Wie druck bei gegnersischen Versicherung machen ?
Hallo,
hatte am 15.10.2008 einen Unfall. Ich (Krad) fuhr auf der Hauptstr, ein PKW bog in diese ein, ich habe scharf gebremst und mein rad blokierte, habe mich langgemacht. Polizei war da.
Gutachter hat ein Gutachten am 16.10.2008 erstellt --> Totalschaden.
Gutachten kam bei mir am 30.10.2008 per Post an. Habe seit dem 2 mal bei der Versicherung angerufen, das letzte mal vor 2 tagen.
Die Sachbearbeiterin meinte immer nur "Wir warten noch auf die Akte der Polizei". Noch ohne Anwalt, aber ich schwöre, sobald ich ein neues Krad hab, habe ich sofort einen Rechtsschutz.
Wie kann ich denen eine Frist setzten oder was kann ich machen um druck zu machen ?
MFG
Kriss
Beste Antwort im Thema
Solange die gegnerische Versicherung noch nicht die Polizeiermittlungsakte hat kannst Du dich auf den Kopf stellen und La Paloma pfeiffen, das beschleunigt die Sache auch kein Stück. Das schleppende Momentum ist in diesem Fall die Polizeibehörde. Erst wenn kein Mensch dort mehr die Akte benötigt geht diese an die Versicherung und diese kann anhand der Akte die Haftung festsetzen. Das kann je nach Behörde schonmal 8 Wochen und länger daueren, die Polizei macht das halt so wie sie das für richtig hält. Da machst weder Du noch ein Anwalt noch die gegnerische Versicherung was dran...
44 Antworten
Ich würde schon bei den ersten Anzeichen des Ärgers nen Anwalt einschalten. Immerhin lebt er von seinen Mandanten und wird auch alles darn legen seine Mandanten zufriedenzustellen. Was heißen soll, das du an dein Geld kommst. Außerdem warum solltest nicht Gebrauch von ihm nehmen, wenn er bei ner Rechtsschuitz schon bezahlt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kimi78
Ich würde schon bei den ersten Anzeichen des Ärgers nen Anwalt einschalten. Immerhin lebt er von seinen Mandanten und wird auch alles darn legen seine Mandanten zufriedenzustellen. Was heißen soll, das du an dein Geld kommst. Außerdem warum solltest nicht Gebrauch von ihm nehmen, wenn er bei ner Rechtsschuitz schon bezahlt ist.
Um Wiedeholungen zu vermeiden lies bitte mal hier.
http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...Ist in diesem Fred zwar kein Kaskoschaden, aber dein Beitrag hier ist genauso unqualifiziert wie dort....... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Kimi78
Ich würde schon bei den ersten Anzeichen des Ärgers nen Anwalt einschalten. Immerhin lebt er von seinen Mandanten und wird auch alles darn legen seine Mandanten zufriedenzustellen. Was heißen soll, das du an dein Geld kommst. Außerdem warum solltest nicht Gebrauch von ihm nehmen, wenn er bei ner Rechtsschuitz schon bezahlt ist.
Zur Vermeidung von Wiederholungen:
http://www.motor-talk.de/.../...den-leihwagen-zahlen-t2077873.html?...Insbesondere die letzten beiden Sätze solltest du dir ganz ganz schnell verinnerlichen!
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Insbesondere die letzten beiden Sätze solltest du dir ganz ganz schnell verinnerlichen!
@chaossos da fällt mir gerade etwas zu ein......😁
Oder kommt noch ein qualifizierter Beitrag von dir hier ? 😕
Ich habe die ganze Nacht vorm PC Gesessen und auf deine Antwort gewartet.......🙄
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Kimi78
Außerdem warum solltest nicht Gebrauch von ihm nehmen, wenn er bei ner Rechtsschuitz schon bezahlt ist.
Das wusst ich ja noch gar nicht. 😕 Die Rechtschutzversicherung bezahlt von der Prämie nach Abschluß gleich einen Rechtsanwalt?
Das ist ja echt toll.
Wie ist denn das, wenn ich meine Rechtschutzversicherung dann nicht in Anspruch nehme ?
Muss der Anwalt das dann wieder zurückzahlen an die Rechtschutzversicherung, oder wie geht das ? 🙁
TE hat alle "guten Ratschläge" bekommen und setzt die hoffentlich auch um.
Ich habe mir die Mühe gemacht mal verschiedene Beiträge von Kimi78 zu lesen.
Jetzt weiß ich, die Zeit hätte ich mit sparen können. 🙁
Aber es darf halt jeder, auch ich 😁, seine Meinung bei MT posten.
Wenn man bei MT aber länger mit liest, kann man schon unterscheiden von wem an einen Ratschlag annehmen kann/sollte und von wem besser nicht.
Und die Zeit zum Lesen sollte sich jeder Threadersteller nehmen, nur so läuft nicht in Gefahr unnütz Geld auszugeben durch so gute Ratschläge wie (Immer sofort zum Anwalt).
Das manche Sachen auch ohne Anwalt gehen oder dass ein Anwalt gewisse Dinge auch nicht beschleunigen kann lernt mann sicher erst durch Erfahrung. 100% verlassen kann man sich auf einen Anwalt auch nicht. Nur Eins ist sicher.
Er bekommt auf jeden Fall sein Geld, auch wenn er verliert. 😉
Also immer erst prüfen, nachdenken/abwägen und dann nach einem Anwalt einschalten.
Gruß
Frank, und wer jetzt "böse" postet hört von "meinem" Anwalt. 😁
Also, ich weiß nicht, insbesondere bei Verletzungen ist es unablässig einen Anwalt einzuschalten. Wer fordert ansonsten das Schmerzensgeld das mir zusteht?
Meint ihr die Versicherung wird freiwillig die volle Summe bezahlen? Woher soll der TE Wissen welche Summe die richtige wäre?
Mein Anwalt zum Beispiel wägt vorher die Schuldfrage ab und fordert nur die Summe die mir seiner (mit mir abgesprochenen) Meinung nach
zusteht. So richtet sich das Honorar nach dieser "Streitsumme" und ich habe mit meiner Flotte (und glaubt mir bei so manchem Arbeitnehmer) ist öfter mal eine Teilschuld drin, in all den Jahren meinen Firmenrechtsschutz nur 2 Mal tatsächlich benötigt.
Zitat:
Und da du das jeden Tag erlebst, kanst du uns allen ja auch sicher ganz genau erklären wie das mit dem Anwalt hier schneller gehen kann.
Ich bin schon ganz gespannt auf deine fundierte Antwort.
Dann versuche ich das mal!?
Der Anwalt ist es im Gegensatz zum TE selbst möglich Akteneinsicht zu verlangen und kann sehr schnell herausfinden was der Versicherung vorliegt und was nicht. Weiterhin kann der Rechtsanwalt einen Zahlungstermin setzen, der TE kann das nicht. Die Versicherung ist normalerweise gut daran geraten wenigstens einen Vorschuss zu bezahlen, normalerweise steht dem TE bei Totalschaden seit dem Unfallereignis Nutzungsausfall zu. Meint Ihr die Versicherung wird diesen nun freiwillig bezahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Dann versuche ich das mal!?
Na denn versuche ich das auch mal.
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Der Anwalt ist es im Gegensatz zum TE selbst möglich Akteneinsicht zu verlangen und kann sehr schnell herausfinden was der Versicherung vorliegt und was nicht.
Is klar ne, sobald der Anwalt daher kommt, wird der Versicherungssachbearbeiter sofort (vermutlich vor lauter Angst vor dem Anwalt😁) seine SÄMTLICHEN Unterlagen an den Anwalt schicken - damit der herausfinden kann, was der Versicherung vorliegt..........der war schonmal gut😁
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Weiterhin kann der Rechtsanwalt einen Zahlungstermin setzen, der TE kann das nicht.
Ich wüsste jetzt eigentlich keinen vernünftigen Grund, warum der TE nicht selbst eine Frist setzen könnte - es sei den, er wäre Analphabet - mit Erstellung des Threads hat er aber doch eigentlich bewiesen, dass das nicht so ist😕
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Die Versicherung ist normalerweise gut daran geraten wenigstens einen Vorschuss zu bezahlen, normalerweise steht dem TE bei Totalschaden seit dem Unfallereignis Nutzungsausfall zu. Meint Ihr die Versicherung wird diesen nun freiwillig bezahlen?
Ahem......wir haben aber schon gelesen, dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein Motorrad handelt?
Wir wissen auch (als Experte), dass Nutzungsausfallentschädigung bei Motorrädern in der Rechtsprechung höchst uneinheitlich gehandhabt wird und zudem noch eine Reihe von Faktoren erfüllt sein müssen?
Wenn nein: Wissen wir denn dann wenigstens, dass es nun Winter ist und der TE es hier umso schwerer haben dürfte, ein Nutzungsinteresse und eine Nutzungswillen an einem Motorrad glaubhaft zu machen?
Wünsche einen schönen Abend allerseits🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Also, ich weiß nicht, insbesondere bei Verletzungen ist es unablässig einen Anwalt einzuschalten. Wer fordert ansonsten das Schmerzensgeld das mir zusteht?
Meint ihr die Versicherung wird freiwillig die volle Summe bezahlen? Woher soll der TE Wissen welche Summe die richtige wäre?
Mein Anwalt zum Beispiel wägt vorher die Schuldfrage ab und fordert nur die Summe die mir seiner (mit mir abgesprochenen) Meinung nach
zusteht. So richtet sich das Honorar nach dieser "Streitsumme" und ich habe mit meiner Flotte (und glaubt mir bei so manchem Arbeitnehmer) ist öfter mal eine Teilschuld drin, in all den Jahren meinen Firmenrechtsschutz nur 2 Mal tatsächlich benötigt.
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Dann versuche ich das mal!?Zitat:
Und da du das jeden Tag erlebst, kanst du uns allen ja auch sicher ganz genau erklären wie das mit dem Anwalt hier schneller gehen kann.
Ich bin schon ganz gespannt auf deine fundierte Antwort.Der Anwalt ist es im Gegensatz zum TE selbst möglich Akteneinsicht zu verlangen und kann sehr schnell herausfinden was der Versicherung vorliegt und was nicht. Weiterhin kann der Rechtsanwalt einen Zahlungstermin setzen, der TE kann das nicht. Die Versicherung ist normalerweise gut daran geraten wenigstens einen Vorschuss zu bezahlen, normalerweise steht dem TE bei Totalschaden seit dem Unfallereignis Nutzungsausfall zu. Meint Ihr die Versicherung wird diesen nun freiwillig bezahlen?
Schön, Dennis, dass du auf Fragen antwortest, die gar nicht an dich gestellt waren......😁
Aber nun gut:
Glaubst du denn wirklich, dass "dein" Anwalt mit "deiner" Hilfe schneller Akteneinsicht bekommt, wie die regulierungspflichtige Versicherung ?
LOL.......
Er und du finden überhaupt nichts schneller heraus. Das wurde im übrigen hier auch schon sehr zutreffend beschrieben.
Und wieso kann der TE hier nicht selber einen "Zahlungstermin" setzen ? wo bitte steht geschrieben, dass er das nicht kann?
Und bei Nutzungsausfall in Hinblick auf Körperschäden und Zweiräder fehlt dir glaube ich auch ein bisschen Wissen.
Ich glaube auch nicht, dass ein qualifizierter Rechtsanwalt sich da mit dir absprechen und beraten würde.......
Nicht wirklich 😉
Gruss
Delle
Edit: twelferider war schneller. Aber Trotzdem Dennis, das war nix hier........ 🙁
@DennisD:
Ohne da jetzt in allen Einzelheiten darauf eingehen zu wollen, was Du geschrieben hast:
Denk mal daraüber nach, dass der Schaden nicht von "der Versicherung", sondern von ganz normalen Menschen abgewickelt wird.
Und die sind durchaus in der Lage zu unterscheiden, ob sie von einem Profi "ausgenommen" werden sollen oder ob ein Laie versucht, seinen Schaden selbst abzuwickeln und dabei vielleicht Hilfe braucht.
Ich kenne keinen, wirklich keinen, Sachbearbeiter, der -gerade bei einem Personenschäden- die Unwissenheit eines Geschädigten ausnutzen würde.
Ganz im Gegenteil: Die Überlegung "Wenn er zum RA geht, kostet das X EUR mehr, die lege ich lieber beim Schmerzensgeld drauf und erspare mir die Schreiberei." ist vollkommen legitim und üblich!
Auf der anderen Seite habe ich absolut keine Schwierigkeiten damit, einen RA, der meint, ganz besonders forsch auftreten zu müssen und einen "auf dicke Hose" macht, ins Messer laufen zu lassen, wenn ich sehe, dass er einen Fehler macht (und die machen reichlich Fehler, mach Dir da mal nix vor...). Das soll der Mandant mit seinem Schreihals ausmachen (oder mit dessen Berufshaftpflicht).... 😎
Gruß
Hafi
Es dürfte im übrigen auch ein völlig normaler Vorgang sein, dass die Versicherung bei Unfällen mit Körperschäden und auch mit Zweirädern die amtlichen Ermittlungsakten anfordert.
Es unterstellt hier ja dem TE auch keiner, dass er zu schnell war (ausser Delle 😁 ist nur Spaaas 😉).
Aber zumindest wird das geprüft und das ist auch legitim.
Ich bin mir eingentlich zu 100% sicher, dass sollten hier keine negativen Anhaltspunkte vorliegen, der Schadensfall dann auch zügig reguliert wird.
Gruss
Delle
Ich glaube ihr solltet alle mal Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 198/07 Datum: 10.03.2008 lesen. Kopfschüttel!
Natürlich hilft die Versicherung dem armen Geschädigten alles Geld auszahlen zu dürfen was diesem zusteht, so wie Ihr auch nicht wahr?
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Ich glaube ihr solltet alle mal Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 198/07 Datum: 10.03.2008 lesen. Kopfschüttel!
Im Gegensatz zu dir, brauche ich das Urteil nicht lesen, ich kenne es bereits.
Und ICH habe es im Gegensatz zu dir sogar verstanden!
In diesem Fall ging es um eine Harley Davidson Electra Glide, ein Motorrad der 40 000 EUR-Klasse.
Das Gericht kam in diesem speziellen Fall zu dem Ergebnis, weil es INSBESONDERE auch den spezifischen Gebrauchsvorteil, ein besonders hochwertiges, luxuriöses Motorrad zu fahren in den Vordergrund setzte.
In diesem Thread sieht das aber so aus:
1. Wissen wir gar nicht, um welches Motorrad es sich hier handelt.
2. Wissen wir aber ganz sicher, dass momentan Winter herrscht und
3. Hat hier niemand geschrieben, dass es GRUNDSÄTZLICH KEINEN Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei Motorrädern gibt.
Von daher: Thema verfehlt.
Thread nochmal komplett von vorn lesen und versuchen zu verstehen (anstatt immer nur mit dem Kopf zu schütteln).
Na dann lies besser gleich nochmal des Urteil, des hat mit der Harley angefangen, aber in den Urteilsgründen steht auch zu lesen:
Zitat:
Die beschädigte Harley Davidson des Klägers unterfällt – insoweit zwischen den Parteien nicht streitig – den oben dargestellten Grundsätzen über die abstrakte Entschädigung entgangener Nutzungsvorteile. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt Nutzungsausfallentschädigung nur bei Wirtschaftgütern in Betracht, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise ausgerichtet ist (BGZ 98, 212). Bei PKW steht außer Frage, dass die durch die Nutzung als Transportmittel gewonnene Mobilität von zentraler Bedeutung für die eigenwirtschaftliche Lebensführung ist. Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn.51; st.Rspr. des Senats). Für ein Motorrad der Marke Harley Davidson gilt in dieser Hinsicht nichts anderes. Sowie bei PKW nicht nach Marke und Typs unterschieden wird, müssen auch Motorräder im Ausgangspunkt gleich behandelt werden.
Von wegen nur bei Luxusmotorrad --}
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 198/07http://www.justiz.nrw.de/.../I_1_U_198_07urteil20080310.html
Sorry, jetzt artet es langsam in Rechthaberei aus.
Nutzt dem TE wenig, denn der Nutzungsausfall scheint sein geringstes Problem zu sein.
Gruß
Frank