Wie bekomme ich mein gekauftes Auto ohne TÜV zu mir heim ?
Hallo,
ich habe schon einiges gelesen über diese Kurzkennzeichen, aber da kursieren ja jede Menge gerüchte.
Meine Situation: Kann ein günstiges Auto bekommen, ist aus einem anderen Landkreis, ca. 70 km von mir weg.
Zulassung ohne Tüv geht nicht , klar.
Gibt ja die Kurzkennzeichen, wie ich gelesen habe, damit ich zum TÜV fahren kann.
Wenn ich zum TÜV damit fahre, bestehe diesen nicht, kann ich dann wieder zurück an meinem Wohnort fahren?
Ist auch eine weitere Fahrt zur Werkstatt erlaubt, um die Mängel beseitigen zu lassen?
Muß ich dieses in dem Bezirk machen, wo ich das Auto gekauft habe ?
Danke und Gruß
Olaf
31 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Juni 2022 um 10:50:30 Uhr:
Wenn du ein kzk in München holst und das Fahrzeug in Hamburg steht, ist Hamburg die für den Standort des
Fahrzeugs zuständige Zulassungsstelle.
Aber was schreibt dann die Zulassungsstelle München in den Fahrzeugschein?
Wenn die schreiben "nur Stadt München, Landkreis München, Landkreis Fürstenfeldbruck und Landkreis Dachau", dann hat der Erwerber ggf. ein Problem, wenn er in Hamburg zur HU fahren will oder von Hamburg aus zur HU nach Pinneberg.
Aber die Behörde in München wird doch nicht schreiben "nur in HH, PI, SE, OD, RZ, WL, STD und CUX"?
Oder noch anders gedacht:
Angenommen, ich (wie mein Username schon verrät aus Dortmund) kaufe in Marsberg ein Auto. Dann kann ich mir ein KZK entweder beim Hochsauerlandkreis holen (Standort des Autos) oder halt hier in Dortmund (mein Wohnort).
Jetzt wähle ich Dortmund und bekomme in den Fahrzeugschein den Text, dass ich nur in Dortmund, Bochum, Hagen oder den Kreisen Recklinghausen und Unna fahren darf. Mit dem Kennzeichen fahre ich in Marsberg los und werde im Fall einer Kontrolle sagen "ja Moment, laut FZV darf ich im HSK und allen angrenzenden Kreisen fahren! Hier der Kaufvertrag mit Bestätigung des Ortes der Übergabe!". Mit der Argumentation fahre ich in Marsberg los, über Bad Wünnenberg (Kreis PB, Nachbarkreis von HSK) auf die A44, weiter über Geseke (Kreis SO, Nachbarkreis von HSK) bis ich irgendwann in Höhe Hemmerde die Grenze zum Kreis Unna überquere. Der grenzt nicht mehr an den HSK, also ändert sich meine Argumentation schlagartig in "Kreis UN darf ich, steht hier!".
Ist das vom Gesetzgeber so gewollt? Bestimmt nicht.
Ist das legal? eher nicht
Komme ich damit in der Praxis durch? Auf der Autobahn vielleicht nicht, aber wenn ich stattdessen über Land fahre, durch den MK??