Wie bekomme ich mein gekauftes Auto ohne TÜV zu mir heim ?
Hallo,
ich habe schon einiges gelesen über diese Kurzkennzeichen, aber da kursieren ja jede Menge gerüchte.
Meine Situation: Kann ein günstiges Auto bekommen, ist aus einem anderen Landkreis, ca. 70 km von mir weg.
Zulassung ohne Tüv geht nicht , klar.
Gibt ja die Kurzkennzeichen, wie ich gelesen habe, damit ich zum TÜV fahren kann.
Wenn ich zum TÜV damit fahre, bestehe diesen nicht, kann ich dann wieder zurück an meinem Wohnort fahren?
Ist auch eine weitere Fahrt zur Werkstatt erlaubt, um die Mängel beseitigen zu lassen?
Muß ich dieses in dem Bezirk machen, wo ich das Auto gekauft habe ?
Danke und Gruß
Olaf
31 Antworten
Ohne HU ist bei uns im Landkreis so:
Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk des Landkreises Münchens und zurück.
Werden geringe oder erhebliche Mängel durch die Untersuchungsstelle bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Gilt nicht bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen.
Und in der Stadt:
Falls Sie für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung haben, dürfen Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes der Stadt München oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.
Andere Landkreise werden das sehr ähnlich handhaben, da immer die Fahrzeugzulassungsverordnung zugrundeliegt, das ist eine bundesweite Regelung. Ein Blick auf die Website deines Landkreises bringt dich da weiter.
So habe ich mir das auch gedacht, bin ja nicht weit weg von Dir :-)
Auto steht im Landkreis Passau, ich wohne im Bezirk Pfarrkirchen.
Ich dachte eben , das ich das Auto bis zum Tüv Pfarrkirchen fahren kann, aber wohl nicht möglich.
Scheinbbar muß ich das alles in Passau machen.....was für ein Quatsch da ich bei mir im Ort eine super Werkstatt habe
Die Bezirke grenzen aneinander an, also nicht Auto in Hamburg kaufen und dann nach München
Wahrscheinlich alles die Quittung davon, daß die roten Kennzeichen gerne mal mißbraucht wurden
Ja, ein, oder viele Probleme in Dtsl. die leider herbeigeführt wurden, durch Missbrauch.
Hilft nur der Anhänger.
In BRD ist das echt nicht mehr hinnehmbar mit diesen Vorschriften.
Wo die Reise hingeht weiß leider keiner, seit Jahren Chaos.
StVZO, FZV, StVO sollten schon seit ewig Zeiten angepasst werden, keine Ahnung wo der Fehler ist...🙁 Nur viel Ankündigung in den Gremien... Bla Bla, wie bei den Spritpreisen.
Ist doch eindeutig in der FZV geregelt.
16a
(7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug nach Nummer 3.1.4.2, 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von Absatz 1 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die nach Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@frozy70 schrieb am 5. Juni 2022 um 00:00:49 Uhr:
, daß die roten Kennzeichen gerne mal mißbraucht wurden
Die Änderung der Regeln für das Kurzzeitkennzeichen sind nicht auf den Missbrauch der roten Händlerkennzeichen zurückzuführen.
Die KZK wurden in erheblichen Maße nicht so verwendet wie gedacht, da war die Bindung an ein Fahrzeug und die Pflicht zum Nachweis einer gültigen HU nur die logische Folge.
nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden
Also ist die Fahrt in meinem angenzenden Bezirk erlaubt zum TÜV in meinerm Bezirk (ist angenzend) und ggf. zu einer Werkstatt. Hab ich das so richtig vestanden ?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 00:21:36 Uhr:
Zitat:
@frozy70 schrieb am 5. Juni 2022 um 00:00:49 Uhr:
, daß die roten Kennzeichen gerne mal mißbraucht wurdenDie Änderung der Regeln für das Kurzzeitkennzeichen sind nicht auf den Missbrauch der roten Händlerkennzeichen zurückzuführen.
Die KZK wurden in erheblichen Maße nicht so verwendet wie gedacht, da war die Bindung an ein Fahrzeug und die Pflicht zum Nachweis einer gültigen HU nur die logische Folge.
Naja....ich kenn viele, die meherere Autos hatten und diese nach Bedarf gefahren werden....mit ...roten Kennzeichen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 00:14:27 Uhr:
Ist doch eindeutig in der FZV geregelt.16a
(7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug nach Nummer 3.1.4.2, 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von Absatz 1 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die nach Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.
Sorry, ich tu mich mit Paragraphen o. ä. sehr schwer diese zu lesen und zu verstehen.....und da bin ich scheinbar nicht alleine
:
https://www.adac.de/.../Zitat:
Fahren mit ungestempelten Kennzeichen
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Heißt du brauchst das letzte Kennzeichen was das Fahrzeug offiziell hatte.
Vorsicht: Es gibt wohl z. B. einen Zulassungsbezirk Stadt(?) München und einen Kreis(?) München, die beide Kennzeichen mit "M" vergeben. Sind aber eben zwei verschiedene Zulassungsbezirke.
notting
Zitat:
@frozy70 schrieb am 5. Juni 2022 um 02:29:23 Uhr:
nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werdenAlso ist die Fahrt in meinem angenzenden Bezirk erlaubt zum TÜV in meinerm Bezirk (ist angenzend) und ggf. zu einer Werkstatt. Hab ich das so richtig vestanden ?
Genau so.
Auf dem Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen wird diese Einschränkung aufgedruckt, wenn die HU abgelaufen ist, bzw im Zeitraum des KZK abläuft.
Zitat:
@frozy70 schrieb am 5. Juni 2022 um 02:31:08 Uhr:
Naja....ich kenn viele, die meherere Autos hatten und diese nach Bedarf gefahren werden....mit ...roten Kennzeichen.
Ich hab ja nicht gesagt, dass das nicht mehr gemacht wird.
Ich kenne auch welche,die sich einfach das Kennzeichen von einem angemeldeten Wagen an das neue Fahrzeug zur Überführung Schrauben.
Du wolltest hier aber sicherlich einen rechtskonformen Tip bekommen.
Kommt denn der TÜV nicht in deine Werkstatt?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 00:14:27 Uhr:
Ist doch eindeutig in der FZV geregelt.
Eindeutig?
"dürfen … nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden."
Das kann zweierlei bedeuten:
1) Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, …
Hier ist gemeint, dass ich von überall her zu einer zu einer Untersuchungsstelle fahren darf, die sich im Bezirk der Zulassungsbehörde befindet.
2) Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, …
Hier ist gemeint, dass die Fahrt nur im Bezirk der Zulassungsbehörde stattfinden darf.
Eindeutig ist das nicht. Schön schwammig formuliert, die deutsche Sprache gibt beide Interpretationen her.
...also ich hab mal einen alten Unimog (abgemeldet) verkauft - an so einen ausländischen "Import-Export-Baumaschinen-Fähnchenhändler"-... also der ist ein paar Tage danach einfach angekommen, hat sich einfach hinters Lenkrad gesetzt, den Schlüssel umgedreht und ist damit nach Hause gefahren.
PS: ...ich hab davon nix gesehen und nix gehört... ich war offiziell nicht einmal zu Hause - weil das wäre im Zweifel wohl besser für mich gewesen 😁