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Wie Auto in einer anderen Stadt verkaufen?

Ich würde gerne mein Auto an eine Privatperson in einer nahegelegenen Stadt verkaufen, die keine Möglichkeit hat, für die Kaufabwicklung zu mir zu kommen. (Kein Auto und ÖV bietet sich nicht wirklich an.)

Wie mache ich das möglichst risikofrei für mich?

  1. In meiner Stadt abmelden, Überführung durch mich mit KZK auf meinen Namen
  2. In meiner Stadt abmelden, Überführung durch mich mit KZK auf Namen des Käufers (Vollmacht erforderlich)
  3. Nicht abmelden, Ummeldung direkt an der Zulassungsstelle vor Ort beim Kauf
  4. Nicht abmelden und Auto auf meinen Namen angemeldet übergeben mit Zusicherung der Ummeldung innerhalb von x Tagen im Kaufvertrag

Was meint ihr? Die alten Schilder bzw. die zugehörige Nummer brauche ich nicht mehr.

Beste Antwort im Thema

Ist es sicher das die Person das KFZ kauft?
Dann selbst abmelden und am gleichen Tag bis 24:00 Uhr in die andere Stadt fahren. Versicherungsschutz besteht noch komplett am Tag der Abmeldung.
Sonst:
Option 2: Nicht abmelden, Ummeldung direkt an der Zulassungsstelle vor Ort beim Kauf
Option 3: Nicht abmelden und Auto auf meinen Namen angemeldet übergeben mit Zusicherung der Ummeldung innerhalb von x Tagen im Kaufvertrag

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Ist es sicher das die Person das KFZ kauft?
Dann selbst abmelden und am gleichen Tag bis 24:00 Uhr in die andere Stadt fahren. Versicherungsschutz besteht noch komplett am Tag der Abmeldung.
Sonst:
Option 2: Nicht abmelden, Ummeldung direkt an der Zulassungsstelle vor Ort beim Kauf
Option 3: Nicht abmelden und Auto auf meinen Namen angemeldet übergeben mit Zusicherung der Ummeldung innerhalb von x Tagen im Kaufvertrag

Würde ich genauso raten.
Alternativ: der Käufer besorgt sich einen Chaufeur der ihn zu dir bringt.
Du kannst bis 24:00 Uhr mit dem abgemeldeten Auto fahren must aber dann auch irgendwie wieder nach Hause kommen. Die entsiegelten Schilder natürlich wieder anbringen und die Abmeldebestätigung bei sich führen.
Oder ihr vereinbart die umgehende Ummeldung bei gleichzeitiger info an die Versicherung und die Zulassungsstelle.

Kompromiss, sofern der Käufer das Auto definitiv kaufen wird: Ihr trefft Euch mit dem abgemeldeten Auto an einer Zugstation/U-Bahn/S-Bahn etc. pp, an der beide recht gut hin- bzw. zurückkommen können...;-)

Wie kommst Du eigentlich wieder nach Hause wenn Du das Auto hinlieferst und kein ÖPV dort ist?
Fahrt Ihr mit 2 Autos? Du und eine Begleitperson?
Punkt 4 wäre meine Standardabwicklung, wenn der Käufer einwandfrei erscheint. Name, Anschrift Perso alles stimmt.

Nahe gelegene Stadt?
Alternative, falls keine zweite Person/zweites Auto zur Verfügung steht: Hinfahren, Kaufvertrag machen, zur Zulassungsstelle, Auto ummelden, Käufer fährt dich dann nach Hause.
Aber beachten, bei vielen Zulassungsstellen nur nach Terminvergabe möglich.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 4. September 2020 um 05:11:29 Uhr:


Ist es sicher das die Person das KFZ kauft?
Dann selbst abmelden und am gleichen Tag bis 24:00 Uhr in die andere Stadt fahren. Versicherungsschutz besteht noch komplett am Tag der Abmeldung.

Das hat der Verkäufer bei meinem vorletzten Kauf gemacht. Probefahrt usw. war erledigt und wir uns handelseinig. Dann hat der Verkäufer den Wagen abgemeldet und am selben Tag noch zu mir gefahren. Seine Frau kam mit dem neuen Auto hinterher um den Verkäufer wieder heim zu fahren. Bei mir haben wir den Verkauf mit dem Kaufvertrag und der Geldübergabe abgeschlossen.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 4. September 2020 um 05:11:29 Uhr:


Ist es sicher das die Person das KFZ kauft?
Dann selbst abmelden und am gleichen Tag bis 24:00 Uhr in die andere Stadt fahren. Versicherungsschutz besteht noch komplett am Tag der Abmeldung.

Eigentlich bin ich zuversichtlich, aber der Käufer hat das Auto noch nicht live gesehen (nur auf Fotos), also würde ich mich jetzt nicht komplett drauf verlassen, dass ers dann auch kauft. Aber trotzdem danke für den Vorschlag, die Option kannte ich gar nicht.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 4. September 2020 um 10:17:17 Uhr:


Wie kommst Du eigentlich wieder nach Hause wenn Du das Auto hinlieferst und kein ÖPV dort ist?

Der Käufer würde mich im verkauften Auto wieder nach Hause fahren, ist ja nicht besonders weit.

Wenn du immer Option 4 machst: Muss man dann sofort nach Vertragsabschluss der Versicherung Bescheid geben, bevor man den Käufer ans Steuer lässt? Oder reicht es, dass im Kaufvertrag die Uhrzeit steht, und die Versicherung informiert man dann im Laufe der nächsten Tage? Ich hab halt nur Sorge wegen eines eventuellen Unfalls nach Auto-Übergabe.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. September 2020 um 20:28:40 Uhr:


Alternative, falls keine zweite Person/zweites Auto zur Verfügung steht: Hinfahren, Kaufvertrag machen, zur Zulassungsstelle, Auto ummelden, Käufer fährt dich dann nach Hause.
Aber beachten, bei vielen Zulassungsstellen nur nach Terminvergabe möglich.

Kurze Frage hierzu: Muss der Käufer bei der Ummeldung bereits seine eigene eVB-Nummer vorlegen? Oder wird standardmäßig erstmal die bestehende Versicherung übernommen? Weil obwohl wir uns einig zu sein scheinen, wird die finale Entscheidung ja erst vor Ort getroffen und ich glaube nicht, dass er dann in fünf Minuten schnell eine Versicherung abschließen will.

Die Versicherung und Zulasdungsstelke muß unverzüglich informiert werden. An den ADAC Kaufverträge war früher oder sind sogar noch 2 entsprechende ypostkarten beigefügt. Da wurden alle Daten eingetragen und beide haben es unterschrieben und dann ab die Post. Das dauert ja dann auch 1 bis 2 Tage.
Und ja wer anmelden will muß eine evb Nr haben. Ohne geht garnix.

Es reicht wenn die Versicherung am nächsten oder übernächsten Tag vom Verkauf Kenntnis erhält.
Im Falle eines Unfalls des Käufers mit Deinem ehemaligen Auto, noch vor der amtlichen Ummeldung, ist Dein SF Rabatt nicht gefährdet!
Durch die angegebene Datum/Uhrzeit und beiden Unterschriften der Vertragspartner geht die Versicherung in diesem Moment auf den Käufer über und es wird, im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalles, sein SFR belastet.

Edit:Einzige Einschränkung wäre der Sonderfall, daß der Käufer eine Probefahrt vor der Vertragsunterzeichnung macht und der ausgerechnet dabei einen Unfall baut. :( Dann wäre Dein Rabatt belastet. (Möglicher Ausweg, er hat Charakter und kauft das Auto dennoch und ihr setzt die Uhrzeit im Vertrag etwas früher an....)

(Achtung! Das war freilich ein etwas schräger Tipp...aber wer frei von Schuld ist, der werfe den 1.Stein.)

Regeln tut den Schaden dann zwar "Deine" Versicherung, aber Du hast nichts mehr damit zu tun.
Ausser natürlich, auf evtl. Rückfrage Deiner Versicherung hin, den Kaufvertrag vorzulegen.

Direktes Ummelden, da muss der Käufer sich wie oben schon gesagt, vorher bereits um eine EVB bemühen.
Das wäre aber kein Problem, könnte er sich Jetzt sofort online holen und imFalle des Nichtkaufens die EVB einfach verfallen lassen. Die gilt ca. 3 oder 6 Monate, solange sie nicht benutzt wird. Danach verfällt sie einfach.

Auf jeden Fall würde ich mir eine Anzahlung auf mein Konto machen lassen (10-20% des VKP) - wenn der Käufer darauf nicht eingeht,wäre er mir sowieso nicht ganz so suspekt - zumindest wer er wirklich Interesse hätte......!
Bei einem Nichtkauf kann man die Summe immer wieder zurück überweisen.
Das sind natürlich alles Verhandlungssachen......
Die Situation des TE ist ja auch nicht alltäglich.
P.S.
Ich persönlich würde mich auf solche seltsamen „Geschäfte“ sowieso nicht einlassen !!!
Kommen - ankucken - Probefahrt - verhandeln !
Kaufen - ja/nein ?
Bei nein : Auf Wiedersehen.......

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 6. September 2020 um 13:23:53 Uhr:


Es reicht wenn die Versicherung am nächsten oder übernächsten Tag vom Verkauf Kenntnis erhält.
Im Falle eines Unfalls des Käufers mit Deinem ehemaligen Auto, noch vor der amtlichen Ummeldung, ist Dein SF Rabatt nicht gefährdet!
Durch die angegebene Datum/Uhrzeit und beiden Unterschriften der Vertragspartner geht die Versicherung in diesem Moment auf den Käufer über und es wird, im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalles, sein SFR belastet.

Quelle?

Zitat:

@migoela schrieb am 6. September 2020 um 16:14:24 Uhr:


Auf jeden Fall würde ich mir eine Anzahlung auf mein Konto machen lassen (10-20% des VKP) - wenn der Käufer darauf nicht eingeht,wäre er mir sowieso nicht ganz so suspekt - zumindest wer er wirklich Interesse hätte......!

Würdest du, bevor du überhaupt gesehen hast, dass es das Auto überhaupt gibt, eine Anzahlung iHv. auch nur 5% leisten?

:D

@molchhero

Bezgl.Anzahlung geb ich Dir recht. Würde ich als Käufer niemals machen wollen und als Verkäufer auch nie einfordern.
Da kann man sich anders auch verständigen.

Bezgl.Quelle: hab ich zum 1.mal vor 35 Jahren in allgemeinen Ratgebern für Fahranfänger gelesen, in mehreren Gesprächen später noch mit diversen Versicherungsvertretern so bestätigt bekommen und zuletzt erst vor 2 Jahren wieder irgendwo gehört, gelesen....keine Ahnung mehr wo genau.
Sollte mich also sehr wundern, wenn sich da was geändert haben sollte.
Wer mehr dazu weiss oder eine Quelle hat, nur her damit. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 06. Sep. 2020 um 18:22:28 Uhr:


Die Versicherung geht auch ohne Meldung direkt mit dem Vollzug des Kaufvertrages auf den Erwerber über.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 6. September 2020 um 19:47:08 Uhr:



Bezgl.Quelle: hab ich zum 1.mal vor 35 Jahren in allgemeinen Ratgebern für Fahranfänger gelesen, in mehreren Gesprächen später noch mit diversen Versicherungsvertretern so bestätigt bekommen und zuletzt erst vor 2 Jahren wieder irgendwo gehört, gelesen....keine Ahnung mehr wo genau.
Sollte mich also sehr wundern, wenn sich da was geändert haben sollte.
Wer mehr dazu weiss oder eine Quelle hat, nur her damit. :)

Dass das alles so zwingend sein soll, widerspricht meinem Judiz.

:eek:

Das würde ja auch Tür und Tor für Rechtsmissbrauch öffnen. Da "verkauft" man mal schnell das Auto nach nem Unfall rückwirkend an die Tante der Freundin, die sowieso kein Auto mehr auf sich selber anmelden wird.

Ich denke aber, dass das gelebte Praxis ist.

Die Haftpflichtversicherung geht auf den Käufer über (jedes KFZ muss ja versichert sein, da tritt die Privatautonomie des Versicherers erstmal zurück), der Versicherung gegenüber haften aber erstmal sowohl Verkäufer, als auch Käufer gesamtschuldnerisch weiter. Im Prinzip verhalte ich mich als Verkäufer vertragswidrig, indem ich der Versicherung einen Versicherten "aufdränge", den sie nicht vorher auf Solvenz, Fahrpraxis etc. überprüfen kann.

Weil der Versicherung ja sowieso Käufer und Verkäufer gegenüber haften und die Versicherer sich ja gegenseitig über Unfallhistorien informieren, können die sich am Ende aussuchen, wem sie den Unfall "gutschreiben". Und das wird dann der Käufer sein.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr

:D

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 4. September 2020 um 05:11:29 Uhr:


...
Dann selbst abmelden und am gleichen Tag bis 24:00 Uhr in die andere Stadt fahren. Versicherungsschutz besteht noch komplett am Tag der Abmeldung.
...
:eek:

Da wäre ich vorsichtig, denn es gibt ganz klare Regeln, in welchem Umfang ein abgemeldetes Fahrzeug noch bewegt werden darf. Die Fahrt in eine andere Stadt/Bezirk zum Zweck der Verbringung zum Käufer gehört definitiv nicht dazu ... Also: Obacht!

https://www.autozeitung.de/...eichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html
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