Wertverlust angemessen?
Moin,
Im Oktober 2017 wurde mein c180 mopf mit amg Paket Bj 2012 mit 55.000 km von einem Opa beim einparken beschädigt.
Es wurde die fasst komplette linke Seite zerschrammt. Und die Fahrer für hatte einen leichten Knick.
Es entstanden Reparatur kosten von knapp 4000 Euro. Dabei wurde die stoßstange vorne, kotflügel links, Fahrertür sowie hintere linke für neu lackiert.
Auf einen leihwagen habe ich verzichtet. ( 4 Tage Kfz ausfall)
Die gegnerische Versicherung hat mir einen scheck von 350 Euro ausgestellt als Wertverlust Ausgleich.
Ist diese Summe normal angesetzt oder zu niedrig ?
Beste Antwort im Thema
Bis sie den Wagen zurück geben....
23 Antworten
Zitat:
@rob.93 schrieb am 16. Februar 2018 um 20:48:39 Uhr:
Wir reden aneinander vorbei: Wenn ich einen Unfall habe, zB fährt mir jemand in mein parkendes Auto, so habe ich von vornherein das Recht einen Anwalt zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung bezahlen MUSS.
Nein, wiir reden nicht aneinander vorbei.
Bei 100% Schuld des Unfallgegners hat man Anspruch auf einen Anwalt, um alle seine Ansprüche geltend zu machen. Diese Arbeit des Anwalts hat die Versicherung zu bezahlen. Das ist im Wesentlichen der Papierkram, das Zusammenzustellen und alle Ansprüche geltend zu machen.
Besteht im Anschluss aber Uneinigkeit bzgl. der Ansprüche, so endet an der Stelle die Pflicht der Versicherung Kosten für das weitere Prozedere dafür zu tragen. Dann läuft es auf ein ganz normales Rechtsverfahren hinaus, wo der Unterlegene die Kosten zu tragen hat.
Und genau an dem Punkt sind wir hier beim TE. Ist er mit den 350€ nicht einverstanden, so kann er dagegen natürlich vorgehen, aber wenn er nicht Recht bekommt, so wird er nicht nur die Kosten für seinen Anwalt tragen müssen, sondern auch die Kosten der Gegenseite.
Generell hat man zwar das Recht auf einen Anwalt, jedoch besteht auch hier die Pflicht der Kostenminderung. Man kann nicht unbegrenzt einen Leihwagen nehmen, weil die Werkstatt als Bsp. Urlaubmacht. Man hat das Recht ein Gutachten einzuholen, welches die gegn Versicherung bezahlen muß. Sollte das Fahrzeugtatsächl fast die gesamte Länge lackiert werdn, wurden Teile getauscht, sind 350,00 € tatsächlich zu wennig.
Das Auto ist 5 Jahre alt und hatte einen Unfall. die Folge ist, man kann den Wagen nicht mehr als unfallfrei verkaufen und somit ist ein geringerer Kaufpreis zu erzielen, der Gutachter hat diesen sogenannten merkantilen Minderwert mit 350 EUR taxiert, daran ist nichts auszusetzen, das kommt hin.
Gutachter und Gerichte bedienen sich hierbei anerkannter Methoden (siehe "merkantiler Minderwert" nach Ernst Halbgewachs). Hier hat der TE noch Glück gehabt, dass das nicht ein wenig später passiert ist, denn ab einem gewissen Fahrzeugalter gibt es nichts mehr, weil durch die Unfallreparatur insgesamt sogar eine theoretische Verbesserung des Fahrzeugs entsteht, die einen merkantilen Minderwert dann nicht mehr rechtfertigt. Allerdings muss man immer zugrunde legen, dass die Reparatur auch fachgerecht nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers ausgeführt wurde, also alles wirklich in den ursprünglichen Zustdand zurückgeführt wurde, als wäre der Unfall nicht passiert.
Bei 4000 EUR Schaden ist selbiger nicht allzu groß, hier kann nicht allzuviel verformt gewesen sein, sonst wäre das bei einem Mercedes im Gutachten deutlich teurer gewesen, ein Gutachter gibt im Zweifelsfall immer ein Neuteil anstelle einer Reparatur des Teiles, weil dies erheblich günstiger als z.B. eine Richtarbeit ist.
In dem Fall wäre es 4 Tage Leihwagen ca. je 70 EUR und der merkantile Minderwert, der dem Gutachten zu entnehmen ist. Der richtige Weg, wenn man hier Zweifel bei dem Betrag hat, ist eine Rücksprache mit dem Gutachter, der einem genau erklären kann und wird, wie der Betrag ermittelt wurde.
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Also warum soll ich bei jedem Furzdreckunfall einen Anwalt beauftragen? Die Schuldfrage ist klar, strafrechtlich ist nichts und das Gutachten, das man selbst beauftragt hat, sagt was zu machen ist und wie das mit dem Wertverlust ist. Auf der Basis redet man mit der Versicherung und meist sind die Sachbearbeiter durchaus zugänglich. Wenn das Auto noch fahrbar und verkehrssicher ist, kann man bis zur Instandsetzung damit fahren. Nutzungsausfall oder Mietwagen gibt es dann für die Ausfalltage. Dazu den Aufwand um das Fahrzeug zur Werkstatt zu schaffen und abzuholen. Thema erledigt, das zahlt die Versicherung ob mit oder ohne Anwalt.
Zitat:
@Haymaker schrieb am 17. Februar 2018 um 07:40:30 Uhr:
Rechtsschutzversicherung kann helfen bei sowas...
Das ist natürlich richtig.
Ansonsten braucht man natürlich nicht für jeden Käse unbedingt einen Anwalt.
Das ist richtig, aber, wenn man berücksichtigt, wie Leute, was für ein Rechtsverständnis in weiten Kreisen der Bevölkerung vorhanden ist und das selbst in Führungskreisen der Firmen, dann wundert man sich über nichts. Da sind irrige Vorstellungen weit verbreitet, das sollte man gar nicht glauben. Okay ich bin Referent im Vertriebsinnendienst, da gehört ein gewisses Wissen um das BGB dazu, aber im Zweifel mache ich mich schlau. Zwei drei Worte in Google und du kannst dich einlesen. Aber einige können eben nur ihre Pornobegriffe da eingeben, kommt mir zumindest manchmal so vor.
Und noch was: der Wertverlust ist, wenn man die Rechnung mit ablegt, bei einem jungen Stern kriegte man so einen Ordner, da passt das rein, durchaus realistisch. Man kann ja auch das Gutachten aufbewahren, sollte es sogar tun. Damit kann man nämlich beweisen, was da wirklich war. Und so ein Gutachten wird im Kaufvertrag aufgeführt als Teil der Fahrzeugbeschreibung. Und ja, ich weiß, warum ich das so sage.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 17. Februar 2018 um 16:06:48 Uhr:
Also warum soll ich bei jedem Furzdreckunfall einen Anwalt beauftragen? Die Schuldfrage ist klar, strafrechtlich ist nichts und das Gutachten, das man selbst beauftragt hat, sagt was zu machen ist und wie das mit dem Wertverlust ist. Auf der Basis redet man mit der Versicherung und meist sind die Sachbearbeiter durchaus zugänglich. Wenn das Auto noch fahrbar und verkehrssicher ist, kann man bis zur Instandsetzung damit fahren. Nutzungsausfall oder Mietwagen gibt es dann für die Ausfalltage. Dazu den Aufwand um das Fahrzeug zur Werkstatt zu schaffen und abzuholen. Thema erledigt, das zahlt die Versicherung ob mit oder ohne Anwalt.
Genau so habe ich s auch gemacht. Immer selbst einen eigenen Gutachter beauftragen. In meinem Falle wollte die gegnerische Versicherung einen Gutachter bestellen. Das habe ich abgelehnt. In meinem Fall war ein Schaden von 7000 Euro vorhanden und ein Wertverlust von 400€ berechnet. Warum so wenig. Das Auto war zu dem Zeitpunkt bereits 10 Jahre alt.
Versicherung hat sich geweigert den Wertverlust im Gutachten zu zahlen. Ein Schreiben vom Anwalt mit Klagedrohung und schon hatte ich die 400€ auf dem Konto.