Wertverlust duch Chiptuning?
Hi,
nachdem meiner seit Donnerstag diese Woche sich wieder im Serienzustand befindet und ich ja leider bisher nicht so gute Erfahrungen gemacht habe, überlege ich mir, ob ich den Wagen wieder bei ABT tunen lassen soll.
Vermissen tu ich die Mehrleistung natürlich schon 🙁
Die Wiederaufspielung des Tunings kostet ca. EUR 150,-.
Ich habe nun ca. 83.000 km auf der Uhr und will den Wagen noch ca. 1,5 Jahre bis ca. 150.000 km fahren.
Was meint Ihr?
Krieg ich den gechippt dann überhaupt noch los?
Gruß
A6er
21 Antworten
Los bringst Du den Wagen sicherlich. Ich würde das Chiptuning allerding vorher rückrüsten. Ist halt die Frage, ob das beim Verkauf überhaupt angegeben werden muss.
Wenn ich mein Fahrzeug sportlicher herrichte duch 20"Felgen und ihn dann mit Serienbereifung verkaufe, muss ich das ja auch nicht angeben.
Bei der Tüv Eintragung bekommst Du doch nur eine Betriebserlaubniss buw. Abnahmebestätigung, die gar nicht in den Brief eingetragen wird. Der bleibt also sauber.
Gruss jens
Wenn ich heutzutage noch einen gebrauchten Turbo kaufen würde, dann nur wenn im Kaufvertrag drin steht, das der Wagen keinerlei Tuning hatte. Es sei denn das Tuning wird von Anfang an angegeben und mit entsprechenden Rechnungen/Garantie beigefügt.
So kann man, wenn Tuning verschwiegen würde, auch nachträglich noch was holen.
Wer Tuning macht, der sollte das auch beom Verkauf angeben. Wer Angst hat das es dann zu Wertverlust kommt, sollte das für sich am Anfang mit einrechnen.
Wenn es denn dann zu Wertverlust kommt. Ich denke eher das einige dann die Finger ganz vom Wagen lassen, ander das vielleicht eher attraktiv finden.
Bei einem Fahrzeug mit Tuning könnte man den Wertverlust wohl als merkantilen Minderwert bezeichnen, d.h. dem Ruf oder auch dem Verdacht nach.
Die meisten Käufer werden wohl einem Fahrzeug mit Tuning den vorherigen Fahrzeugführer unterstellen das dieser das Fahrzeug auch entsprechend dem Tuning genutzt hat, Ergo hat ein solches Fahrzeug einen Wertverlust.
Bei meinem letzten A4 mit Chip hat der Käufer den Wagen durch eine Werkstatt checken lassen, da die nichts gefunden haben und der Wagen mit dem Tuning auch schon über 100.000 km runter hatte gab es keine bedenken und er ging zum normalen Preis weg. Außerdem war auch alles eingetragen.
Aber ist das bei Dir nicht ziemlich egal da Du eh schon einen Tuning drauf hattest?
Zitat:
Original geschrieben von jensic
Los bringst Du den Wagen sicherlich. Ich würde das Chiptuning allerding vorher rückrüsten. Ist halt die Frage, ob das beim Verkauf überhaupt angegeben werden muss.
Wenn ich mein Fahrzeug sportlicher herrichte duch 20"Felgen und ihn dann mit Serienbereifung verkaufe, muss ich das ja auch nicht angeben.
Bei der Tüv Eintragung bekommst Du doch nur eine Betriebserlaubniss buw. Abnahmebestätigung, die gar nicht in den Brief eingetragen wird. Der bleibt also sauber.
grossartiger Tip!!
aber nicht vergessen auch den Tacho gleich mit zurückstellen zu lassen, das bringt auch mehr beim Wiederverkauf *kopfschüttel*
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Ich habe ebenfalls vor nicht allzu langer Zeit meinen getunten Golf verkauft. Hier stellte ich mir ähnliche Fragen. Also ein Wertverlust ist ein Chiptuning nicht. Es ist aber, egal ob Rückrüstung oder nicht, auf jeden Fall anzugeben, da es ein wesentlicher Eingriff in die Fahrzeugelektronik ist.
Auf keinen Fall Rückrüsten bzw. in deinem Fall (ich habe ja auch die anderen Posts verfolgt) lass es wieder drauf machen. Er lief ja damit gut. Ist doch ein gutes Verkaufsargument, wenn du diese Mehrleistung angeben kannst. Es verschiebt sich hier einzig der Käuferkreis. Es gibt viele, die einen gechipten Wagen nicht gebraucht kaufen würden. Garantie ist doch in jedem Fall hinfällig. Dazu ist der Wagen dann zu alt.
Egal wie du dich entscheidest, angeben musst du es in jedem Fall, egal ob es weg ist oder nicht.
Also,
ich habe es zwar noch nicht eintragen lassen, werde aber so oder so beim Verkauf angeben, dass der Wagen bis 83000km gechippt bzw. eben noch bis zum Schluss gechippt war.
Die Frage ist für mich eher, gibt es Käuferinteresse an einem gechippten Fahrzeug was zum Zeitpunkt des Verkaufes ca. 150000km drauf hat.
Ausserdem ist bis dahin wohl auch die Frage einer DPF Nachrüstung eher gegeben als heute. Und sollte dies dann wegen dem Tuning nicht möglich sein, wird das wohl zu einem weiteren Wertverlust führen, oder was meint Ihr?
Gruß
A6er
@ rufux
aber nicht vergessen auch den Tacho gleich mit zurückstellen zu lassen, das bringt auch mehr beim Wiederverkauf *kopfschüttel* Das wäre ganz eindeutig Betrug und wird auch vom Gesetzgeber so behandelt !!!!!
Aber genau wegen der Argumentation "ein gechiptes Fahrzeug wird immer an die Belastungsgrenzen ausgereizt" ist es halt nicht ganz so eindeutig, ob man ein solches Tuning auch beim Verkauf angeben MUSS. Wenn eine Bestätigung im Kaufvertrag verlangt wird, ist es auch klar, das warheitsgemässe Angaben gemacht werden müssen.
Aber mich würde mal interessieren, ob ich juristisch mit meiner Meinug da so falsch liege? Also mal ran ihr Paragraphenkenner!
Gruss jens
Chiptuning ist ein wesentlicher Eingriff in die Eigenschaft der Ware. In diesem Fall das Auto. Ein Verkäufer muss bei der Beschreibung seiner Ware alle wesentlichen den Zustand dieser betreffenden Angaben machen ohne dazu aufgefordert worden zu sein. Chiptuning muss also mitgeteilt werden. Sollte Chiptuning vorliegen und keine Eintragung in die Papiere bzw. keine Bestätigung vom TÜV, dann gilt automatisch arglistige Täuschung, da dann ein nicht verkehrstüchtiges Fahzeug angeboten wird/wurde.
Wird nun ein Fahrzeug angeboten, das mal Chiptuning gehabt hat und inzwischen aber wieder im Originalzustand ist, ist die Sache nicht mehr eindeutig. Das Auto hat ja den Urzustand wieder, befindet sich aber (nachweislich) nicht mehr im Originalzustand. Hier muss also nicht angegeben werden, dass Chiptuning vorlag, sondern eher, dass das Fahrzeug nicht mehr die Originalelektronik besitzt. In jedem Fall ist aber eine ehrliche Aussage anzuraten.
Während einer noch bestehenden Garantie ist auch ein rückgerüstetes Chiptuning immer anzugeben, da auch in diesem Fall keine Garantie des Herstellers mehr auf die Sache gegeben wird.
Hier kommen wir dann auch schon zum letzten Punkt beim Gebrauchtwagenverkauf. Das rückgerüstete CT muss gerade wegen der Gebrauchtwagengarantie angegeben werden. Es kann ja jeder für seinen Gebrauchtwagen bei in diesem Fall AUDI eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Hier wird das Fahrzeug aber überprüft und wenn die Werkstatt bemerkt, dass das Steuergerät schon modifiziert wurde, dann bekommt man keine Garantie.
Immer diese juristerei!
Der Wagen ist im Originalzustand bzw. es wurde ein nagelneues Steuergerät eingebaut.
Merken würde also niemand was aber darum geht es mir auch gar nicht.
Hat denn nicht sonst wer Erfhrungen mit dem Verkauf von gechippten Fahrzeugen?
Gruß
A6er
Hey A6er, du hast doch nen neuen Motor UND nen neues Steuergerät bekommen, oder?
Yes Hanashra,
genau so ist es.
Neuer Motor bei 74000 km und neues STG bei 83000 km. Deswegen ist er im Moment im Originalzustand.
Auch der neue Motor war allerdings zwischen 74000 u. 83000 km gechippt!
bei dir ist das aber auch alles immer kompliziert 😉
dann sag das doch genau so dem Kaufinteressenten, kannst du doch alles belegen, ein Austauschmotor ist in deinem Fall doch sogar eher wertsteigernd und vielleicht gibts ja demnächst auch noch ein neues Getriebe auf Kosten von ABT 😁
ich würde mir beim Kauf eines Gebrauchtwagens jedenfalls immer neben der Laufleistung (nicht Tachostand)) vertraglich bestätigen lassen das der Wagen weder gechippt ist noch gechippt war oder auch anders aber dann weniger "wasserdicht" formuliert immer dem Serienzustand entsprochen hat und genau das empfiehlt neuerdings auch der ADAC seinen Mitgliedern.
wer das dann als Verkäufer eines manipulierten und/oder heimlich rückgerüsteten gechippten Autos unterschreibt, macht sich nicht nur zivilrechtlich haftbar sondern eben auch wegen Betrug strafbar!
Zitat:
Original geschrieben von A6er
Yes Hanashra,
genau so ist es.
Neuer Motor bei 74000 km und neues STG bei 83000 km. Deswegen ist er im Moment im Originalzustand.
Auch der neue Motor war allerdings zwischen 74000 u. 83000 km gechippt!
genau wie rufux gesagt hat. Du hast ein neues Steuergerät und einen neuen Motor. Ich würde hier auch eher sagen, dass es wertsteigernd sein dürfte. Wer bekommt schon nen Wagen mit 85000km und neuem Motor? Trotzdem musst du angeben, dass er gechipt war. Aber ich würde hier auf keinen Fall eine Wertminderung akzeptieren. Wer dir hier auf die Tour kommt, braucht den Wagen auch nicht nehmen.
Es gibt auch nirgends pauschale Aussagen, dass ein Chiptuning eine Wertminderung des Wagens ist.
Zitat:
Original geschrieben von jensic
Los bringst Du den Wagen sicherlich. Ich würde das Chiptuning allerding vorher rückrüsten. Ist halt die Frage, ob das beim Verkauf überhaupt angegeben werden muss.
Gruss jens
Na Mahlzeit !
Genau das ist der Grund , warum man von Verbrauchswagen von Bürschelchen die Finger lassen soll!!
Meine Meinung !!