Wie den Vordermann warnen

Hallo Schraubergemeinde,

da ich recht neu hier bin, hätte ich gleich eine Frage: Wie macht ihr es, dass ihr den Vordermann zum Stehen bringt, wenn ihr seht, dass an seinem Auto etwas nicht stimmt?
Vor 2 Wochen sah ich jemanden vor mir, der hinten links zu wenig Luftdruck im Reifen hatte. Ich wusste nicht, wie ich den zum Anhalten animieren sollte. Lichthupe wäre wohl eher missverständlich. Überholen ihn mit einem Handzeichen auf einen Parkplatz lotsen?
Wie macht ihr das?

Viele Grüße

Euer Reifenwechsler

Beste Antwort im Thema

Blöde Einstellung.

Beispiel:

Gurt hängt raus, der Fahrer merkt es nicht, Gurt bleibt an was hängen, der Fahrer wird dabei schwer verletzt... mal abgesehen vom Schaden am Auto.

Wer da nicht ein paar Minuten übrig hat bezeugt nur soziale Inkompetenz.

HTC

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Soviel steht fest: Es führt kein Weg am Nebelschlussleuchtenabschaltgesetz vorbei. Mit Obergrenze, damit auch die CSU zustimmen kann. Sofort! Sonst macht der BuMi BMVI einen Alleingang wie ihn die Welt noch nicht gesehen hat. Cofveve

Grüße von St. Bürokratius aka Ostelch

Ich gehe mal davon aus, daß die NSL nicht versehentlich und unbewußt eingeschaltet ist - immerhin leuchtet ja eine Kontrolllampe - dann scheidet das Beispiel mit dem Traktor ja aus. Bei der entsprechenden Sicht ja schon das mögliche Überholen...
Aber egal, grundsätzlich verstehe ich was Du meinst, und ich halte einen Warnton auch für die beste Lösung.
Automatische Abschaltung der NSL hingegen wäre eher kontraproduktiv.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Juni 2018 um 12:10:49 Uhr:


Nein, das ist nicht der schlimmste Fall. Beispiel eines schlimmeren Falles:
Du willst an einem Ortsausgang einen Traktor überholen, ist zwar Gegenverkehr, passt aber noch dicke, wenn du stark beschleunigst. Dann ist es sehr unschön, wenn bei 50 km/h das Fahrzeug nicht mehr beschleunigt.

Überholst du bei Sichtweiten unter 50 Meter? Mit mehr als 50 kmh?

Zitat:

@cocker schrieb am 17. Juni 2018 um 09:13:08 Uhr:



Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 17. Juni 2018 um 09:00:26 Uhr:


Das Führen von Schreckschusspistolen ist mit kleinem Waffenschein, welchen man auf Antrag i.d.R. erhält, problemlos möglich.


aber nicht offen 😉

Das sieht man doch auch immer in den Tatorten. Die tragen immer die Pistolen offen.

peso

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Zitat:

@8848 schrieb am 17. Juni 2018 um 12:58:01 Uhr:


Überholst du bei Sichtweiten unter 50 Meter? Mit mehr als 50 kmh?

Gerade bei dichtem Nebel muss man doch so schnell wie möglich überholen, damit der gefährliche Vorgang möglichst kurz ausfällt. Träger von Schreckschusspistolen können zusätzlich Warnschüsse abgeben. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 17. Juni 2018 um 13:11:20 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 17. Juni 2018 um 09:13:08 Uhr:



aber nicht offen 😉

Das sieht man doch auch immer in den Tatorten. Die tragen immer die Pistolen offen.

peso

ja ... der letzte Proll-Bulle trägt seinen Trommelrevolver auch so, dass ihn jeder sieht...
Kannst ja mal im "real-Draussen" so rumlaufen. Das machst du so lange, bis dich ein Polizist nach deinem Dienstausweis oder deinem Waffenschein fragt 😁
Wir sind ja hier nicht in Texas ... da darfst du prollen und ballern, wie du lustig bist.

Zitat:

@cocker schrieb am 17. Juni 2018 um 13:18:17 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 17. Juni 2018 um 13:11:20 Uhr:


Das sieht man doch auch immer in den Tatorten. Die tragen immer die Pistolen offen.

peso

ja ... der letzte Proll-Bulle trägt seinen Trommelrevolver auch so, dass ihn jeder sieht...
Kannst ja mal im "real-Draussen" so rumlaufen. Das machst du so lange, bis dich ein Polizist nach deinem Dienstausweis oder deinem Waffenschein fragt 😁
Wir sind ja hier nicht in Texas ... da darfst du prollen und ballern, wie du lustig bist.

Ich glaube nicht, dass die fragen, die werden direkt ein SEK kommen lassen. Und dann haben wir auch das Problem mit der NSL gelöst. Alles steht.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 17. Juni 2018 um 13:41:59 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 17. Juni 2018 um 13:18:17 Uhr:


ja ... der letzte Proll-Bulle trägt seinen Trommelrevolver auch so, dass ihn jeder sieht...
Kannst ja mal im "real-Draussen" so rumlaufen. Das machst du so lange, bis dich ein Polizist nach deinem Dienstausweis oder deinem Waffenschein fragt 😁
Wir sind ja hier nicht in Texas ... da darfst du prollen und ballern, wie du lustig bist.

Ich glaube nicht, dass die fragen, die werden direkt ein SEK kommen lassen. Und dann haben wir auch das Problem mit der NSL gelöst. Alles steht.

peso

ja doch - die Deutschen Polizisten fragen zuerst und dürfen dann vielleicht schiessen, wenn du zuerst geschossen hast. Dann irgendwann kommt evtl. das SEK 😉

Die Amis schiessen zuerst und fragen dann, sofern du noch lebst 😁

Aber in beiden Fällen spielt dann weder irgendeine funzelnde NSL, noch der Umstand, dass du ja eigentlich nur eine Schreckschusswaffe mit dir rumschleppst, irgendeine Rolle 😉

Wobei das Erschiessen als Beschützen vor der - wie auch immer gearteten - Gefahr sehr effektiv wäre ... 🙂

mit ner Schreckschusspistole kannst du so einfach niemanden erschiessen, wirst aber ggf. leicht mal erschossen 😉

Zitat:

@8848 schrieb am 17. Juni 2018 um 12:58:01 Uhr:


Überholst du bei Sichtweiten unter 50 Meter? Mit mehr als 50 kmh?

Du hast meinen Beitrag nicht verstanden. 🙁

Du hast die ganze Diskussion hier über die unnötige und StVO widrige Nutzung der NSL nicht verstanden. 🙁

...und die Antwort auf deine Frage, nein, ich überhole nur bei ausreichender Sicht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 17. Juni 2018 um 12:52:11 Uhr:


Ich gehe mal davon aus, daß die NSL nicht versehentlich und unbewußt eingeschaltet ist - immerhin leuchtet ja eine Kontrolllampe - dann scheidet das Beispiel mit dem Traktor ja aus.

Nein, es scheidet nicht aus, jeder kann mal etwas vergessen und bei vielen Fahrzeugen ist die das Kontrolllämpchen funzelig *). Aber selbst wenn die NSL absichtlich

bei Sichtweiten wesentlich über 50 m

**) eingeschaltet ist, darf keine Gefahr daraus entstehen.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 17. Juni 2018 um 12:52:11 Uhr:


Aber egal, grundsätzlich verstehe ich was Du meinst, und ich halte einen Warnton auch für die beste Lösung.

Ja, das ist die beste Lösung. Es ist aber traurig, dass technischen Lösungen bedarf, um der Blödheit mancher Autofahrer entgegenzuwirken. 🙁

Gruß

Uwe

PS
*) Ich habe mal einen Autofahrer per NSW und Lichthupe darauf aufmerksam machen wollen, dass er die NSL eingeschaltet hat. Er hat es nicht begriffen. Wir hatten aber das selbe Ziel. Als wir neben einander anhielten, fragte er mich, was meine Lichtspiele zu bedeuten hatten. Auf meinen Hinweis mit der eingeschalteten NSL antwortet er nur, dass sein Auto überhaupt keine NSL hat. Sein Erstaunen und seine Kulleraugen waren dann ganz groß, als ich ihm die leuchtende NSL am Heck seines Fahrzeugs zeigte. Das war dem Fahrer dann auch richtig peinlich.

**) spezieller Hinweis für @8848 😉 😁

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Juni 2018 um 14:58:08 Uhr:


Du hast meinen Beitrag nicht verstanden. 🙁
Du hast die ganze Diskussion hier über die unnötige und StVO widrige Nutzung der NSL nicht verstanden. 🙁

...und die Antwort auf deine Frage, nein, ich überhole nur bei ausreichender Sicht.

Gruß

Uwe

Doch, habe ich.

Die Nebelschlussleuchte hat nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter eingeschaltet zu sein. Gleichzeitig ist dann das Tempo auf maximal 50 kmh limitiert.

Meint nun einer, aus Ignoranz oder auch purer Blödheit mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren zu müssen, sollte das Auto ein höheres Tempo nicht zulassen. Von mir aus auch gepaart mit einem Hinweiston und/oder einer Meldung im Bordcomputer. Ist zwar vorerst Utopie, aber das war ABS vor vielen Jahren ebenfalls.

Zitat:

@8848 schrieb am 17. Juni 2018 um 15:15:02 Uhr:


Doch, habe ich.

Die Nebelschlussleuchte hat nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter eingeschaltet zu sein. Gleichzeitig ist dann das Tempo auf maximal 50 kmh limitiert.

Meint nun einer, aus Ignoranz oder auch purer Blödheit mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren zu müssen, sollte das Auto ein höheres Tempo nicht zulassen.

Genau ich bin doch aber der, der

gegen

diese Lösung argumentiert.

Was hat das aber mit deiner sinnfreien Frage zu tun, ob ich bei 50 m Sicht mit mehr als 50 km/h überhole.

Also nochmal ganz klar, es geht hier in der Diskussion darum, dass manche Autofahrer die NSL bei Sichtweiten deutlich über 50 m eingeschaltet haben. Deine Frage mit dem Überholen bei 50 m Sicht ist also absolut sinnfrei und lässt vermuten, dass du der Diskussion nicht folgen konntest.

Gruß

Uwe

die meisten Autofahrer vergessen, die NSL auszuschalten, wenn sie sie selber überhaupt eingeschaltet haben und nicht vielleicht irgendein anderer, der vorher mit dem Auto gefahren ist.
Ich fänds auch nicht schlecht, wenn bei eingschalteter NSW die Hg des Autos softwaremäßig auf 50 km/h begrenzt würde. Spätestens die Werkstatt, die dann irgendwann aufgesucht wird, wird ihm dann erklären, was Sache ist.
Ausserdem würde dann niemand mehr die NSL einfach so aus Plaisir einschalten, nur weils ein bisschen diesig ist... alleine schon weil man dann nicht schneller als 50 km/h fahren könnte...
Dürfte doch heute elektronisch kein Problem mehr sein.

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