Wie bekommt der TÜV-Eintrag?

habe die neue CHrom&Flammen 11/02 aufgeschlagen und blieb bei Seite 104 hängen.
Deutschlands höchster Blazer!
Ich will jetzt kein kommentar abgeben ob mir die karre gefällt oder nicht, sonder beim durchlesen störte mich nur eins:--ALLES EINGETRAGEN-
ich meine Glückwunsch für den Besitzer aber?
Viele von Euch denken da bestimmt auch an den Streß beim Tüv, nur weil die Reifen 2 cm drüberstehen-und hier? da fahren die Räder alleine! die Karosse schwebt nur drüber-kein schutz durch Kotflügel usw wie ja immer gefordert-Hot Rods dürfen hierzulande nur mit Fender fahren-ja nicht frei stehende Räder!
Mich haben sie mal angehalten weil meine Auspufrohre 3 cm über der stoßstange rausragten-schaut euch mal seine an!
TÜV trägt keine Cromfelgen ohne ABE ein-aber so ein Geschoß bekommt Straßenzulassung und alles eingetragen?
Stell mir gerade vor wenn der vor mir auf einer Straße mit Rollsplitt fährt.............

ich bin der letzte der in diesem Land noch an Gleichheit und Gerechtigkeit glaubt -aber sowas ärgert mich--Scheiß Behörden willkür

22 Antworten

scotty

genau das mein ich ja! da kannste die karrosse gleich weglassen und nur mit rahmen und rädern fahrn.

mich ärgert diese unterschiedlichen regelausführungen,abhänigkeit von den launen der prüfer,
schikanen usw.
wenn jemand problemlos eintragungen bekommt,von sachen die eigentlich nicht offiziell gehen,
hat er sowieso ein tüvler erwischt der sich entweder nicht auskennt,bestechlich ist oder ein guter bekannter ist- bei mir wars letzeres, klar hab ich auch ausgenutzt aber er hat schon darauf geachtet das alles vertretbar ist( zb scoop und chromfelgen-war er der meinung das es keinen grund gibt sowas nicht einzutragen)

wie ich schon mal gesagt hab:fahr mit deinem camaro vor, mit 275 reifen, die L&R 2,5 cm drüberschauen--sense--- und hier??
ich sag ja-hinter dem herfahren bei rollsplitt................

Die Laufflächen sind bei ihm schon abgedeckt. Naja relativ zu mindest. Liegt immerhin ganz im Ermeßungs Spielraum des Beamten. Mit viel Diskutieren kann man da auch einiges erreichen. Ging ja bei mir auch.

Doc.

Ich finde bei der Kiste ist es palle ob die Lauffläche abgedekt ist oder nicht, Fakt ist da passt ein Kinderwagen dazwischen.
Aber über meinen Not-Aus am Mitteltunnel moniert man sich
weil er nicht gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert ist.

:-//

braucht der blazer nicht eigentlich schon fast nen unterfahrschutz??? :-)
um trotzdem nochmal zu betonen:es kann zwar sein,daß es auf den bildern schlecht getroffen ist,aber aussehen tut es so als sind die äusseren laufflächen unbedeckt.und da gibt es eigentlich ne eindeutige rechtsprechung!!!!

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Kommt drauf an, was Du mit Lauffläche meinst. Ich kenne Reifen, die sind sagen wir mal 200 mm breit aber die eigentliche Lauffläche ist 175 mm. Also sind das dann 175´er Reifen obwohl sie 200 mm breit sind. Also kann seine Lauffläche ja abgedeckt sein und der Reifen steht um einiges über. gerade in diesen Dimensionen. 44x18,5 Super Swamper sind schon ziemlich üble Pellen.

Doc.

ist mir auch bekannt,doch ich rede vom besagten blazer und die LAUFfläche ist bei dem mit sicherheit NICHT abgedeckt!!! gegenbeweisfotos von hinten mit eindeutiger sicht auf hinterräder und kotflügelkante bitte an Scotty1-@web.de! :-)

Wir wollen uns ja nun auch nicht anpissen, oder? Wenn er das alles hat eintragen lassen, dann ist das doch in Ordnung. Ich weiß gar nicht, wie man so mißgünstig sein kann. Wenn jemand von euch ärger mit dem Baurat hat oder hatte, ist das doch nicht die schuld von sonnem Blazerfahrer der zur falschen Zeit am falschen Ort war und zu fällig in die C&F gekommen ist. Habt ihr die, ich glaube vorlezte, C&F gelesen? Da war ein Dunkel-Lila farbener Le Baron Cabrio mit Hammer Anlage. Den hab ich im Frühling eine Auspuffanlage gebaut aus VA. Als Topf nur ne Birne und die Endrohre sind links und rechts vor den Hinterreifen. Ist Absolut Verboten. Aber mit einer Sondergenemigung wurde jetzt alles Eingetragen.
Also merke:

Alle Menschen sind gleich. Die einen mehr, die anderen weniger 😁

Doc.

he leute-soll ja nicht im streit ausarten🙂

Dr.V8:
wenn der sowas eingetragen hatt ist das eben nicht in ordnung!
dann können wir ja gleich die regeln und verordnungen lassen(nichts dagegen😁)
entweder haben wir scheiß bestimmungen die für alle gelten oder gleich locker lassen,abhängig von der stimmung und laune des jeweiligen bundeslandes oder prüfers(wie es ja im moment ist)
ich geb auch nicht dem blazerfahrer die schuld-im gegenteil-glück für ihn das er die eintragungen hat-nutze doch auch jede gelegenheit um an eintragungen zu kommen.

ich meine das grundübel-die willkür der man ausgesetzt ist-
wie soll ich mich auf ein gesetz o. bestimmungen/regeln berufen wenn es eh ausgelegt wird wie es gerade gefällt.
das hat doch nichts mit mißgunst dem besitzer gegenüber zu tun sondern mit unverständniss
mit dem TÜV.

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