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Wertminderung beim Unfall

Hallöchen,

ich hatte letztens einen Unfall mit meinem Fahrzeug. Mir ist ein älterer Herr in die Fahrerseite gefahren. Es wurde die komplette Tür ausgetauscht und der Kotflügel und die hintere Tür wurde mit einlackiert. Zählt das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen, und hab ich Anrecht auf auf einen Wertausgleich?

Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Hast Du auch Werbeflyer, ich meine extra für MT-Verwendung?

Hab ich Gott Sei Dank nicht nötig, da ich ausreichend mit Arbeit eingedeckt bin. Aber wenn es mir gelingt, dem ein oder anderen zu erklären, wie er aus dem Schadensmanagement -System der Versicherer rauskommt, bin ich schon zufrieden. Nichts anderes habe ich hier im Sinn. Die Herren Versicherungsangestellten, die hier schreiben, wollen ja auch keine Verträge verkaufen, sondern nur "helfen" ....

Wenn Du Werbeflyer von mir brauchst, mail mich einfach an :::----))))

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eher nicht, würde ich sagen........

Aber Entscheiden musst du das natürlich selber.

Gruß

Delle

Hatte gestern ebenfalls einen Unfall (ohne Verletzen !) mit meinem 4 Monate alten Polo (ca. 3.300km NP 12.500€) gehabt. Dabei wurde die Stoßstange sowie das rechte Rücklicht zerstört.


Was ist denn nun mit der WERTMINDERUNG ? Steht mir da etwas zu und wer entscheidet dies ?

Der Wage steht bereits beim Lackierer und wird nächste Tage wieder fertig gemacht. Dazu kommt wohl noch diese Nutzungsausfall Entschädigung. Hat jemand von euch die Höhe beim Polo 1.2 pro Tag im Kopf ?

Zitat:

wer entscheidet dies

Der von Dir beauftragte Sachverständige, der vor Reparatur ein Gutachten zur Beweissicherung erstellt. Laß dich von ihm auch bezüglich der Schadenminderungspflicht - Bagatellschaden entsprechend beraten!

Je nach Schaden besteht auch die Möglichkeit eines Kurzgutachtens oder nur einer Schadenskalkulation.

Nun habe ich mit der Lackiererei gesprochen. Diese sagt mir, dass ich keinen direkten Anpruch habe das NUR schraubbarre Teile (Stoßstange / Blinker) ausgetauscht werden sollen. Ein Gutachter wird nicht eingeschaltet da die Lackierei dies selber durch Fotos dokumentiert und auswertet.

Mir wurde allerdings auch geraten einen "Dreizeiler" (mit Rechnung der Reparatur) an die Versicherung zu senden.

Habe ich nun einen Anspruch auf Wertminderung (4Monate alter Polo 1.2/ 3000km) oder nicht ?

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Ob es sich um geschraubte oder nicht geschraubte Teile handelt ist nicht alleine entscheident. Es kommt immer auf den gesamten Schaden, die Marktlage für das Fahrzeug usw. an. Letztlich entscheidend ist ob ein potentieller Käufer aufgrund dieses Schadens für Dein Auto bei einem Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt (nach Reparatur) nur bereit wäre weniger zu zahlen. In diesem Fall entsteht eine merkantile Wertminderung und diese kann nur ein Kfz-Sachverständiger ermitteln.
Jetzt mach Dir mal Gedanken darüber, wenn Du einen 4 Monate alten Polo kaufen wolltest und Dir würden zwei exakt gleiche Fahrzeuge angeboten die auch noch den gleichen Verkaufspreis haben und auf Deine Frage nach einem Unfall würde Dir der jetzt an Deinem Fahrzeug vorhandene Schaden bei einem genannt. Der andere Wagen ist absolut unfallfrei. Jetzt hast Du die Wahl für welchen dieser beiden exakt gleichen Polos zum gleichen Preis, mit Ausnahme des fachgerecht behobenen Schadens würdest Du kaufen?
Nun kannst Du dir die Frage ob eine merkantile Wertminderung entstanden ist oder nicht selber beantworten.

dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Gruß

Delle

Gerade mit einem Gutachter gesprochen:
Stoßstange erneuern und Hechleuchte erneuern: keine Anspruch auf Wertminderung möglich.

Hast du dir den Gutachter selber ausgesucht oder wurde er dir von der gegnerischen Versicherung gestellt?!

Ich habe mit meinem 1 Tag alten GTi auch einen unverschuldeten Unfall gehabt, und mir steht wohl Wertminderung zu, und dass nicht zu wenig! Bei mir war sogar das Rücklicht heile.
Klassischer Fall, gegnerische Versicherung versucht dich billig abzuspeisen.

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