Wie dumm muß man sein? (Motorradfahrer bremst Dosenfahrer aus)
Moin,
die Tage auf einer zweispurigen Kraftfahrstraße bei Frankfurt - ich fahre tagsüber rechts mit ca. 120, laufe auf langsamere Fahrzeuge auf, die etwa 100 fahren. Spiegelblick, Motorrad weit hinten auf der linken Spur, ein paar Sekunden abgewartet, noch mal geschaut, Motorrad immer noch weit weg (ich sah mehr vom Scheinwerfer als vom eigentlichen Fahrzeug). Also Blinker gesetzt, links rüber und das Überholen begonnen. Nach vielleicht 15 Sekunden war das Mopped hinter mir, fährt dicht auf - und überholt mich links, keinen halben Meter von der Leitplanke entfernt. Setzt sich dann vor mich (Kennzeichen war mittig hochgebogen, na klar) und geht etwa vier Wagenlängen von mir entfernt voll in die Eisen.
Ich lege eine Vollbremsung hin und bin bis etwa 5 m auf ihn aufgefahren, dann dreht er wieder auf und haut ab. Identifizierung war natürlich nicht drin und machen kann man da jetzt auch nix mehr.
Offenkundig war ich ihm im Weg, obwohl ich ihn beim Spurwechsel nicht gefährdet habe - er war wie beschrieben noch weit weg. Klärt mich mal auf - ein Motorradfahrer hat doch auch bei einem Auffahrunfall mit PKW von hinten absolut schlechte Karten, oder? Der hätte in den Verkehr auf der rechten Spur geschleudert werden können.
Was hat den Kerl geritten, wie kann man sich selbst derart in Gefahr begeben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nein?!Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
ich kann kein fehlverhalten des von Pepperduster erkennen.
Dann gehört dir- genauso wie Pepperduster - der FS entzogen!
Das ist grob anmaßend, stellt einen gefährlichen eingriff in den verkehr dar und ist somit verkehrswidrig (und folglich strafbar!)
Seit wann kann ich denn meine eigenen Regeln gründen und nach belieben mir eine eigene neue Spur erschaffen?
Gehts noch? wo kommen wir denn da hin? wird ja immer schöner hier... 🙄
Ich glaubs ja nicht...
Von mir aus kann ein Tanklaster mit Gefahrgut alle 3 Spuren gleichzeitig mit 30 km/h befahren wenn der "Kapitän" des Gespanns das aus Sicherheitsgründen das gerade für angezeigt hält.
Da würde ich keine Sekunde drüber nachdenken ob der das nun eigentlich darf oder nicht, sondern gaaaaanz ganz entspannt vom Gas gehen, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten und erst überholen, wenn die Lage entspannt und übersichtlich ist.
Meine Erfahrung mit LKW-Fahrern auf Autobahnen ist übrigens die, dass Menschen, die ihr Arbeitsleben am Steuer eines Fahrzeuges verbringen, meistens ganz gut wissen, wass sie tun...
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Das Gesetz ist doch völlig wurscht.
nö, ist es nicht....
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Wer jetzt ehrlich und realistisch denkt, wird einsehen, dass dies die einzigen drei Möglichkeiten sind. Daraus sollte jeder schlussfolgern, dass die Wahl mit 80km/h beide Spuren befahren die sicherste und für die Gesamtmasse aller Verkehrsteilnehmer zügigste Variante ist. Wer das nicht einsieht, schlussfolgert offensichtlich absichtlich falsch und der darf dann gern mit sonst wem diskutieren, mit mir bitte nicht, ist müßig
dennoch ist es ILLEGAL und genau das ist der springende punkt - weil jemand behauptet hat, dass das völlig in ordnung und legal ist - ist es aber nicht.
ist genauso wie die motorradfahrer, die im stau durch die mitte fahren - sollen sie gern tun, aber dann sollen sie für jeden, der sie vorbeilässt DANKBAR sein und nicht auf den einen, der sie blockiert (gab ja hierzu vor einger zeit nen thread dazu).
ich finde es immer wieder erstaunlich, wie plötzlich gerechtfertig wird, dass jemand etwas illegales tut. würde ich hier einen thread aufmachen "letztes BAB gefahren, bisher immer unbegrenzt und jetzt plötzlich auf 120 limitiert, ich baller trotzdem durch" - ei, was müsste man sich da anhören. raser, böse, ist verboten, also halt dich dran. lkw, gut, ist verboten, aber egal! naja, muss nicht jeder verstehen....
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Der Tanklaster fährt also in die Baustelle ein (von der er vorher nicht wusste, wie breit die Spuren sind) und stellt fest,...
Wieso wusste der Lkw-Fahrer nix davon. Sorry, aber auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen werden die Baustellen rechtzeitig vorher angekündigt (2 km) und sind selten so gestaltet, dass ein Lkw diese nicht passieren könnte. Sollte es doch mal so sein, wird der Lkw-Verkehr an der davor liegenden Ausfahrt per Schild zum Verlassen der Autobahn aufgefordert mit entsprechend beschilderter Umleitung. Wenn er das nicht geschnallt hat gibts nur 2 Möglichkeiten. Entweder er hat gepennt oder hat beim Schilderlesen in der Fahrschule mit Abwesenheit geglänzt.
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Und jetzt dürfen hier die Paragraphler noch schnell erzählen, was der Gesetzgeber verlangert. Ist aber hinfällig. So oder so.
Stimmt, so einem Lkw-Fahrer können keine Gesetze mehr helfen.
Und was das jetzt mit der Ursprungsfrage des TE zu tun hat, weiß ich immer noch nicht.
Was hat das mit Verstehen zu tun?
Siehst du es nicht so, dass er aus logischer Hinsicht das bestmögliche gemacht hat?
Mag sein, dass es von gesetzeswegen verboten ist. Ich wäre mir da nicht einmal so sicher, aber es ist mir auch völlig egal, weil ich doch in der Lage sein muss, Verhalten zu beurteilen, ohne jede Kleinigkeit im Gesetzbuch nachzuschlagen.
Ein bisschen Fingerspitzengefühl mehr, ein paar Paragraphen weniger, das wäre vielleicht nicht verkehrt.
Nochmal: Von mir aus ist es verboten und kostet 12 Monate Fahrverbot, ändert an meiner persönlichen Einschätzung der Situation herzlich wenig. So leid es mir tut.
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Siehst du es nicht so, dass er aus logischer Hinsicht das bestmögliche gemacht hat?
LOGISCH wäre es auch, dass ich an manchen stellen wo nur 80 erlaubt 120 fahre - weil ein schild vergessen wurde, weil das paranoia der verwaltung war, warum auch immer. dennoch ist es verboten und im falle eines blitzens muss ich dennoch zahlen. warum sollte das für einen LKW nicht gelten?!
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Wo hab ich das denn gesagt? Hab gesagt, 12 Monate Fahrverbot von mir aus, ist mir alles egal. Bitte dann nochmal lesen.
Naja, aber die Diskussion ist wie gesagt müßig.
Ich wünsche allerseits noch viel Erfolg beim "ganz toll Recht haben" und "sehr gut Paragraphen zitieren" und "jede rechtliche Grundlage kennen" und "sich über alles aufregen, was diesen Regeln nicht 100% entspricht".
Ich fahre dann einfach weiter Auto, benutze dabei meinen eigenen Kopf.
Viel Spaß beim Aufregen noch 🙂
Leute, kommt mal wieder runter !
Der Vorgang # 1 ist definitiv nicht direkt mit dem Vorgang # 2 vergleichbar!
# 1 :
Straftatbestände der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr durch den Motorradfahrer wird vermutlich jeder Staatsanwalt im ersten Berufsjahr als gegeben ansehen und auch (im Falle einer Anzeige) zur Anklage bringen.
Zitat:
§ 240 StGB: Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Zitat:
§ 315b StGB: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das sind Straftatbestände, keine "Peanuts" und keine VkOWi-Tatbestände !
Im Falle der # 2 greifen die Nötigung nur sehr bedingt, allerdings der Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot.
Zitat:
§2 StVO : Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Hier greift dann allenfalls der VkOWi-Tatbestand nach Tatbestandskatalog:
Zitat:
# 102000 :
Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. 5,00 EUR
102001 :
Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und behinderten dadurch andere. 10,00 EUR
# 102002 :
Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten dadurch andere. 20,00 EUR
# 102100 :
Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. 5,00 EUR
Wenn einem Verwarnungsgeld oder weiter gehenden Folgen dann durch die Einrede, dass durch diese Fahrweise eine zusätzliche Verkehrsgefährdung und/oder Gefahrensituation/Unfallquelle verhindert werden sollte entegengewirkt wird, dürfte die Sache "rechtsfolgenfrei" eingestellt werden.
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Ich wünsche allerseits noch viel Erfolg beim "ganz toll Recht haben" und "sehr gut Paragraphen zitieren" und "jede rechtliche Grundlage kennen" und "sich über alles aufregen, was diesen Regeln nicht 100% entspricht".Ich fahre dann einfach weiter Auto, benutze dabei meinen eigenen Kopf.
Deine Einstellung finde ich echt gut. Schaffen wir doch alle Gesetze ab und jeder benutzt seinen eigenen Kopf. Mal schauen wie weit wir damit kommen.
Ich kann deine Argumentation zu einem gewissen Teil nachvollziehen. Und zwar, dass man nicht einfach nur stur nach Vorschrift fährt, sondern seinen Kopf auch unterwegs mitnimmt und nicht daheim an der Garderobe abgibt. Das ist soweit ok. Aber zu behaupten, nur nach eigenem Kopf zu fahren, egal was Gesetze und Vorschriften (auch dir!) sagen, ist schlichtweg Schwachsinn. Sorry, aber so kann kein Verkehr funktionieren. Dann gehts nämlich genau so, wie der TE im Anfangspost geschrieben hat. Der Motorradfahrer schert sich auch einen Dreck um Regeln.
Wenn das jeder so machen würde, was würde uns das bringen?
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Wenn einem Verwarnungsgeld oder weiter gehenden Folgen dann durch die Einrede, dass durch diese Fahrweise eine zusätzliche Verkehrsgefährdung und/oder Gefahrensituation/Unfallquelle verhindert werden sollte entegengewirkt wird, dürfte die Sache "rechtsfolgenfrei" eingestellt werden.
Du solltest dich mal über die aktuellen Gegebenheiten informieren, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird neuerdings mit
40€ + 1 Punktgehandelt, bzw hier könnts auch 2 geben, das müsste dann die entsprechende Stelle feststellen...
Und anscheinend war der Führer des Fahrzeuges nicht in der Lage es zu führen, §11 FeV.
Ich möchte die lieben nur PKW - Fahrer mal daran erinnern das es mir eher weniger wehtut wenn zwischen uns in der Baustelle was schiefgeht.
Aber das scheint ja manche bekloppte nicht zu Interessieren hauptsache an dem LKW vorbei egal und wenns das letzte mal ist.
Es ist in manchen Baustellen fast unmöglich den LKW ruhig in der Rechten Spur zu halten ganz egal bei welcher Geschwindigkeit.
Was glaubt ihr was das bringt wenn jeder LKW mit 20-30 da durchschleicht nur um die Spur zu halten??
Spätestens der erste Opa hängt dann hinter dem LKW und macht die Linke spur zu da er sich nicht vorbei traut.
Die Breite der Fahrbahn ist dabei nicht das Problem sondern einzig die Spurrilen.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Musst dich aber auch nicht wundern, wenn dich das nächste Mal jemand anzeigt, wenn du mal wieder rollende Straßensperre spielst. 😠Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Mich hat schonmal ein PKW ausgebremst als ich mit meinem Tankwagen mit ca 37000 ltr Super Voll beladen durch eine enge Baustelle fuhr, da die Baustelle so eng war und auf dem Hauptfahrstreifen starke Spurrillen waren bin ich Sicherheitshalber auf beiden Fahrspuren mit 80 km/h mehr war nicht erlaubt gefahren, was wohl einem PKW fahrer hinter mir nicht besonders gefallen hat. Am Ende der Baustelle setzte er sich vor mich und machte eine Vollbremsung bis 20 km/h runter. Zum Glück hat mein Tankwagen 10 Scheibenbremsen und somit konnte ich einen Unfall vermeiden, den nächsten , welcher so einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr begeht werde ich anzeigen.
Erstmal waren eh nur 80 km/h in der Baustelle erlaubt .zweitens mal ist in der engen Baustelle aufgrund wegen unklarer Verkehrslage ein Überholen eh nicht erlaubt. drittens die Gefahr durch ein Überholmanöver einen Unfall zu bauen steht in keinem Zeitverhältnis zu der Gefahr die sich der PKW fahrer ausetzt.
Viertens würde der PKW fahrer keine Zeit verlieren wenn er dahinter bliebe und mich anschließend nicht noch ausgebremst hat.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nein?!Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
ich kann kein fehlverhalten des von Pepperduster erkennen.
Dann gehört dir- genauso wie Pepperduster - der FS entzogen!
Das ist grob anmaßend, stellt einen gefährlichen eingriff in den verkehr dar und ist somit verkehrswidrig (und folglich strafbar!)
Seit wann kann ich denn meine eigenen Regeln gründen und nach belieben mir eine eigene neue Spur erschaffen?
Gehts noch? wo kommen wir denn da hin? wird ja immer schöner hier... 🙄
Seit wann wird wegen
Verstoß des Rechtsfahrgebotesschon der FS abgenommen bitte einmal den genauen § Gesetzestest mitteilen.
Ich kann meinerseits keinen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr erkennen , bitte dieses auch mal rechtlich begründen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
sorum wird ein schuh draus... 😉Zitat:
Original geschrieben von bauklo
Wie, den nächsten erst???
Gleich 110 wählen, Situation schildern, Nummernschild durchgeben.
Ganz unaufgeregt und sachlich.
Einen Menschen, der so bescheuert und rücksichtslos LKW fährt wie pepperduster- gleich aus dem Verkehr ziehen.
Wäre ich in dieser Situation Rücksichtslos gefahren so hätte ich nicht gebremst und hätte den PKW in den Graben geschoben.
Wäre ich in der Baustelle rücksichtslos gefahren so, hätte mich eventuell der PKW versucht zu überholen und es wäre wohlmöglich zu einem Unfall gekommen. Ich muss hier nicht noch Ausdrücklich betonen das 37000 Ltr Super sehr leicht entzündlich sind. Die Folgen eines solch dummen Überholmanövers welcher keinerlei Zeitgewinn bringt wären wohlmöglich Katastrophal wenn dann noch ein Schulbus mit 60 Kindern ums leben kommt. Wollen Sie wegen 17 sec Zeitgewinn so einen Dummen und Waghalsigen Überholvorgang dennoch tätigen obwohl das Überholgen gem § 5 Unklare Verkehrslage eindeutig verboten ist???????
Dann gehört Ihnen eigentlich mal eine MPU auferlegt.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Ist schon lustig, überall besteht man darauf, dass alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte und Pflichten haben und jetzt soll ein LKW-(Gefahrgut)-Fahrer plötzlich dauerhaft zwei oder mehr Spuren gleichzeitig nutzen dürfen, weil er das für angemessen hält? Hallo? Da sitzt ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer drin, der vielleicht Zeitdruck hat und seine Fahrzeugabmessungen nicht so gut kennt, wie man es von einem Berufskraftfahrer erwarten könnte, aber deswegen hat er noch lange nicht "von oben herab" über den gesamten Verkehrsfluss zu entscheiden. Sowas gibt es vielleicht bei angemeldeten Schwer- oder Gefahrentransporten mit Begleitfahrzeugen, aber sonst doch nicht.
Da kannst du gerne auf deiner persönlichen Auffassung verharren, wenn ich es als Erforderlich empfinde und dieses zur Gefahrenabwehr und eigentlich für mich als Notwehr sehe Schaden von mir und anderen abzuwenden werde ich AUCH NUR IN GANZ ENGEN BAUSTELLEN weiterhin so verfahren, falls dir das nicht passt kannst du ja gerne mal mit dem Reservekannister selbst zur Raffinerie laufen um deinen Sprit zu holen, dann bleibe ich zuhause.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Die meisten PKW passen aber problemlos auf die linke Spur einer Baustelle. Wer sich das nicht traut, ist eben selbst schuld. Jedenfalls gibt es die Möglichkeit, zu überholen. Ganz nebenbei verstösst dieses Verhalten auch nicht gegen die StVO und sieht nicht so drummdreist aus.Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Wenn er IN DER BAUSTELLE mit Tempo 80 beide Spuren benutzt (schneller darf man dort meist eh nicht, eher 60), ist der Verkehr nicht so stark beeinträchtigt, als wenn er auf der rechten spur kriecht, und daraufhin alles nach links will, auch solche, für die dort in der Baustelle eigentlich kein Platz ist.
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:bei unklarer Verkehrslage