Wie druck bei gegnersischen Versicherung machen ?

Hallo,

hatte am 15.10.2008 einen Unfall. Ich (Krad) fuhr auf der Hauptstr, ein PKW bog in diese ein, ich habe scharf gebremst und mein rad blokierte, habe mich langgemacht. Polizei war da.
Gutachter hat ein Gutachten am 16.10.2008 erstellt --> Totalschaden.
Gutachten kam bei mir am 30.10.2008 per Post an. Habe seit dem 2 mal bei der Versicherung angerufen, das letzte mal vor 2 tagen.
Die Sachbearbeiterin meinte immer nur "Wir warten noch auf die Akte der Polizei". Noch ohne Anwalt, aber ich schwöre, sobald ich ein neues Krad hab, habe ich sofort einen Rechtsschutz.

Wie kann ich denen eine Frist setzten oder was kann ich machen um druck zu machen ?

MFG
Kriss

Beste Antwort im Thema

Solange die gegnerische Versicherung noch nicht die Polizeiermittlungsakte hat kannst Du dich auf den Kopf stellen und La Paloma pfeiffen, das beschleunigt die Sache auch kein Stück. Das schleppende Momentum ist in diesem Fall die Polizeibehörde. Erst wenn kein Mensch dort mehr die Akte benötigt geht diese an die Versicherung und diese kann anhand der Akte die Haftung festsetzen. Das kann je nach Behörde schonmal 8 Wochen und länger daueren, die Polizei macht das halt so wie sie das für richtig hält. Da machst weder Du noch ein Anwalt noch die gegnerische Versicherung was dran...

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Zitat:

Original geschrieben von Dennis D.

Zitat:

Zitat:

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt Nutzungsausfallentschädigung nur bei Wirtschaftgütern in Betracht, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise ausgerichtet ist (BGZ 98, 212). Bei PKW steht außer Frage, dass die durch die Nutzung als Transportmittel gewonnene Mobilität von zentraler Bedeutung für die eigenwirtschaftliche Lebensführung ist. Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932;

Dennis, nochmal vereinfacht:

Nutzungsausfall grundsätzlich

NUR

wenn der PKW für den Erwerb des Lebensunterhalt ständig verfügbar sein muss. (Frage: Motorrad im Winter?).

Ausnahmsweise

auch für andere Fahrzeuge, wenn sie diese Voraussetzung nachweislich erfüllen.

Nachweis muss der Kläger führen.

Nicht mehr steht in der von Dir ergoogelten Entscheidung.

Aber da es hierum eigentlich nicht geht, lass besser gut sein.

Zitat:

Original geschrieben von Dennis D.


Ich glaube ihr solltet alle mal Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 198/07 Datum: 10.03.2008 lesen. Kopfschüttel!
 
Natürlich hilft die Versicherung dem armen Geschädigten alles Geld auszahlen zu dürfen was diesem zusteht, so wie Ihr auch nicht wahr?

sorry, Dennis, wass bitte soll jetzt hier diese flache Polemik ?

Du kannst doch hier nicht aus Gnaz über dich selber, hastig ein Urteil ergoogel, so tun als wenn das hier der Stein des Weisen wäre und zur Krönung noch behaupten, dass wir hier dem Geschädigten- natürlich ganz im Gegensatz zu dir-  hier etwas vorenthalten wollen oder ihn falsch beraten, damit die Versicherung Geld spart !

Sag mal gehts noch ? 😠

Ich fasse es echt nicht...........

nur mal so am rande, den Nutzungsausfall von 18€/tag würde ich für die 12 Tage Wiederbeschaffungsdauer ( da totalschaden ) bekommen, wenn ich der Versicherung vorzeige das ich ein neues Krad auf meinem Namen angemeldet habe.

Nur so am rande.

HAfi sagt:

"Ich kenne keinen, wirklich keinen, Sachbearbeiter, der -gerade bei einem Personenschäden- die Unwissenheit eines Geschädigten ausnutzen würde."

Selten so herzlich gelacht. Bitte ins Forum "Märchenstunde" posten!!!

Gruß
Euer Mardok, der die Versichertengemeinschaft soooo schamlos ausnutzt;-) hehehe

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@dellenzähler

du gehst besser nur Dellen zählen als in Internet Foren Beiträge schreiben.

Ich erlebe die Praxis tagtäglich in meinem Beruf.

Gruß
Chaossos

Zitat:

Original geschrieben von chaossos


@dellenzähler

du gehst besser nur Dellen zählen als in Internet Foren Beiträge schreiben.

Ich erlebe die Praxis tagtäglich in meinem Beruf.

Gruß
Chaossos

@Chaossos

Was bildest du dir eigentlich ein, mit deinem einzigen sinnfreien Beitrag im Versicherungsforum ("geh zum Anwalt"😉 derartige Beurteilungen abzugeben. Ich bin wahrlich kein Freund der Sachverständigen; aber der dellenzaehler hat hier im Forum mehr bewirkt, als du es jemals wirst leisten können.

@chaossos:

Du gehst auch lieber ganz etwas anderes machen, als in Internetforen Beiträge schreiben.

Absolutes Unding, hier User von der Seite blöd anzumachen, welche anderen Usern hier helfen.

Deine Beiträge im Mercedes-Forum sind von solcher "Qualität"

Zitat:

Original geschrieben von chaossos


Scheeeeeeeeeeeeeeeeeeisseeeee, hinten kommt dicker weisser Qualm raus. Ein Freund meinte Zylinderkopfdichtung im Eimer. Kostenpunkt ca. 1000 Euronen. :-((

Und so jemand macht hier auf pralle Hose.😠

Ein Mod sollte den Thread nunmehr schliessen, das Thema ist ja eigentlich durch - tummeln sich nur noch Spammer hier........

@twelfferider

Erklär mir bitte was das eine mit dem anderen zu tun hat????????

Hallo zusammen,

da ich hier einigen Unsinn entfernen musste und nunmehr auch der letzte Beitrag nicht von höchster Qualität war, schließe ich an dieser Stelle.

***GESCHLOSSEN***

Grüße
Schreddi

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