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Wie bezahlt man üblicherweise einen Neuwagen beim Händler?

Hallo,

bald kommt mein Neuer. Jetzt frage ich mich, wie bezahle ich den mit dem geringstem Risiko.

Ich überweise, Händler sendet mir den Brief zur Anmeldung und ich hole anschließend das Auto ab. Ist das die gängige Praxis bei einem seriösem Autohaus?

Was ist wenn der Brief nach der Überweisung nicht kommt, kann ich mein Geld problemlos zurück buchen lassen und wenn, wie lange?

Gibt es irgendwelche Stolperfallen, worauf sollte ich achten?

Gruß

sand

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht wieso du das mit dir machen lässt... Der Verkäufer ist auf dich als Kunden angewiesen, nicht umgekehrt.

Die Regeln zum Ablauf der Zahlung und Übergabe legt man bei Vertragsabschluss fest.

Will der Verkäufer nun nachträglich davon abweichen weil er offensichtlich wirtschaftliche Probleme hat musst du dem nicht zustimmen.

 

"Mal Nachfragen ob ich mein bezahltes Auto schonmal ansehen kann"

Allein dieser Gedanke ist unglaublich!

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Im Fernsehen ist oft genug vor insolventen Autohäusern berichtet. Mit der Anmerkung, wer vorher Geld bezahlt/überwiesen hat und der Händler insolvent wird, man das Geld nicht wiederbekommt, auch nicht zum Teil, weil die in der Insolvenz geforderte Menge viel höher, als der eingezahlter Betrag.

Wenn ich noch ein neues Auto kaufen würde, käme ich bestimmt nicht auf die Idee, Geld vorab zubezahlen. Geld nur gegen Ware, zumindest die ganzen Papiere.

Ich werde da mal Druck nächste Tage ausüben und meinen Wagen verlangen, der im März/April geliefert werden sollte. Mal sehen, was die dann sagen. Ich habe ja meine verbindliche Bestellung, wo auch der Lieferzeitpunkt draufsteht.

Zug um Zug, ok ich hab bisher a nur Gebrauchtwagen oder Vorfuehrer gekauft, Geld ueberwiesen und zwei Tage später abgeholt.

Gut, bis aus Klima hab ich auch keinerlei Ansprüche an so ein Auto...

Zitat:

@audi5506 schrieb am 24. Januar 2020 um 16:40:18 Uhr:

Im Fernsehen ist oft genug vor insolventen Autohäusern berichtet. Mit der Anmerkung, wer vorher Geld bezahlt/überwiesen hat und der Händler insolvent wird, man das Geld nicht wiederbekommt, auch nicht zum Teil, weil die in der Insolvenz geforderte Menge viel höher, als der eingezahlter Betrag.

Wenn ich noch ein neues Auto kaufen würde, käme ich bestimmt nicht auf die Idee, Geld vorab zubezahlen. Geld nur gegen Ware, zumindest die ganzen Papiere.

Naja, ganz so ist es ja auch nicht. Grundsätzlich hat man ja auch einen Anspruch auf den bestellten Wagen, es könnte nur etwas dauern diesen auch durchzusetzen. Sein Geld - dass man gerade ja überwiesen hat - will man im Regelfall ja auch nicht wiederhaben, sondern das entsprechende Fahrzeug bekommen.

Da ist mir einer zuvor gekommen. Es ging im Fernsehen um einen Opel Händler, der trotz bevorstehender Insolvenz, Autos verkauft hat und das Geld kassiert hat, ohne die Auto´s zu liefern. Die Gesamte zur verfügung stehende Geldsumme war so niedrig, dass die Leute, die mehr oder weniger über den Tisch gezogen wurden, hatten die Aussicht keinen Cent zu bekommen. Der insolvente Händler hatte Geld auf seine Frau vertielt und vieles ins Ausland geschoben. Für das Gericht war keine Möglichkeit dadran zu kommen.

Hm. dass mir vorschwebende Szenario iist, dass ich das Auto natürlich erst bezahle, wenn es geliefert und zur Abholung bereit auf dem Hof des Händlers UND bereits auf mich angemeldet ist. Ich will dann nicht das Geld zurück, ich will, dass das vorhandene Auto herausgegeben wird. Mir ist klar, dass das trotzdem Probleme bereitet, wenn der Händler insolvent ist. Ich habe die TV Sendung nicht gesehehn würde aber einer Aufforderung zur Vorauszahlung eines Autos, dass noch gar nicht DA ist natürlich nicht nachkommen.

in dem fall waren es senioren. die hatten einen wagen, gebraucht oder neu, kann ich nicht mehr sagen. hab nur noch in erinnerung, dass die, die volle summe bezahlt haben und waren sauer, dass die den wagen oder auch das geld bekamen.

Da kann man dann nur hoffen, dass das bezahlte Fahrzeug nicht schon sichergestellt worden ist und zur insolvenzmasse zählt.

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, man den Brief hat und das Auto gemäß Rechnung und Quittung bezahlt ist, gehört es einem nicht?

Das finde ich ja sehr erstaunlich.

1 Schlüssel geben lassen, dann kann man immer nich vom Hof fahren

Und wenn es zur Insolvenzmasse gehört, ist es dann Diebstahl

Gedankenspiel: Wäre eine Finanzierung bei der Bank des Herstellers (Beispiel: VW Bank) plus Werksabholung nicht die sicherste Wahl? Ja, eine Finanzierung kostet mehr Geld, aber wenn ich eben Angst vor eine Insolvenz des Händlers habe und mich absichern will ...

  1. Ich bestelle das Auto beim Händler und zahle die Anzahlung.
  2. Das Auto verbleibt nach Produktion im Werk (bzw. wird angeliefert) und wird nicht zum Händler auf den Hof gefahren.
  3. Mit dem Brief wird auf mich zugelassen, anschließend wird der Brief der Bank sicherungsübereignet.

Die Bank bzw. der Hersteller hat ein eigenes Interesse das Fahrzeug zu "sichern" und mir zu überlassen. Die Frage ist nur, ob das Auto an einer Stelle in dieser Kette "dem Händler gehört"?

@Jensemann_83

 

Rein interessehalber: Wie ist die Sache mit dem Händler denn weitergegangen?

Zitat:

@digidoctor schrieb am 27. Januar 2020 um 18:20:35 Uhr:

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, man den Brief hat und das Auto gemäß Rechnung und Quittung bezahlt ist, gehört es einem nicht?

.

die magische sache heißt "übergabe". das fahrzeug verlässt die potentielle "insolvenzmasse" bei übergabe des fahrzeuges.

wer wann wie wo bezahlt spielt keine rolle. entscheidend ist, ob die sache übergeben worde. beim auto spricht man normal bei der aushändigung der schlüssel von der übergabe.

ob das auto hinterher noch auf den hof steht, weil zb nicht angemeldet ist oder es soll noch was gemacht werden, spielt dann keine rolle.

da man heute instant überweisungen machen kann, ist das die beste wahl der bezahlung. alles fertig machen, bezahlen, mitnehmen (oder mindestens übergeben).

Zitat:

Naja, ganz so ist es ja auch nicht. Grundsätzlich hat man ja auch einen Anspruch auf den bestellten Wagen, es könnte nur etwas dauern diesen auch durchzusetzen. Sein Geld - dass man gerade ja überwiesen hat - will man im Regelfall ja auch nicht wiederhaben, sondern das entsprechende Fahrzeug bekommen.

die gesetzeslage ist hier müll und der kunde wird in 100 von 100 fällen weder auto noch geld bekommen. die besten chancen hat man wohl noch mit moskau inkasso.

alle insolvenzhorrostorys kann man übrigens ganz elegant umgehen, indem man sein auto einfach voll finanziert bei einer autokreditbank des autohauses. denn die bank zahlt erst nach übergabe der sache und ist somit die beste bezahlmethode. dank unbegrenter sondertilgungen kann man hinterher noch immer alles gleich bezahlen xD

Ich kenne Fälle, dass Händler diese Kredite verdeckt mit sponsorn müssen und daher ein schlechterer Preis dabei herauskommen kann.

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