Wie bekomme ich Kurzzeit-Kennzeichen für 50ccm Roller?
Hallo Leute,
die Kfz-Zulassungsstelle hatte die Betriebserlaubnis und das Versicherungskennzeichen meines Rollers eingezogen. Ich hatte daraufhin den Roller drosseln lassen, und will nun die aktuelle Geschwindigkeit beim TÜV messen/bestätigen lassen.
Das Problem:
Der TÜV benötigt für die Messsung auf öffentlichen Strassen ein Kurzzeit-Kennzeichen.
Die Kfz-Zulassungsstelle will mir ein Kurzzeit-Kennzeichen aber nur ausstellen, wenn ich eine sog. "eVB-Nummer" vorweisen kann.
Die Versicherung meines Rollers sagt aber, es gäbe für zulassungsfreie Fahrzeuge (50ccm Roller) überhaupt keine eVB-Nummern.
Wie komme ich nun zu einem Kurzzeit-Kennzeichen für meinen Roller?
Danke schon mal für eure Hilfe.
40 Antworten
Schön und gut was ihr da verzapft,
auch ist es sehr wahrscheinlich so, dass es für diese Situation keine eVB gibt.
Das Problem liegt hier:
Zitat:
@Yup50 schrieb am 8. Dezember 2017 um 13:46:37 Uhr:
die Kfz-Zulassungsstelle hatte die Betriebserlaubnis und das Versicherungskennzeichen meines Rollers eingezogen. Ich hatte daraufhin den Roller drosseln lassen, und will nun die aktuelle Geschwindigkeit beim TÜV messen/bestätigen lassen.
Was der TE benötigt,
ist eine BE bzw eine COC.
Ich bin der Meinung, er bekommt dies vom Importeur
ja sogar die Bestätigung für das Drosseln sollte er vom Importeur bekommen,
bzw wenn das Drosseln von einer Autorisierten Firma/Werkstätte aus geführt wurde dann ist kein TÜV erforderlich.
Ciao
Dann soll er einen Bekannten hinschicken, der nix von dem Einsacken der Betriebserlaubnis weiß. Dafür sind die roten Kennzeichen nun mal.
Musst du eigentlich immer das letzte Wort haben? Googelst du vor deiner Antwort zwei Stunden? Solange, bis das Ergebnis passt?
Bist echt ein anstrengender Mensch.
Warum so kompliziert.
Der TE soll sich mit der Werkstatt absprechen den den Roller wieder zurück baut. Jede KFZ Werkstatt hat rote Überführungskennzeichen. Bei Motorradwertstätten sollte wen sie Roller auch verkaufen auf dem Beiblatt im Nachweisheft der Eintrag sein. Dann kann da mit auch ein Roller zum Testen gefahren werden.
Hat der TE das???
Neue BE und Kennzeichen ist nicht! Wenn die Papiere und das Versicherungsschild eingezogen ist, dann ist seine Rahmennummer im System. Versichert er sich neu, löst das eine Meldung im System aus. Daher dann auch fraglich ob eine Bescheinigung der Werkstatt überhaupt reicht.
Allerdings würde ich nur den Roller bei der Prüfstelle hinstellen. Eine geeichte Geschwindigkeitsmessung auf der Strassen machen die eh nicht. Sollen sich die Ingeneure einen Kopf machen. Dazu reicht im Grunde der Hauptständer. Aufbocken und aufdrehen. Wenn der Tacho nicht am Vorderrad abgenommen wird, reicht das.
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Ich habe noch nie gesehen das der Tacho am Hinterrad war.
Wenn seine Papiere eingezogen sind wird er bestimmt eine Einzel-Abnahme machen müssen und nicht nur eine Geschwindigkeitsprüfung, oder er bekommt seine Papiere zurück mit irgendwelchen Auflagen ohne Kennzeichen.
@t-rex450
bist du so schwach im begreifen:
Zitat:
@t-rex450 schrieb am 10. Dezember 2017 um 02:24:31 Uhr:
Dann soll er einen Bekannten hinschicken, der nix von dem Einsacken der Betriebserlaubnis weiß. Dafür sind die roten Kennzeichen nun mal.
Wenn dem TE irgend einer irgend ein Kennzeichen gibt, so ist das ohne BE illegal!
Ich wünsche dir das letzte Wort,
aber ohne Blödsinn - egal wen der TE irgend wo hin schickt 🙄!
Und deshalb muss ich dich fragen:
Warum weißt du denn immer nur Unsinn 😕?
BE - COC:
Zitat:
@Papstpower schrieb am 10. Dezember 2017 um 14:35:37 Uhr:
Hat der TE das???
Darum geht es doch letztlich.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 10. Dezember 2017 um 14:35:37 Uhr:
Neue BE und Kennzeichen ist nicht! Wenn die Papiere und das Versicherungsschild eingezogen ist, dann ist seine Rahmennummer im System. Versichert er sich neu, löst das eine Meldung im System aus.
Ja ich denke - so ist es,
es ist auf jeden Fall illegal wenn er aus dem Nichts heraus ein Kennzeichen bekommt.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 10. Dezember 2017 um 14:35:37 Uhr:
Daher dann auch fraglich ob eine Bescheinigung der Werkstatt überhaupt reicht.
Nein, wenn es der richtige autorisierte Service ausführt, dann sollte das sogar ohne TÜV gehen.
Ich kann meinen Roller beim Importeur bzw fraglichem 'Hersteller' AGM auf 25km/h drosseln lassen, oder auch umgekehrt von 25 auf 45km/h.
Entfernt oder trennt man die Kabel-Verbindung zu der Drossel, dann läuft der Roller~65km/h, und wenn ich an der Vario die Distanz raus nehme, dann läuft der Roller ganz sicher ~85, genau wie in anderen Ländern.
Das war jetzt off Topic,
aber es ist so, und vlt ist beim TE ähnliches manipuliert.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 10. Dezember 2017 um 14:35:37 Uhr:
Allerdings würde ich nur den Roller bei der Prüfstelle hinstellen. Eine geeichte Geschwindigkeitsmessung auf der Strassen machen die eh nicht. Sollen sich die Ingeneure einen Kopf machen. Dazu reicht im Grunde der Hauptständer. Aufbocken und aufdrehen. Wenn der Tacho nicht am Vorderrad abgenommen wird, reicht das.
Eine Fahrprobe wollen die TÜVoMeter bestimmt machen,
dafür reicht aufbocken mit freiem Hinterrad nicht,
aber ein Teststand der am Hinterrad die Geschwindigkeit ab nimmt, was der Fahrzeug-Tacho dagegen an zeigt ist schließlich Salami oder was sonst vom Fleischer 😰🙄😛!
Ciao
Zitat:
@t-rex450 schrieb am 10. Dezember 2017 um 19:21:13 Uhr:
Dich nimmt hier doch niemand ernst.
Was glaubst du
@t-rex450wer so ne peinliche Figur wie dich ernst nimmt,
vierhundert Beiträge in 4-Jahren und davon nur ~1% brauchbar/nützlich.
Sorry for off Topic.
alt ja,
wieso verbittert
Freunde genug und auch die Zeit dafür,
ich glaube du hast so ein Tier das in eine Käfig gehört 😁
und Troll - hast du einen Spiegel - schaust du da auch rein - und schaut so einer wie im Anhang raus 😕.
Wie wäre es mit einem Schreiben vom TÜV zur Zulassungstelle zu gehen und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen?
Zwischenstand:
Ich habe zwischenzeitlich mal bei meinem lokalen Kymco-Händler gefragt. Er hätte zwar entsprechende Kennzeichen, gibt diese aber nicht heraus.
Diese Möglichkeit scheidet also leider aus.
Sind keine Kurzzeitkennzeichen, sondern für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Verfallen nicht nach wenigen Tagen. §16 FZV.
Der TÜV würde bestimmt welche bekommen können, aber als Staatsmonopolist können ihm die Probleme der Kunden genausogut egal sein.
Zitat:
@Yup50 schrieb am 11. Dezember 2017 um 13:24:42 Uhr:
Zwischenstand:
Ich habe zwischenzeitlich mal bei meinem lokalen Kymco-Händler gefragt. Er hätte zwar entsprechende Kennzeichen, gibt diese aber nicht heraus.Diese Möglichkeit scheidet also leider aus.
Aber der roller könnte dort geprüft werden. Dann bestellt er sich den gutachter ins haus.