzt wird
von der Steuer abgesetzt wird
AFA 15.338
laufende Kosten 10.000,
25.338
davon 49% abgesetzt 12.415
interessantes ergebnis, hier habe ich um EUR rd 8.500 weniger Kosten und kann fast genausoviel absetzten wie beim Leasen.
Klar kannst Du beim Leasen mehr absetzten, man zahlt aber auch mehr. Das ist aber keine Geschäft, weil man halt pro 1 EUR nur rd. 0,50 EUR steuer spart, also 0,50 EUR weniger pro ausgegebenen EUro in der TAsche hat.
Fakt ist das bei durchschnittlicher Fahrleistung dieses ERgebnis rauskommt. Dies bedeutet das schon bisher erheblich weniger vom Auto in die STeuer einfliest als die meisten denken.
Ebenso bedeutet es, daß sich das Fahrtenbuch selbst bis zu einer betrieblichen Nutzung von 50 % noch "lohnt" wenn man das Auto unbedingt als Firmenwagen haben will.
Diese Gesetzesänderng ist vermutlich für die allermeisten das papier nicht wert auf dem sie gedruckt wird.
herbert
Zitat:
Original geschrieben von Dig555
mit den autos lohnt es sich je nach fall für den selbst. eh schon länger nicht mehr richtig.
einer verdient noch richtig dran: Der Steuerberater....
Volle Zustimmung!
Zitat:
Original geschrieben von herbert144
[B
Ebenso bedeutet es, daß sich das Fahrtenbuch selbst bis zu einer betrieblichen Nutzung von 50 % noch "lohnt" wenn man das Auto unbedingt als Firmenwagen haben will.herbert
Viele StB sehen das aber anders......de wollen immer nur pauschal abrechnen und wenn man doch ein Fahrtenbuch hat, wird man schräg angeschaut.....
Zitat:
Original geschrieben von Gnarf
Wie finde ich die Sparmassnahmen der neuen Regierung?!
Einen Schuss in den Ofen!!!
Erst bringt es Geld in die Kassen, dann kaufen bzw. leasen die Leute keine Geschäftswagen mehr. Oder wesentlich weniger bzw. mit schlechteren Extras.
Die Folge: Mehr Arbeitslose in der Autoindustrie und weniger Steuereinnahmen.
Wer es nicht glaubt, wartet es ab, Ihr werdet es in wenigen Jahren sehen.
Ich kann jeden, der sich ein "teures" Auto kauft, finanziert, oder least nur beglückwünschen. Davon lebt Deutschland.
Die neue Regelung: Deutschland weiss eben, wie man sich selber zugrunde richtet. Und sich nachher über tausende Arbeitslose beschweren.
Es ist schon komisch, der "Staat" kann Energiekonzernen Preiserhöhungen verbieten, aber wer verbietet dem Staat soetwas?
Grüsse
Daniel
Vollkommen richtig! Dann werden halt nur noch Spar-
modelle mit Basisausstattung geordert.
Sehe schon die Schlagzeilen: Zulieferbetrieb XY
entlässt tausende Mitarbeiter... Alles wie immer.
Gruss cus
Wenn man hier mitliest, kann man sich des Eindruckes
nur schwer erwehren, daß Neid wirtschaftliches Denken
gegen die Wand fährt.
Diejenigen, die von dieser "neuen" Regelung betroffen
sind, hatten auch bisher, spätestens bei einer BP, ein
echtes Problem: Wenn der Prüfer da sagte, daß man
die Zugehörigkeit zum BV aberkennt, da nicht eindeutig
belegbar.
Also, liebe (Mit-)Selbständige: Fahrtenbuch nicht
vergessen ! Die zwei Minuten Eintragen stören nicht
wirklich, oder ?!?
Aber trotzdem: Volkswirtschaftlich ist das mit Sicherheit
(wieder einmal) eine Milchmädchenrechnung. Gerade
bei hochpreisigen Fahrzeugen ist die Marge (und somit
auch die Steuerlast) der Autobauer höher als bei den
Volumenmodellen.
Und was fällt weg in Zukunft ?
Richtig, eben diese cash-cows. Für ein paar mickrige
Mio St-Mehreinnahmen. Well done, indeed.
Gruss