Wie bekomme ich mein gekauftes Auto ohne TÜV zu mir heim ?

Hallo,

ich habe schon einiges gelesen über diese Kurzkennzeichen, aber da kursieren ja jede Menge gerüchte.

Meine Situation: Kann ein günstiges Auto bekommen, ist aus einem anderen Landkreis, ca. 70 km von mir weg.
Zulassung ohne Tüv geht nicht , klar.
Gibt ja die Kurzkennzeichen, wie ich gelesen habe, damit ich zum TÜV fahren kann.
Wenn ich zum TÜV damit fahre, bestehe diesen nicht, kann ich dann wieder zurück an meinem Wohnort fahren?
Ist auch eine weitere Fahrt zur Werkstatt erlaubt, um die Mängel beseitigen zu lassen?
Muß ich dieses in dem Bezirk machen, wo ich das Auto gekauft habe ?

Danke und Gruß
Olaf

31 Antworten

Wo ist das schwammig?

Du hast zweimal das gleiche zitiert nur Unterschiedlich fett markiert.

Es ist immer die Zulassungsbehörde gemeint, die das KZK vergibt und keine am anderen Ende von D.

Für den TE ist es eindeutig möglich mit einem KZK aus dem Landkreis Passau oder seinem LK das Fahrzeug zur HU oder Werkstatt zu überführen, da seinen Ausführungen nach, beide LK aneinander grenzen.

Schade, dass du den Unterschied nicht erkennst. Ich formulier das nochmal einfacher:

zu 1) Ich wohne in München, hol mir also in München die KZK, schraub sie in Hamburg ans Auto und fahre damit nach München "zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs (das ist München) zuständig ist".

Das wäre dem Wortlaut des Verordnungstexts nach zulässig.

Bei 1) bezieht sich die Untersuchungsstelle auf den Bezirk der zuständigen Zulassungsbehörde
Bei 2) bezieht sich die Fahrt auf den Bezirk der zuständigen Zulassungsbehörde

Beides, wie schon gesagt, dem Wortlaut nach möglich.

Wenn du ein kzk in München holst und das Fahrzeug in Hamburg steht, ist Hamburg die für den Standort des
Fahrzeugs zuständige Zulassungsstelle.

Und damit wäre zu 1 unzulässig. Steht auch so genau in der Fzv

Ohne gültige HU kommst du von HH nicht nach M mit einem KZK.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 10:50:30 Uhr:


Wenn du ein kzk in München holst und das Fahrzeug in Hamburg steht, ist Hamburg die für den Standort des
Fahrzeugs zuständige Zulassungsstelle. Und damit wäre zu 1 unzulässig. Steht auch so genau in der Fzv
Ohne gültige HU kommst du von HH nicht nach M mit einem KZK.

Das ist nur leider falsch, was du schreibst.

"[12] … Nach § 6 Abs. 1 S. 1 FZV ist die Zulassung eines Fahrzeugs bei der nach § 46 FZV zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Zuständige Behörde ist nach § 46 Abs. 2 S. 1 FZV die Behörde des Wohnorts des Antragstellers, bei mehreren Wohnungen des Orts der Hauptwohnung i.S.d. Bundesmeldegesetzes, mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsorts. Die FZV regelt dabei hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit in Abweichung vom früheren Standortprinzip, dass Fahrzeuge dort zuzulassen sind, wo der Halter seinen Sitz oder Wohnsitz hat (BR-Drucks 811/05 S. 170).
[…]
[14] Der regelmäßige Standort eines Fahrzeugs wird grds. durch seine tatsächliche Verwendung bestimmt. Es ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht."

Quelle

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Das KZK ist keine Zulassung nach § 3 
Deshalb wird die Vergabe dort auch anders geregelt.

16a Abs 2
Mal lesen dann kommst auch Du zum Ziel.
Als Münchner kannst Du auch in HH ein KZK beantragen, wenn das Fahrzeug dort steht.
Es gibt Zulassungsstellen,die sich den Standort nachweisen lassen, wenn Antragsteller für ein KZK nicht in ihrem LK wohnen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 12:43:39 Uhr:


Das KZK ist keine Zulassung nach § 3 Deshalb wird die Vergabe dort auch anders geregelt.
16a Abs 2 Mal lesen dann kommst auch Du zum Ziel.

Dort steht nichts, was meinem post widerspricht. Was genau meinst du denn?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 12:43:39 Uhr:


Es gibt Zulassungsstellen,die sich den Standort nachweisen lassen, wenn Antragsteller für ein KZK nicht in ihrem LK wohnen.

Welche Zulassungsstellen sind das denn, die sich nicht ans geltende Recht halten?

Jene Voraussetzungen gelten:Das Kurzzeitkennzeichen können Sie wahlweise bei der Zulassungsbehörde des Ortes beantragen, an dem
Sie wohnen (mit Hauptwohnsitz) , oder
das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, oder
das Fahrzeug gekauft wurde (Kaufvertrag als Nachweis erforderlich), oder
sich das Fahrzeug aktuell befindet. Als Nachweis benötigen Sie eine Bestätigung der Prüforganisation oder des Fahrzeughändlers, bei dem das Fahrzeug vorgefahren beziehungsweise abgestellt wurde.

Hat ich schon geschrieben.
Wenn Du mit KZK aus München ein Kfz aus HH abholen willst, darfst Du nicht ohne HU nach München fahren. genau deshalb hat man das ja geändert.
Für die Abweichung von der HU Pflicht bei KZK ist der Standort des Kfz entscheidend, nicht die Zulassungsstelle wo das Kfz mal angemeldet war.

Das sind bisher alles unbelegte Behauptungen von dir. Auf Nachfrage kommt leider immer nur "Hab ich schon geschrieben" oder Sinnfreies wie "Mal lesen dann kommst auch Du zum Ziel."

Die FZV ist hier nicht klar und lässt Interpretationsspielraum, das hab ich oben doch aufgedröselt. Wenn du anderer Ansicht bist, würde ich mich über Belege freuen.

Ich bin nicht anderer Meinung. Es ist anders als Du es Dir zusammenreimst.

Die Vergabe eines KZK ist keine Zulassung im Sinne von § 3  i.V.m dem von Dir zitierten § 6 und deshalb findet die örtliche Zuständigkeit aus 46 FZV auch keine Anwendung.
Welche Behörde für die Vergabe eines KZK zuständig ist, kannst Du in 16a nachlesen. Die Behörde des Hauptwohnsitzes des Antragstellers oder die Behörde des Standortes des Fahrzeuges.
Das KZK am Standort des Fahrzeuges ohne HU zu holen und dann durch die ganze Republik zu seiner Werkstatt am Wohnort zu verbringen, ist genau das,was man mit der Änderung der KZK Vergabe verhindern wollte und verhindert hat.

Ja, das hast du jetzt mehrfach geschrieben, aber es bleibt halt deine unbelegte Meinung. Welche Behörde für die Vergabe zuständig ist, hab ich dir doch weiter oben aufgezählt. Dass du darauf schreibst "… kannst du in 16a nachlesen" zeigt mir, dass du die posts gar nicht liest oder nicht verstehst. Auf dem Niveau ist’s mir echt zu mühsam, drum bin ich an der Stelle raus.

Tschüss

Aber soviel musst Dir nicht mehr den Kopf zerbrechen. Die nächste FZV ist schon in der Mache.
Hast den Entwurf schon gesehen?

Zitat:

@notting schrieb am 5. Juni 2022 um 08:38:19 Uhr:



Vorsicht: Es gibt wohl z. B. einen Zulassungsbezirk Stadt(?) München und einen Kreis(?) München, die beide Kennzeichen mit "M" vergeben. Sind aber eben zwei verschiedene Zulassungsbezirke.

Ist auch in Passau der Fall. Passau Stadt und Passau Landkreis vergeben beide Kennzeichen mit "PA", Einziger Unterschied: Stadt Passau hat nach dem "PA" immer nur einen Buchstaben, Passau Landkreis hat 2 Buchstaben. Man kann aber in der Stadt kein Auto für den Landkreis zulassen und umgekehrt.

Von daher wärs für den TE evtl. interessant, ob das Auto in der Stadt Passau oder im Landkreis steht...weil sonst wäre Pfarrkirchen ja theoretisch 2 Zulassungsbezirke weiter wenn das Auto in der Stadt Passau steht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 09:36:50 Uhr:



Zitat:

@frozy70 schrieb am 5. Juni 2022 um 02:31:08 Uhr:


Naja....ich kenn viele, die meherere Autos hatten und diese nach Bedarf gefahren werden....mit ...roten Kennzeichen.

Ich hab ja nicht gesagt, dass das nicht mehr gemacht wird.

Ich kenne auch welche,die sich einfach das Kennzeichen von einem angemeldeten Wagen an das neue Fahrzeug zur Überführung Schrauben.

Du wolltest hier aber sicherlich einen rechtskonformen Tip bekommen.

Das ist allerdings richtig da ich eh keine roten Kennzeichen bekomme.
Und ja, für die rechtskonformen Tips bin ich sehr dankbar

Zitat:

@kine050683 schrieb am 5. Juni 2022 um 17:33:50 Uhr:



Zitat:

@notting schrieb am 5. Juni 2022 um 08:38:19 Uhr:



Vorsicht: Es gibt wohl z. B. einen Zulassungsbezirk Stadt(?) München und einen Kreis(?) München, die beide Kennzeichen mit "M" vergeben. Sind aber eben zwei verschiedene Zulassungsbezirke.

Ist auch in Passau der Fall. Passau Stadt und Passau Landkreis vergeben beide Kennzeichen mit "PA", Einziger Unterschied: Stadt Passau hat nach dem "PA" immer nur einen Buchstaben, Passau Landkreis hat 2 Buchstaben. Man kann aber in der Stadt kein Auto für den Landkreis zulassen und umgekehrt.

Von daher wärs für den TE evtl. interessant, ob das Auto in der Stadt Passau oder im Landkreis steht...weil sonst wäre Pfarrkirchen ja theoretisch 2 Zulassungsbezirke weiter wenn das Auto in der Stadt Passau steht.

Nein, das Auto steht außerhalb von Passau, nicht in der Stadt

Dann hast Du kein Problem

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