Zitat:
@AK-B170 schrieb am 4. September 2020 um 05:11:29 Uhr:
Ist es sicher das die Person das KFZ kauft?
Dann selbst abmelden und am gleichen Tag bis 24:00 Uhr in die andere Stadt fahren. Versicherungsschutz besteht noch komplett am Tag der Abmeldung.
Eigentlich bin ich zuversichtlich, aber der Käufer hat das Auto noch nicht live gesehen (nur auf Fotos), also würde ich mich jetzt nicht komplett drauf verlassen, dass ers dann auch kauft. Aber trotzdem danke für den Vorschlag, die Option kannte ich gar nicht.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 4. September 2020 um 10:17:17 Uhr:
Wie kommst Du eigentlich wieder nach Hause wenn Du das Auto hinlieferst und kein ÖPV dort ist?
Der Käufer würde mich im verkauften Auto wieder nach Hause fahren, ist ja nicht besonders weit.
Wenn du immer Option 4 machst: Muss man dann sofort nach Vertragsabschluss der Versicherung Bescheid geben, bevor man den Käufer ans Steuer lässt? Oder reicht es, dass im Kaufvertrag die Uhrzeit steht, und die Versicherung informiert man dann im Laufe der nächsten Tage? Ich hab halt nur Sorge wegen eines eventuellen Unfalls nach Auto-Übergabe.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. September 2020 um 20:28:40 Uhr:
Alternative, falls keine zweite Person/zweites Auto zur Verfügung steht: Hinfahren, Kaufvertrag machen, zur Zulassungsstelle, Auto ummelden, Käufer fährt dich dann nach Hause.
Aber beachten, bei vielen Zulassungsstellen nur nach Terminvergabe möglich.
Kurze Frage hierzu: Muss der Käufer bei der Ummeldung bereits seine eigene eVB-Nummer vorlegen? Oder wird standardmäßig erstmal die bestehende Versicherung übernommen? Weil obwohl wir uns einig zu sein scheinen, wird die finale Entscheidung ja erst vor Ort getroffen und ich glaube nicht, dass er dann in fünf Minuten schnell eine Versicherung abschließen will.