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Wie den Vordermann warnen

Themenstarteram 15. Juni 2018 um 23:47

Hallo Schraubergemeinde,

da ich recht neu hier bin, hätte ich gleich eine Frage: Wie macht ihr es, dass ihr den Vordermann zum Stehen bringt, wenn ihr seht, dass an seinem Auto etwas nicht stimmt?

Vor 2 Wochen sah ich jemanden vor mir, der hinten links zu wenig Luftdruck im Reifen hatte. Ich wusste nicht, wie ich den zum Anhalten animieren sollte. Lichthupe wäre wohl eher missverständlich. Überholen ihn mit einem Handzeichen auf einen Parkplatz lotsen?

Wie macht ihr das?

Viele Grüße

Euer Reifenwechsler

Beste Antwort im Thema

Blöde Einstellung.

Beispiel:

Gurt hängt raus, der Fahrer merkt es nicht, Gurt bleibt an was hängen, der Fahrer wird dabei schwer verletzt... mal abgesehen vom Schaden am Auto.

Wer da nicht ein paar Minuten übrig hat bezeugt nur soziale Inkompetenz.

HTC

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. Juni 2018 um 14:56:53 Uhr:

Wenn man dem Vordermann hinten rein fährt, dann hält er in der Regel auch an - zumindest würde ich dann anhalten.

Heute habe ich noch nicht so gelacht wie bei dem Beitrag.... Danke dafür :)

am 16. Juni 2018 um 15:07

Zitat:

@cementario2 schrieb am 16. Juni 2018 um 15:18:03 Uhr:

Sagt mir jemand Bescheid, dann kann ich ganz schnell Birne wechseln.

Ist schon lustig das einige die immer wieder "schlaue Sprüche" von sich geben, das Mundwerk nicht aufbekommen wenn es konstrukltiv werden könnte. -Lächerlich-

ohja - wegen einer defekten Birne veranstalte ich HighLife und geh dem Vordermann tierisch auf die Nerven ... nicht wirklich oder?

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 16. Juni 2018 um 16:46:22 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 16. Juni 2018 um 14:52:44 Uhr:

 

für mich nicht - es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht verboten, nervt mich ungemein, weils mir in den Augen weh tut (manche Spezis haben auch noch 2 NSL) und der Vordermann kriegt so lange Lichthupe bzw. Dauerfernlicht, bis er seine NSL abschaltet.

Jeder hat eine orangefarbene Kontrollleuchte im Armaturenbrett, die annähernd so hell funzelt, wie die Leuchte selber und kaum zu übersehen ist...

Dann fährst Du aber den ganzen Winter auf der AB mit Fernlicht oder Lichthupe?! - Das kannst Du nicht durchziehen.

auf der AB ist das was anderes. Da überhol ich und bin das Problem los. Aber auf der Landstrasse oder in der geschlossenen Ortschaft ist Überholen meistens nicht ohne weiteres möglich. Da hab ich dann auch wenig Lust, dauerhaft in das grelle Licht reinzugucken ... dann gibts Flutlicht von hinten, auch am Tag :)

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 16. Juni 2018 um 16:46:22 Uhr:

 

Wieso klappt das überhaupt nicht, Limiter oder wenigstens Warnsignal mit Nebelleuchte über 50km/h zu koppeln?

Zu wünschen wäre auch:

Nicht blinken: zwangsweise geradeaus!

Nicht blinken bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr: Zwangsweise mindestens 5 Ehrenrunden!

Nebelscheinwerfer mit Standlicht: Zwangsweise Stehenbleiben!

Parken mit Warnblinkern im Halteverbot: Zwangsweise Defekt mit Abschleppen!

Zitat:

@cocker schrieb am 16. Juni 2018 um 14:52:44 Uhr:

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 16. Juni 2018 um 14:38:38 Uhr:

 

Ist das ernst gemeint?

Das ist extrem ungravierend.

für mich nicht - es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht verboten, nervt mich ungemein, weils mir in den Augen weh tut

Die Überschrift war aber den Vordermann warnen....;-) den Vordermann warnen wegen einer NSL ist und bleib extrem unwichtig :-)

 

Was du meinst ist ja den Vordermann maßregeln (und das hat halt nichts mehr mit Warnen zu tun) ;-)

 

 

Zitat:

und der Vordermann kriegt so lange Lichthupe bzw. Dauerfernlicht, bis er seine NSL abschaltet.

Nichts für Ungut, aber warnen und eigene Interessen vertreten / maßregeln sind zwei paar Schuhe ;-)

Wegen einer eingeschalteten Nebelschlussleuchte kann man nicht warnen, man kann nur darauf hinweisen. Und von hinten ist das eben nur mit Dauerfeuer möglich. Ich selber mache es nicht, weil sowas die Lebensdauer einer Halogenbirne deutlich verkürzt. Ich lasse da lieber Abstand, auch wenn das wiederum denjenigen nicht passt die hinter mir herfahren. Sie dürfen gerne überholen und sich die Nebelschlussleuchte genauer anschauen.

Zitat:

@8848 schrieb am 16. Juni 2018 um 17:08:04 Uhr:

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 16. Juni 2018 um 16:46:22 Uhr:

 

Wieso klappt das überhaupt nicht, Limiter oder wenigstens Warnsignal mit Nebelleuchte über 50km/h zu koppeln?

Zu wünschen wäre auch:

Nicht blinken: zwangsweise geradeaus!

Nicht blinken bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr: Zwangsweise mindestens 5 Ehrenrunden!

Nebelscheinwerfer mit Standlicht: Zwangsweise Stehenbleiben!

Parken mit Warnblinkern im Halteverbot: Zwangsweise Defekt mit Abschleppen!

Ich bin jemand, der die Kombi NSW+Standlicht ausgesprochen gerne nutzt, um die Xenonbirnen zu schonen.

Was soll daran verboten sein, wenn man seine Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee behindert sieht, es aber noch nicht dämmert? :)

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. Juni 2018 um 17:51:32 Uhr:

Ich bin jemand, der die Kombi NSW+Standlicht ausgesprochen gerne nutzt, um die Xenonbirnen zu schonen.

Was soll daran verboten sein, wenn man seine Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee behindert sieht, es aber noch nicht dämmert? :)

In dem Fall ist es erlaubt.

§17 Abs.3:

Zitat:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Habe mich wohl nicht präzise genug ausgedrückt:

Nebelscheinwerfer mit Standlicht, ohne dass die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt ist: Zwangsweise Stehenbleiben!

 

Naja, denke mal das da die roten Nebler am Heck gemeint waren.Allerdings sehe ich da keinerlei Grund für nen Blitzgewitter.

Bei empfindlichen Äuglein halt etwas mehr Abstand halten .

Aber zum Thema:

Ist zwar schon lange her, fahre bei Eilsen am frühen Morgen auf die A2 auf, überhole ein paar Trucks und bekomme plötzlich Gewitter .

Der Trucker setzt zusätzlich Blinker rechts.

Naja auf dem Pannenstreifen angehalten und festgestellt das die ganze Beleuchtung hinten aus war.

Deshalb finde ich, die Lichthupe sollte (so wie ihr Einsatz wohl auch gedacht ist) als Warnsignal gesehen werden und nicht um andere Verkehrsteilnehmer zu Maßregeln.

Schönes WE Ulli

Das hatte ich auch mal. Vordermann hatte einen Platten hinten links. Überholen konnte man nirgends. Habe darauf mehrmals die Lichthupe betätigt. Als er nicht reagierte habe ich dann das Fernlicht komplett angelassen. Der hat dann entnervt angehalten und ist zu meinem Auto gelaufen und mich angeschrien. Habe ihn dann die Situation erklärt woraufhin er sich für das Anschreien entschuldigt und sich bei mir mehrmals besankt.

Der Troll antwortet nicht mehr, er erstellt auch eigene freds. Klasse, hat wohl was gelernt....

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 16. Juni 2018 um 16:46:22 Uhr:

Aber trotzdem Zustimmung! Wieso klappt das überhaupt nicht, Limiter oder wenigstens Warnsignal mit Nebelleuchte über 50km/h zu koppeln?

Denk nochmal über deinen Vorschlag mit dem Limiter nach, dann wird dir klar werden, dass er nicht umsetzbar ist, da gefährlich.

 

Gruß

Uwe

 

am 16. Juni 2018 um 22:23

Lichthupe....funktioniert ganz gut...

Hatte mal ein Zettel hinterlasen...."ihre bremsen sind fertig".... war auch so die Scheibe hatte Risse...im vorbeigehen gesehen.

Woche später waren neue Scheiben drauf... :)

Zitat:

@DareCare schrieb am 16. Juni 2018 um 23:07:51 Uhr:

Das hatte ich auch mal. Vordermann hatte einen Platten hinten links. Überholen konnte man nirgends. Habe darauf mehrmals die Lichthupe betätigt. Als er nicht reagierte habe ich dann das Fernlicht komplett angelassen. Der hat dann entnervt angehalten und ist zu meinem Auto gelaufen und mich angeschrien. Habe ihn dann die Situation erklärt woraufhin er sich für das Anschreien entschuldigt und sich bei mir mehrmals besankt.

Das ist warnen! Um sowas geht es in diesem Thread.

 

Nicht um die gefährlichen NSL ;)

am 16. Juni 2018 um 23:02

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. Juni 2018 um 11:06:55 Uhr:

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. Juni 2018 um 11:0:01 Uhr:

(das ging eine Woche vorher noch, da hab ichs kontrolliert)

Dir ist aber schon bewusst, dass du die Lichter vor jedem Fahrtantritt zu prüfen hast? ;-)

stimmt, bremse treten - rausrennen und das erloeschen sehen. ist wie die sache mit dem ar...

ar... ueber den balkon haengen, runterrennen und das teil oben verschwinden sehen. das ist schnelligkeit.

peso

am 16. Juni 2018 um 23:05

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2018 um 11:24:03 Uhr:

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 16. Juni 2018 um 11:13:30 Uhr:

Ich habe mir für genau diese Situationen ein programmierbares LED Leuchtschild an die Rückscheibe gemacht.

Einprogrammieren kann man da alles, z.B. "POLIZEI - BTTE FOLGEN"

Sobald ich jemanden anhalten möchte, überhole ich diesen, schalte das Leuchtschild an und fahre am nächsten Parkplatz raus.

Funktioniert immer.

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Damit machst Du dich der Amtsanmaßung strafbar.

und noch eine gaspistole offen im holster.

peso

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