Wert bei Alkoholkontrolle zu hoch, was nun?
Gestern war ich kurz bei einem Kumpel in seiner Garage. Da hab ich zwei Bier getrunken. Bin dann gleich nach dem zweitem Bier abgehauen. Wie es der Zufall so will wurde ich gleich 5 min später von der Rennleitung angehalten und musste pusten. Beim ersten Mal hat das Ding 0,77 angezeigt, nach Mund ausspülen dann 0,64. Nach nochmaligen Warten dann 0,58. Dann haben sie mich mit auf die Wache genommen. Dann musste ich zwei mal in ein anderes Gerät pusten was dann den Wert von 0,30 ausspuckte, der allerdings x2 genommen wird, also 0,6 Promille. Kann ich dagegen irgendwie vorgehen, da ja dieser Wert niemals in meinem Blut war nach diesem kurzen Zeitraum. Eventuell mit Rechtschutz oder Verkehrsrechtschutz (ADAC)?
45 Antworten
das ist doch nur der atemalkoholwert. brauchbar und verwendbar ist aber nur der blutalkoholwert soweit ich weiss.
Man du bist besoffen gefahren gibst einen Monat den Lappen ab und hast daraus gelernt!
2 bier machen nunmal bei den meißten Menschen 0,6 pro. so wie auch bei dir!
Aber nix für ungut, hinterher ist man immer schlauer!
wenn es 2 bier á 0,5 Liter waren, passt das eventuell mit den 0.6 Promille.
Ansonsten kommt mir der Wert ein bisschen hoch vor. Wenn du da gegen angehen willst, zahlst du das soweit ich weiß selbst, da die Tat ja quasi als "vorsätzlich" anzusehen ist, aber du kannst am besten direkt bei deiner RSV nachfragen.
...Hoffentlich Allianz ;-)
Die haben dich mit auf die Wache genommen,aber keine Blutprobe genommen?
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Zunächst ein Blick auf die gesetzliche Regelung des § 24a StVG, in dem nunmehr auch Atemalkohol-Grenzwerte enthalten sind. In dessen Absatz 1 heißt es:
§ 24a 0,5 Promille-Grenze
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Der jeweilige Ordnungswidrigkeitentatbestand ist bereits dann verwirklicht, wenn im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt wird, obwohl die angegebene Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration beim Fahrer vorliegt. Die Rechtsfolge eines Bußgelds und/ oder Fahrverbots setzt also nicht voraus, dass neben der Alkoholkonzentration noch irgendwelche Fahrfehler oder Ähnliches hinzutreten. Allein das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mit der jeweiligen Alkoholkonzentration reicht für die Anordnung der vorgesehenen Rechtsfolge aus dem Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 24a StVG aus. Sofern zusätzliche Fahrfehler hinzukommen, kann sogar eine strafrechtliche Verurteilung auf Grund eines Straftatbestands erfolgen.
Bei Fahrunsicherheiten oder Unfall reicht 0,3 um richtig Ärger zu bekommen....
Frag mal auf dieser Seite:www.verkehrsportal.de nach.
Da sind manchmal recht hilfreichende Personen anzutreffen.
Ich denke du wirst es so hinnehmen müssen, man ist da ziemlich machtlos..
Ich denk mal bei 0,6 wird man die Strafe noch überleben...
250 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot ist nicht gerade wenig Bestrafung
Das ist noch viel zu wenig!!!!
Naja wenn man bedenkt, dass man bis 0,50 Straffrei rausgeht und bei 0,51 gleich nen Monat Fahrverbot erhält, find ich das ein bisschen ungerecht.
Aber naja, Alk gehört nicht ans steuer.
Irgendwo müssen sie doch die Grenze machen... ich persönlich hätte nix gegen 0 Promille... da wüsste jeder wieviel er trinken darf und es gäbe keine unsicherheiten ob ich nicht doch ein Bier oder Alster trinken darf...
Ich denke mir immer den guten satz
" HIER LIEGT EINER DER NÜCHTERN WAR"
Null Promil und sonst gar nichts. Wer säuft soll blechen, und froh sein das nicht mehr passiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von quattro02
... ich persönlich hätte nix gegen 0 Promille...
Diese Regel gibt es ja seit August 2007 für Fahranfänger während der Probezeit.