Wichtig! - Gebrauchtwagenrückgabe an Händler! - Wer kennt sich da aus ?
hallo!
ich versuche es mal so kurz wie möglich zu machen...
vor ca. 10 monaten (november2011) habe ich bei einem BMW- Vertragshändler einen e92 330i bj 2008 mit 60tkm für knapp 30.000euro gekauft...
Zwei wochen später brachte ich den wagen dann weil er ruckelte zum ersten mal in die wekstatt!!!!
als ich das auto 3-4tage später aus der werkstatt abholte lief er erst mal ein paar tausend kilometer ohne probleme bis er plötzlich wieder anfing zu ruckeln. seit dem (november 2011) war das auto bist jetzt schon 11 weiterer mal in der werkstatt wegen dem gleichen problem! mittlerweile weiß die werkstatt auch nicht mehr was sie noch machen soll!!!!!
nach jedem werkstattaufenthalt fährt das auto erst mal ein paar tausend kilometer ohne probleme, dann fängt es wieder an....
-getaucht wurden alle injektoren!!!!!!! (mindestens 4mal)
-hochdruckpumpe glaube ich 2mal
-viel klein kram
-alle zündspulen ( auch mindestens 2mal)
genau habe ich das jetzt nicht im kopf...
als ich am dienstag wieder spürte wie er ruckelt hab ich ihn direkt zu bmw gebracht und gesagt das ich das auto nicht mehr will und es in meinen augen auch kein sinn mehr macht weitere reperatur versuche zu starten...zumindest nicht solange ich noch der besitzer bin!!!!
ich habe eindeutig gesagt das ich das fahrzeug zurück geben möchte!!!! ich bekam einen kostenlosen leihwagen und wartete auf den anruf von bmw. heute war es dann soweit, ich fur direkt hin...
ich muss dazu sagen das ich beruflich und privat sehr viel fahre... in den 10 monaten bin ich ca 35tkm gefahren....
jetzt haben sie mir angeboten das auto zurück zu nehmen für 17.000euro
wenn ich ein anderes auto bei dem händler kaufe würde ich noch 20.000euro bekommen!!!
das kann doch nicht sein, oder???? ich will das auto ja nicht verkaufen!!!, ICH WILL ES ZURÜCK GEBEN WEIL SEIT DEM KAUF EIN MANGEL BESTEHT DER IMMER WIEDER AUFTRITT (11mal) UND NICHT BESEITIGT WERDEN KANN!!!! auch nicht in der nächsten seit, die wissen ja selbst nicht was da los ist...
kennt sich da jemand aus????? das ich für die kilometer bezahlen muss ist ja ok, aber keine 10.000euro.... oder???
bin um jeden rat dankbar
lg
Beste Antwort im Thema
Hallo Lugges,
mein Beileid zu dem ganzen Stress, den Du hattest. Ich kenne mich ein wenig aus mit der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen. Größtenteils hast Du hier auch schon hilfreiche Hinweise bekommen!
Dass bei dem 330i ein Mangel (bei "Gefahrübergang", d.h. schon bei Übergabe) vorliegt, scheint mir nach Deiner Sachverhaltsschilderung zunächst mal unstreitig. Dies führt meines Erachtens in Deinem Fall auch inzwischen dazu, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (früher nannte man das "Wandlung"😉.
Die Frage ist natürlich, welche Konsequenzen und Rechtsfolgen dieser Rücktritt nun hätte. Knapp gesagt: Es ist alles zurückzugeben, was man mal bekommen hat und es ist eine Entschädigung für den Gebrauch dieser Dinge zu zahlen. Du musst danach eine Nutzungsentschädigung für die von Dir gefahrenen Kilometer zahlen. Die Höhe ist jedoch leider sehr umstritten! Eine allgemeine Formel gibt es nicht. Anerkannt ist jedoch inzwischen, dass maßgeblich die voraussichtliche Nutzungsdauer (bedeutet Kilometer bis das Fahrzeug Schrott ist) des Fahrzeugs ist. Früher waren das mal 150.000 Km (das würde bedeuten 0,67% des Kaufpreises pro gefahrener 1000Km Nutzungsentschädigung). Dieser Wert dürfte inzwischen überholt sein. Nach meiner persönlichen Einschätzung sollte er bei einem 330i bei mindestens 200.000Km (das würde 0,5% des Kaufpreises pro 1000Km bedeuten) liegen. Dies gilt jedoch natürlich nur für Neuwagen! In Deinem Fall hatte der Wagen bereits 60.000Km gelaufen. Demnach würde die voraussichtliche Restlaufleistung nur noch bei 140.000Km liegen.
Diese Werte können aber von einem Gericht auch anders gesehen werden bzw. können mit dem Händler verhandelt werden, wenn man sich außergerichtlich einigt.
Spiegelbildlich zu der Nutzungsentschädigung, die Du zahlen musst, muss der Händler auch eine Nutzungsentschädigung für das von Dir eingesetzte Kapital zahlen. Entscheidend ist hier zunächst, dass nicht die Anlagezinsen (z.B. auf Tagesgeldkonten) maßgeblich sind, sondern bei einem Unternehmen in der Regel ersparte Schuldzinsen, die erheblich höher sind! Auch hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Man greift teilweise auf den Verzugszinssatz (5% über Basiszinssatz, der aktuell knapp über 0% liegt) oder den HGB-Zinssatz für Kaufleute (5%) zurück. Man sollte es also mit 5% versuchen! Aber auch hier gibt es aus Deiner Sicht ein Problem: Ein Gericht (OLG Hamm, glaube ich) hat kürzlich entschieden, dass nur der Gewinn des Händlers zu versteuern sein soll. Das macht natürlich Deine ganze schöne Rechnung kaputt. Auch wenn das Urteil aus meiner Sicht quatsch ist, musst Du damit rechnen, dass das für Dich zuständige Gericht sich dem anschließt.
Insbesondere hinsichtlich Deiner Finanzierung und den Folgekosten (ggf. Mangelfolgeschäden) sind noch einige Besonderheiten zu beachten. Wenn Du jetzt noch Zubehör angeschafft hast (z.B. auch Winterreifen), wird es noch komplizierter.
Da die Rechtslage sehr undurchsichtig und unsicher ist, kann ich Dir nur Raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit Hilfe dessen versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen! Überlege Dir, wie viel Du bereit bist für die zehn Monate 330i zu zahlen und dann sollte man letztlich verhandeln und sich vom juristischen ein wenig lösen.
Bevor Du zum Anwalt gehst, würde ich es aber nochmals selbst beim Händler versuchen. Sag ihm, dass Du nicht drohen möchtest, aber Dich informiert hast und Deine Ansprüche nun von einem Anwalt prüfen und notfalls durchsetzen lassen wirst.
Viel Erfolg!
26 Antworten
Unter Umständen reichen für eine Rückabwicklung auch schon 2 erfolglose Reparaturversuche. Man hat danach auch die Möglichkeit, den Mangel dann in einer anderen Werkstatt beheben zu lassen und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen. ist hier aber wohl nicht wirklich sinnvoll, da eine andere Werkstatt den Fehler wohl auch nicht finden wird. Ein Problem könnte es dann aber mit der Rückabwicklung geben und man selbst auf den Kosten für die weiteren Reparaturversuche in der Fremdwerkstatt sitzen bleiben.
Ganz klarer Tipp... Wenn es zeitlich machbar ist die Schiedsstelle in Anspruch nehmen, wenn nicht oder nicht mit dem gewünschten Ergebnis dann zum Fachanwalt für Vertragsrecht... 😁
Wobei ich mich schon wundere, wie man bei so eine Reparaturhistorie überhaupt noch so viele Kilometer fahren kann... 😁
Zitat:
Original geschrieben von lugges83
gude,
ich habe das auto mit 15000euro angezahlt und den rest finanziert...
das auto hat einen sachmangel!!! seit der zweiten woche ab kaufdatum!!!
Wenn eine Rückabwicklung (Wandlung) durchgeführt wird, sind davon ALLE bisher entstandenen Kosten betroffen. Besprich dich mit einem Anwalt, inwieweit auch die Finanzierungskosten und ev. angefallene Inspektionskosten betroffen sind.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Wenn eine Rückabwicklung (Wandlung) durchgeführt wird, sind davon ALLE bisher entstandenen Kosten betroffen. Besprich dich mit einem Anwalt, inwieweit auch die Finanzierungskosten und ev. angefallene Inspektionskosten betroffen sind.
Kann ich Dir nur recht geben. Bei Finanzierungen wird es oft undurchsichtig und schwierig, da unter Umständen (falls man sich nicht auf ein anderes, gleichwertiges Fahrzeug des Verkäufers einlässt) die Finanzierung rückabgewickelt werden muss. Da ist man beim Fachanwalt für Vertragsrecht wohl am besten aufgehoben...
Zitat:
Original geschrieben von Dieseltuner
pro gefahrene 1000km werden 0,4% vom Kaufpreis abgezogen. Mehr darf er nicht. Habe das gleich vor ca. 3 Monaten mitgemacht.
30000.- Kaufpreis pro gefahrene 1000 km dann 120.- Euro.
35.000km x 120.- Euro = 4200.- Euro darf er Dir abziehen mehr nicht.
Wenn nicht, geh zum Anwalt hat bei mir sofort geholfen.ich hatte mich hier vorher schlau gemacht.
Mein Anwalt war auch ne Pfeife, musste ihn sogar auf diese Seite verweisen.
www.automobilkanzlei.de/Gruß und viel Glück
So ist es. Dir steht allerdings eine Kapitalverzinsung Deines eingesetzten Kapitals (also 30.000 €) zu. Üblich sind 4 - 5 Prozent.
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ich habe 5% bekommen.
Hatte damals einen F10 gekauft. Der 35.000.- gekostet hatte.
Habe Kundendienst, Tüv gebühren wegen Österreich Zulassung, Überführung,usw alles zurückbekommen.
Es wurde alle rückabgewickelt, wie wenn der Deal nie stattgefunden hätte. Da ich nur 4200km gefahren bin habe ich vom Händler sogar dann (Kaufpreis 35.000.-) 36.500.- Euro zurückbekommen.
Allerdings muss ich sagen daß der Fall etwas anders gelagert war. Ich hatte ein unfallfreies Auto gekauft das nachweißlich doch einen Schaden hatte.
Allso eher Betrug als ein Mangel !!!
Wäre jetzt eher von der kleinsmöglichen Verzinsung (Konto oder Sparbuch) ausgegangen. Zudem natürlich nur für das direkt eingesetzte Kapital, also die 15.000 Euro Anzahlung, nicht die volle Finanzierungssumme, da dieser Anteil bei der Rückabwicklung bereits herausgerechnet werden würde.
Oje oje, da Ansprüche auf den Euro genau auszurechnen, da muss auch der Fachanwalt für Vertragsrecht sicher erstmal schlucken... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dieseltuner
pro gefahrene 1000km werden 0,4% vom Kaufpreis abgezogen. Mehr darf er nicht. Habe das gleich vor ca. 3 Monaten mitgemacht.
30000.- Kaufpreis pro gefahrene 1000 km dann 120.- Euro.
35.000km x 120.- Euro = 4200.- Euro darf er Dir abziehen mehr nicht.
Wenn nicht, geh zum Anwalt hat bei mir sofort geholfen.
Also die 0,4% sind imho deutlich zu niedrig angesetzt. Zumal ich nicht davon ausgehe, dass hier Neuwagen und Gebrauchtwagen einfach in einen Topf geworfen werden können, was die Berechnung angeht.
Unabhängig von einer Rückabwicklung: Wenn der Fehler (evtl. von einer anderen Werkstatt) doch noch gefunden wird, hast Du an dem Auto diverse Teile neu gemacht und das für lau.
Ich denke, das sollte man nicht verachten.
Stimmt... Aber dafür auch ein Jahr lang nur Ärger, Stress, Leihwagen und Umstände... Würd mich auch nerven... Aber gut, die Teile. die für lau bereits getauscht wurden, haben natürlich durchaus einen gewissen Mehrwert... 😁
Hallo Lugges,
mein Beileid zu dem ganzen Stress, den Du hattest. Ich kenne mich ein wenig aus mit der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen. Größtenteils hast Du hier auch schon hilfreiche Hinweise bekommen!
Dass bei dem 330i ein Mangel (bei "Gefahrübergang", d.h. schon bei Übergabe) vorliegt, scheint mir nach Deiner Sachverhaltsschilderung zunächst mal unstreitig. Dies führt meines Erachtens in Deinem Fall auch inzwischen dazu, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (früher nannte man das "Wandlung"😉.
Die Frage ist natürlich, welche Konsequenzen und Rechtsfolgen dieser Rücktritt nun hätte. Knapp gesagt: Es ist alles zurückzugeben, was man mal bekommen hat und es ist eine Entschädigung für den Gebrauch dieser Dinge zu zahlen. Du musst danach eine Nutzungsentschädigung für die von Dir gefahrenen Kilometer zahlen. Die Höhe ist jedoch leider sehr umstritten! Eine allgemeine Formel gibt es nicht. Anerkannt ist jedoch inzwischen, dass maßgeblich die voraussichtliche Nutzungsdauer (bedeutet Kilometer bis das Fahrzeug Schrott ist) des Fahrzeugs ist. Früher waren das mal 150.000 Km (das würde bedeuten 0,67% des Kaufpreises pro gefahrener 1000Km Nutzungsentschädigung). Dieser Wert dürfte inzwischen überholt sein. Nach meiner persönlichen Einschätzung sollte er bei einem 330i bei mindestens 200.000Km (das würde 0,5% des Kaufpreises pro 1000Km bedeuten) liegen. Dies gilt jedoch natürlich nur für Neuwagen! In Deinem Fall hatte der Wagen bereits 60.000Km gelaufen. Demnach würde die voraussichtliche Restlaufleistung nur noch bei 140.000Km liegen.
Diese Werte können aber von einem Gericht auch anders gesehen werden bzw. können mit dem Händler verhandelt werden, wenn man sich außergerichtlich einigt.
Spiegelbildlich zu der Nutzungsentschädigung, die Du zahlen musst, muss der Händler auch eine Nutzungsentschädigung für das von Dir eingesetzte Kapital zahlen. Entscheidend ist hier zunächst, dass nicht die Anlagezinsen (z.B. auf Tagesgeldkonten) maßgeblich sind, sondern bei einem Unternehmen in der Regel ersparte Schuldzinsen, die erheblich höher sind! Auch hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Man greift teilweise auf den Verzugszinssatz (5% über Basiszinssatz, der aktuell knapp über 0% liegt) oder den HGB-Zinssatz für Kaufleute (5%) zurück. Man sollte es also mit 5% versuchen! Aber auch hier gibt es aus Deiner Sicht ein Problem: Ein Gericht (OLG Hamm, glaube ich) hat kürzlich entschieden, dass nur der Gewinn des Händlers zu versteuern sein soll. Das macht natürlich Deine ganze schöne Rechnung kaputt. Auch wenn das Urteil aus meiner Sicht quatsch ist, musst Du damit rechnen, dass das für Dich zuständige Gericht sich dem anschließt.
Insbesondere hinsichtlich Deiner Finanzierung und den Folgekosten (ggf. Mangelfolgeschäden) sind noch einige Besonderheiten zu beachten. Wenn Du jetzt noch Zubehör angeschafft hast (z.B. auch Winterreifen), wird es noch komplizierter.
Da die Rechtslage sehr undurchsichtig und unsicher ist, kann ich Dir nur Raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit Hilfe dessen versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen! Überlege Dir, wie viel Du bereit bist für die zehn Monate 330i zu zahlen und dann sollte man letztlich verhandeln und sich vom juristischen ein wenig lösen.
Bevor Du zum Anwalt gehst, würde ich es aber nochmals selbst beim Händler versuchen. Sag ihm, dass Du nicht drohen möchtest, aber Dich informiert hast und Deine Ansprüche nun von einem Anwalt prüfen und notfalls durchsetzen lassen wirst.
Viel Erfolg!
Hallo. Habe das gleiche Problem Lughes83 momentan mit meinem Auto. Bei mir wurden die Bremsen 4 x immer wieder gewechselt wegen Vibration nach Einbremsen. Kannst du mir sagen was das Gericht entschieden hat? Bin dir dafür sehr dankbar. Klage ist raus und die währen sich natürlich dagegen weil die genau wissen was da blüht!!!