Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der KFZ Innung Oberfranken

hi
dies möchte ich mal an die leidensgenossen loswerden die es auch von den säcken erwischt hat.
gerade bekam ich ein PN von einem den es auch erwischt hat, für mich schon der 4 kolege der so ein ding bekommen hat, das bezieht sich nicht nur auf US Cars sondern auf eingestellt Annoncen in Autoscout24 egal welcher Marke.
ich habe die meinung das die bei autosc.... ein Fishing am laufen haben über diejenigen die mehr als 3 annoncen in einem kurzen zeitraum eingestellt haben, ich persönlich hatte 5 annoncen in dem Jahr07-08, davon waren 3 die gleichen nur anders aufgebaut un 2 andere, die fzg habe ich noch bis auf einen. daraufhin wurde ich als Händler beschuldigt der privat verkauft(kann man alles nachlesen) mich hat der schei... 490 euro gekostet, klar könnte ich die kosten wieder einklagen, aber ich alleine gegen eine KFZ Innung!!!!!!!
Vielleicht gibt es ja noch mehr geprellte und mann könnte überlegen sich zusammen zu schliessen und einen gemeinsamen Anwalt beauftragen und eine Sammelklage anstreben, nur mal so ein Gedanke
gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

Das einfachste Mittel gegen solche Abzocke:

Nicht zahlen !! Die Beweisslast liegt nicht beim
Beschuldigten, und wenn man nur privat im normalen
Rahmen verkauft hat lässt sich wohl kaum das Gegenteil
beweisen.
In aller Regel verschicken Abzocker hunderte von
Abmahnungen ohne genau zu prüfen. Wer sich einfach
einschüchern lässt und bezahlt, ist genau die Klientel
auf die man es abgesehen hat.

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Sorry, dass ich das Thema wieder aufgreife. Mich würde mal interessieren ob einen das auch betreffen kann, wenn man sein Fahrzeug bei Ebay Kleinanzeigen inseriert?

Nicht reagieren, Sache aussitzen. Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kann dir keiner was! und der kommt garantiert nicht, weil bei Klageerhebung alle Kosten vom Kläger vorgestreckt werden müssen. Bei 500 oder 1000 Euro macht das keiner, wenn die Sache nicht zu 100% sicher ist.

Unzulässig handelt nur derjenige, der gewerblich mit Kfz handelt, ohne ein Kfz-Handels-Gewerbe angemeldet zu haben.

Wenn ich 100 Oldtimer in meinem Privatbesitz habe und alle auf einen Schlag verkaufe, ist es trotzdem privat.

Natürlich erregt derjenige generell erstmal Argwohn, der innerhalb kurzer Zeit viele Auto-Inserate schaltet.

Wer - ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben - gewerblich mit Autos handelt, dem würde ich nicht raten, die Sache "auszusitzen", sondern lieber baldmöglichst anwaltlichen Rat zu suchen.

Also Leute erstens nicht erschrecken zweitens nicht andere Anwälte gehen weill die wollen auch Geld machen 3.Nicht reagieren die werden versuchen mit einpaar Briefen das Geld aus deine Tasche zu ziehen.Aber leider gibts einige die gleich zu Bank gehen und zahlen weill Sie vor weiteren Gericht kosten angst haben und dies verscharft dene das Vorteil es bei anderen zu versuchen.Also ich würde keint cent schenken

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,,aussitzen oder einfach nicht reagieren,, sollte man sich überlegen, das kann ganz schnell nach hinten losgehen.
Man sollte sich selbst mal fragen, ob man nicht selbst durch mehrere Autoverkäufe/Angebote zu der Abmahnung selbst dazu beigetragen hat. Dabei ist es erstmal egal ob man tatsächlich welche verkauft hat oder nicht.
Manche glauben gar nicht wie die ganzen Verkaufsportale von Finanzbehörden, Zoll, KFZ-Innung etc. überwacht werden.

Hier mal eine kleine Richtlinie, wenn es für einen selbst nicht zutrifft und das auch nachweisen kann, kann man beruhigt einen Anwalt nehmen. Wenn es zutrifft, dann braucht man dringend einen Anwalt und kann teuer werden.

Zitat

,,Privatpersonen, die auf Internetportalen wie autoscout24.de oder mobile.de Pkws verkaufen, werden von den JuS Rechtsanwälten Schloms und Partner für deren Auftraggeber abgemahnt, weil die Zahl der von ihnen verkauften Fahrzeuge nicht mehr als rein private, sondern gewerbliche Tätigkeit einzustufen sei und diese Personen daher die gesetzlichen Vorgaben für gewerbliche Verkäufer einhalten müssten (z. B. Gewährleistungsregelungen, Kennzeichnung als gewerblicher Verkäufer und andere Informationen für Käufer).

Wann ist man gewerblicher Verkäufer?

Ob die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend kommt es auf die Anzahl der angebotenen Pkws pro Zeitabschnitt an. Wer einmal monatlich einen PKW verkauft, kann durchaus ohne weiteres als gewerblicher Verkäufer bzw. Händler eingestuft werden. Denn der Durchschnittsbürger verkauft allenfalls ein bis zwei Autos im Jahr. So sieht es jedenfalls die Rechtsprechung. Auch wer für Freunde oder Bekannte Pkws im Internet anbietet, kann schnell als gewerblicher Anbieter (Vermittler) im juristischen Sinne gelten.,,

Zitat Ende

Auch wenn das ein alter Beitrag ist und man von diesen Abmahnwixxern lange nichts gehört hat ist mein Tipp immer wieder: Für jedes Auto das man verkauft eine eigene Emailadresse und eine Prepaid-Telefonkarte sowie einen neuen Account bei Mob AuScau usw anlegen...Stressig evt aber man geht damit jedem Ärger aus dem Weg.

Be Prepared stay alarmed!

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 5. Februar 2017 um 09:51:32 Uhr:


Auch wenn das ein alter Beitrag ist und man von diesen Abmahnwixxern lange nichts gehört hat ist mein Tipp immer wieder: Für jedes Auto das man verkauft eine eigene Emailadresse und eine Prepaid-Telefonkarte sowie einen neuen Account bei Mob AuScau usw anlegen...Stressig evt aber man geht damit jedem Ärger aus dem Weg.

Be Prepared stay alarmed!

Und jedes mal von einem anderen Internet-Cafe aus arbeiten.
Die verschiedenen e-mails nützen nichts,
wenn man immer von der eigenen IP aus drangeht.

Es steht doch alles hier auf den ersten Seiten beschrieben was man im Falle des Falles tun sollte?! Liest den Thread denn niemand vollständig?

Die Abmahnanwälte scannen nach Adressen Rufnummern Emailadressen. Die Paranoia mag zwar gepflegtw erden, aber das die jetzt bei der NSA anrufen und sich die Millionen und abermillionen von IP-Adressen geben lassen (die noch lange keinen Aufschluss drüber geben wer wo was inseriert hat) glaube ich eher nicht, da sie ihr Geld leicht und ohne Anstand und Arbeit verdienen wollen

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 5. Februar 2017 um 09:51:32 Uhr:


Für jedes Auto das man verkauft eine eigene Emailadresse und eine Prepaid-Telefonkarte sowie einen neuen Account bei Mob AuScau usw anlegen...

genau deswegen sind wir soweit, weshalb wir uns hier unterhalten. Bist du der Meinung das alle ringsrum blöd sind. Die ,,schlauen,, Ideen haben schon viele gehabt, nützt aber nix.

Gruß

Ich kenne aber mehrere Blöde bei denen das gut funktioniert....

Moin, ich hab im Internet jetzt schon sehr viel über diese Abmahnung der Innungen bzw. immer durch die gleiche Rechtsanwaltskanzelei gelesen aber finde weder Urteile noch Berichte wie die Angelegenheit ausgegangen ist. Weiß jemand da mehr würde bestimmt auch betroffenen helfen.

Zugegebenermaßen verstehe ich das Problem nicht wirklich. So ein Innungswisch ist in der Regel das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Würde dem eher gelassen entgegensehen - wenn die Anschuldigungen aus der Luft gegriffen sind.

Es gibt keine gesetzliche Einstufung, wer, wann, in welchem Zeitraum wie viele Autos haben und verkaufen darf. Letztlich kommt es wie in der steuerlichen Würdigung auf die (anhaltende) Gewinnerzielungsabsicht an, auf Grund derer man schon automatisch zum Gewerbetreibenden wird, ohne jemals ein Gewerbe aufgenommen zu haben. Wer also seinen "privaten" Fuhrpark zu Geld machen will und 5 Autos auf einen Schlag veräußert, wird damit im Regelfall kaum Gewinn machen. Da es an der Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wäre der Vorwurf ein Gewerbe zu betreiben, allenfalls lächerlich.

Wer natürlich regelmäßig nach günstigen Gebrauchten sucht, diese aufmöbelt und mit einem kleinen Obolus veräußert, handelt in jedem Fall gewerblich und sollte dies auch entsprechend nach außen hin argumentieren. Hier wäre eine solche Abmahnung sonst durchaus gerechtfertigt. Zudem lassen sich Gewährleistungsausschlüsse auch als Gewerbetreibender durchaus realisieren, man darf dann eben nur an andere Gewerbetreibende verkaufen, was den Interessentenkreis natürlich unheimlich einschränkt.

Problem bei so einer Abmahnung ist halt, dass selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung (die immer Bestandtteil eines solchen Unterfangens ist) dazu führt, dass man die Kosten der Gegenseite übernehmen muss. Nicht reagieren ist aber auch grundverkehrt. Heißt, ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, in dem man dazu Stellung bezieht und die Forderung im Ganzen ablehnen. Macht natürlich nur Sinn, sofern man wirklich nicht gewerblich handelt. Alternativ kommt auch eine negative Feststellungsklage in Betracht, aber die wurde hier wohl schon erörtert. Ist manchmal aber auch der bessere oder "sauberere´" Weg.

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