Wertminderung beim Unfall
Hallöchen,
ich hatte letztens einen Unfall mit meinem Fahrzeug. Mir ist ein älterer Herr in die Fahrerseite gefahren. Es wurde die komplette Tür ausgetauscht und der Kotflügel und die hintere Tür wurde mit einlackiert. Zählt das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen, und hab ich Anrecht auf auf einen Wertausgleich?
Mfg Markus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Hast Du auch Werbeflyer, ich meine extra für MT-Verwendung?
Hab ich Gott Sei Dank nicht nötig, da ich ausreichend mit Arbeit eingedeckt bin. Aber wenn es mir gelingt, dem ein oder anderen zu erklären, wie er aus dem Schadensmanagement -System der Versicherer rauskommt, bin ich schon zufrieden. Nichts anderes habe ich hier im Sinn. Die Herren Versicherungsangestellten, die hier schreiben, wollen ja auch keine Verträge verkaufen, sondern nur "helfen" ....
Wenn Du Werbeflyer von mir brauchst, mail mich einfach an :::----))))
142 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SV Stoll
ja und noch ein nachtrag zum eigentlichen Thema:
- Es kommt immer darauf an, ob es sich um eine wertminderungsrelevante Beschädigung handelt.
Würde ein Neuwagen komplett zerkratzt könnte dies evtl. eine Wertminderung auslösen.
Ansonsten ist das bei reinen Lackschäden kritisch zu sehen. Oft werden ja kosmetische Lackierungen an Gebrauchtwagen durchgeführt, um normale Spuren der Jahre (Steinschläge etc.) zu beseitigen.
Da ist ja eher werterhöhend bzw. werterhaltend zu sehen. Im Normalfall wird niemand einen Gebrauchtwagen stehen lassen oder ernsthaft von merkantiler Wertminderung reden, wenn an diesem nur nachlackiert wurde um Kratzer zu beseitigen.
Wer aufgrund einer Nachlackierung trotzdem mißtrauisch ist, ob er nicht einen Unfallwagen vor sich hat, kann ja zum Sachverständigen seines Vertrauens gehen und diesen einen Blick drauf werfen lassen. Wir sehen dann schon an gewissen Punkten, ob da mal was erhebliches war oder nicht.
vollkommen korrekt und richtig erklärt. 🙂
Hallo SV Stoll,
dazu (urlaubsbedingt verspätet) ein paar Anmerkungen:
Zitat:
Im Gutachten war eindeutig vermerkt, dass der Wagen in der benannten Werkstatt repariert werden soll.
Das ist doch in (fast) jedem Gutachten der Fall und hat vielleicht auch etwas mit den Stundensätzen zu tun, mit denen kalkuliert wird...
Ob später tatsächlich eine Rechnung aus der angegebenen Werkstatt (oder aus einer anderen oder aus keiner) kommt, ist für den Versicherer nicht erkennbar.
Zitat:
Termin stand schon.
War das denn für den Sachbearbeiter auch erkennbar oder wusste das nur der Kunde und seine Werkstatt?
Zitat:
Und meines Wissens war eine Übernahmeerklärung auch schon gemacht.
Und wurde (wie häufig) vielleicht erst zusammen mit der Rechnung an die Versicherung geschickt?
Zitat:
Aber wäre es hier nicht hilfreich, wenn die Versicherer ein bißchen differenzieren und noch zuwarten, bis die Rechnung kommt? Oder den Geschädigten mal überhaupt zur Stellungnahme auffordern, wie er den zu verfahren gedenke?
Dass man den Versicherern zum Zuwarten rät, ist allerdings mal ein ausgefallener Vorschlag.
Da sich die Versicherer aber quasi ständig dem Vorwurf ausgesetzt sehen, vorsätzlich Abwicklungen zu verzögern, scheidet dieses Vorgehen wohl aus...
Die vorgeschlagene Nachfrage wurde (und wird) teilweise auch gemacht. Führt aber letztlich zu unnötiger Korrespondenz, Kosten und Verzögerungen.
Zitat:
So zwei Wochen wären doch noch vertretbar. Den Schaden in 4-5 Tagen (und auch die Gutachten-Rechnung🙂) bezahlen ist zwar schön und gut. Aber wenn hundertprozentige Reparaturabsicht vorhanden und dokumentiert ist?
In Fällen, in denen der Geschädigte telefonisch erreicht wird oder ein (vollständig ausgefüllter) Fragebogen vorliegt, in dem in aller Regel auch nach der gewünschten Abrechnungsart gefragt wird, wird der Wunsch sicher berücksichtigt.
Fehler können natürlich auch hier mal passieren. Aber in aller Regel ist es doch kein Grund sich zu ärgern, wenn man Geld bekommt.
Ja, ich muss dann eben den Betrag an die Werkstatt weiterleiten. Aber auch für solche Unannehmlichkeiten ist die Kostenpauschale gedacht...
Gruß
Hafi
Hallo Hafi545,
es ist sicherlich nicht ärgerlich, Geld zu bekommen. Es ist aber ärgerlich, wenn der Geschädigte die Rennerei hat. Und für was soll die Kostenpauschale noch herhalten?
Nichts desto trotz wurde die Sache natürlich geregelt, wie schon angesprochen: Geld an Werkstatt (Teilbetrag von Geschädigtem) und Rest von Versicherung direkt. Dies aber erst nach einer Rechnungsprüfung. Nach der Zerlegung des Fahrzeugs stellten sich nämlich noch verdeckte Schäden heraus.
Mfg.
SV Stoll
Zitat:
Und für was soll die Kostenpauschale noch herhalten?
Genau dafür: Telefonate, Porti und gegebenenfalls die paar Cent Gebühren für eine Überweisung, wenn sie denn überhaupt anfallen.
Welcher Geschädigte telefoniert bei einem normalen KFZ-Schaden (in Zeiten von Flatrates und Telekom-Preiskampf) denn tatsächlich für 25 EUR?
Ich hätte längst den Verstand verloren, wenn ich in jeder Akte für 25 EUR Anrufe vom Anspruchsteller bekommen würde...
😁
hafi
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Abrechnung bekommen - ControlExpert gekürzt - Angst davor, auf Kosten sitzen zu bleiben - zum Autohaus gefahren - der Meister blickt es auch nicht mehr - zu mir gekommen - und ich habe mal die Gemüter beruhigt. Alles in allem ca. eine Stunde, die sich der arbeitende Geschädigte herausschlagen musste, um dieser Sache nach zu rennen.
Die Betrachtung durch die "Profi"-Brille, so nach dem Motto " ist doch alles klar" hilft den unbedarften Geschädigten reichlich wenig.
Mfg.
SV Stoll
Zitat:
Original geschrieben von SV Stoll
Abrechnung bekommen - ControlExpert gekürzt - Angst davor, auf Kosten sitzen zu bleiben - zum Autohaus gefahren - der Meister blickt es auch nicht mehr - zu mir gekommen - und ich habe mal die Gemüter beruhigt. Alles in allem ca. eine Stunde, die sich der arbeitende Geschädigte herausschlagen musste, um dieser Sache nach zu rennen.Die Betrachtung durch die "Profi"-Brille, so nach dem Motto " ist doch alles klar" hilft den unbedarften Geschädigten reichlich wenig.
Mfg.
SV Stoll
Genau deshalb rate ich dem Geschädigten, eine Regulierung mit einigen, wohl bekannten Versicherungen, niemals ohne Anwalt vorzunehemen.
Kostet dem Geschädigten nichts, Kürzungsbegehren und Einschüchterungsversuche laufen ins leere, unlautere Wettbewerbsvorteile der besonders dreisten Streicher werden vermieden.
Hallo runabout,
🙄 wenn man aber nicht hören will...............
Mfg.
SV Stoll
Hätte da auch mal 'ne Frage.
Am 12.02.09 erwarb ich für 18000 € einen S-Max 2.0 Titanium mit Erstzulassung 07/2006 und KM-Stand von 16000.
Am 23.02.09 hatte ich einen kleinen (unverschuldeten) Unfall. Ich stand und die vormir befindliche setzte Rückwärtsgang und touchierte meinen Wagen vorne. Mein vorderes Kennzeichen ist ganz ordentlich verbogen. Sonst kann man recht wenig Schäden sehen.
Gegnerische Versicherung ist die Allianz und die rieten mir, zur Werkstatt zu gehen und wenn die Reparatur mehr als 1600 € kostet ein Gutachten einholen zu lassen, ansonsten nicht. In der Werkstatt sollte ich die Kostenübernahme abtreten, also wird direkt mit der Allianz abgerechnet. Außerdem wurde mir Nutzungsausfallgeld von 25 € pro Tag angeboten.
Nun hatte ich vor, meinen Wagen nächste Woche zur Reparatur zu bringen. Es soll die Motorhaube instandgesetzt werden (Kratzer bzw Lackschaden vorhanden) und der Stoßfänger und Kennzeichen vorne erneuert werden. Die Kostenübernahme habe ich unterschriftlich abgetreten.
Nun denke ich, daß ich womöglich auch Wertminderung geltend machen könnte.
Was ratet ihr mir, soll ich die Reparatur zunächst absagen und dafür lieber ein Gutachten (evtl ein Kurzgutachten) einholen oder könnte ich mir das sparen und es direkt reparieren lassen ? Ggf würde ich auch meinen Anwalt aufsuchen.
Ich möchte natürlich, meinen Schaden beheben lassen und keinerlei Kosten dafür tragen (soll alles die Allianz zahlen). Achso, ich selbst bin Verkehrsrechtsschutz versichert.
estrath
klingt eigentlich vollkommen OK
(ob die 25eur/tag passen, weiss ich nicht)
eine wertminderung wird eher ein gutachter bestimmen (ich sehe aber nicht wirklich eine nach deiner schilderung)
Zitat:
Original geschrieben von estrath
Ggf würde ich auch meinen Anwalt aufsuchen.
Vielleicht brauchst du den ja auch anderweitig noch..........
Zitat:
Original geschrieben von estrath
Ich möchte natürlich, meinen Schaden beheben lassen und keinerlei Kosten dafür tragen (soll alles die Allianz zahlen).
Richtig, soll alles die Allianz zahlen, auch die Reparatur der Motorhaube, die wohl durch DIESEN Unfall keinen Schaden genommen haben kann (wenn ich die Schilderung hier so lese).
Mach, was du für richtig hälst, erwarte aber nicht, dass du hier Tipps bekommst, wie du am besten auf anderer Leute Kosten deine vorbeschädigte Karre sanieren lassen kannst.
Also ledigliches Nachlackieren stellt im Normalfall keine Wertminderung dar.
Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, dass deine Motorhaube und Stoßstange ohnehin schon durch Steinschlag beschädigt waren. Also lass dir eine Kostendeckungszusage für die Reparatur geben (da hat die Abtretungserklärung nämlich nichts mit zu tun. Die sagt nur, dass die Versicherung an die Werksatt zahlen muss, jedoch nicht wieviel!). Wohl eher ne Wertverbesserung durch die Lackierung!
Warum die Motorhaube was abgekriegt haben soll, kann ich bei deiner Schilderung auch nicht erkennen...
Also spar dir den Weg zum Anwalt. Der kostet immer auch dein Geld. Die ganze Zeit, Fahrerei und sonst. Kommunikationskosten mit dem zahlst nämlich DU und nicht die Versicherung!
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Mach, was du für richtig hälst, erwarte aber nicht, dass du hier Tipps bekommst, wie du am besten auf anderer Leute Kosten deine vorbeschädigte Karre sanieren lassen kannst.
Danke, Karre würde ich für mein Fahrzeug sicherlich nicht sagen.
Und vorbeschädigt, naja, du kennst ja mein Auto nicht. Als ich es vor 2 Wochen gekauft habe war es tiptop und nun ist in der Motorhaube ganz vorne ein größerer Kratzer / Lackschaden.
Ich frag einfach mal den Meister in der Werkstatt was der dazu meint mit Wertminderung. Ich vermute auch, da gibt's nichts. Dürfte evtl ja auch "nur" ein Bagatellschaden sein.
Zitat:
Original geschrieben von estrath
Ich frag einfach mal den Meister in der Werkstatt was der dazu meint mit Wertminderung.
Von dem bekommst du bestimmt eine Profunde und verwertbare Auskunft....🙄
Mach mal.
Gruß
Delle
Vielleicht kommt ja auch noch ein Sachverständiger der Allianz vorbei, um sich anzusehen, wie es möglich sein kann, dass durch einen Rempler (Stossstange gegen Stossstange) die Motorhaube in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Wäre wünschenswert..................
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Von dem bekommst du bestimmt eine Profunde und verwertbare Auskunft....🙄Zitat:
Original geschrieben von estrath
Ich frag einfach mal den Meister in der Werkstatt was der dazu meint mit Wertminderung.
Du hast ja Recht, ich weiß. Aber ganz ehrlich - welche Unmengen an Geld dürfte ich denn da wohl an Wertminderung erwarten ??? Soo wahnsinnig viel dürfte das auch nicht sein, wenn überhaupt.
Das werd ich doch sicherlich am ungefähren Betrag der Reparaturkosten sehen, ob das was bringen wird oder nicht.